Die Physio Company sucht für den
Standort in Berlin Wilmersdorf eine
motivierte und freundliche
Anmeldekraft in Teilzeit. Sie
arbeiten in einem großen
interdisziplinären Team und sind
neben der Abrechnung von Rezepten
weiterhin in
Stundenführung/Kontrolle und
Bestellwesen involviert. Sie
kommen in den Genuss als Teil eines
bestehenden Anmeldeteams zu werden,
keine Spätschichten arbeiten zu
müssen und Ihre Arbeitszeit
flexibel gestalten zu können.
Erfahrung mit Heilmitteln bzw. der
Soft...
Standort in Berlin Wilmersdorf eine
motivierte und freundliche
Anmeldekraft in Teilzeit. Sie
arbeiten in einem großen
interdisziplinären Team und sind
neben der Abrechnung von Rezepten
weiterhin in
Stundenführung/Kontrolle und
Bestellwesen involviert. Sie
kommen in den Genuss als Teil eines
bestehenden Anmeldeteams zu werden,
keine Spätschichten arbeiten zu
müssen und Ihre Arbeitszeit
flexibel gestalten zu können.
Erfahrung mit Heilmitteln bzw. der
Soft...
ich hoffe, ihr könnt mir helfen
Habe ein Rezept Erstverordnung, 6x KG, WS1a, ICD10 R29.3, Diagnose Haltungsschwäche (G Wirbelsäule) abgearbeitet.
Jetzt bekomme ich ein identisches Rezept. Allerdings sind die 12 Wochen behandlungsfrei nicht eingehalten. Hab beim Arzt angerufen und sie gebeten, ob sie es mir auf Folgeverordnung und WS2 ändern könnten. Antwort war: Bei der Diagnose ist das nicht möglich. Sie ändern es nicht, da sie sonst Schwierigkeiten bekommen. Bin auch ganz schön zusammengestaucht worden, was mir denn einfällt einfach anzurufen und die Änderung zu fordern. Ich müsste wissen, dass das bei der Diagnose nicht geht. Nein, sorry wusste ich nicht!!
Hat sie Recht und sie kann/darf es nicht ändern oder wollte sie nicht?
Liebe Grüße
Sandra
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eine Folgeverordnung muss WS2a sein, da hast du Recht.
Du darfst bis zum Jahresende deine Rezepte (bis auf Verordnungsmenge und Art) selbst ändern. Die Änderung dokumentiert du auf der Rückseite des Rezepts mit Datum und Unterschrift.
Viele Grüße :smile:
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M.Graßmann schrieb:
Hallo Sandra,
eine Folgeverordnung muss WS2a sein, da hast du Recht.
Du darfst bis zum Jahresende deine Rezepte (bis auf Verordnungsmenge und Art) selbst ändern. Die Änderung dokumentiert du auf der Rückseite des Rezepts mit Datum und Unterschrift.
Viele Grüße :smile:
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Katerchen schrieb:
Hallo,
ich hoffe, ihr könnt mir helfen
Habe ein Rezept Erstverordnung, 6x KG, WS1a, ICD10 R29.3, Diagnose Haltungsschwäche (G Wirbelsäule) abgearbeitet.
Jetzt bekomme ich ein identisches Rezept. Allerdings sind die 12 Wochen behandlungsfrei nicht eingehalten. Hab beim Arzt angerufen und sie gebeten, ob sie es mir auf Folgeverordnung und WS2 ändern könnten. Antwort war: Bei der Diagnose ist das nicht möglich. Sie ändern es nicht, da sie sonst Schwierigkeiten bekommen. Bin auch ganz schön zusammengestaucht worden, was mir denn einfällt einfach anzurufen und die Änderung zu fordern. Ich müsste wissen, dass das bei der Diagnose nicht geht. Nein, sorry wusste ich nicht!!
Hat sie Recht und sie kann/darf es nicht ändern oder wollte sie nicht?
Liebe Grüße
Sandra
also korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber das hab ich noch nie gehört. Denke, die Aussagen der Praxis sind falsch.
Das Rezept würdest du so nicht bezahlt bekommen. Entweder Folgeverordnung, oder er muss ne neue Diagnose finden.
Warum änderst du nicht einfach selber? Oder wann ist das Ausstellungsdatum?
Ansonsten kann man notfalls auch "nach Rücksprache mit verordnendem Arzt : Arzt besteht auf Durchführung der VO wie ausgestellt"
auf dem Rezept notieren. Theoretisch darf die Kasse dann nicht kürzen...aber könnte Dislussionen geben. ich würde mir den Stress ersparen.
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Moneliah schrieb:
Hey,
also korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber das hab ich noch nie gehört. Denke, die Aussagen der Praxis sind falsch.
Das Rezept würdest du so nicht bezahlt bekommen. Entweder Folgeverordnung, oder er muss ne neue Diagnose finden.
Warum änderst du nicht einfach selber? Oder wann ist das Ausstellungsdatum?
Ansonsten kann man notfalls auch "nach Rücksprache mit verordnendem Arzt : Arzt besteht auf Durchführung der VO wie ausgestellt"
auf dem Rezept notieren. Theoretisch darf die Kasse dann nicht kürzen...aber könnte Dislussionen geben. ich würde mir den Stress ersparen.
Die Aussage von ihr war, dass es WS2 bei Haltungsschwäcbe nicht gibt. Ich wusste das nicht, sonst hätte ich mir den Anruf gespart. Ich kenn den Patienten gut. Er besorgt sich ein neues Rezept. Das ist stressfreier
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Von daher würde ich gemäß Coronaregelung einfach ändern.
Haltungschwäche kann man (Arzt) so (kurzfristig) oder so (Mittel bis langfristig) oder sogar adR nach Kurzfristdiagnose (hihi) einordnen
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ali schrieb:
Die Argumentation des Arztes ist schlüssig, aber interpretationsfähig.
Von daher würde ich gemäß Coronaregelung einfach ändern.
Haltungschwäche kann man (Arzt) so (kurzfristig) oder so (Mittel bis langfristig) oder sogar adR nach Kurzfristdiagnose (hihi) einordnen
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Katerchen schrieb:
Hallo
Die Aussage von ihr war, dass es WS2 bei Haltungsschwäcbe nicht gibt. Ich wusste das nicht, sonst hätte ich mir den Anruf gespart. Ich kenn den Patienten gut. Er besorgt sich ein neues Rezept. Das ist stressfreier
Danke für eure Antworten. Es war die Frau vom Arzt. Sie ist dort Sprechstundenhilfe. Der Ton war echt grenzwertig und ich hab mich echt geärgert, wie sie mit mir spricht und wie unverschämt sie das findet, dass ich das geändert haben möchte. Ich werde es jetzt selbstständig ändern und abarbeiten.
Lieben Dank euch
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Alfred Kramer schrieb:
ich hab einen Stempel mit genau diesem Text von wegen ist nicht bereit zu ändern. Gerade die Dame bei der AOK ist da echt kooperativ, da bekommt der Arzt dann durchaus mal ne Einladung zu einer Belehrung .Wenn mich einer anblafft, läufts über den Stempel.
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Katerchen schrieb:
Hallo,
Danke für eure Antworten. Es war die Frau vom Arzt. Sie ist dort Sprechstundenhilfe. Der Ton war echt grenzwertig und ich hab mich echt geärgert, wie sie mit mir spricht und wie unverschämt sie das findet, dass ich das geändert haben möchte. Ich werde es jetzt selbstständig ändern und abarbeiten.
Lieben Dank euch
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