Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
Nun meine Frage: Welche Positionsnummer darf ich für den Hausbesuch abrechnen?
Vielen Dank für eure Antwort
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§ 11 Abs. 1 Satz 3 HMR
Die Behandlung in einer Einrichtung (z. B. tagesstrukturierende Fördereinrichtung) allein ist keine ausreichende Begründung für die Verordnung eines Hausbesuchs.
...
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Soweit ich weiß, ist ein HB zu Lasten der GKV dort nicht möglich.
...
§ 11 Abs. 1 Satz 3 HMR
Die Behandlung in einer Einrichtung (z. B. tagesstrukturierende Fördereinrichtung) allein ist keine ausreichende Begründung für die Verordnung eines Hausbesuchs.
...
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Inche schrieb:
Da ist kein HB vorgesehen die müssen dir gebracht werden oder im Anschluß im Wohnheim mit HB in Sozialer Einrichtung ca 12€ findest du hier zum nachlesen
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Kollegen, ich übernehme einige Patienten in einer Förderstätte. D.h. es sind Erwachsene, die morgens dorthin kommen und Nachmittags wieder nach Hause gehen - alles Patienten mit körperlichen und geistigen Behinderungen.
Nun meine Frage: Welche Positionsnummer darf ich für den Hausbesuch abrechnen?
Vielen Dank für eure Antwort
Laut Heilmittelrichtlinie ist es tatsächlich kein Hausbesuch. Nach Rücksprache mit der AOK wurde mir telefonisch mitgeteilt, dass die Nr 29934 abgerechnet werden, wobei ich nach Ausstellung des Rezepts vor Therapiebeginn das/die Rezepte noch von der KK genehmigen lassen soll, damit der HB nicht abgesetzt wird.
Die Patientin sind von 8.00Uhr bis 16.30 Uhr täglich in der Förderstätte. Nach Rücksprache mit den Pflegern und auch Angehörigen und Betreuern sind nach Ankunft zu Hause auch nicht mehr in der Anlage aktive Physio zu machen.
Obwohl die Regelung wohl so ist, verstehe ich das nicht so ganz. Eine effektive Therapie ist eigentlich nur in der Förderstätte möglich und könnte sehr gut im Tagesablauf integriert werden. Dazu ist in der Förderstätte auch jegliches Therapiematerial und Therapieräume vorhanden.
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Förderstätten sollen etwaige Therapie durch eigenes Personal sicher stellen. So hat beispielsweise die Behindertenwerkstatt, wo meine Pflegetochter arbeitet, selbst (noch) Ergotherapeuten im Dienst. Aber vielen solchen Einrichtungen arbeiten kostenmäßig am Anschlag, daher wird sehr häufig an eigene Therapeuten gespart.
Du musst somit damit rechnen, dass, trotz Genehmigung, dir den HB nicht bezahlt wird. Die übergeordnete Kontrollgremien der GKV streichen gerne im Nachhinein. Daher machen wir absolut keine HB in solche Einrichtungen mehr.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Eine Förderstätte gilt rechtlich als Arbeitsplatz. Und da ist es auch völlig logisch, dass da keinen HB stattfinden kann.
Förderstätten sollen etwaige Therapie durch eigenes Personal sicher stellen. So hat beispielsweise die Behindertenwerkstatt, wo meine Pflegetochter arbeitet, selbst (noch) Ergotherapeuten im Dienst. Aber vielen solchen Einrichtungen arbeiten kostenmäßig am Anschlag, daher wird sehr häufig an eigene Therapeuten gespart.
Du musst somit damit rechnen, dass, trotz Genehmigung, dir den HB nicht bezahlt wird. Die übergeordnete Kontrollgremien der GKV streichen gerne im Nachhinein. Daher machen wir absolut keine HB in solche Einrichtungen mehr.
