Im Herzen der Hansestadt, auf der
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
unsere Praxis seit 1993 erfolgreich
tätig.
• Schwerpunkt: Orthopädie
. Treueprämie
. Gesundheitsleistung bis zu
1000 € pro Jahr
• 30-60 Minutentakt
• Wunscharbeitszeit
• ausführliche Einarbeitung
• Regelmäßige Teambesprechung
• Hausbesuche allenfalls in
Praxisnähe
• Fortbildungskostenübern...
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
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• Hausbesuche allenfalls in
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen, da ich auf dem Arbeitsweg zu meiner Physiopraxis einen Hausbesuch mache, wüsste ich gerne wie ich die Km Pauschale von 30 Cent von meinem Arbeitgeber einfordern kann, wir rechnen über die gesetzliche Krankenkasse die KG 20501 und f den HB die 29933 ab; zu meiner Arbeitsstätte fahre ich 12 km der HB liegt genau dazwischen, darf ich nun 6 km x 0.30 pro km pro HB oder 12 km x 0.30 pro HB rechnen !? Für eine Info wäre ich sehr dankbar.
was heißt liegt genau dazwischen?
Fährst Du jetzt auch nur 1 KM mehr, als direkt von zu Hause zur Praxis? Wenn nicht, kann auch keine km-Pauschale eingefordert werden. Diese wird ja nur fällig, wenn für den Hausbesuch ein Mehraufwand entsteht.
Allerdings sollte für die Nutzung des Privat-PKW auf Dienstfahrten ein Nutzungsvertrag verfasst werden. Darin werden dann die Haftung bei Unfällen und die finanzielle Entschädigung für den Mehraufwand (je km) geregelt.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Pauline nein ich fahre nicht mal 1 km mehr, bedeutet ich fahre ca 300m mehr da ich nicht auf direktem Weg zur Arbeitsstelle fahre sondern in eine Straße davor abbiege und somit einen geringen "Umweg"zur Arbeitsstelle mache...habe ich mich jetzt verständlicher ausgedrückt Danke für die Antworten
LG
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Herbert schrieb:
0 km wäre möglich, 12 km eigentlich etwas unsportlich, aber ich würde die 6km meinen Angestellten definitiv ersetzen.
LG
(...) Darin werden dann die Haftung bei Unfällen (...) geregelt.
In dem Moment in dem ein privater PKW für HB-Fahrten eingesetzt wird ist er ein Betriebsmittel und damit im Verantwortungsbereich des Praxisinhabers, d.h. bei einer Beschädigung während der Betriebseinsatzzeit sind alle notwendigen Maßnahmen zur Behebung des Schadens vom PI zu begleichen -- auch wenn Anonymus wegen defekter Positionsleuchten am Twingo (= Fahrzeug nicht verkehrstauglich) den Zweitporsche vom Nachbarn ausgeliehen hat; eingeschränkt wird dies nur durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Am Beispiel eines Twingos wurde bereits ausgeurteilt: Selbst wenn defekte Bremsen am Twingo einer Angestellten ursächlich für einen Unfall mit Totalschaden selbigen Autos waren ... ist eine Zeitarbeitsfirma zum Ersatz des Twingos verpflichtet wenn er anstelle einer ausgefallenen Sammelbeförderung des Arbeitgebers zum Einsatz kam. In diesem Fall war Arbeitsbeginn = Abholung durch Sammelbeförderer, da dieser ausgefallen ist wurde nach Bestätigung durch den Arbeitgeber der Twingo vom Parkplatz geholt und wenige Kilometer weiter gegen ein Stauende gefahren...
Hallo zusammen, da ich auf dem Arbeitsweg zu meiner Physiopraxis einen Hausbesuch mache, wüsste ich gerne wie ich die Km Pauschale von 30 Cent von meinem Arbeitgeber einfordern kann, wir rechnen über die gesetzliche Krankenkasse die KG 20501 und f den HB die 29933 ab; zu meiner Arbeitsstätte fahre ich 12 km der HB liegt genau dazwischen, darf ich nun 6 km x 0.30 pro km pro HB oder 12 km x 0.30 pro HB rechnen !? Für eine Info wäre ich sehr dankbar.
Die Strecke von dir zu Hause zum HB ("erste Arbeitsstätte") ist dein Privatvergnügen; der Wechsel von der ersten Arbeitsstätte zur zweiten Arbeitsstätte fällt formal in deine Arbeitszeit und ist wenn möglich (aus Selbstschutzgründen des PI, siehe oben) mit einem Dienstwagen zurückzulegen; ansonsten kannst du deinen Kilometersatz frei mit deinem Arbeitgeber aushandeln, wobei €0,30/km vom Finanzamt anstandslos als steuerfreie Entschädigung anerkannt werden.
"Je nachdem" was du bisher an Leistungen von deinem AG erhältst könnte es geschickter sein, auf die €1,80/Woche (oder ist's ein 2x/Woche-HB?) Entschädigung zu verzichten und statt dessen eine andere Lösung zu finden. Bedenke: Für Strecken für die du vom AG eine Entschädigung erhältst darfst du später keine Einkommensminderung gegenüber dem Finanzamt geltend machen -- es könnte also geschickter sein, an diesem Punkt dem AG entgegenzukommen und "einmal jährlich" eine Pauschale vom Finanzamt zurückzufordern und statt dessen andere Annehmlichkeiten im Job zu bekommen ;)
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Papa Alpaka schrieb:
eschnellmann schrieb am 22.3.18 20:04:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 22.3.18 19:03:
(...) Darin werden dann die Haftung bei Unfällen (...) geregelt.
