Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
ich brauche bitte mal Hilfe.
Wir haben eine Verordnung KG im Hausbesuch. Der Patient hat bei der telefonischen Anmeldung nichts vom HB gesagt. Er ist also für die Praxis geplant. Ist die VO gültig wenn der HB nicht abgerechnet wird?
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GüSta schrieb:
ja
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kvet schrieb:
@GüSta Und das muss nicht geändert werden?
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Schippi schrieb:
Ich würde das Rezept vorsichtshalber ändern lassen!sich ist sicher!War denn schon die erste Behandlung?
Ich vermerke auf der Rückseite "HB nicht erforderlich", gab bislang nie Probleme.
Gruß,
T.
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tinki schrieb:
Hallo,
Ich vermerke auf der Rückseite "HB nicht erforderlich", gab bislang nie Probleme.
Gruß,
T.
Siehe Fragen-Antwort-Katalog Nr 53.
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Jeverland schrieb:
@kvet nein, muss es nicht.
Siehe Fragen-Antwort-Katalog Nr 53.
KÖNNTE aber Probleme geben.
In den meisten Fällen denkt sich der Arzt etwas, wenn er HB verordnet.
Ich kenn den Fall um den es hier geht nicht, aber mal angenommen der/die Pat. stürzt auf dem Weg zur Praxis oder auf der Praxistreppe oder verletzt sich sonst wie in der Praxis wegen mangelnder Koordination, Kraft, Gleichgewichtsprobleme oder sonst was.
Dann könnte der Patient den HB verordnet bekommen haben, weil der Arzt eine potentiell erhöhte Sturzgefahr für gegeben hielt.
Falls du als PT nun am Rezept vermerkst "HB nicht erforderlich", widersprichst du der medizinisch begründeten HBs-Indikation des Arztes.
Ich würde Rücksprache mit dem Arzt halten, dauert nur 1-2 Minuten.
Vielleicht denkt der Pat. auch dass er kommen kann, aber dann frage ich mich, warum hat er das nicht mit dem Arzt besprochen.
LG
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limone schrieb:
@tinki
KÖNNTE aber Probleme geben.
In den meisten Fällen denkt sich der Arzt etwas, wenn er HB verordnet.
Ich kenn den Fall um den es hier geht nicht, aber mal angenommen der/die Pat. stürzt auf dem Weg zur Praxis oder auf der Praxistreppe oder verletzt sich sonst wie in der Praxis wegen mangelnder Koordination, Kraft, Gleichgewichtsprobleme oder sonst was.
Dann könnte der Patient den HB verordnet bekommen haben, weil der Arzt eine potentiell erhöhte Sturzgefahr für gegeben hielt.
Falls du als PT nun am Rezept vermerkst "HB nicht erforderlich", widersprichst du der medizinisch begründeten HBs-Indikation des Arztes.
Ich würde Rücksprache mit dem Arzt halten, dauert nur 1-2 Minuten.
Vielleicht denkt der Pat. auch dass er kommen kann, aber dann frage ich mich, warum hat er das nicht mit dem Arzt besprochen.
LG
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m.86 schrieb:
@SchippiPatient brachte die VO zur 1. Behandlung mit. Es wurde behandelt. Patient wird mit Krankentransport in die Praxis gebracht. Haben ihn nicht weggeschickt.
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Ahn schrieb:
Wir hatten den Fall dass der Patient zu uns kam mit dem HB Rezept um Termine zu machen, habe ihm gesagt dass wir zurzeit leider keine Kapazitäten für HB haben und ihm geraten in einer anderen Praxis nachzuhören. Er wollte aber unbedingt zu uns, ich hab mehrfach nachgefragt, da unsere Praxis nur über eine Treppe zu erreichen ist, ob er das denn auch schafft. Aber er wollte nicht woanders hin. Schreibe auf das Rezept "auf Wunsch des Patienten ohne HB", und rechne ganz normal ab.
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Jeverland schrieb:
@limone laut Fragen-Antwort-katalog zum Rahmenvertrag ist es problemlos und ohne Rücksprache möglich den Hausbesuch nicht durchzuführen, sondern in der Praxis zu behandeln.
wer wirklich Hausbesuch benötigt, kommt selten in die Praxis und bittet um einen Termin in der Praxis.
So wie Ahn weiter unten schreibt- bei mir bislang problemlos.
Leider habe ich es schon öfter erlebt, dass ehemalige HB Patienten weiterhin HB VOen bringen, auch wenn die Therapie in der Praxis wieder möglich und viel effektiver ist...
Nach meinem Kenntnisstand darf ein HB auch nur noch verordnet werden, wenn es dem Patienten absolut nicht möglich ist, dass häusliche Umfeld zu verlassen. Dazu zählt nicht eine etwa erhöhte Sturzgefahr. Dann dürften viele Patienten nicht zu mir kommen...ich habe eine Neuro-Schwerpunkt-Praxis... Eine erhöhte Sturzgefahr ist eine Frage der Orga beim Verlassen des Hauses, Begleitperson etc.
t.
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tinki schrieb:
@limone Hallo limone,
wer wirklich Hausbesuch benötigt, kommt selten in die Praxis und bittet um einen Termin in der Praxis.
So wie Ahn weiter unten schreibt- bei mir bislang problemlos.
Leider habe ich es schon öfter erlebt, dass ehemalige HB Patienten weiterhin HB VOen bringen, auch wenn die Therapie in der Praxis wieder möglich und viel effektiver ist...
Nach meinem Kenntnisstand darf ein HB auch nur noch verordnet werden, wenn es dem Patienten absolut nicht möglich ist, dass häusliche Umfeld zu verlassen. Dazu zählt nicht eine etwa erhöhte Sturzgefahr. Dann dürften viele Patienten nicht zu mir kommen...ich habe eine Neuro-Schwerpunkt-Praxis... Eine erhöhte Sturzgefahr ist eine Frage der Orga beim Verlassen des Hauses, Begleitperson etc.
t.
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Problem beschreiben
m.86 schrieb:
Hallo,
ich brauche bitte mal Hilfe.
Wir haben eine Verordnung KG im Hausbesuch. Der Patient hat bei der telefonischen Anmeldung nichts vom HB gesagt. Er ist also für die Praxis geplant. Ist die VO gültig wenn der HB nicht abgerechnet wird?
Laut Frage-Antworten-Katalog wäre es möglich ohne Änderung der VO zu behandeln.
Habe heute mit der Arztpraxis telefoniert und die VO wird geändert. Da die KK in Bezug auf Kostenübernahme für den Transport in die Praxis mit im Boot ist, habe ich den sicheren Weg gewählt.
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tinki schrieb:
Viel Erfolg weiterhin! :-)
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m.86 schrieb:
Vielen Dank für die Informationen.
Laut Frage-Antworten-Katalog wäre es möglich ohne Änderung der VO zu behandeln.
Habe heute mit der Arztpraxis telefoniert und die VO wird geändert. Da die KK in Bezug auf Kostenübernahme für den Transport in die Praxis mit im Boot ist, habe ich den sicheren Weg gewählt.
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