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Johnny Doe schrieb:
Bei Kindern und Jugendlichen geht eine Behandlung in Einrichtungen. Allerdings dann ohne HB Pauschale. Kommt in der Ergotherapie häufig vor, weil es anders gar nicht gehen würde.
Laut BSG dürfen die Kassen die Behandlung gar nicht bezahlen, wenn sie nicht in der Praxis stattgefunden hat und insofern kein HB verordnet wurde: BSG 20.04.2016, B 3 KR 23/15 R. 🫣
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Johnny Doe Na, dann lass die Kasse das dann mal nicht bekommen. 🥴
Laut BSG dürfen die Kassen die Behandlung gar nicht bezahlen, wenn sie nicht in der Praxis stattgefunden hat und insofern kein HB verordnet wurde: BSG 20.04.2016, B 3 KR 23/15 R. 🫣
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Johnny Doe schrieb:
HMR §11 (2)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
.
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Abrie schrieb:
Hi! Wie ist das dann bei einer Tagespflege? Ist das HB da ok?
Hausbesuch in Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagespflege
Für Patienten, die sich in Kurzzeit- oder Verhinderungspflege i.S. des § 42 Abs. 1-3 SGB XI befinden oder im Rahmen der Tagespflege i.S. des § 41 Abs. 1 SGB XI behandelt werden, ist die Position X9922 abzurechnen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Abrie Guckst du Preisvereinbarung
X9922
Hausbesuch in Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagespflege
Für Patienten, die sich in Kurzzeit- oder Verhinderungspflege i.S. des § 42 Abs. 1-3 SGB XI befinden oder im Rahmen der Tagespflege i.S. des § 41 Abs. 1 SGB XI behandelt werden, ist die Position X9922 abzurechnen.
Genau diesen Fall hatte ich von einigen Jahren. Es wurden sogar die erbrachten KG Leistungen abgesetzt. Die Behandlungen hätten eigentlich, wie von Dir treffend erklärt, nicht stattfinden dürfen. Kein HB in Tagestätten möglich, da Arbeitsplatz. Ergo Rezept ungültig, somit keine Vergütung...
Ich habe die Behandlungen dann umgehend eingestellt und fertig.
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vollyholly schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Genau diesen Fall hatte ich von einigen Jahren. Es wurden sogar die erbrachten KG Leistungen abgesetzt. Die Behandlungen hätten eigentlich, wie von Dir treffend erklärt, nicht stattfinden dürfen. Kein HB in Tagestätten möglich, da Arbeitsplatz. Ergo Rezept ungültig, somit keine Vergütung...
Ich habe die Behandlungen dann umgehend eingestellt und fertig.
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MeFe89 schrieb:
@vollyholly du sagst es "vor einigen Jahren". Regeln ändern sich. Manchmal auch zum Vorteil.
Auch eine etwaige Genehmigung muss daher zwingend vom BVA beanstandet werden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@MeFe89 Nö, BSG-Urteil und aktuelle HMR sprechen eine sehr deutliche Sprache. Weder darf ein HB dort verordnet werden, noch eine etwa am Arbeitsplatz (= Förderstätte für Erwachsenen) durchgeführte Behandlungsleistung von der GKV bezahlt werden.
Auch eine etwaige Genehmigung muss daher zwingend vom BVA beanstandet werden.
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MeFe89 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ich doofi... Ich dachte es geht um Tagespflege. Weil die ja explizit in den Hausbesuchenleistungsbeschreibungen aufgeführt wird. My Faultier.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@MeFe89 😘
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Turnschwester17 schrieb:
Verstehe ich das richtig. Es gibt einen Unterschied bei Kindern und Erwachsenen. Und dann wieder ob Werkstatt oder Fördereinrichtung?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Turnschwester17 yep
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank schon mal für die Antworten.
Laut Heilmittelrichtlinie ist es tatsächlich kein Hausbesuch. Nach Rücksprache mit der AOK wurde mir telefonisch mitgeteilt, dass die Nr 29934 abgerechnet werden, wobei ich nach Ausstellung des Rezepts vor Therapiebeginn das/die Rezepte noch von der KK genehmigen lassen soll, damit der HB nicht abgesetzt wird.