In dem Moment in dem ein privater PKW für HB-Fahrten eingesetzt wird ist er ein Betriebsmittel und damit im Verantwortungsbereich des Praxisinhabers, d.h. bei einer Beschädigung während der Betriebseinsatzzeit sind alle notwendigen Maßnahmen zur Behebung des Schadens vom PI zu begleichen -- auch wenn Anonymus wegen defekter Positionsleuchten am Twingo (= Fahrzeug nicht verkehrstauglich) den Zweitporsche vom Nachbarn ausgeliehen hat; eingeschränkt wird dies nur durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Am Beispiel eines Twingos wurde bereits ausgeurteilt: Selbst wenn defekte Bremsen am Twingo einer Angestellten ursächlich für einen Unfall mit Totalschaden selbigen Autos waren ... ist eine Zeitarbeitsfirma zum Ersatz des Twingos verpflichtet wenn er anstelle einer ausgefallenen Sammelbeförderung des Arbeitgebers zum Einsatz kam. In diesem Fall war Arbeitsbeginn = Abholung durch Sammelbeförderer, da dieser ausgefallen ist wurde nach Bestätigung durch den Arbeitgeber der Twingo vom Parkplatz geholt und wenige Kilometer weiter gegen ein Stauende gefahren...
Hallo zusammen, da ich auf dem Arbeitsweg zu meiner Physiopraxis einen Hausbesuch mache, wüsste ich gerne wie ich die Km Pauschale von 30 Cent von meinem Arbeitgeber einfordern kann, wir rechnen über die gesetzliche Krankenkasse die KG 20501 und f den HB die 29933 ab; zu meiner Arbeitsstätte fahre ich 12 km der HB liegt genau dazwischen, darf ich nun 6 km x 0.30 pro km pro HB oder 12 km x 0.30 pro HB rechnen !? Für eine Info wäre ich sehr dankbar.
Die Strecke von dir zu Hause zum HB ("erste Arbeitsstätte") ist dein Privatvergnügen; der Wechsel von der ersten Arbeitsstätte zur zweiten Arbeitsstätte fällt formal in deine Arbeitszeit und ist wenn möglich (aus Selbstschutzgründen des PI, siehe oben) mit einem Dienstwagen zurückzulegen; ansonsten kannst du deinen Kilometersatz frei mit deinem Arbeitgeber aushandeln, wobei €0,30/km vom Finanzamt anstandslos als steuerfreie Entschädigung anerkannt werden.
"Je nachdem" was du bisher an Leistungen von deinem AG erhältst könnte es geschickter sein, auf die €1,80/Woche (oder ist's ein 2x/Woche-HB?) Entschädigung zu verzichten und statt dessen eine andere Lösung zu finden. Bedenke: Für Strecken für die du vom AG eine Entschädigung erhältst darfst du später keine Einkommensminderung gegenüber dem Finanzamt geltend machen -- es könnte also geschickter sein, an diesem Punkt dem AG entgegenzukommen und "einmal jährlich" eine Pauschale vom Finanzamt zurückzufordern und statt dessen andere Annehmlichkeiten im Job zu bekommen ;)
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bettina464 schrieb:
Hallo,
was heißt liegt genau dazwischen?
Fährst Du jetzt auch nur 1 KM mehr, als direkt von zu Hause zur Praxis? Wenn nicht, kann auch keine km-Pauschale eingefordert werden. Diese wird ja nur fällig, wenn für den Hausbesuch ein Mehraufwand entsteht.
Allerdings sollte für die Nutzung des Privat-PKW auf Dienstfahrten ein Nutzungsvertrag verfasst werden. Darin werden dann die Haftung bei Unfällen und die finanzielle Entschädigung für den Mehraufwand (je km) geregelt.
lieber Papa Alpaka , damit hast du mir schon sehr geholfen, ich habe mir schon gedacht dass es ein bisschen "unverschämt " ist von meinem Arbeitgeber die komplett gefahrenen KM einzufordern, wie Du schon sagst ist die erste Strecke (halber Fahrtweg ja sowieso von mir zu fahren und "Privatvergnügen" ) und somit mache ich alles richtig wenn ich entweder eine Pauschale für die 10X Hausbesuche zu erwarten habe oder korrekt knapp 1KM mehr gefahrenen Kilometer pro 0.30 mit verrechne. Vielen Dank
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Morgen alle zusammen,
lieber Papa Alpaka , damit hast du mir schon sehr geholfen, ich habe mir schon gedacht dass es ein bisschen "unverschämt " ist von meinem Arbeitgeber die komplett gefahrenen KM einzufordern, wie Du schon sagst ist die erste Strecke (halber Fahrtweg ja sowieso von mir zu fahren und "Privatvergnügen" ) und somit mache ich alles richtig wenn ich entweder eine Pauschale für die 10X Hausbesuche zu erwarten habe oder korrekt knapp 1KM mehr gefahrenen Kilometer pro 0.30 mit verrechne. Vielen Dank
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