Schwerpunktpraxis für
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
hat jemand davon gehört, dass es seit 1.6.2016 eine neue gesetzliche Bestimmung gibt, die besagt, dass Hausbesuche nur noch verordnet werden können, wenn mindestens eine Pflegestufe 1 vorliegt? Ein Neurologe will den Hausbesuch nur noch verordnen, wenn er eine schriftliche Bestätigung von der Kasse über die Pflegestufe vorgelegt bekommt
hat jemand davon gehört, dass es seit 1.6.2016 eine neue gesetzliche Bestimmung gibt, die besagt, dass Hausbesuche nur noch verordnet werden können, wenn mindestens eine Pflegestufe 1 vorliegt? Ein Neurologe will den Hausbesuch nur noch verordnen, wenn er eine schriftliche Bestätigung von der Kasse über die Pflegestufe vorgelegt bekommt
Solche eine Bestimmung ist mir nicht bekannt. Ich sage, das stimmt einfach nicht. Der Arzt kann aus med. Gründen immer einen HB verordnen.
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Tempelritter schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 5.8.16 12:58:
hat jemand davon gehört, dass es seit 1.6.2016 eine neue gesetzliche Bestimmung gibt, die besagt, dass Hausbesuche nur noch verordnet werden können, wenn mindestens eine Pflegestufe 1 vorliegt? Ein Neurologe will den Hausbesuch nur noch verordnen, wenn er eine schriftliche Bestätigung von der Kasse über die Pflegestufe vorgelegt bekommt
Solche eine Bestimmung ist mir nicht bekannt. Ich sage, das stimmt einfach nicht. Der Arzt kann aus med. Gründen immer einen HB verordnen.
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Eine Pflegestufe gibt es nur dann, wenn ein Zustand längere Zeit andauert.
Der Hausbesuch dient dazu, Th. und evtl. Arbeitsfähigkeit / Verminderung von Hifsbedarf schnell zu realisieren.
Da Hausbesuche auch auf's Budget gehen, regiert wieder einmal die Angst! Die Angst vor Sanktionen der KV ist aber meist größer. Wenn der Neurologe auf Hinweis nicht reagiert, sollte die Info an die zuständige KV gehen, aber immer nur im konkreten Fall, also verhinderter Therapie von Pat., die den HB brauchen.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
.. das wundert nicht, denn es wäre unsinnig.
Eine Pflegestufe gibt es nur dann, wenn ein Zustand längere Zeit andauert.
Der Hausbesuch dient dazu, Th. und evtl. Arbeitsfähigkeit / Verminderung von Hifsbedarf schnell zu realisieren.
Da Hausbesuche auch auf's Budget gehen, regiert wieder einmal die Angst! Die Angst vor Sanktionen der KV ist aber meist größer. Wenn der Neurologe auf Hinweis nicht reagiert, sollte die Info an die zuständige KV gehen, aber immer nur im konkreten Fall, also verhinderter Therapie von Pat., die den HB brauchen.
mfg hgb :wink:
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Tempelritter schrieb:
gerade in BW regiert im Moment die Regressangst und sorgt für vielfältige Fehlinformationen seitens der Ärzte.
"Ich kann Ihnen nur einmal im Jahr ein MT-Rezept verordnen", "Sie können nur ein Rezept erhalten", "Machen Sie die Therapie, die ich Ihnen auf dem kopiertem Blatt gegeben haben, ich kann nichts verordnen", nun du kennst bestimmt auch noch viele "Fehlinfos"...
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666 schrieb:
Dies kann ich hier in unserem Ort Obb. auch bestätigen, nur sind die "Fehlinfos" für die Pattis schlimm:
"Ich kann Ihnen nur einmal im Jahr ein MT-Rezept verordnen", "Sie können nur ein Rezept erhalten", "Machen Sie die Therapie, die ich Ihnen auf dem kopiertem Blatt gegeben haben, ich kann nichts verordnen", nun du kennst bestimmt auch noch viele "Fehlinfos"...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Habe gerade mit der AOK Baden-Württemberg telefoniert, die wissen nichts über eine solche neue gesetzliche Bestimmung
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