Schwerpunktpraxis für
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
es ist ein tolles Verhandlungsergebnis und den Berufsverbänden hoch anzurechnen, dass wir Teil des Schutzschirms sind. Darüber können wir froh sein.
Für den Berechnungsmodus des Schutzschirms wurde aus Gründen der Praktikabilität und der Schnelligkeit ein Verfahren gewählt, dass leider zu grober Ungerechtigkeit innerhalb ein und derselben Berufsgruppe führt:
Praxen aus Gebieten , die weniger von Covid betroffen waren und teilweise eine Auslastung von 80 % in der Zeit März, April, Mai hatten, machen bei einer Erstattung von 40 % einen höheren Gewinn als sonst.
Praxen, die im 4. Quartal 4 Abrechnungen eingereicht haben ebenso.
Praxisneugründer erhalten in Abhängigkeit vom Zeitpunkt Ihrer Gründung pauschal bis zu 4.500,- € ohne Nachweis ob sie überhaupt einen Umsatz gemacht haben. Für sie scheint also eine Härtefallregelung/Sonderregelung möglich zu sein. Für Praxen, die aus welchen Umständen auch immer, nicht so oft oder auch gar keine Abrechnung im 4. Quartal eingereicht haben, gehen hingegen leer aus.
Es gibt keine gesetzliche Pflicht/Vorschrift zur monatlichen Abrechnung bei Physios. Jetzt wird dies einer Vielzahl von Praxen zum Verhängnis, da das Berechnungsverfahren des Schutzschirms genau darauf basiert. Es kann passieren, dass Praxen mit mehreren Mitarbeitern jetzt viel Geld fehlt, obwohl sie dringend benötigen. Für diese grob benachteiligten Praxen, gibt es keine Sonderregelung, wie für Neugründer. Das ist ungerecht.
Durch diesen Berechnungsmodus sind Benachteiligungen in Höhe von 50.000,-€ keine Seltenheit. Bei einer solchen Summe kann man nicht von Nörgelei sprechen, wie es von manchen Teilnehmern auf Physio.de bezeichnet wird. Ein anderer Abrechnungsrhythmus, aus welchen Gründen auch immer, hat auch nichts mit Unfähigkeit zur Praxisführung zu tun. Solche Kommentare sind nicht sachgemäß und unqualifiziert.
Eine solche grobe Ungleichheit innerhalb einer Berufsgruppe ist nicht hinnehmbar. Für diese Praxen muss es im Nachgang eine Härtefallregelung geben.
Wendet Euch an die Politik (Roy Kühne - ein Physio, der im Bundestag sitzt) und an die Berufsverbände. Nur, wenn sich viele von uns Gehör verschaffen, lässt sich eine solche Ungerechtigkeit verhindern.
Teilt den Berufsverbänden Euer Anliegen mit. Nur wenn sich viele Physios melden, haben die Verbände gegenüber den Kassen ein Argument für eine Härtefallregelung.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Liebe Kollegen,
es ist ein tolles Verhandlungsergebnis und den Berufsverbänden hoch anzurechnen, dass wir Teil des Schutzschirms sind. Darüber können wir froh sein.
Für den Berechnungsmodus des Schutzschirms wurde aus Gründen der Praktikabilität und der Schnelligkeit ein Verfahren gewählt, dass leider zu grober Ungerechtigkeit innerhalb ein und derselben Berufsgruppe führt:
Praxen aus Gebieten , die weniger von Covid betroffen waren und teilweise eine Auslastung von 80 % in der Zeit März, April, Mai hatten, machen bei einer Erstattung von 40 % einen höheren Gewinn als sonst.
Praxen, die im 4. Quartal 4 Abrechnungen eingereicht haben ebenso.
Praxisneugründer erhalten in Abhängigkeit vom Zeitpunkt Ihrer Gründung pauschal bis zu 4.500,- € ohne Nachweis ob sie überhaupt einen Umsatz gemacht haben. Für sie scheint also eine Härtefallregelung/Sonderregelung möglich zu sein. Für Praxen, die aus welchen Umständen auch immer, nicht so oft oder auch gar keine Abrechnung im 4. Quartal eingereicht haben, gehen hingegen leer aus.
Es gibt keine gesetzliche Pflicht/Vorschrift zur monatlichen Abrechnung bei Physios. Jetzt wird dies einer Vielzahl von Praxen zum Verhängnis, da das Berechnungsverfahren des Schutzschirms genau darauf basiert. Es kann passieren, dass Praxen mit mehreren Mitarbeitern jetzt viel Geld fehlt, obwohl sie dringend benötigen. Für diese grob benachteiligten Praxen, gibt es keine Sonderregelung, wie für Neugründer. Das ist ungerecht.
