Für meine Praxis in Brühl suche
ich einen Physioterapeut (m/w/d)
oder staatl. geprüften Masseur und
med. Bademeister (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit, egal ob
Berufseinsteiger*in oder
Therapeut*in mit langjähriger
Berufserfahrung.
Ich biete:
- ein gutes Gehalt
- gute Nahverkehrsanbindung
- flexible Arbeitszeiten
- Urlaub frei planbar
- selbständiges Arbeiten
Du bringst mit:
- Freude am Beruf
- den Willen dich
weiterzuentwickeln
- bestenfalls Erfahrung/Fortbildung
in Manuelle The...
ich einen Physioterapeut (m/w/d)
oder staatl. geprüften Masseur und
med. Bademeister (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit, egal ob
Berufseinsteiger*in oder
Therapeut*in mit langjähriger
Berufserfahrung.
Ich biete:
- ein gutes Gehalt
- gute Nahverkehrsanbindung
- flexible Arbeitszeiten
- Urlaub frei planbar
- selbständiges Arbeiten
Du bringst mit:
- Freude am Beruf
- den Willen dich
weiterzuentwickeln
- bestenfalls Erfahrung/Fortbildung
in Manuelle The...
Ich habe mich jetzt mal in die neuen Richtlinien reingelesen. Hab ich das richtig verstanden, dass ich ab 2021 zwar in der Förderschule behandeln „darf“ aber keine Pauschale mehr bekomme? Und das ich dann nicht mehr zur Behindertenwerkstatt darf, weil die älter als 18 sind? Die Förderschule die ich seit 10 Jahren betreue liegt einen Weg 35km entfernt. Über die Summe der zu behandelnden Kinder hat es sich immer gelohnt. Aber ganz ohne ? Hat einer von euch eine ähnliche Situation?
Gefällt mir
wir betreuen mehrere KITAs, dort entfällt auch die HB Position. bei uns sind sie alle in näherer Entfernung, so dass es nicht ganz so schlimm ist. Auch können wir gar nicht ab ca. 16.00 alle Kinder und alle Berufstätigen therapieren. Ganz abgesehen von der Konzentration eines Kindes nach einem Kita/ Schultag. Von daher werden wir diese Lokationen auch weiter anfahren.
Behindertenwerkstätten durften meines Wissens ( korrigiere mich, wenn ich falsch liege, dann aber bitte mit Quellentext) nach schon lange nicht mehr angefahren werden, da es sich um die Arbeitsstätte von Erwachsenen handelt. Und die Rahmenverträge nur Therapien in Praxis/ Wohnung des Patienten/ Pflegeheimen oder tagesstrukturierenden Einrichtungen erlauben, bzw. bezahlen
Viele Grüße
Monika
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mosaik schrieb:
Hallo Turnschwester,
wir betreuen mehrere KITAs, dort entfällt auch die HB Position. bei uns sind sie alle in näherer Entfernung, so dass es nicht ganz so schlimm ist. Auch können wir gar nicht ab ca. 16.00 alle Kinder und alle Berufstätigen therapieren. Ganz abgesehen von der Konzentration eines Kindes nach einem Kita/ Schultag. Von daher werden wir diese Lokationen auch weiter anfahren.
Behindertenwerkstätten durften meines Wissens ( korrigiere mich, wenn ich falsch liege, dann aber bitte mit Quellentext) nach schon lange nicht mehr angefahren werden, da es sich um die Arbeitsstätte von Erwachsenen handelt. Und die Rahmenverträge nur Therapien in Praxis/ Wohnung des Patienten/ Pflegeheimen oder tagesstrukturierenden Einrichtungen erlauben, bzw. bezahlen
Viele Grüße
Monika
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Turnschwester17 schrieb:
Hallo zusammen.
Ich habe mich jetzt mal in die neuen Richtlinien reingelesen. Hab ich das richtig verstanden, dass ich ab 2021 zwar in der Förderschule behandeln „darf“ aber keine Pauschale mehr bekomme? Und das ich dann nicht mehr zur Behindertenwerkstatt darf, weil die älter als 18 sind? Die Förderschule die ich seit 10 Jahren betreue liegt einen Weg 35km entfernt. Über die Summe der zu behandelnden Kinder hat es sich immer gelohnt. Aber ganz ohne ? Hat einer von euch eine ähnliche Situation?
