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Fortbildungskostenübernahme sowie
ein Jobrad sind möglich.
Wir freuen uns auf DEINE
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Folgende Gegebenheit:
Mittlerweile 81 jährige Patientin, allein lebend, bekam in den letzten Jahren regelmässig KG mit Hausbesuch.
Pflegegrad 1 ist bestätigt.
Nun bekommt sie erneut ein Rezept, aber ohne Hausbesuch mit der mündlichen Begründung des Arztes er könne Ihr keinen HB verschreiben. Keine weitere Begründung.
Patientin geht mit Rollator, maximale Gehstrecke draussen auf ebener Fläche da 100 m, dann braucht sie eine Pause.
In den Heilmittelrichtlinien ist der HB nach meiner Auffassung nicht wirklich genau deklariert als dass ich ihn auf meine Patientin auslegen könnte.
Um Ratschläge wie man der Patientin wieder zur Verordnung HB verhelfen kann wäre ich Euch dankbar.
Und ja klar, ich könnte ihn ihr Uch privat in Rechnung stellen. Mir geht es aber hier um die Tatsache, erst ging es zwei Jahre und jetzt auf einmal nicht mehr.
Vielen Dank im Voraus für alle konstruktiven Antworten
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Weathergirl schrieb:
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
Folgende Gegebenheit:
Mittlerweile 81 jährige Patientin, allein lebend, bekam in den letzten Jahren regelmässig KG mit Hausbesuch.
Pflegegrad 1 ist bestätigt.
Nun bekommt sie erneut ein Rezept, aber ohne Hausbesuch mit der mündlichen Begründung des Arztes er könne Ihr keinen HB verschreiben. Keine weitere Begründung.
Patientin geht mit Rollator, maximale Gehstrecke draussen auf ebener Fläche da 100 m, dann braucht sie eine Pause.
In den Heilmittelrichtlinien ist der HB nach meiner Auffassung nicht wirklich genau deklariert als dass ich ihn auf meine Patientin auslegen könnte.
Um Ratschläge wie man der Patientin wieder zur Verordnung HB verhelfen kann wäre ich Euch dankbar.
Und ja klar, ich könnte ihn ihr Uch privat in Rechnung stellen. Mir geht es aber hier um die Tatsache, erst ging es zwei Jahre und jetzt auf einmal nicht mehr.
Vielen Dank im Voraus für alle konstruktiven Antworten
Stellt sich der Arzt weiterhin quer und ist der HB notwendig: Transportscheine Haus<->Praxis beantragen.
Wird dem nicht entsprochen kann der Transport oder HB erstmal selbst organisiert werden und, sofern die AOK nicht freiwillig übernimmt, eine Klage auf Kostenübernahme vor dem Sozialgericht angestrebt werden.
Alternativ kann ein anderer Arzt aufgesucht werden...
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Aber vielen Dank schon mal für die Anregungen.
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Weathergirl schrieb:
Zum Arzt fährt sie alle zwei Wochen der Sohn. Der kann sich aber natürlich nicht für jeden Termin frei nehmen.
Aber vielen Dank schon mal für die Anregungen.
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morpheus-06 schrieb:
Und bei einem GKV Versicherten ohne verordneten HB muss die Behandlung zwingend in zugelassen Räumen stattfinden, dazu gibt es ein Urteil. Eine private Aufzahlung ist nicht möglich.
Zum Arzt fährt sie alle zwei Wochen der Sohn. Der kann sich aber natürlich nicht für jeden Termin frei nehmen.
Aber vielen Dank schon mal für die Anregungen.
...dann ist die GKV in der Pflicht, die notwendige Versorgung (= Transport zur Praxis) zu übernehmen. Kommt sie in der Arztpraxis ohne Begleitung zurecht? Dann wird sie das auch bei dir schaffen.
"HB" ist ein notwendiges Übel das bis zum "alleine zurechtkommen" in Praxen durchgeführt wird, nach der Mobilität im häuslichen Umfeld ist die Transportfähigkeit zu Behandlern (oder soll der Augenarzt zur Star-OP nach Hause kommen? Möglich wäre das, aber sinnlos...) das nächste Ziel.
Da die Dame alle zwei Wochen die Arztpraxis aufsuchen kan n ist es schwer, die Notwendigkeit eines KG-Hausbesuches sauber zu argumentieren...
...außer du pflegst ein Verhältnis zu dem behandelnden Arzt auf dessen Grundlage du nur "bei Frau Müller bitte mit HB" zu sagen brauchst. Lieferst du sonst gute Behandlungen und brauchbare Berichte kann der Arzt sich auf deine Zuverlässigkeit verlassen und "HB" ankreuzen wenn er selbst keine Notwendigkeit sieht. Kennt er dich nicht/kaum oder sind deine Ergebnisse so lala ... gibt's ohne gute Begründung halt keinen HB...
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Papa Alpaka schrieb:
Weathergirl schrieb am 1.9.18 09:38:
Zum Arzt fährt sie alle zwei Wochen der Sohn. Der kann sich aber natürlich nicht für jeden Termin frei nehmen.
Aber vielen Dank schon mal für die Anregungen.