Durch diesen Berechnungsmodus sind Benachteiligungen in Höhe von 50.000,-€ keine Seltenheit. Bei einer solchen Summe kann man nicht von Nörgelei sprechen, wie es von manchen Teilnehmern auf Physio.de bezeichnet wird. Ein anderer Abrechnungsrhythmus, aus welchen Gründen auch immer, hat auch nichts mit Unfähigkeit zur Praxisführung zu tun. Solche Kommentare sind nicht sachgemäß und unqualifiziert.
Eine solche grobe Ungleichheit innerhalb einer Berufsgruppe ist nicht hinnehmbar. Für diese Praxen muss es im Nachgang eine Härtefallregelung geben.
Wendet Euch an die Politik (Roy Kühne - ein Physio, der im Bundestag sitzt) und an die Berufsverbände. Nur, wenn sich viele von uns Gehör verschaffen, lässt sich eine solche Ungerechtigkeit verhindern.
Teilt den Berufsverbänden Euer Anliegen mit. Nur wenn sich viele Physios melden, haben die Verbände gegenüber den Kassen ein Argument für eine Härtefallregelung.
Bekommt jede Praxis automatisch diesen Schutzschirm?, muss man ihn beantragen?, hängt das irgendwie mit KUG zusammen? = Das ist meine Frage.
Jetzt noch eine persönliche Anmerkung: Wahrscheinlich bin ich ein bisschen doof, aber wenn ich 80% Auslastung hätte, wäre ich nicht auf die Idee gekommen einen Rettungsschirm zu beantragen (war bis 2018 selbständig in Deutschland), da ich nicht das Gefühl gehabt hätte, gerettet werden zu müssen. Ich würde mir ja auch keinen Rettungsring zuwerfen lassen, wenn ich einen Meter vom Beckenrand in Stehhöhe mich hinstellen kann, wenn mir da die Puste ausgeht. :unamused:
Dass es immer jemanden gibt, der daraus seinen Nutzen schlagen will kann ich mir schon denken. Aber deshalb muss ich doch nicht mitmachen. Ich hab auch keine ausgefallenen Termine unterschreiben lassen, nur weil andere das auch so machen.
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Logo1983 schrieb:
Lebe und arbeite ja derzeit nicht in Deutschland, daher bin ich mit der Materie nicht so vertraut - nichts desto trotz bin ich neugierig.
Bekommt jede Praxis automatisch diesen Schutzschirm?, muss man ihn beantragen?, hängt das irgendwie mit KUG zusammen? = Das ist meine Frage.
Jetzt noch eine persönliche Anmerkung: Wahrscheinlich bin ich ein bisschen doof, aber wenn ich 80% Auslastung hätte, wäre ich nicht auf die Idee gekommen einen Rettungsschirm zu beantragen (war bis 2018 selbständig in Deutschland), da ich nicht das Gefühl gehabt hätte, gerettet werden zu müssen. Ich würde mir ja auch keinen Rettungsring zuwerfen lassen, wenn ich einen Meter vom Beckenrand in Stehhöhe mich hinstellen kann, wenn mir da die Puste ausgeht. :unamused:
Dass es immer jemanden gibt, der daraus seinen Nutzen schlagen will kann ich mir schon denken. Aber deshalb muss ich doch nicht mitmachen. Ich hab auch keine ausgefallenen Termine unterschreiben lassen, nur weil andere das auch so machen.
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das geht schon, wenn Du Ende September/Anfang Oktober eine größere Abrechnung auf bekommen hast und die Praxis wirtschaftlich gut führst.
Das eine Abrechnung verspätet eingereicht wird, kann auch daran liegen, dass ein Therapeut erkrankt ist und der Praxisinhaber versucht hat durch eigene Mehrarbeit das aufzufangen, um die Patienten nicht zu verlieren. Dadurch hat ihm dann die Zeit für die Abrechnung gefehlt und er hat sie 2 Wochen später eingereicht.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Leni,
das geht schon, wenn Du Ende September/Anfang Oktober eine größere Abrechnung auf bekommen hast und die Praxis wirtschaftlich gut führst.
Das eine Abrechnung verspätet eingereicht wird, kann auch daran liegen, dass ein Therapeut erkrankt ist und der Praxisinhaber versucht hat durch eigene Mehrarbeit das aufzufangen, um die Patienten nicht zu verlieren. Dadurch hat ihm dann die Zeit für die Abrechnung gefehlt und er hat sie 2 Wochen später eingereicht.