Meistens gibt es doch in den WfbM auch eine Gruppe für speziellen Förderbereich?
Die sind doch dann i.d.R. offiziell als Tagesförderstätten angemeldet.
Gruß von der Nordsee.
Gefällt mir
Die tagesstrukturierenden Massnahmen finden ausserhalb der Arbeitsstätte statt.
Indirekt unterscheidet dieses Gerichtsurteil Link zwischen beidem.
Ich bitte tatsächlich um Nachweis, dass eine Werkstatt von Physios/Ergos/ Logos angefahren werden darf, falls dem so ist. Ich würde mich gerne eines besseren belehren lassen. Und das meine ich ehrlich.
Viele Grüße
Monika
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mosaik schrieb:
Bei Erwachsenen gibt es tagesstrukturierende Massnahmen im Wohnbereich und eine vergütete Beschäftigung in der Werkstatt. Behinderten Menschen steht beides zu.
Die tagesstrukturierenden Massnahmen finden ausserhalb der Arbeitsstätte statt.
Indirekt unterscheidet dieses Gerichtsurteil Link zwischen beidem.
Ich bitte tatsächlich um Nachweis, dass eine Werkstatt von Physios/Ergos/ Logos angefahren werden darf, falls dem so ist. Ich würde mich gerne eines besseren belehren lassen. Und das meine ich ehrlich.
Viele Grüße
Monika
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Turnschwester17 schrieb:
Mein Chef und ich haben uns die Frage noch nie gestellt. Wir fahren seit 10 Jahren dort hin. Und die Kassen haben noch nie nachgefragt warum wir 29934 abrechnen. Die müssten ja auch sehen, dass die Patienten dort Geld verdienen.
Viele Grüße
Monika
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mosaik schrieb:
Gegenfrage: woher soll die Kasse wissen, dass ihr in eine Werkstatt geht? Vielleicht geht sie davon aus, dass die Physio im Heim/ betreutem Wohnen läuft?
Viele Grüße
Monika
Das ist sicherlich kein einfaches Thema.
Aber ich berufe mich mal ganz spontan auf die Definition von Tagesförderstellen vom der Webseite des niedersächsischen Sozialministeriums:
Tagesförderstätte | Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Wir als Therapeuten können ja nicht den kompletten rechtlichen Status des Patienten überprüfen. Also ob er jetzt gerade in der Werkstatt arbeitet oder sich in der örtlich nicht getrennten Tagesförderstätte befindet.
Für mich entscheidendes Zitat: "Diese Tagesförderstätten sind der Werkstatt angegliedert."
Auch in dem von dir verlinkten Urteil klang auf der vorletzten Seite im unteren Absatz bereits ähnliches an.
Wie Turnschwester auch, behandeln wir seit längerer Zeit im Gebäude der Werkstatt.
Aber ich lasse mich auch gern vom Gegenteil überzeugen.
Bloß dann wird diesen Patienten wahrscheinlich künftig die Therapie von uns entzogen müssen oder es wird für alle Beteiligten teurer, weil der Fahrdienst die Patienten einzeln oder in Gruppe incl. Betreuer in die Praxis bringen muss.
Gruß
Jeverland
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Jeverland schrieb:
Hallo Monika,
Das ist sicherlich kein einfaches Thema.
Aber ich berufe mich mal ganz spontan auf die Definition von Tagesförderstellen vom der Webseite des niedersächsischen Sozialministeriums:
Tagesförderstätte | Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Wir als Therapeuten können ja nicht den kompletten rechtlichen Status des Patienten überprüfen. Also ob er jetzt gerade in der Werkstatt arbeitet oder sich in der örtlich nicht getrennten Tagesförderstätte befindet.
Für mich entscheidendes Zitat: "Diese Tagesförderstätten sind der Werkstatt angegliedert."
Auch in dem von dir verlinkten Urteil klang auf der vorletzten Seite im unteren Absatz bereits ähnliches an.
