Unser Team besteht aus
aufgeschlossenen & engagierten
Therapeuten. Wir haben höchste
Ansprüche an unsere Therapie und
unterstützen unsere Therapeuten
bei ihrer Weiterentwicklung. Das
Team besteht aus einer gesunden
Mischung von spezialisierten
Therapeuten.
Ob Manualtherapeut oder
Berufsanfänger: gerne
partizipieren wir von Deinen
umfang"reichen Erfahrungen oder
sind Dir beim Einstieg in das
Berufsleben behilflich. Wir sind
flexibel hinsichtlich der
Wochenstundenanzahl und gestalten
Deine...
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wie rechnet man den Hausbesuch bei Privatpatienten ab?
Hausbesuchpauschale, km-Geld............?
Und wieviel ist das dann beim 1,35 fachen Satz?
Vielen Dank!
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doris34 schrieb:
Hallo zusammen,
wie rechnet man den Hausbesuch bei Privatpatienten ab?
Hausbesuchpauschale, km-Geld............?
Und wieviel ist das dann beim 1,35 fachen Satz?
Vielen Dank!
ich nehme 20€ Pauschal für den HB und dann noch die Therapie 1,40€/min...
und immer schön eine Honorarvereinbarung machen...
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therapeutin schrieb:
was ist ein 1,35 facher Satz???
ich nehme 20€ Pauschal für den HB und dann noch die Therapie 1,40€/min...
und immer schön eine Honorarvereinbarung machen...
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McMiki schrieb:
Du kannst dem Patienten auch noch Fersengeld in Rechnung stellen wenn er es bezahlt!
Ich kenne es von früher: der Kassenpatient (Hausbesuch) konnte mit HB-Pauschale + km-Geld abgerechnet werden.
Jetzt bin ich seit 6 Jahren in einer Privatpatienten und habe genau so lange auch keine HB´s mehr gemacht.
Deshalb meine Frage: kann man den Privatpatient auch mit HB-Pauschale + km-Geld abrechnen?
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(naja, mittlerweile habe ich auch schon sinnvolle Beiträge von ihm gelesen...)
(1) Privatpatienten können, im Umfang ihrer Police und derer gibt es so viele das ich keinen Überblick habe, den Ort der Leistungserbringung frei wählen.
(2) Ist ausdrücklich ein "HB" verordnet fällt es leichter, die Kosten für den HB ggü. der PKV nachzuweisen.
(3) Es ist sinnvoll, Leistung und Anfahrt abrechnungstechnisch voneinander zu trennen (ansonsten könnte dir jemand Wucherpreise vorwerfen die ggf. auf ein vertretbares Niveau gekürzt werden können. €50 <=> €20 für 20min KG)
(4) Unter Umständen erstattet die PKV Kosten für Heilmittel, nicht aber für sonstige Aufwendungen wie z.B. Anfahrt eines Therapeuten. Ist das auf der Rechnung getrennt ausgewiesen ist es für PKV/PP leicht, die Kosten voneinander zu trennen - ansonsten droht Ärger gemäß (3) :)
Ansetzen kannst du die Anfahrt wie jeder andere freie Dienstleister: Du kannst sie in die Leistung einpreisen (ungünstig, wie oben erläutert), du kannst eine Pauschale berechnen, du kannst eine Einsatzpauschale plus Kilometer berechnen. Du kannst deine Kunden sogar unterschiedlich behandeln...
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Papa Alpaka schrieb:
Darf ich vorstellen? Du hast gerade einen Troll kennengelernt :)
(naja, mittlerweile habe ich auch schon sinnvolle Beiträge von ihm gelesen...)
(1) Privatpatienten können, im Umfang ihrer Police und derer gibt es so viele das ich keinen Überblick habe, den Ort der Leistungserbringung frei wählen.
(2) Ist ausdrücklich ein "HB" verordnet fällt es leichter, die Kosten für den HB ggü. der PKV nachzuweisen.
(3) Es ist sinnvoll, Leistung und Anfahrt abrechnungstechnisch voneinander zu trennen (ansonsten könnte dir jemand Wucherpreise vorwerfen die ggf. auf ein vertretbares Niveau gekürzt werden können. €50 <=> €20 für 20min KG)
(4) Unter Umständen erstattet die PKV Kosten für Heilmittel, nicht aber für sonstige Aufwendungen wie z.B. Anfahrt eines Therapeuten. Ist das auf der Rechnung getrennt ausgewiesen ist es für PKV/PP leicht, die Kosten voneinander zu trennen - ansonsten droht Ärger gemäß (3) :)
Ansetzen kannst du die Anfahrt wie jeder andere freie Dienstleister: Du kannst sie in die Leistung einpreisen (ungünstig, wie oben erläutert), du kannst eine Pauschale berechnen, du kannst eine Einsatzpauschale plus Kilometer berechnen. Du kannst deine Kunden sogar unterschiedlich behandeln...