4. Die Rechnungslegung erfolgt je Zugelassenem für alle Versorgungs-/Ab-rechnungsfälle monatlich einmal. Die maschinell verwertbaren Daten sind an die von den Ersatzkassen benannten Stellen innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss der Behandlung zu liefern
5. Die rechnungsbegründenden Unterlagen nach § 2 Abs. 1 Buchstaben b) (Urbelege) und d) (Leistungszusagen) der Richtlinien sind jeweils zeitgleich mit der Rechnungslegung (Übermittlung der maschinellen Abrechnungsda-ten nach § 2 Abs. 1 Buchstaben a) und e) der Richtlinien) einmal im Monat an die von den Ersatzkassen benannten Stellen zu liefern. Die Unterlagen sind im Original in der in den Richtlinien beschriebenen Sortierreihenfolge zu übermitteln.
11.Überträgt ein Zugelassener die Abrechnung einer Abrechnungsstelle, so hat der Zugelassene die vdek-Landesvertretung unverzüglich schriftlich hier-über zu informieren. Der vdek-Landesvertretung ist der Beginn und das En-de des Auftragsverhältnisses, der Name der beauftragten Abrechnungsstelle und das Institutionskennzeichen, unter dem die Abrechnungsstelle die Rechnungslegung vornimmt, sowie die Erteilung und der Entzug einer In-kasso-Vollmacht, mitzuteilen. Das Abrechnungszentrum ist verpflichtet, sich ebenfalls gemäß Ziffer 2 zum maschinellen Datenaustausch anzumelden. Abrechnungszentren liefern die Abrechnung ausschließlich im Wege der maschinell verwertbaren Daten-übermittlung nach Ziffer 1. Der Zugelassene ist für die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen durch das Abrechnungszentrum verantwortlich.
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stefan 302 schrieb:
Abrechnungsregeln im Rahmenvertrag:
4. Die Rechnungslegung erfolgt je Zugelassenem für alle Versorgungs-/Ab-rechnungsfälle monatlich einmal. Die maschinell verwertbaren Daten sind an die von den Ersatzkassen benannten Stellen innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss der Behandlung zu liefern
5. Die rechnungsbegründenden Unterlagen nach § 2 Abs. 1 Buchstaben b) (Urbelege) und d) (Leistungszusagen) der Richtlinien sind jeweils zeitgleich mit der Rechnungslegung (Übermittlung der maschinellen Abrechnungsda-ten nach § 2 Abs. 1 Buchstaben a) und e) der Richtlinien) einmal im Monat an die von den Ersatzkassen benannten Stellen zu liefern. Die Unterlagen sind im Original in der in den Richtlinien beschriebenen Sortierreihenfolge zu übermitteln.
11.Überträgt ein Zugelassener die Abrechnung einer Abrechnungsstelle, so hat der Zugelassene die vdek-Landesvertretung unverzüglich schriftlich hier-über zu informieren. Der vdek-Landesvertretung ist der Beginn und das En-de des Auftragsverhältnisses, der Name der beauftragten Abrechnungsstelle und das Institutionskennzeichen, unter dem die Abrechnungsstelle die Rechnungslegung vornimmt, sowie die Erteilung und der Entzug einer In-kasso-Vollmacht, mitzuteilen. Das Abrechnungszentrum ist verpflichtet, sich ebenfalls gemäß Ziffer 2 zum maschinellen Datenaustausch anzumelden. Abrechnungszentren liefern die Abrechnung ausschließlich im Wege der maschinell verwertbaren Daten-übermittlung nach Ziffer 1. Der Zugelassene ist für die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen durch das Abrechnungszentrum verantwortlich.
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Leni C. schrieb:
Hallo AT . Kannst du mir mal erklären , wie eine Praxis ohne Abrechnung in einem kompletten Quartal existieren kann ? Dann wage ich mal die These aufzustellen daß so eine Praxis gar keinen Rettungsschirm braucht . Ich hätte echte Probleme damit , meine Fixkosten ( Mitarbeitergehälter , Miete etc ) ohne regelmäßigen Geldeingang zu bestreiten . Nicht ein ganzes Quartal lang .
Liebe Kollegen,
.........
Es gibt keine gesetzliche Pflicht/Vorschrift zur monatlichen Abrechnung bei Physios. Jetzt wird dies einer Vielzahl von Praxen zum Verhängnis, da das Berechnungsverfahren des Schutzschirms genau darauf basiert. .......
Wer seine Rahmenverträge mit den gesetzlichen KK kennt, weiß, dass dort eindeutig die monatliche Abrechnung vereinbart ist. Für den Bereich des VdEK in §12 Abs. 5, für die übrigen Kassen z. B. bei uns in Bayern in §21 Abs. 1. Sich, weil strafunbewehrt, nicht daran zu halten und einen anderen Abrechnungsrhythmus zu wählen, kann doch jetzt, von ganz besonderen Ausnahmen im Einzelfall abgesehen, schwerlich als Härtefallargument ins Feld geführt werden.
