Die Bedürfnisse und individuelle
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
die Möglichkeit, selbständig und
eigenverantwortlich Ihr
Behandlungskonzept...
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
die Möglichkeit, selbständig und
eigenverantwortlich Ihr
Behandlungskonzept...
folgender Sachverhalt:
in meinem direkten Arbeitsumfeld etabliert sich gerade ein ehemaliges Kurhaus neu.
Es findet eine Spezialisierung für Urlaub mit Demenzerkrankten und Menschen mit Handicap statt.
Die "Gäste" bleiben zwischen 1 und 6 Wochen.
Die ersten Gäste durfte ich mit korrekten Verordnungen auch schon in meiner Praxis behandeln. Die Nachfrage steigt.
Nun wurde ich auch von der Leitung des Hauses gefragt ob Hausbesuche möglich sind.
Jetzt hoffe ich auf Euer großes Wissen:
Das Haus ist (noch) nicht als Altenheim, Seniorenheim, Kur-oder Reha Haus zugelassen.
Die Personen die dort Ihren Aufenthalt verbringen bringen Rezepte von zu Hause mit.
Somit steht auch die eigentliche Heimatadresse auf dem Rezept.
Wie könnte ich rechtskonform - abrechnungskonform - kassenkonform ;-)
hier einen Hausbesuch anbieten und abrechnen?
Hat jemand Erfahrungen mit solch einer Situation?
Ich freue mich über Eure Antworten und sage vorab auch schon vielen Dank für das Teilen Eures Wissens
MfG Kati
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das Problem wird sein, dass kein Hausbesuch verordnet sein wird, somit kannst Du auch nichts abrechnen und die Behandlung von gesetzlich Versicherten muß in Deinen Räumlichkeiten stattfinden.
Bei Privatversicherten sieht es anders aus, da gibt es meines Wissens nach keine Vorgabe über den Behandlungsort.
Vielleicht gibt es ja die Möglichkeit, dass ein ortsansässiger Arzt Behandlungen mit Hausbesuch verordnet?
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soleta schrieb:
Hallo,
das Problem wird sein, dass kein Hausbesuch verordnet sein wird, somit kannst Du auch nichts abrechnen und die Behandlung von gesetzlich Versicherten muß in Deinen Räumlichkeiten stattfinden.
Bei Privatversicherten sieht es anders aus, da gibt es meines Wissens nach keine Vorgabe über den Behandlungsort.
Vielleicht gibt es ja die Möglichkeit, dass ein ortsansässiger Arzt Behandlungen mit Hausbesuch verordnet?
Wenn das geklärt ist, kannst Du Dir die gewünschte Antwort anhand der offiziellen Leistungsbeschreibung zum Hausbesuch (in Einrichtungen) evtl. selbst beantworten.
Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung/Gemeinschaft inclusive Wegegeld (Einsatzpauschale):
Die Position X9934 ist auch beim Besuch nur einer einzelnen Person abzurechnen. Der Begriff „soziale Einrichtung“ in der Beschreibung zu Position X9934 bezeichnet Einrichtungen, die zur Pflege und Betreuung älterer, pflegebedürftiger Personen oder von Personen mit Behinderung dienen. Dies sind insbesondere Alten-Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Einrichtungen für die Kurzzeit- und Tagespflege. Weiter sind dies Wohnformen, die auf die medizinische, soziale und therapeutische Betreuung schwerkranker und/oder älterer und/oder pflegebedürftiger Personen ausgelegt sind, dazu gehören u.a. auch Hospize, Unterkünfte für Ordensschwestern.
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GüSta schrieb:
Aufgrund Deiner Formulierung "Spezialisierung für Urlaub mit Demenzkranken und Menschen mit Handicap" gehe ich davon aus, dass diese Personen in Begleitung von/mit Angehörigen, Partnern, Freunden diesen Urlaub gemeinsam in dem ehemaligen Kurhaus bestreiten. Wenn dem so ist, dann werden sich die Begleitung, die Miturlauber zumindest zum Teil um die kranke, behinderte Person kümmern. Was steht im Vordergrund bei dem Aufenthalt? Welche Ziele werden damit verfolgt? Beteiligen sich Dritte an der Finanzierung des Aufenthalts (RV, KV, sonstige öffentliche Institutionen)? Es muß doch ein Einrichtungskonzept geben; was steht da inhaltlich Substantielles?