Die Patientin sind von 8.00Uhr bis 16.30 Uhr täglich in der Förderstätte. Nach Rücksprache mit den Pflegern und auch Angehörigen und Betreuern sind nach Ankunft zu Hause auch nicht mehr in der Anlage aktive Physio zu machen.
Obwohl die Regelung wohl so ist, verstehe ich das nicht so ganz. Eine effektive Therapie ist eigentlich nur in der Förderstätte möglich und könnte sehr gut im Tagesablauf integriert werden. Dazu ist in der Förderstätte auch jegliches Therapiematerial und Therapieräume vorhanden.
Nach Rücksprache mit der Leitung Förderstätte folgendendes: die Förderstätte ist nicht der Arbeitsplatt der Patienten. Die Patienten sind in solchem Maße geistig und körperlich behindert, dass sie nicht in den angegliederten Werkstätten arbeiten können.
Sie werden dort ausdrücklich während des Tages betreut und gepflegt. Die Leitung hat dies ausdrücklich nochmals bestätigt, dass die Förderstätte definitiv nicht der Arbeitsplatz der Patienten ist.
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Es wäre anders, wenn es eine offzielle Pflegeeinrichtung i.S.d. SGB XI wäre. Ist es aber nach deiner Aussage auch nicht.
Auch in der WfbM meiner Tochter gibt es eine solche Förderstätte für den schwerst Behinderten, die nicht im Werkstattbereich "sinnvoll" tätig sein können. Sozialrechtlich fällt es aber sehr wohl unter WfbM und ist somit rechtlich quasi "Arbeitsplatz-Ersatz". Obwohl es, hart gesagt, eher eine "Verwahrstelle" ist und keine irgendwie geartete produktiver Arbeitsplatz.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Es ändert nichts an der HMR, wo ausdrücklich von Fördereinrichtung gesprochen wird. Es ändert auch nichts am BSG-Urteil. Das bezieht sich ausdrücklich auf das Nicht-Vorhandensein der Leistungsziffer HB. Du kannst das Urteil online finden, so dass du es selbst nachlesen kannst.
Es wäre anders, wenn es eine offzielle Pflegeeinrichtung i.S.d. SGB XI wäre. Ist es aber nach deiner Aussage auch nicht.
Auch in der WfbM meiner Tochter gibt es eine solche Förderstätte für den schwerst Behinderten, die nicht im Werkstattbereich "sinnvoll" tätig sein können. Sozialrechtlich fällt es aber sehr wohl unter WfbM und ist somit rechtlich quasi "Arbeitsplatz-Ersatz". Obwohl es, hart gesagt, eher eine "Verwahrstelle" ist und keine irgendwie geartete produktiver Arbeitsplatz.
Vielen Dank
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hättest du zufällig einen Link zum BSG-Urteil?
Vielen Dank
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Heute habe ich nochmals mit der KK telefoniert. Wieder die Aussage 22934 ist korrekte Abrechnung.
Nach Rücksprache mit der Leitung Förderstätte folgendendes: die Förderstätte ist nicht der Arbeitsplatt der Patienten. Die Patienten sind in solchem Maße geistig und körperlich behindert, dass sie nicht in den angegliederten Werkstätten arbeiten können.
Sie werden dort ausdrücklich während des Tages betreut und gepflegt. Die Leitung hat dies ausdrücklich nochmals bestätigt, dass die Förderstätte definitiv nicht der Arbeitsplatz der Patienten ist.
Tages- oder Kurzzeitpflege sind hier nur als Beispiele aufgeführt
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Meine persönliche Erfahrung, auch als Betreuer, ist, dass viele Einrichtungsverantwortlichen die feine sozialrechtlichen Unterschiede nicht kennen (und auch nicht kennen können). Und somit auch nicht die Konsequenzen für den Leistungserbringer.