Walli :hushed:
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Dadurch können Praxen, insbesondere wenn sie mehrere Mitarbeiter haben, durchaus in Schwierigkeiten kommen. Es geht darum, dass allen im Rahmen der Gerechtigkeit geholfen wird.
Versetze Dich einfach mal in die Lage des anderen und betrachte die Lage aus seiner Perspektive.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Bei einem Härtefall geht es vornehmlich um massive wirtschaftliche Ungleichbehandlung. Dies liegt in vielen Fällen zweifelsfrei vor.
Dadurch können Praxen, insbesondere wenn sie mehrere Mitarbeiter haben, durchaus in Schwierigkeiten kommen. Es geht darum, dass allen im Rahmen der Gerechtigkeit geholfen wird.
Versetze Dich einfach mal in die Lage des anderen und betrachte die Lage aus seiner Perspektive.
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viento schrieb:
Ist die Soforthilfe an dir vorbeigegangen?
Ich mache meine Abrechnung übrigens immer Sonntags, da ist es egal ob MA krank sind..
Ich warte immer noch gespannt auf die Erklärung warum da bis zu 50.000 Euro Unterschied sein sollen bei gleicher Praxisgrösse.
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Horatio72 schrieb:
Ich kann deinen Argumenten einfach nicht folgen. Wenn es wirklich so ist das du bei Abrechnungen von 2 Wochen über mehrere 10000 Euro verlierst bedeutet das im Umkehschluss das in den anderen 10 Wochen vom Quartal locker 100.000 Euro rein kamen. damit wäre über den Schutzschirm (Harald) 40.000 Euro an die auszuzahlen. Wo ist denn da die Ungerechtigkeit?? Davon können die meisten anderen nur träumen. Oder steh ich bei den Berchnungen total auf dem Schlauch? Einerseits wird angeführt das es überhaupt keine Abrechnung im Q4 gab und nun sind es 2 Wochen?
Ich mache meine Abrechnung übrigens immer Sonntags, da ist es egal ob MA krank sind..
Ich warte immer noch gespannt auf die Erklärung warum da bis zu 50.000 Euro Unterschied sein sollen bei gleicher Praxisgrösse.
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viento schrieb:
Könntest du bitte den Baum beachten, ich schrieb nix davon...Danke Horatio72
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Horatio72 schrieb:
Jupp. sry mein Fehler. Komm mit dem Baum nicht so ganz klar. über 50. ;) war nicht für dich gedacht. Eher AT..
mit den 2 Wochen meine ich statt am 31. Dezember am 8. Januar eingereicht. Diese Datum reicht dann nicht mehr aus, um beim Rettungsschirm berücksichtigt zu werden.
Ich hoffe, dass relativiert Deine Rechnung. Die stimmt so nicht.
Eigentlich geht es in diesem Thread nur um das Thema, dass manche, die völlig korrekt ihre Leistung erbracht haben, nicht aus dem Rettungsschirm herausfallen, nur weil sie die Abrechnung, aus welchen Gründen auch immer, etwas später zur Post gebracht haben. Das ist doch nicht so schwer zu verstehen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Horatio,
mit den 2 Wochen meine ich statt am 31. Dezember am 8. Januar eingereicht. Diese Datum reicht dann nicht mehr aus, um beim Rettungsschirm berücksichtigt zu werden.
Ich hoffe, dass relativiert Deine Rechnung. Die stimmt so nicht.
Eigentlich geht es in diesem Thread nur um das Thema, dass manche, die völlig korrekt ihre Leistung erbracht haben, nicht aus dem Rettungsschirm herausfallen, nur weil sie die Abrechnung, aus welchen Gründen auch immer, etwas später zur Post gebracht haben. Das ist doch nicht so schwer zu verstehen.
es geht doch nicht nur um Soforthilfe.
Es gibt Praxen, die benötigen keinen Cent an Hilfe, bekommen aber jede Menge Geld, da sie ihre Abrechnung 1 Woche früher eingereicht haben als andere. Es geht um Vermeidung grober Ungerechtigkeit, nicht um absolute Gleichbehandlung aller. Ich kenne mittlerweile einige Fälle, da geht es nicht um 5000,- €, sondern um ganz andere Summen. Das hat nicht mit Missgunst zu tun.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Viento,
es geht doch nicht nur um Soforthilfe.