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DeaDia schrieb:
In den Verträgen und Preislisten für Heilmittel der PKV ist sowohl ein Satz für die Therapieeinheit als auch für Fahrtkosten, bzw. eine Fahrtkostenpauschale vorgesehen. Dies ist überall gleich - bloß die Höhe wird unterschiedlich erstattet. Setze einen Behandlungsvertrag auf, in dem alles aufgeführt ist und diesen vom Patienten unterzeichnen lassen, dann hast Du ohnehin keine Probleme mehr damit.
Ich setze immer meine kalkulierten Preise in der HV ein, HB 12€ + 0,50€ pro KM.
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Tempelritter schrieb:
ich habe keine Verträge und Preislisten mit der PKV, was kann ich jetzt machen?
Ich setze immer meine kalkulierten Preise in der HV ein, HB 12€ + 0,50€ pro KM.
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DeaDia schrieb:
Du natürlich nicht, sofern Du nicht privat versichert bist. Aber die Patienten haben doch Verträge mit ihren Kassen und da sind die Preise aufgeführt die erstattet werden. Deine Preise machst Du aber selbst, was den Leuten erstattet wird ist unterschiedlich und eben nicht Dein Problem.
In den Verträgen und Preislisten für Heilmittel der PKV ist sowohl ein Satz für die Therapieeinheit als auch für Fahrtkosten, bzw. eine Fahrtkostenpauschale vorgesehen. Dies ist überall gleich - bloß die Höhe wird unterschiedlich erstattet. Setze einen Behandlungsvertrag auf, in dem alles aufgeführt ist und diesen vom Patienten unterzeichnen lassen, dann hast Du ohnehin keine Probleme mehr damit.
Ich denke mittlerweile : Dann ist doris34 auf der rechtlich sicheren Seite , da hast du Recht . Ob sie dann keine Probleme hat , ist nicht gesagt , denn immer öfter , weiß fast jeder PI , gibt es mit PP bei der Bezahlung Theater . Das war früher ehrlich gesagt nicht der Fall , auch wenn ich eigentlich nicht der Typ bin der meint , früher war alles besser.
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Leni C. schrieb:
DeaDia schrieb am 25.6.15 09:47:
In den Verträgen und Preislisten für Heilmittel der PKV ist sowohl ein Satz für die Therapieeinheit als auch für Fahrtkosten, bzw. eine Fahrtkostenpauschale vorgesehen. Dies ist überall gleich - bloß die Höhe wird unterschiedlich erstattet. Setze einen Behandlungsvertrag auf, in dem alles aufgeführt ist und diesen vom Patienten unterzeichnen lassen, dann hast Du ohnehin keine Probleme mehr damit.
Ich denke mittlerweile : Dann ist doris34 auf der rechtlich sicheren Seite , da hast du Recht . Ob sie dann keine Probleme hat , ist nicht gesagt , denn immer öfter , weiß fast jeder PI , gibt es mit PP bei der Bezahlung Theater . Das war früher ehrlich gesagt nicht der Fall , auch wenn ich eigentlich nicht der Typ bin der meint , früher war alles besser.
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Eberhard schrieb:
Fast vierzig Jahre hatte ich bis zum 31.12.14 meine Praxis und hatte nur einmal Probleme mit einem PP bei der Bezahlung meiner Rechnung. Ich hatte immer viele PP und Selbstzahler. Auch Behandlungsverträge mit den Privatpatienten habe ich nie abgeschlossen. Bei Vorauszahlung habe ich allerdings einen kleinen Bonus gegeben. Trotzdem würde ich in der heutigen Zeit Behandlungsverträge empfehlen, denn eben die Zeiten haben sich geändert.
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doris34 schrieb:
Ich weiss nicht, warum ironisch auf diese Frage geantwortet wird!
Ich kenne es von früher: der Kassenpatient (Hausbesuch) konnte mit HB-Pauschale + km-Geld abgerechnet werden.
Jetzt bin ich seit 6 Jahren in einer Privatpatienten und habe genau so lange auch keine HB´s mehr gemacht.
Deshalb meine Frage: kann man den Privatpatient auch mit HB-Pauschale + km-Geld abrechnen?
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jens 379 schrieb:
Ich setze 18,- € pauschal für HB und Wegegld an. wurde immer akzeptiert. ;)
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idefix- schrieb:
pro HB 20 Euro, 1,- Euro pro gefahrenen Km, und 1,40 pro Minute Behandlung
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