Du wärst nicht der Erste, der auf Aussagen von Kassen-Sofas oder Einrichtungsverantwortlichen vertraut und dann auf den Kosten sitzen bleibt. Bei sämtliche Einrichtungen dieser Art werden bei uns überhaupt keine Therapien durch externe Anbietern durchgeführt. Mehrere Praxen, auch wir, haben schon die negativen Erfahrungen machen müssen.
Und nein, es ist nicht beispielhaft, sondern abschließend mit den 3 genannten Pflegeformen aufgeführt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer wie oben angegeben: eine Förderstätte ist sozialrechtlich keine Pflegeeinrichtung nach SGB XI. Das ist genau der Grund warum HB nicht möglich ist.
Meine persönliche Erfahrung, auch als Betreuer, ist, dass viele Einrichtungsverantwortlichen die feine sozialrechtlichen Unterschiede nicht kennen (und auch nicht kennen können). Und somit auch nicht die Konsequenzen für den Leistungserbringer.
Du wärst nicht der Erste, der auf Aussagen von Kassen-Sofas oder Einrichtungsverantwortlichen vertraut und dann auf den Kosten sitzen bleibt. Bei sämtliche Einrichtungen dieser Art werden bei uns überhaupt keine Therapien durch externe Anbietern durchgeführt. Mehrere Praxen, auch wir, haben schon die negativen Erfahrungen machen müssen.
Und nein, es ist nicht beispielhaft, sondern abschließend mit den 3 genannten Pflegeformen aufgeführt.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wäre nicht die 29922 die korrekte Abrechnung?
Tages- oder Kurzzeitpflege sind hier nur als Beispiele aufgeführt
Ich verstehe die Heilmittelrichtline, und das ist mir auch bewusst. Aber ich finde es alles andere als Korrekt, dass diese Patienten dadurch benachteiligt werden. Wogegen man komischerweise in die Tagespflege schon kann. Ist auch nichts anderes- die Patienten kommen früh und werden Abends wieder abgeholt
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sabine963 schrieb:
Das ist wirklich nicht zu verstehen. Man könnte meinen das ist Kalkül um bei diesen Menschen Kosten zu sparen. Sehr sehr traurig.
Aber diese Menschen fallen leider häufig zwischen Wall und Schiff. Das hat tatsächlich mit der Leistungserbringung über die WfbM zu tun. Hier ist die Sozialversicherung und/oder Landesverband der Kostenträger und nicht die Pflegeversicherung (wie bei der Tagespflege).
Wir betreuen diese Menschen durchaus zu Hause. Die vermeintliche übermüdung ist dann sehr oft doch nicht ganz so schlimm. Meistens liegt es eher an den Angehörigen, die mit dem Ganzen überfordert sind. Oder an den Wohneinrichtungen, die personell strukturell unterbesetzt sind.
Die Ursache liegt natürlich bei der Politik, die eine sehr eigenen Interpretation am Wort "Inklusion" gegeben hat. Das sog. Teilhabegesetz ist ein bürokratisches Monster und ist für viele Verwerfungen verantwortlich.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Der Doc darf (!) kein HB aufschreiben, egal ob du es abrechnest oder nicht. Damit würde er in Teufels Küche kommen.
Aber diese Menschen fallen leider häufig zwischen Wall und Schiff. Das hat tatsächlich mit der Leistungserbringung über die WfbM zu tun. Hier ist die Sozialversicherung und/oder Landesverband der Kostenträger und nicht die Pflegeversicherung (wie bei der Tagespflege).
Wir betreuen diese Menschen durchaus zu Hause. Die vermeintliche übermüdung ist dann sehr oft doch nicht ganz so schlimm. Meistens liegt es eher an den Angehörigen, die mit dem Ganzen überfordert sind. Oder an den Wohneinrichtungen, die personell strukturell unterbesetzt sind.