Es gibt Praxen, die benötigen keinen Cent an Hilfe, bekommen aber jede Menge Geld, da sie ihre Abrechnung 1 Woche früher eingereicht haben als andere. Es geht um Vermeidung grober Ungerechtigkeit, nicht um absolute Gleichbehandlung aller. Ich kenne mittlerweile einige Fälle, da geht es nicht um 5000,- €, sondern um ganz andere Summen. Das hat nicht mit Missgunst zu tun.
Egal welche Zahlen eine Rolle spielen sollen. Hat man die Dez Rechnungen erst im Jan eingereicht, lag es ganz klar an Krankheiten, Urlaub und sonstige Fehlkonstellationen. Es hat nix mit Neid zu tun. Diejenigen, die die Rechnungen erst im Jan eingereicht haben, haben sich auch etwas gedacht ;).
Und jetzt nicht mit der Mitleidstour kommen, ich kenne auch die steuerlichen Dinge.
Jetzt aber zu jammern, man bekäme nicht genug, finde ich unanständig. Ich war in Okt krank, da fehlte mir auch Umsatz. Ja mei, da hob i hoid Pech ghabt. Von mir aus können andere aus den 40 Prozent 100tausende bekommen, ich werd nicht auf soviel kommen, aber auch kleine Summen helfen weiter. Ich habe keinen Neid auf jene, ich bin sauer über jene, die sich Vorteile in 2019 verschaffen wollten, und jetzt bärbeln, weil sie nix oder kaum etwas bekommen. Und: ich war auch krank, aber meine Abrechnungen erstelle ich monatlich, bzw. laufend.
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viento schrieb:
Man kann es so drehen, wie man es will:
Egal welche Zahlen eine Rolle spielen sollen. Hat man die Dez Rechnungen erst im Jan eingereicht, lag es ganz klar an Krankheiten, Urlaub und sonstige Fehlkonstellationen. Es hat nix mit Neid zu tun. Diejenigen, die die Rechnungen erst im Jan eingereicht haben, haben sich auch etwas gedacht ;).
Und jetzt nicht mit der Mitleidstour kommen, ich kenne auch die steuerlichen Dinge.
Jetzt aber zu jammern, man bekäme nicht genug, finde ich unanständig. Ich war in Okt krank, da fehlte mir auch Umsatz. Ja mei, da hob i hoid Pech ghabt. Von mir aus können andere aus den 40 Prozent 100tausende bekommen, ich werd nicht auf soviel kommen, aber auch kleine Summen helfen weiter. Ich habe keinen Neid auf jene, ich bin sauer über jene, die sich Vorteile in 2019 verschaffen wollten, und jetzt bärbeln, weil sie nix oder kaum etwas bekommen. Und: ich war auch krank, aber meine Abrechnungen erstelle ich monatlich, bzw. laufend.
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die neue schrieb:
ich war im Oktober fast 3 Wochen in Urlaub - darf ich bitte September, November, Dezember geltend machen? :smile:
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Horatio72 schrieb:
Aber dann müsstest du ja von Oktober bis dahin nichts eingericht haben. Das könnte ich mir nicht mal ansatzweise leisten..
So ist Leben.
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FSchulze schrieb:
Es wird immer welche geben, die profitieren und andere, die grad Pech gehabt haben.
So ist Leben.
meinen Sarkasmus zu entschuldigen, aber ich brauche langsam einen Wald, um ein böses Wort zu schreien...
:hushed:
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viento schrieb:
Aber natürlich darfst du das, es werden Urlaub, Krankheit, Faulheit, Spitzfindigkeit u.ä. Dinge kassentechnisch entschuldigt. Ich bitte
meinen Sarkasmus zu entschuldigen, aber ich brauche langsam einen Wald, um ein böses Wort zu schreien...
:hushed:
das es auch andere Gründe, außer steuerliche Gründe, geben kann, kannst Du Dir wahrscheinlich nicht vorstellen. Die Möglichkeiten sind vielfältig.
Anderen immer nur Neid und Missgunst vorzuwerfen, ist schlichtweg Unsinn und zeugt von eingeschränkter Denkweise. Die Welt besteht nicht nur aus schlechten Menschen, die ihren maximalen Vorteil suchen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Viento,
das es auch andere Gründe, außer steuerliche Gründe, geben kann, kannst Du Dir wahrscheinlich nicht vorstellen. Die Möglichkeiten sind vielfältig.
Anderen immer nur Neid und Missgunst vorzuwerfen, ist schlichtweg Unsinn und zeugt von eingeschränkter Denkweise. Die Welt besteht nicht nur aus schlechten Menschen, die ihren maximalen Vorteil suchen.
