“Verstärkung gesucht! Wir suchen Physiotherapeut:innen (m/w/d), die mit Leidenschaft, Fachkompetenz und Teamgeist unsere Praxis bereichern. Werde Teil unseres Teams – wir freuen uns auf dich!“
Baden-Württemberg:
Liebe Kollegen, an mich wurde ein Hausbesuch herangetragen einer 16jährigen CF Patientin, 3x Woche 60min. Um hinzukommen, brauche ich je nach Verkehr mind. 30 min. Ich bin örtlich die nächste KG mit ATG Kurs, Die Pat. hat einen Keim, der eine Behandlung in der Praxis sehr schwierig macht (darum kein taxischein)
Gibt es in BW noch eine Möglichkeit, solche Spezialfälle außerhalb der Pauschale abzurechnen? früher gabs mal eine Regelung ab 6 km, aber ich glaube die wurde eingestampft.
Wenn ihr noch Fragen habt, einfach stellen. Und schon mal Danke für eure Hilfe!
1
Gefällt mir
Baden-Württemberg:
Liebe Kollegen, an mich wurde ein Hausbesuch herangetragen einer 16jährigen CF Patientin, 3x Woche 60min. Um hinzukommen, brauche ich je nach Verkehr mind. 30 min. Ich bin örtlich die nächste KG mit ATG Kurs, Die Pat. hat einen Keim, der eine Behandlung in der Praxis sehr schwierig macht (darum kein taxischein)
Gibt es in BW noch eine Möglichkeit, solche Spezialfälle außerhalb der Pauschale abzurechnen? früher gabs mal eine Regelung ab 6 km, aber ich glaube die wurde eingestampft.
Wenn ihr noch Fragen habt, einfach stellen. Und schon mal Danke für eure Hilfe!
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
.karin.9222 schrieb:
Baden-Württemberg:
Liebe Kollegen, an mich wurde ein Hausbesuch herangetragen einer 16jährigen CF Patientin, 3x Woche 60min. Um hinzukommen, brauche ich je nach Verkehr mind. 30 min. Ich bin örtlich die nächste KG mit ATG Kurs, Die Pat. hat einen Keim, der eine Behandlung in der Praxis sehr schwierig macht (darum kein taxischein)
Gibt es in BW noch eine Möglichkeit, solche Spezialfälle außerhalb der Pauschale abzurechnen? früher gabs mal eine Regelung ab 6 km, aber ich glaube die wurde eingestampft.
Wenn ihr noch Fragen habt, einfach stellen. Und schon mal Danke für eure Hilfe!
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Eine Rahmenvereinbarung gibt es derzeit nicht; es steht der zuständigen GKV aber frei, eine Einzelvereinbarung mit dir zu treffen (möglicherweise ergibt die interne Recherche aber auch, das jemand anders die Behandlung effizienter erledigen kann); das ist am einfachsten mit einer konkreten Vereinbarung, was die GKV "im Allgemeinen entsprechend dem RV, im Detail zusätzlich für die regelmäßige Anfahrt" zu leisten bereit ist.
Lässt sich die Behandlung trotz Nebenvereinbarung zum Rahmenvertrag nicht wirtschaftlichen darstellen bist du nicht berechtigt die Leistung zu Lasten der GKV abzugeben; die Familie kann sich zwecks Organisation eines Therapieplatzes an ihre GKV wenden.
Bietet die nicht binnen einer angemessenen Zeit, etwa 3 Wochen oder je nach medizinischen Bedarfen auch eher, einen Therapieplatz an, ist die Versicherte berechtigt die Leistung selbst zu beschaffen und die GKV zum vollen Auslagenersatz abzgl. gesetzlichem Eigenanteil aber ohne Abzug einer Verwaltungspauschale verpflichtet (SGB V Par. 13).
1
Gefällt mir
Eine Rahmenvereinbarung gibt es derzeit nicht; es steht der zuständigen GKV aber frei, eine Einzelvereinbarung mit dir zu treffen (möglicherweise ergibt die interne Recherche aber auch, das jemand anders die Behandlung effizienter erledigen kann); das ist am einfachsten mit einer konkreten Vereinbarung, was die GKV "im Allgemeinen entsprechend dem RV, im Detail zusätzlich für die regelmäßige Anfahrt" zu leisten bereit ist.
Lässt sich die Behandlung trotz Nebenvereinbarung zum Rahmenvertrag nicht wirtschaftlichen darstellen bist du nicht berechtigt die Leistung zu Lasten der GKV abzugeben; die Familie kann sich zwecks Organisation eines Therapieplatzes an ihre GKV wenden.
Bietet die nicht binnen einer angemessenen Zeit, etwa 3 Wochen oder je nach medizinischen Bedarfen auch eher, einen Therapieplatz an, ist die Versicherte berechtigt die Leistung selbst zu beschaffen und die GKV zum vollen Auslagenersatz abzgl. gesetzlichem Eigenanteil aber ohne Abzug einer Verwaltungspauschale verpflichtet (SGB V Par. 13).