Wie Turnschwester auch, behandeln wir seit längerer Zeit im Gebäude der Werkstatt.
Aber ich lasse mich auch gern vom Gegenteil überzeugen.
Bloß dann wird diesen Patienten wahrscheinlich künftig die Therapie von uns entzogen müssen oder es wird für alle Beteiligten teurer, weil der Fahrdienst die Patienten einzeln oder in Gruppe incl. Betreuer in die Praxis bringen muss.
Gruß
Jeverland
Die letzten zwei Monate bis zu der Gültigkeit der neuen Richtlinien ab dem 1.1.21 sind wahrscheinlich nur noch akademischer Natur, denn ab dann dürfen extern nur noch in der Praxis/ Wohnung des Patienten, Pflegeeinrichtungen und tagesstrukturierenden Einrichtungen bis +- 18 LJ behanelt werden:
(1)Heilmittel können, sofern nichts Anderes bestimmt ist, - als Behandlung in der Praxis der Therapeutin oder des Therapeuten (Einzel- oder Gruppentherapie) oder- als Behandlung in der häuslichen Umgebung der Patientin oder des Patienten als Hausbesuch durch die Therapeutin oder den Therapeuten gemäß Satz 2verordnet werden. Die Verordnung eines Hausbesuchs ist nur dann zulässig, wenn die Patientin oder der Patient aus medizinischen Gründen die Therapeutin oder den Therapeuten nicht aufsuchen kann oder wenn sie aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Die Behandlung in einer Einrichtung (z. B. tagesstrukturierende Fördereinrichtung) allein ist keine ausreichende Begründung für die Verordnung eines Hausbesuchs.(2)Die Behandlung von Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, gegebenenfalls darüber hinaus bis zum Abschluss der bereits begonnenen schulischen Ausbildung, ist ausnahmsweise ohne Verordnung eines Hausbesuches außerhalb der Praxis möglich, soweit die Versicherten ganztägig eine auf deren Förderung ausgerichtete Tageseinrichtung besuchen und die Behandlung in dieser Einrichtung stattfindet. Dies können auch Regelkindergärten (Kindertagesstätten) oder Regelschulen sein. Voraussetzung dafür ist, dass sich aus der ärztlichen Verordnung der Heilmittelbehandlung eine besondere Schwere und Langfristigkeit der funktionellen oder strukturellen Schädigungen sowie der Beeinträchtigungen der Aktivitäten ergibt. Dies soll in der Regel bei einem behördlich festgestellten Förderstatus angenommen werden. § 6 Absatz 2 darf dem nicht entgegenstehen.
Es wird schwierig, dann alle Patienten unterzubringen, oder aber der Trend muss zu von Werkstätten angestellten Therapeuten gehen. Versorgungschaos und Unterversorgung sind dann vorprogrammiert.
Viele Grüße
Monika
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mosaik schrieb:
Leider schützt Unwissenheit nicht vor Strafe: man muss sich vor Annahme des Rezeptes über den Status des Patienten informieren, ggf. es sich von den Betreuern schriftlich geben lassen, zur eigenen Absicherung.
Die letzten zwei Monate bis zu der Gültigkeit der neuen Richtlinien ab dem 1.1.21 sind wahrscheinlich nur noch akademischer Natur, denn ab dann dürfen extern nur noch in der Praxis/ Wohnung des Patienten, Pflegeeinrichtungen und tagesstrukturierenden Einrichtungen bis +- 18 LJ behanelt werden:
(1)Heilmittel können, sofern nichts Anderes bestimmt ist, - als Behandlung in der Praxis der Therapeutin oder des Therapeuten (Einzel- oder Gruppentherapie) oder- als Behandlung in der häuslichen Umgebung der Patientin oder des Patienten als Hausbesuch durch die Therapeutin oder den Therapeuten gemäß Satz 2verordnet werden. Die Verordnung eines Hausbesuchs ist nur dann zulässig, wenn die Patientin oder der Patient aus medizinischen Gründen die Therapeutin oder den Therapeuten nicht aufsuchen kann oder wenn sie aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Die Behandlung in einer Einrichtung (z. B. tagesstrukturierende Fördereinrichtung) allein ist keine ausreichende Begründung für die Verordnung eines Hausbesuchs.(2)Die Behandlung von Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, gegebenenfalls darüber hinaus bis zum Abschluss der bereits begonnenen schulischen Ausbildung, ist ausnahmsweise ohne Verordnung eines Hausbesuches außerhalb der Praxis möglich, soweit die Versicherten ganztägig eine auf deren Förderung ausgerichtete Tageseinrichtung besuchen und die Behandlung in dieser Einrichtung stattfindet. Dies können auch Regelkindergärten (Kindertagesstätten) oder Regelschulen sein. Voraussetzung dafür ist, dass sich aus der ärztlichen Verordnung der Heilmittelbehandlung eine besondere Schwere und Langfristigkeit der funktionellen oder strukturellen Schädigungen sowie der Beeinträchtigungen der Aktivitäten ergibt. Dies soll in der Regel bei einem behördlich festgestellten Förderstatus angenommen werden. § 6 Absatz 2 darf dem nicht entgegenstehen.