Hallo Horatio,
mit den 2 Wochen meine ich statt am 31. Dezember am 8. Januar eingereicht. Diese Datum reicht dann nicht mehr aus, um beim Rettungsschirm berücksichtigt zu werden.
Ich hoffe, dass relativiert Deine Rechnung. Die stimmt so nicht.
Eigentlich geht es in diesem Thread nur um das Thema, dass manche, die völlig korrekt ihre Leistung erbracht haben, nicht aus dem Rettungsschirm herausfallen, nur weil sie die Abrechnung, aus welchen Gründen auch immer, etwas später zur Post gebracht haben. Das ist doch nicht so schwer zu verstehen.
Es steht klar und deutlich in den RV, dass monatlich abgerechnet werden muss. Hast du es bisher nicht getan, hattest du Glück. Das GEsetz bezieht sich auf bestehende Verträge und geht davon aus, dass sich jeder konform verhält...Es ist so wie es ist, man muss auch mal zu seiner Entscheidung stehen.
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stefan 302 schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 12.5.20 17:16:
Hallo Horatio,
mit den 2 Wochen meine ich statt am 31. Dezember am 8. Januar eingereicht. Diese Datum reicht dann nicht mehr aus, um beim Rettungsschirm berücksichtigt zu werden.
Ich hoffe, dass relativiert Deine Rechnung. Die stimmt so nicht.
Eigentlich geht es in diesem Thread nur um das Thema, dass manche, die völlig korrekt ihre Leistung erbracht haben, nicht aus dem Rettungsschirm herausfallen, nur weil sie die Abrechnung, aus welchen Gründen auch immer, etwas später zur Post gebracht haben. Das ist doch nicht so schwer zu verstehen.
Es steht klar und deutlich in den RV, dass monatlich abgerechnet werden muss. Hast du es bisher nicht getan, hattest du Glück. Das GEsetz bezieht sich auf bestehende Verträge und geht davon aus, dass sich jeder konform verhält...Es ist so wie es ist, man muss auch mal zu seiner Entscheidung stehen.
Ich habe in Oktober auch Einbussen gehabt, ja dann habe ich diese gehabt, Pech eben. Aber ich kann es nicht glauben, dass man von Oktober bis Dez. nix mehr abrechnet oder abrechnen kann.
Sie fahren doch auch nicht im Strassenverkehr einen Radlfahrer um, und sagen dann, ooch da war ein so komische Linie, und ich will jetzt aber auf die Abbiegespur. Es gibt Gesetze, Regeln - warum werden die immer wieder umschifft?
Update zu Neid und Missgunst: Ich neide niemandem etwas, im Gegenteil, wenn jemand durch den Schutzschirm eine höhere Summe bekommt, dann ist es so, nur weil ich krank war, kann derjenige nichts dafür.
Bitte ein Statement bis zum Schluss lesen, ich erwähnte es bereits weiter oben.
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viento schrieb:
Ich denke nicht begrenzt, dies liegt auch daran, dass ich die Reglementarien und Gesetze kenne, ich frage nicht zum 100sten Mal nach den Rahmenvereinbarungen, ich bin selbstständig, habe mich im Vorfeld und laufend mit den Bedingungen auseinandergesetzt. Wenn Sie hier sich getroffen fühlten, dann tut es mir nicht leid, dies darf ich ja wohl äussern, ganz direkt und ohne Blümchen.
Ich habe in Oktober auch Einbussen gehabt, ja dann habe ich diese gehabt, Pech eben. Aber ich kann es nicht glauben, dass man von Oktober bis Dez. nix mehr abrechnet oder abrechnen kann.
Sie fahren doch auch nicht im Strassenverkehr einen Radlfahrer um, und sagen dann, ooch da war ein so komische Linie, und ich will jetzt aber auf die Abbiegespur. Es gibt Gesetze, Regeln - warum werden die immer wieder umschifft?
Update zu Neid und Missgunst: Ich neide niemandem etwas, im Gegenteil, wenn jemand durch den Schutzschirm eine höhere Summe bekommt, dann ist es so, nur weil ich krank war, kann derjenige nichts dafür.
Bitte ein Statement bis zum Schluss lesen, ich erwähnte es bereits weiter oben.
Es steht klar und deutlich in den RV, dass monatlich abgerechnet werden muss.
Ist doch Quatsch, man muss monatlich abrechnen, hat aber 12 Monate Zeit???
Das ist so niedergeschrieben, um zu verhindern, dass Therapeuten 4x im Monat Rechnungen an die KK schicken. Keiner sagt, du MUSST einmal im Monat was abrechnen.
Sorry für die Wiederholung der Statements meiner beiden Vorredner, wer lesen kann ist klar im Vorteil :confused:
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Herbert schrieb:
Es steht klar und deutlich in den RV, dass monatlich abgerechnet werden muss.