Wenn das geklärt ist, kannst Du Dir die gewünschte Antwort anhand der offiziellen Leistungsbeschreibung zum Hausbesuch (in Einrichtungen) evtl. selbst beantworten.
Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung/Gemeinschaft inclusive Wegegeld (Einsatzpauschale):
Die Position X9934 ist auch beim Besuch nur einer einzelnen Person abzurechnen. Der Begriff „soziale Einrichtung“ in der Beschreibung zu Position X9934 bezeichnet Einrichtungen, die zur Pflege und Betreuung älterer, pflegebedürftiger Personen oder von Personen mit Behinderung dienen. Dies sind insbesondere Alten-Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Einrichtungen für die Kurzzeit- und Tagespflege. Weiter sind dies Wohnformen, die auf die medizinische, soziale und therapeutische Betreuung schwerkranker und/oder älterer und/oder pflegebedürftiger Personen ausgelegt sind, dazu gehören u.a. auch Hospize, Unterkünfte für Ordensschwestern.
Die Verordnung eines Hausbesuches wäre nicht das Problem. Weder von einem Arzt vor Ort noch vom Hausarzt des Betroffenen.
Meine Frage war ob jemand Erfahrung mit den Modalitäten der Abrechnung hat, da auf dem Rezept des Patienten ja dessen Heimatadresse steht und nicht die Anschrift des Urlaubsortes/Kurortes.
Somit würden sich aus meiner Sicht Probleme bei der Abrechnung ergeben da die Orte ja nicht zusammen passen.
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Weathergirl schrieb:
@soleta Vielen Dank für Deine Antwort.
Die Verordnung eines Hausbesuches wäre nicht das Problem. Weder von einem Arzt vor Ort noch vom Hausarzt des Betroffenen.
Meine Frage war ob jemand Erfahrung mit den Modalitäten der Abrechnung hat, da auf dem Rezept des Patienten ja dessen Heimatadresse steht und nicht die Anschrift des Urlaubsortes/Kurortes.
Somit würden sich aus meiner Sicht Probleme bei der Abrechnung ergeben da die Orte ja nicht zusammen passen.
Ja die Patienten reisen mit Begleitung. Im Vordergrund steht bei den meisten die Erholung, sowohl der Patienten selbst aber häufig auch die der pflegenden Angehörigen. Den gehandicapten ist es aber eben auch wichtig während der Zeit des Aufenthaltes weiter physiotherapeutisch betreut zu werden. Die Einrichtung ist aktuell zu klein um ein eigenes Therapeutenteam zu stellen. Daher wurde in meiner Praxis angefragt. Nun zum ersten mal eben auch ob Hausbesuche möglich sind.
Wie es grundsätzlich läuft ist mir bekannt. Nur eben dieser Sonderfall nicht. In einem Seniorenheim werden die Damen und Herren mit Wohnsitz auch dort gemeldet, hier handelt es sich aber um einen zeitlich begrenzten Aufenthalt.
Hast Du Informationen für mich wie es sich bei Kurzzeitpflege verhält? Dies kommt meiner Situation noch am nächsten.
Beste Grüße
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Weathergirl schrieb:
@GüSta Auch Dir vielen Dank für Deine Antwort.
Ja die Patienten reisen mit Begleitung. Im Vordergrund steht bei den meisten die Erholung, sowohl der Patienten selbst aber häufig auch die der pflegenden Angehörigen. Den gehandicapten ist es aber eben auch wichtig während der Zeit des Aufenthaltes weiter physiotherapeutisch betreut zu werden. Die Einrichtung ist aktuell zu klein um ein eigenes Therapeutenteam zu stellen. Daher wurde in meiner Praxis angefragt. Nun zum ersten mal eben auch ob Hausbesuche möglich sind.
Wie es grundsätzlich läuft ist mir bekannt. Nur eben dieser Sonderfall nicht. In einem Seniorenheim werden die Damen und Herren mit Wohnsitz auch dort gemeldet, hier handelt es sich aber um einen zeitlich begrenzten Aufenthalt.
Hast Du Informationen für mich wie es sich bei Kurzzeitpflege verhält? Dies kommt meiner Situation noch am nächsten.