Es wird schwierig, dann alle Patienten unterzubringen, oder aber der Trend muss zu von Werkstätten angestellten Therapeuten gehen. Versorgungschaos und Unterversorgung sind dann vorprogrammiert.
Viele Grüße
Monika
Ich berufe mich allein darauf, dass die Tagesförderstätten ja tagesstrukturierte Einrichtungen sind.
Und die Tagesförderstätten ja in die Werkstätten eingegliedert sind.
Ausserdem verkürzt du dein Zitat der HMR und lässt entwas entscheindes weg:
§ 11 Ort der Leistungserbringung
(1) Heilmittel können, sofern nichts Anderes bestimmt ist,
Wenn also der Arzt in seiner Verordnung explizit so verordnet?
Behandlung in sozialer Einrichtung.
Wir haben das bislang auch schon.
Auch bei Erwachsenen.
Bei unseren schwerst mehrfach behinderten Patienten gab es dazu in all den Jahren weder eine Rückfrage, noch irgendeine Absetzung deshalb.
Und bei den Ärzte anscheinend auch nicht. Sonst würde es nicht immer wieder verordnet.
Zu den Sätzen unter 11 (1) der neuen HMRL nach der Auszählung, also Zitat: "Die Verordnung eines Hausbesuchs ist nur dann zulässig, wenn die
Patientin oder der Patient aus medizinischen Gründen die Therapeutin oder den Therapeuten nicht aufsuchen kann oder wenn sie aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Die Behandlung in einer Einrichtung (z. B. tagesstrukturierende Fördereinrichtung) allein ist keine
ausreichende Begründung für die Verordnung eines Hausbesuchs"
Das ist auch nicht neu, das stand in der alten HMR schon unter 11 (2).
Und es gab trotzdem nie Absetzungen.
Aber in einem gebe ich dir absolut recht:
Eigentlich müssten die Einrichtungen die entsprechenden Therapeuten vorhalten!
Dort sind aber (un)lustigerweise jede Menge Ergotherapeuten. Die sind aber als Betreuer eingestellt und nicht als Therapeut und dürfen daher anscheinend daher keine Therapieleistungen abgeben.
Von mir aus könnten wir eigentlich auch auf die Werkstatt verzichten. Das ist nur ein Vormittag von einer Mitarbeiterin.
Der Plan ist schnell wieder voll.
Meine Frau würde mir aber was erzählen, wenn ich versuche würde, die Werkstatt auszuplanen :confounded:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Jeverland schrieb:
Das ist keine Unwissenheit.
Ich berufe mich allein darauf, dass die Tagesförderstätten ja tagesstrukturierte Einrichtungen sind.
Und die Tagesförderstätten ja in die Werkstätten eingegliedert sind.
Ausserdem verkürzt du dein Zitat der HMR und lässt entwas entscheindes weg:
§ 11 Ort der Leistungserbringung
(1) Heilmittel können, sofern nichts Anderes bestimmt ist,
Wenn also der Arzt in seiner Verordnung explizit so verordnet?
Behandlung in sozialer Einrichtung.
Wir haben das bislang auch schon.