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
Eine Rahmenvereinbarung gibt es derzeit nicht; es steht der zuständigen GKV aber frei, eine Einzelvereinbarung mit dir zu treffen (möglicherweise ergibt die interne Recherche aber auch, das jemand anders die Behandlung effizienter erledigen kann); das ist am einfachsten mit einer konkreten Vereinbarung, was die GKV "im Allgemeinen entsprechend dem RV, im Detail zusätzlich für die regelmäßige Anfahrt" zu leisten bereit ist.
Lässt sich die Behandlung trotz Nebenvereinbarung zum Rahmenvertrag nicht wirtschaftlichen darstellen bist du nicht berechtigt die Leistung zu Lasten der GKV abzugeben; die Familie kann sich zwecks Organisation eines Therapieplatzes an ihre GKV wenden.
Bietet die nicht binnen einer angemessenen Zeit, etwa 3 Wochen oder je nach medizinischen Bedarfen auch eher, einen Therapieplatz an, ist die Versicherte berechtigt die Leistung selbst zu beschaffen und die GKV zum vollen Auslagenersatz abzgl. gesetzlichem Eigenanteil aber ohne Abzug einer Verwaltungspauschale verpflichtet (SGB V Par. 13).
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Liebe Kollegen, an mich wurde ein Hausbesuch herangetragen einer 16jährigen CF Patientin, 3x Woche 60min. Um hinzukommen, brauche ich je nach Verkehr mind. 30 min. Ich bin örtlich die nächste KG mit ATG Kurs, Die Pat. hat einen Keim, der eine Behandlung in der Praxis sehr schwierig macht (darum kein taxischein)
Gibt es in BW noch eine Möglichkeit, solche Spezialfälle außerhalb der Pauschale abzurechnen? früher gabs mal eine Regelung ab 6 km, aber ich glaube die wurde eingestampft.
Wenn ihr noch Fragen habt, einfach stellen. Und schon mal Danke für eure Hilfe!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
.karin.9222 schrieb:
Baden-Württemberg:
Liebe Kollegen, an mich wurde ein Hausbesuch herangetragen einer 16jährigen CF Patientin, 3x Woche 60min. Um hinzukommen, brauche ich je nach Verkehr mind. 30 min. Ich bin örtlich die nächste KG mit ATG Kurs, Die Pat. hat einen Keim, der eine Behandlung in der Praxis sehr schwierig macht (darum kein taxischein)
Gibt es in BW noch eine Möglichkeit, solche Spezialfälle außerhalb der Pauschale abzurechnen? früher gabs mal eine Regelung ab 6 km, aber ich glaube die wurde eingestampft.
Wenn ihr noch Fragen habt, einfach stellen. Und schon mal Danke für eure Hilfe!
Lässt sich die Behandlung trotz Nebenvereinbarung zum Rahmenvertrag nicht wirtschaftlichen darstellen bist du nicht berechtigt die Leistung zu Lasten der GKV abzugeben; die Familie kann sich zwecks Organisation eines Therapieplatzes an ihre GKV wenden.
Bietet die nicht binnen einer angemessenen Zeit, etwa 3 Wochen oder je nach medizinischen Bedarfen auch eher, einen Therapieplatz an, ist die Versicherte berechtigt die Leistung selbst zu beschaffen und die GKV zum vollen Auslagenersatz abzgl. gesetzlichem Eigenanteil aber ohne Abzug einer Verwaltungspauschale verpflichtet (SGB V Par. 13).
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
Eine Rahmenvereinbarung gibt es derzeit nicht; es steht der zuständigen GKV aber frei, eine Einzelvereinbarung mit dir zu treffen (möglicherweise ergibt die interne Recherche aber auch, das jemand anders die Behandlung effizienter erledigen kann); das ist am einfachsten mit einer konkreten Vereinbarung, was die GKV "im Allgemeinen entsprechend dem RV, im Detail zusätzlich für die regelmäßige Anfahrt" zu leisten bereit ist.
Lässt sich die Behandlung trotz Nebenvereinbarung zum Rahmenvertrag nicht wirtschaftlichen darstellen bist du nicht berechtigt die Leistung zu Lasten der GKV abzugeben; die Familie kann sich zwecks Organisation eines Therapieplatzes an ihre GKV wenden.
Bietet die nicht binnen einer angemessenen Zeit, etwa 3 Wochen oder je nach medizinischen Bedarfen auch eher, einen Therapieplatz an, ist die Versicherte berechtigt die Leistung selbst zu beschaffen und die GKV zum vollen Auslagenersatz abzgl. gesetzlichem Eigenanteil aber ohne Abzug einer Verwaltungspauschale verpflichtet (SGB V Par. 13).
Mein Profilbild bearbeiten