Die Ursache liegt natürlich bei der Politik, die eine sehr eigenen Interpretation am Wort "Inklusion" gegeben hat. Das sog. Teilhabegesetz ist ein bürokratisches Monster und ist für viele Verwerfungen verantwortlich.
Bei Erwachsenen sehe ich die Pflicht die Patienten tagsüber in die Praxis zu bringen. Teilhabe oder so.
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Johnny Doe schrieb:
Bei Kindern und Jugendlichen ist es wie schon geschrieben laut HMR möglich, da es den Eltern nicht zuzumuten ist, die Kinder morgens aus der Einrichtung zu holen und zur Therapie zu bringen. Abends nach der Einrichtung zur Therapie geht aus einem einfachen Grund nicht. Es sind keine Therapeutinnen mehr da.
Bei Erwachsenen sehe ich die Pflicht die Patienten tagsüber in die Praxis zu bringen. Teilhabe oder so.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Also gibt es keine Möglichkeit Patienten dort zu betreuen. Die Förderstätte ist fußläufig ur wenige Minuten von der Oraxis entfernt, so dass wir auch auf die HB Pauschale verzichten würden. Wäre es auch nicht rechtens , wenn der Hausvesuch abgekreuzt ist und wir dort therapieren, aber den HB nicht zu lasten der KK abrechnen.Alles wäre vorhanden, Bänke , Therapiemittel usw. Es wären dauerhaft 12 Patienten fortlaufend. Wenn dort nicht therapiert werden kann, bekommen die Menschen keine Therapie. Wie oben schon geschrieben sind sie nach der Förderstätte nicht mehr aufnahmefähig.
Ich verstehe die Heilmittelrichtline, und das ist mir auch bewusst. Aber ich finde es alles andere als Korrekt, dass diese Patienten dadurch benachteiligt werden. Wogegen man komischerweise in die Tagespflege schon kann. Ist auch nichts anderes- die Patienten kommen früh und werden Abends wieder abgeholt
Mir wurde folgendes verbindlich zugesichert:
Eine Abrechnung und Therapie in der Förderstätte ist sehr wohl zulässig.
Positionsnummer ist die 29934 :Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung/Gemeinschaft inclusive Wegegeld (Einsatzpauschale) Die Position X9934 ist auch beim Besuch nur einer einzelnen Person abzurechnen. Der Begriff „soziale Einrichtung“ in der Beschreibung zu Position X9934 bezeichnet Einrichtungen, die zur Pflege und Betreuung älterer, pflegebedürftiger Personen oder von Personen mit Behinderung dienen. Dies sind insbesondere Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen. Weiter sind dies Wohnformen, die auf die medizinische, soziale und therapeutische Betreuung schwerkranker und/oder älterer und/oder pflegebedürftiger Personen ausgelegt sind, dazu gehören u.a. auch Hospize und Unterkünfte für Ordensschwestern. ( Anlage 2 Vergütungsvereinbarung zum Vertag nach §125 Absatz 1 SGB für Physiotherapie, gültig ab 01.01.2024)
Es wurde deutlich gemacht, dass eine Förderstätte eine Behinderteneinrichtung ist und ein Hausbesuch nicht zwingend nur im häuslichen Umfeld stattfinden muss.
Es wurde sich auch § 11 HMR : Die Behandlung in einer Einrichtung allein ist keine ausreichende Begründung für die Verordnung eines Hausbesuchs.
Wichtig sei hier das Wort allein: nur der Aufenthalt in einer Einrichtung oder der Wohnsitz in einem Seniorenheim begründet keinen Hausbesuch. Stellt der Arzt aber die medizinische Notwendigkeit fest begründet dies den notwendigen Hausbesuch
Es steht nirgends, dass grundlegend kein Hausbesuch in einer Förderstätte stattfinden darf.