Auch bei Erwachsenen.
Bei unseren schwerst mehrfach behinderten Patienten gab es dazu in all den Jahren weder eine Rückfrage, noch irgendeine Absetzung deshalb.
Und bei den Ärzte anscheinend auch nicht. Sonst würde es nicht immer wieder verordnet.
Zu den Sätzen unter 11 (1) der neuen HMRL nach der Auszählung, also Zitat: "Die Verordnung eines Hausbesuchs ist nur dann zulässig, wenn die
Patientin oder der Patient aus medizinischen Gründen die Therapeutin oder den Therapeuten nicht aufsuchen kann oder wenn sie aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Die Behandlung in einer Einrichtung (z. B. tagesstrukturierende Fördereinrichtung) allein ist keine
ausreichende Begründung für die Verordnung eines Hausbesuchs"
Das ist auch nicht neu, das stand in der alten HMR schon unter 11 (2).
Und es gab trotzdem nie Absetzungen.
Aber in einem gebe ich dir absolut recht:
Eigentlich müssten die Einrichtungen die entsprechenden Therapeuten vorhalten!
Dort sind aber (un)lustigerweise jede Menge Ergotherapeuten. Die sind aber als Betreuer eingestellt und nicht als Therapeut und dürfen daher anscheinend daher keine Therapieleistungen abgeben.
Von mir aus könnten wir eigentlich auch auf die Werkstatt verzichten. Das ist nur ein Vormittag von einer Mitarbeiterin.
Der Plan ist schnell wieder voll.
Meine Frau würde mir aber was erzählen, wenn ich versuche würde, die Werkstatt auszuplanen :confounded:
In meinem bisherigen Berufsleben ist es mir allerdings noch nie passiert, dass HMRL zu Gunsten von Therapeuten interpretiert werden.
In NRW gibt es z.B. keine Tagesförderstätten, in Hessen sind sie an Werkstätten (nicht in) angeschlossen. Leider genügend Spielraum für Interpretationen.
Solange Werkstätten als Arbeitsstätten gelten (wie hier in NRW), ist mir das Risiko einer Absetzung (und das mehrere Jahre rückwirkend) zu hoch.
Viele Grüße
Monika
Nachtrag: das von Dir fett zitierte, habe ich doch auch zitiert, nur ist mein Text nicht so schön strukturiert wie Deiner
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mosaik schrieb:
Liebend gerne würde ich Dir recht geben, vereinfacht es doch das Arbeiten ungemein.
In meinem bisherigen Berufsleben ist es mir allerdings noch nie passiert, dass HMRL zu Gunsten von Therapeuten interpretiert werden.
In NRW gibt es z.B. keine Tagesförderstätten, in Hessen sind sie an Werkstätten (nicht in) angeschlossen. Leider genügend Spielraum für Interpretationen.
Solange Werkstätten als Arbeitsstätten gelten (wie hier in NRW), ist mir das Risiko einer Absetzung (und das mehrere Jahre rückwirkend) zu hoch.
Viele Grüße
Monika
Nachtrag: das von Dir fett zitierte, habe ich doch auch zitiert, nur ist mein Text nicht so schön strukturiert wie Deiner
Ein befreundeter Praxisinhaber geht nämlich einfach nur die Straße rüber zur Einrichtung. Auf die HB Pauschale kann man da getrost verzichten.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
PT-Morris schrieb:
Hallo Monika, eine Frage, da es schon lange her ist, dass ich Einrichtungen gemacht habe. Befürchtest du eine komplette Absetzung oder nur die Absetzung der HB Pauschale?
Ein befreundeter Praxisinhaber geht nämlich einfach nur die Straße rüber zur Einrichtung. Auf die HB Pauschale kann man da getrost verzichten.
Du willst also dem Forum hier ernsthaft weismachen, das du keine Ahnung hast?
Und das sollen wir, wenns geht, auch noch glauben?
Der eine ignorante seitenlange Schwafler verzieht sich endlich endlich mal. Und schon taucht aus dem Nichts ein neuer auf. Der schon wieder zu jedem Thema ewig langes Gewäsch beizusteuern hat.