Ist doch Quatsch, man muss monatlich abrechnen, hat aber 12 Monate Zeit???
Das ist so niedergeschrieben, um zu verhindern, dass Therapeuten 4x im Monat Rechnungen an die KK schicken. Keiner sagt, du MUSST einmal im Monat was abrechnen.
Sorry für die Wiederholung der Statements meiner beiden Vorredner, wer lesen kann ist klar im Vorteil :confused:
da steht wohl doch nicht so deutlich, dass monatlich abgerechnet werden muss.
Da hast Du Dich wohl nicht richtig informiert :thumbsdown:.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Na Stefan,
da steht wohl doch nicht so deutlich, dass monatlich abgerechnet werden muss.
Da hast Du Dich wohl nicht richtig informiert :thumbsdown:.
Es steht klar und deutlich in den RV, dass monatlich abgerechnet werden muss.
Ist doch Quatsch, man muss monatlich abrechnen, hat aber 12 Monate Zeit???
Das ist so niedergeschrieben, um zu verhindern, dass Therapeuten 4x im Monat Rechnungen an die KK schicken. Keiner sagt, du MUSST einmal im Monat was abrechnen.
Sorry für die Wiederholung der Statements meiner beiden Vorredner, wer lesen kann ist klar im Vorteil :confused:
...und wer sich mit den Anwälten der Kasse unterhält, hat deren Statements gelesen (GKV-S) und nach Prüfung der eigenen Anwälte auch verstanden....
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stefan 302 schrieb:
Herbert schrieb am 13.5.20 21:34:
Es steht klar und deutlich in den RV, dass monatlich abgerechnet werden muss.
Ist doch Quatsch, man muss monatlich abrechnen, hat aber 12 Monate Zeit???
Das ist so niedergeschrieben, um zu verhindern, dass Therapeuten 4x im Monat Rechnungen an die KK schicken. Keiner sagt, du MUSST einmal im Monat was abrechnen.
Sorry für die Wiederholung der Statements meiner beiden Vorredner, wer lesen kann ist klar im Vorteil :confused:
...und wer sich mit den Anwälten der Kasse unterhält, hat deren Statements gelesen (GKV-S) und nach Prüfung der eigenen Anwälte auch verstanden....
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W. Stangner schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 11.5.20 13:08:
Liebe Kollegen,
.........
Es gibt keine gesetzliche Pflicht/Vorschrift zur monatlichen Abrechnung bei Physios. Jetzt wird dies einer Vielzahl von Praxen zum Verhängnis, da das Berechnungsverfahren des Schutzschirms genau darauf basiert. .......
Wer seine Rahmenverträge mit den gesetzlichen KK kennt, weiß, dass dort eindeutig die monatliche Abrechnung vereinbart ist. Für den Bereich des VdEK in §12 Abs. 5, für die übrigen Kassen z. B. bei uns in Bayern in §21 Abs. 1. Sich, weil strafunbewehrt, nicht daran zu halten und einen anderen Abrechnungsrhythmus zu wählen, kann doch jetzt, von ganz besonderen Ausnahmen im Einzelfall abgesehen, schwerlich als Härtefallargument ins Feld geführt werden.
Walli :hushed:
Liebe Kollegen,
Praxen aus Gebieten , die weniger von Covid betroffen waren und teilweise eine Auslastung von 80 % in der Zeit März, April, Mai hatten, machen bei einer Erstattung von 40 % einen höheren Gewinn als sonst.
Praxen, die im 4. Quartal 4 Abrechnungen eingereicht haben ebenso.
Ich freue mich für die Praxisinhaber, die vielleicht das Glück haben, etwas mehr zu bekommen. Ist doch schön für sie.
Wir bekommen weniger, da ich im Dezember krank war und die Abrechnung auf grund dessen sehr viel geringer ausfiel. So what. Jetzt wurde der Schirm für die Physios aufgespannt und überall höre ich immer nur, der bekommt mehr als ich. Das ist ungerecht. Freut euch einfach, dass überhaupt was für uns abfällt, mit gerechnet, hat ganz sicherlich keiner von uns
Man muss auch mal gönne könne
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Es geht nicht um kleine Ungerechtigkeiten. So ist das nicht gemeint. Es geht um grobe Verschiebungen von mehreren 10.000 €. Es sei jedem sein Geld vergönnt. Da hast Du recht. Das rechtfertigt jedoch nicht, dass manche völlig leer ausgehen. So kann man leicht reden, wenn der eigene Verlust sich auf 10.000 € beziffert, nicht aber bei einer Summe, die das vielfache beträgt.