Ich hatte wegen Kindern und Jugendlichen nachgefragt: Hier ist ein Hausbesuch ohne Verordnung möglich. Die schwere der Erkrankung ist hier entscheidend
Nach dieser Darstellung der Krankenkasse bin ich mehr davon überzeugt, dass eine HB in einer Förderstätte möglich ist und korrekt abzurechnen ist.
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Ich würde dich dringend empfehlen, dir dieses Statement schriftlich geben zu lassen und dabei ausdrücklich Bezug nehmend auf diese speziellen Förderstätte
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Na dann, lege los und mache deine eigene Erfahrungen. Unsere Erfahrungen sind eindeutig anders und das übergreifend über mehrere Kassen (auch und insbesondere die AOK).
Ich würde dich dringend empfehlen, dir dieses Statement schriftlich geben zu lassen und dabei ausdrücklich Bezug nehmend auf diese speziellen Förderstätte
Zur Sicherheit bitte um eine schriftliche verbindliche Bestätigung. Im dümmsten Fall ist in ein paar Monaten vom Personal keiner mehr da und keiner weiß von nix.
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sabine963 schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
Zur Sicherheit bitte um eine schriftliche verbindliche Bestätigung. Im dümmsten Fall ist in ein paar Monaten vom Personal keiner mehr da und keiner weiß von nix.
Das bezweifle ich stark.
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Sarah Gerbert schrieb:
'Ich hatte wegen Kindern und Jugendlichen nachgefragt: Hier ist ein Hausbesuch ohne Verordnung möglich.'
Das bezweifle ich stark.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Sarah Gerbert HMR § 11 Abs. 2 besagt genau das.
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Sarah Gerbert schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Das ist ja sehr interessant. Wußte ich so nicht. Vielen Dank!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
noch zur Info, da schon sehr viel geschrieben wurde. Diese Förderstätte ist eine Einrichtung zur Tagesbetreuung von schwerst- und mehrfach behinderten Menschen. Ist das nun dem Arbeitsplatz gleichzusetzen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vorab vielen Dank für eure zahlreichen und hilfreichen Antworten. Diesbezüglich hatte ich heute ein längeres Gespräch mit dem Abrechnungszentrum der AOK.
Mir wurde folgendes verbindlich zugesichert:
Eine Abrechnung und Therapie in der Förderstätte ist sehr wohl zulässig.
Positionsnummer ist die 29934 :Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung/Gemeinschaft inclusive Wegegeld (Einsatzpauschale) Die Position X9934 ist auch beim Besuch nur einer einzelnen Person abzurechnen. Der Begriff „soziale Einrichtung“ in der Beschreibung zu Position X9934 bezeichnet Einrichtungen, die zur Pflege und Betreuung älterer, pflegebedürftiger Personen oder von Personen mit Behinderung dienen. Dies sind insbesondere Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen. Weiter sind dies Wohnformen, die auf die medizinische, soziale und therapeutische Betreuung schwerkranker und/oder älterer und/oder pflegebedürftiger Personen ausgelegt sind, dazu gehören u.a. auch Hospize und Unterkünfte für Ordensschwestern. ( Anlage 2 Vergütungsvereinbarung zum Vertag nach §125 Absatz 1 SGB für Physiotherapie, gültig ab 01.01.2024)
Es wurde deutlich gemacht, dass eine Förderstätte eine Behinderteneinrichtung ist und ein Hausbesuch nicht zwingend nur im häuslichen Umfeld stattfinden muss.
Es wurde sich auch § 11 HMR : Die Behandlung in einer Einrichtung allein ist keine ausreichende Begründung für die Verordnung eines Hausbesuchs.
Wichtig sei hier das Wort allein: nur der Aufenthalt in einer Einrichtung oder der Wohnsitz in einem Seniorenheim begründet keinen Hausbesuch. Stellt der Arzt aber die medizinische Notwendigkeit fest begründet dies den notwendigen Hausbesuch
Es steht nirgends, dass grundlegend kein Hausbesuch in einer Förderstätte stattfinden darf.