Zu den etwa gleichen Themen, in der gewohnten Manier.
Muß dich ganz schnell auf ''Ignorieren'' setzen, Wesentliches kommt auch im neuen Kleid von dir nicht.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Sarah Gerbert schrieb:
Ich zitier dich mal: wer ist tom?
Du willst also dem Forum hier ernsthaft weismachen, das du keine Ahnung hast?
Und das sollen wir, wenns geht, auch noch glauben?
Der eine ignorante seitenlange Schwafler verzieht sich endlich endlich mal. Und schon taucht aus dem Nichts ein neuer auf. Der schon wieder zu jedem Thema ewig langes Gewäsch beizusteuern hat.
Zu den etwa gleichen Themen, in der gewohnten Manier.
Muß dich ganz schnell auf ''Ignorieren'' setzen, Wesentliches kommt auch im neuen Kleid von dir nicht.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
PT-Morris schrieb:
Sarah, was soll dieses off topic Geblubber? So etwas geht auch als PN.
Ich befürchte eine Komplettabsetzung.
Solange ich nicht eines Besseren belehrt werde, werde ich nicht auf der Arbeit eines Patienen zu Lasten einer GKV behandeln, da der Therapieort nicht erlaubt ist (GKV, bei P sieht es anders aus).
Viele Grüße
Monika
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mosaik schrieb:
@ pt Morris
Ich befürchte eine Komplettabsetzung.
Solange ich nicht eines Besseren belehrt werde, werde ich nicht auf der Arbeit eines Patienen zu Lasten einer GKV behandeln, da der Therapieort nicht erlaubt ist (GKV, bei P sieht es anders aus).
Viele Grüße
Monika
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
PT-Morris schrieb:
Danke Monika. Aufgrund der ( Über- ) Reaktion von Sarah habe ich mich mit dem Thema etwas eingehender beschäftigt. Ja, das wäre mir auch zu heiß. War mir gar nicht bewusst. Mit der HB Pauschale bei Behandlungen in Förderschulen ( <18 J ) ist halt Pech. Die Behandlung aber immerhin möglich.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Jeverland schrieb:
Sind die Werkstätten nicht ein Teil des Systems der tagesstrukturierenden Einrichtungen?
Meistens gibt es doch in den WfbM auch eine Gruppe für speziellen Förderbereich?
Die sind doch dann i.d.R. offiziell als Tagesförderstätten angemeldet.
Gruß von der Nordsee.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Tempelritter schrieb:
Die neuen HMR sind in diesem Punkt unverändert und der reguläre HB ist nur im häuslichen Umfeld des Pat. möglich, je nach RV steht auch am gemeldeten Wohnsitz. Z.B. in einer Behindertenwerkstatt ist nicht zulässig, da kommt es immer wie zu Rückzahlungen. In meiner Gegend war das letztes Jahr fällig, jede Praxis die den HB in der B-Werkstatt durchgeführt hatte wurde abgemahnt.
Welche Möglichkeiten bestehen denn bei der Förderschule um die Therapie dort auch für meinen Arbeitgeber wirtschaftlich zu halten. Dürften die Eltern privat etwas zahlen? Wahrscheinlich nicht.
Für viele Eltern wird es nicht zu stemmen sein, ihr Schwerstbehindertes Kind nach 16 Uhr noch zu Ergo, Logo und Physio fahren zu können. Da werden viele Therapien weg fallen. Als eh schon betroffene Eltern nochmal eine ordentliche Mehrbelastung.....
Gefällt mir
Aber ich bin weder Jurist noch Sofa, deshalb solltest Du Dich evtl. mit dem Verband oder einem Juristen zusammensetzen.
Viele Grüße
Monika
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mosaik schrieb:
Schwierige Frage, inwieweit Du km Pauschalen privat in Rechnung stellen kannst. Da es keine dazugekaufte Therapiezeit, sondern eine Therapieergänzung (ähnlich der legal dazugekauften HL oder Fango) ist, sollte es eigentlich rechtens sein.
Aber ich bin weder Jurist noch Sofa, deshalb solltest Du Dich evtl. mit dem Verband oder einem Juristen zusammensetzen.