Beste Grüße
Bei der Kurzzeitpflege handelt es sich auch nur um einen vorübergehenden Aufenthalt ohne Wohnsitzverlagerung oder gar Adressenänderung. Ein Hausbesuch dort bedarf der ausdrücklichen ärztlichen Anordnung, da andernfalls eine Behandlung (von Kassenpatienten) nicht zulässig ist (regelhafter Behandlungsort ist die eigene Praxis). Abgerechnet wird bei der Behandlung von Kurzzeitpflegepatienten der "Hausbesuch in sozialen Einrichtungen/Gemeinschaften". Einrichtungen, die Kurzzeitpflege anbieten, haben in der Regel eine Zulassung durch bzw. eine vertragliche Vereinbarung mit den Pflegekassen (gesetzlich, privat) = Kostenträger.
Wenn Deine Einrichtung keine solche Zulassung/Vereinbarung hat, auch nicht mit anderen öffentlichen Kostenträgern wie Krankenkassen und Unfallversicherungsträger, dann wird der Aufenthalt dort wohl rein aus privaten Mitteln bestritten. In diesem Fall würde ich dazu tendieren, den Aufenthalt dort als eine Art "Urlaub" anzusehen und dann bei verordnetem (=notwendigem) Hausbesuch die "normale" Hausbesuchspauschale ansetzen. Dies auch dann, wenn die Einrichtung Dir einen Behandlungsraum zur Verfügung stellt (müßte bei einer ehemaligen Rehaeinrichtung noch vorhanden sein). Ich würde aber auf keinen Fall ohne ärztliche Hausbesuchsanordnung dort behandeln.
Falls Du in einem Berufsverband Mitglied bist, könntest Du auch von dort eine Antwort auf Dein Problem bekommen.
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GüSta schrieb:
@Weathergirl
Bei der Kurzzeitpflege handelt es sich auch nur um einen vorübergehenden Aufenthalt ohne Wohnsitzverlagerung oder gar Adressenänderung. Ein Hausbesuch dort bedarf der ausdrücklichen ärztlichen Anordnung, da andernfalls eine Behandlung (von Kassenpatienten) nicht zulässig ist (regelhafter Behandlungsort ist die eigene Praxis). Abgerechnet wird bei der Behandlung von Kurzzeitpflegepatienten der "Hausbesuch in sozialen Einrichtungen/Gemeinschaften". Einrichtungen, die Kurzzeitpflege anbieten, haben in der Regel eine Zulassung durch bzw. eine vertragliche Vereinbarung mit den Pflegekassen (gesetzlich, privat) = Kostenträger.
Wenn Deine Einrichtung keine solche Zulassung/Vereinbarung hat, auch nicht mit anderen öffentlichen Kostenträgern wie Krankenkassen und Unfallversicherungsträger, dann wird der Aufenthalt dort wohl rein aus privaten Mitteln bestritten. In diesem Fall würde ich dazu tendieren, den Aufenthalt dort als eine Art "Urlaub" anzusehen und dann bei verordnetem (=notwendigem) Hausbesuch die "normale" Hausbesuchspauschale ansetzen. Dies auch dann, wenn die Einrichtung Dir einen Behandlungsraum zur Verfügung stellt (müßte bei einer ehemaligen Rehaeinrichtung noch vorhanden sein). Ich würde aber auf keinen Fall ohne ärztliche Hausbesuchsanordnung dort behandeln.
Falls Du in einem Berufsverband Mitglied bist, könntest Du auch von dort eine Antwort auf Dein Problem bekommen.
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Problem beschreiben
Weathergirl schrieb:
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
folgender Sachverhalt:
in meinem direkten Arbeitsumfeld etabliert sich gerade ein ehemaliges Kurhaus neu.
Es findet eine Spezialisierung für Urlaub mit Demenzerkrankten und Menschen mit Handicap statt.
Die "Gäste" bleiben zwischen 1 und 6 Wochen.
Die ersten Gäste durfte ich mit korrekten Verordnungen auch schon in meiner Praxis behandeln. Die Nachfrage steigt.
Nun wurde ich auch von der Leitung des Hauses gefragt ob Hausbesuche möglich sind.
Jetzt hoffe ich auf Euer großes Wissen:
Das Haus ist (noch) nicht als Altenheim, Seniorenheim, Kur-oder Reha Haus zugelassen.
Die Personen die dort Ihren Aufenthalt verbringen bringen Rezepte von zu Hause mit.
Somit steht auch die eigentliche Heimatadresse auf dem Rezept.
Wie könnte ich rechtskonform - abrechnungskonform - kassenkonform ;-)
hier einen Hausbesuch anbieten und abrechnen?