...dann ist die GKV in der Pflicht, die notwendige Versorgung (= Transport zur Praxis) zu übernehmen. Kommt sie in der Arztpraxis ohne Begleitung zurecht? Dann wird sie das auch bei dir schaffen.
"HB" ist ein notwendiges Übel das bis zum "alleine zurechtkommen" in Praxen durchgeführt wird, nach der Mobilität im häuslichen Umfeld ist die Transportfähigkeit zu Behandlern (oder soll der Augenarzt zur Star-OP nach Hause kommen? Möglich wäre das, aber sinnlos...) das nächste Ziel.
Da die Dame alle zwei Wochen die Arztpraxis aufsuchen kan n ist es schwer, die Notwendigkeit eines KG-Hausbesuches sauber zu argumentieren...
...außer du pflegst ein Verhältnis zu dem behandelnden Arzt auf dessen Grundlage du nur "bei Frau Müller bitte mit HB" zu sagen brauchst. Lieferst du sonst gute Behandlungen und brauchbare Berichte kann der Arzt sich auf deine Zuverlässigkeit verlassen und "HB" ankreuzen wenn er selbst keine Notwendigkeit sieht. Kennt er dich nicht/kaum oder sind deine Ergebnisse so lala ... gibt's ohne gute Begründung halt keinen HB...
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Weathergirl schrieb:
Vielen Dank Euch. Ich werde erst mal mit dem Arzt reden, den kenn ich ganz gut. Ihr habt mir gute Argumentationsgründe für beide Seiten geliefert!
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Papa Alpaka schrieb:
...dann kann der Arzt sicherlich auch erklären, wie sie zur Behandlung eine Praxis aufsuchen soll (Faustregel: kann sie zur Behandlung die Arztpraxis aufsuchen wird das auch für einen Physiotherapeuten möglich sein).
Stellt sich der Arzt weiterhin quer und ist der HB notwendig: Transportscheine Haus<->Praxis beantragen.
Wird dem nicht entsprochen kann der Transport oder HB erstmal selbst organisiert werden und, sofern die AOK nicht freiwillig übernimmt, eine Klage auf Kostenübernahme vor dem Sozialgericht angestrebt werden.
Alternativ kann ein anderer Arzt aufgesucht werden...
die Hausbesuche der Vergangenheit waren wohl nicht so indiziert.
Pflegestufe 1 klärt nicht das Gehvermögen und Orientierungsvermögen im öffentlichen Raum. Findet sie zur Praxis?
Zum Taxischein hat @Papa Al. schon geschrieben, da kann sich der Sohn dierekt bei der GKV drum kümmern.
Die Ausgaben sollen sich auf die tatsächliche Versorgung beziehen. Wer eine Praxis erreichen kann, mit oder ohne Fahrdienst, muß dahin. Diese Forderung erhält auch Eigenständigkeit, ein Ziel für die Versorgung zuhause.
Die Kosten für den HB fallen in das Heilmittelbudget der Kasse, die Kosten für den Transport eher nicht, das Thema der getrennten Töpfe. Immer wenn es in einem großen Zuwachs gibt, wird wieder etwas "weggespart".
mfg hgb :wink:
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Shakespeare schrieb:
Eigentlich ist die Verordnung HB klar geregelt. Es muss eine medizinische Notwendigkeit vorliegen. Faktoren wie Zeitaufwand und evtl. Kosten sind keine med. Indikation. Man muss zugeben, dass sehr viele HB Verordnungen aus Gefälligkeit und zur Bequemlichkeit der Patienten ausgestellt werden. Wenn durch den Weg von und zur Praxis die Therapie nicht mehr effizient ist, hätte man Argumente. Dieses kann z.B. durch vermehrten Spasmus bei Neuro- Patienten oder Schmerzzunahme bei anderen Patientengruppen der Fall sein, wenn die An- und Abfahrt anstrengend, mühselig oder sonst wie stressig ist. Auch häufigere kurzfristige Absagen bei Patienten, die manchmal kommen können, manchmal aber auch nicht dazu in der Lage sind, würden eine Behandlung negativ beeinflussen. Hier wären ggf. Argumente.
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hgb schrieb:
@ Weathergirl,
die Hausbesuche der Vergangenheit waren wohl nicht so indiziert.
Pflegestufe 1 klärt nicht das Gehvermögen und Orientierungsvermögen im öffentlichen Raum. Findet sie zur Praxis?
Zum Taxischein hat @Papa Al. schon geschrieben, da kann sich der Sohn dierekt bei der GKV drum kümmern.
Die Ausgaben sollen sich auf die tatsächliche Versorgung beziehen. Wer eine Praxis erreichen kann, mit oder ohne Fahrdienst, muß dahin. Diese Forderung erhält auch Eigenständigkeit, ein Ziel für die Versorgung zuhause.
Die Kosten für den HB fallen in das Heilmittelbudget der Kasse, die Kosten für den Transport eher nicht, das Thema der getrennten Töpfe. Immer wenn es in einem großen Zuwachs gibt, wird wieder etwas "weggespart".
mfg hgb :wink:
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