Viele Grüße
Monika
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Turnschwester17 schrieb:
Das mit der Werkstatt werde ich umgehend mit meinem Chef klären. Das hatten wir beide nicht auf dem Schirm. Vor allem weil noch weitere Therapeuten aus allen Bereichen dort hin kommen.
Welche Möglichkeiten bestehen denn bei der Förderschule um die Therapie dort auch für meinen Arbeitgeber wirtschaftlich zu halten. Dürften die Eltern privat etwas zahlen? Wahrscheinlich nicht.
Für viele Eltern wird es nicht zu stemmen sein, ihr Schwerstbehindertes Kind nach 16 Uhr noch zu Ergo, Logo und Physio fahren zu können. Da werden viele Therapien weg fallen. Als eh schon betroffene Eltern nochmal eine ordentliche Mehrbelastung.....
Gefällt mir
Das passt nicht. Außerdem auch nicht zum Gleichbehandlungsgrundsatz. Der eine kann sich während der Arbeitszeit therapieren lassen und der andere ohne Verordnung nicht? Therapie ist Privatsache.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
PT-Morris schrieb:
Wieso sollte die HMR im Schiedsverfahren zum bundeseinheitlichen Rahmenvertrag behandelt werden?
Das passt nicht. Außerdem auch nicht zum Gleichbehandlungsgrundsatz. Der eine kann sich während der Arbeitszeit therapieren lassen und der andere ohne Verordnung nicht? Therapie ist Privatsache.
In den von uns betreuen Behindertenwerkstätten sind viele Patienten, die sich nicht selbst draußen bewegen können. Die werden morgens durch den Fahrdienst zu Hause abgeholt, sind tagsüber in der Einrichtung und werden abends zurückgebracht. Ich habe keine bessere Idee, wie diese Patienten durch einen Therapeuten betreut werden könnten, da sie sonst jemand separat in die Praxis begleiten müsste, was für die Kassen sicher viel teurer ist als eine Behandlung mehrerer Betroffener in der Behindertenwerkstatt.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ALTAVIT schrieb:
Ich gebe lediglich die Aussage unseres Verbandes weiter. Es könnte wohl in den Anlagen zum Rahmenvertrag eine Klarstellung erfolgen, wie die HMR hier auszulegen ist.
In den von uns betreuen Behindertenwerkstätten sind viele Patienten, die sich nicht selbst draußen bewegen können. Die werden morgens durch den Fahrdienst zu Hause abgeholt, sind tagsüber in der Einrichtung und werden abends zurückgebracht. Ich habe keine bessere Idee, wie diese Patienten durch einen Therapeuten betreut werden könnten, da sie sonst jemand separat in die Praxis begleiten müsste, was für die Kassen sicher viel teurer ist als eine Behandlung mehrerer Betroffener in der Behindertenwerkstatt.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
PT-Morris schrieb:
Ich denke da gibt es nicht viel auszulegen. Aber wir werden sehen. Ansonsten bin ich vom praktischen Aspekt her bei dir.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Turnschwester17 schrieb:
Ich habe bisher in Erfahrung gebracht, dass es keine Neuerung in der neuen HMR ist, sondern schon seit 2011 so gilt. Hausbesuche außerhalb der Praxis werden nur im häuslichen Umfeld als HB bezahlt. Alle Behandlungen in Fördereinrichtungen, egal ob Kita, Schule oder Werkstatt, wird geduldet und sogar als 29934 bezahlt, da den Kassen der eigentliche HB zu Hause teurer käme.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
ALTAVIT schrieb:
Ich hatte gerade eine Rücksprache zu diesem Thema mit unserem Verband. Das Thema ist wohl noch in Verhandlung mit den Krankenkassen und Teil der Punkte, die im Schiedsverfahren geklärt werden sollen. Es könnte also sein, dass die Behandlung in Behindertenwerkstätten u.ä. doch möglich bleiben wird.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Turnschwester17 schrieb:
Eine Absetzung hätte auch schon seit 2011 passieren können. Laut meiner Quelle, sollen wir einfach so weiter machen wie bisher
Mein Profilbild bearbeiten