Hat jemand Erfahrungen mit solch einer Situation?
Ich freue mich über Eure Antworten und sage vorab auch schon vielen Dank für das Teilen Eures Wissens
MfG Kati
zu klären wäre noch die Haftung wenn was passiert, da kein HB verordnet wurde (vielleicht sehe ich es auch zu eng)
evtl. könnte ein Arzt dir ein privates Rezept mit HB verordnen und da könntest du die Pauschale ansetzen.
Warum möchtest du die Patienten nicht in deiner Praxis behandeln?
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Ein Hausbesuch würde ja verordnet werden. Darum geht es nicht. Sondern wie es sich bei der Abrechnung verhält.
Ich habe die Anfrage erhalten, da einige Patienten nicht zur Praxis kommen können! Bettlägrig, Weg für Rollstuhl zu weit etc.
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Weathergirl schrieb:
Hallo massu, danke für Deine Antwort.
Ein Hausbesuch würde ja verordnet werden. Darum geht es nicht. Sondern wie es sich bei der Abrechnung verhält.
Ich habe die Anfrage erhalten, da einige Patienten nicht zur Praxis kommen können! Bettlägrig, Weg für Rollstuhl zu weit etc.
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Ahn schrieb:
@Weathergirl wir haben im Ort eine Fachklinik und von dort auch immer wieder Patienten, die aus ganz Deutschland kommen. Bisher war das nie ein Problem bei der Abrechnung
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massu schrieb:
Du kannst eine Hausbesuchspauschale verlangen pro Patient
zu klären wäre noch die Haftung wenn was passiert, da kein HB verordnet wurde (vielleicht sehe ich es auch zu eng)
evtl. könnte ein Arzt dir ein privates Rezept mit HB verordnen und da könntest du die Pauschale ansetzen.
Warum möchtest du die Patienten nicht in deiner Praxis behandeln?
Also ohne angekreuzten HB wird es schwierig. Aber wenn der Arzt HB ankreuzt, dann sollte das doch kein Problem sein, wenn es eine Einrichtung ist, die den Vorgaben entspricht (siehe oben bei @GüSta. Wenn sie das NICHT tut, dann wäre es ja ein "normaler" HB. Und da würde ich die Kassen fragen, ob es möglich ist, so etwas im Rahmen eines Urlaubes zu machen.
Schließlich kann man als Dialyse-Patient Urlaub machen und dann vor Ort seine Dialyse auch bekommen.
Da würde ich mal nachhaken.
Viel Glück, das ist bestimmt auch ganz spannend in der Konstellation!
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pt ani schrieb:
Ist es nicht so, dass mittlerweile gerade mal erlaubt ist, vor der Praxis Treppen zu üben oder etwas zu gehen, aber ansonsten die Therapie nur IN der Praxis stattfinden darf?
Also ohne angekreuzten HB wird es schwierig. Aber wenn der Arzt HB ankreuzt, dann sollte das doch kein Problem sein, wenn es eine Einrichtung ist, die den Vorgaben entspricht (siehe oben bei @GüSta. Wenn sie das NICHT tut, dann wäre es ja ein "normaler" HB. Und da würde ich die Kassen fragen, ob es möglich ist, so etwas im Rahmen eines Urlaubes zu machen.
Schließlich kann man als Dialyse-Patient Urlaub machen und dann vor Ort seine Dialyse auch bekommen.
Da würde ich mal nachhaken.
Viel Glück, das ist bestimmt auch ganz spannend in der Konstellation!
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Problem beschreiben
pt ani schrieb:
Zumindest ist es kein Problem wenn ich im Heim mal Patienten habe, die nur zur Kurzzeitpflege da sind. Da steht dann mal die Adresse des Heimes und mal die häusliche Adresse drauf. Das hat noch nie irgendeinen Unterschied gemacht.
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mark760 schrieb:
Hausbesuch bei Kurzzeitpflege ist kein Problem, auch Abbruch wegen Ende der Kurzzeitpflege. Muss aber immer dokumentiert werden. Ansonsten sind Hausbesuche im praxisüblichen Umfeld möglich.
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Badde schrieb:
Der Patient hat die freie Wahl des Leistungserbringers in Deutschland. Ich habe eine ähnliche Situation mit Patienten in einer heilpädagogischen Einrichtung. Sobald mit HB ist es kein Problem. Auch HB bundesweit ist möglich.
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