Ich hatte wegen Kindern und Jugendlichen nachgefragt: Hier ist ein Hausbesuch ohne Verordnung möglich. Die schwere der Erkrankung ist hier entscheidend
Nach dieser Darstellung der Krankenkasse bin ich mehr davon überzeugt, dass eine HB in einer Förderstätte möglich ist und korrekt abzurechnen ist.
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Entscheidend scheint es wohl zu sein, wie die Förderstätte ihrer sozialrechtlichen Zulassung hat. Ist es eine Betreuungseinrichtung (Tagespflege) in Sinne des § 41 Abs. 1 SGB XI oder nicht?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Die Begründung der Ablehnung der Bezahlungen war bei uns genau der erwähnten Paragraphen der HMR.
Entscheidend scheint es wohl zu sein, wie die Förderstätte ihrer sozialrechtlichen Zulassung hat. Ist es eine Betreuungseinrichtung (Tagespflege) in Sinne des § 41 Abs. 1 SGB XI oder nicht?
keine ausreichende Begründung für einen HB ist. Es muss eine medizinische Notwendigkeit vorliegen, und das entscheidet der Arzt. Und dann kann ein HB auch in einer Behinderteneinrichtung stattfinden. und ich denke nicht, dass Förderstätte = Arbeitsplatz ist. Die Besucher erwerben keinen gesetzlichen Anspruch auf die Altersrente und es besteht keine Sozialversicherungspflicht.
Ich kann auch nirgends schriftlich finden, was bezeugt, dass ein Hausbesuch nur am Wohnort des Patienten stattfinden darf. Die Beschreibung der Position 29934 bezeichnet Behinderteneinrichtungen als soziale Einrichtung. Warum soll das eine Förderstätte nicht sein
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Eine Tagespflege ist es nicht. Wie ich schon geschrieben habe, wurde heute genau der §11 HMR besprochen. Hier steht tatsächlich nicht, dass ein Haubesuch in einer Förderstätte nicht erlaubt ist. Es heißt , dass die Behandlung in einer Einrichtung ( und als Bsp nur die Förderstätte ; eine Einrichtung kann auch ein Seniorenheim sein ) allein
keine ausreichende Begründung für einen HB ist. Es muss eine medizinische Notwendigkeit vorliegen, und das entscheidet der Arzt. Und dann kann ein HB auch in einer Behinderteneinrichtung stattfinden. und ich denke nicht, dass Förderstätte = Arbeitsplatz ist. Die Besucher erwerben keinen gesetzlichen Anspruch auf die Altersrente und es besteht keine Sozialversicherungspflicht.
Ich kann auch nirgends schriftlich finden, was bezeugt, dass ein Hausbesuch nur am Wohnort des Patienten stattfinden darf. Die Beschreibung der Position 29934 bezeichnet Behinderteneinrichtungen als soziale Einrichtung. Warum soll das eine Förderstätte nicht sein
Nachdem wir einige tausenden Euros mit Leistungen in ähnlichen Förderstätten nicht bezahlt bekommen haben, fahren wir nicht mehr dahin. Im Übrigen war der größten Batzen dabei gerade die AOK (und exakt mit der Begründung HMR § 11 Abs. 1).
Für mich ist jetzt hier Schluss.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Diese Diskussion dreht sich im Kreis. Entweder du gehst das Risiko ein oder nicht. Deine Entscheidung.
Nachdem wir einige tausenden Euros mit Leistungen in ähnlichen Förderstätten nicht bezahlt bekommen haben, fahren wir nicht mehr dahin. Im Übrigen war der größten Batzen dabei gerade die AOK (und exakt mit der Begründung HMR § 11 Abs. 1).
Für mich ist jetzt hier Schluss.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Könnte jemand von nochmal genau die Quelle angeben, aus der sich erschließt, dass ein Hausbesuch in einer Förderstätte nicht möglich ist?
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