Es geht nicht um kleine Ungerechtigkeiten. So ist das nicht gemeint. Es geht um grobe Verschiebungen von mehreren 10.000 €. Es sei jedem sein Geld vergönnt. Da hast Du recht. Das rechtfertigt jedoch nicht, dass manche völlig leer ausgehen. So kann man leicht reden, wenn der eigene Verlust sich auf 10.000 € beziffert, nicht aber bei einer Summe, die das vielfache beträgt.
Wenn du dich an bestehende Verträge gehalten hast, bekommst du das was alle bekommen die sich daran gehalten haben. Ich vertehe nicht die Diskussion.
Bei der Soforthilfe gab es auch "Gewinner" und "Verlierer".
Die Gewinner haben den Antrag korrekt ausgefüllt und sind bedürftig, die Verlierer evtl. falsch ausgefüllt und/oder nicht bedürftig.
Soll jetzt der Gesetzgeber auf alle "andersabrechnende" (steuerliche Überlegungen, Bequemlichkeit, Vergesslichkeit, Krankheit, etc,pp) individuell eingehen?
Dann müssen Einezelfallprüfungen jedes IK Inhabers und jeder Verordnung durchgeführt werden.
Dann können die wirklich Bedürftigen in einem Jahr mit einem Rettungsschirm(!)-ausgleich rechnen, denn vorher wird es keine Kasse schaffen, das zu kontrollieren.
Bleibt am Ende dann aber immer noch der Tatbestand, dass es Inhaber gibt und gab, die NICHT monatlich abegrechnet haben!
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stefan 302 schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 12.5.20 07:26:
Es geht nicht um kleine Ungerechtigkeiten. So ist das nicht gemeint. Es geht um grobe Verschiebungen von mehreren 10.000 €. Es sei jedem sein Geld vergönnt. Da hast Du recht. Das rechtfertigt jedoch nicht, dass manche völlig leer ausgehen. So kann man leicht reden, wenn der eigene Verlust sich auf 10.000 € beziffert, nicht aber bei einer Summe, die das vielfache beträgt.
Wenn du dich an bestehende Verträge gehalten hast, bekommst du das was alle bekommen die sich daran gehalten haben. Ich vertehe nicht die Diskussion.
Bei der Soforthilfe gab es auch "Gewinner" und "Verlierer".
Die Gewinner haben den Antrag korrekt ausgefüllt und sind bedürftig, die Verlierer evtl. falsch ausgefüllt und/oder nicht bedürftig.
Soll jetzt der Gesetzgeber auf alle "andersabrechnende" (steuerliche Überlegungen, Bequemlichkeit, Vergesslichkeit, Krankheit, etc,pp) individuell eingehen?
Dann müssen Einezelfallprüfungen jedes IK Inhabers und jeder Verordnung durchgeführt werden.
Dann können die wirklich Bedürftigen in einem Jahr mit einem Rettungsschirm(!)-ausgleich rechnen, denn vorher wird es keine Kasse schaffen, das zu kontrollieren.
Bleibt am Ende dann aber immer noch der Tatbestand, dass es Inhaber gibt und gab, die NICHT monatlich abegrechnet haben!
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Shia schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 11.5.20 13:08:
Liebe Kollegen,
Praxen aus Gebieten , die weniger von Covid betroffen waren und teilweise eine Auslastung von 80 % in der Zeit März, April, Mai hatten, machen bei einer Erstattung von 40 % einen höheren Gewinn als sonst.
Praxen, die im 4. Quartal 4 Abrechnungen eingereicht haben ebenso.
Ich freue mich für die Praxisinhaber, die vielleicht das Glück haben, etwas mehr zu bekommen. Ist doch schön für sie.
Wir bekommen weniger, da ich im Dezember krank war und die Abrechnung auf grund dessen sehr viel geringer ausfiel. So what. Jetzt wurde der Schirm für die Physios aufgespannt und überall höre ich immer nur, der bekommt mehr als ich. Das ist ungerecht. Freut euch einfach, dass überhaupt was für uns abfällt, mit gerechnet, hat ganz sicherlich keiner von uns
Man muss auch mal gönne könne
Liebe Kollegen,
es ist ein tolles Verhandlungsergebnis und den Berufsverbänden hoch anzurechnen, dass wir Teil des Schutzschirms sind. Darüber können wir froh sein.
Für den Berechnungsmodus des Schutzschirms wurde aus Gründen der Praktikabilität und der Schnelligkeit ein Verfahren gewählt, dass leider zu grober Ungerechtigkeit innerhalb ein und derselben Berufsgruppe führt:
Praxen aus Gebieten , die weniger von Covid betroffen waren und teilweise eine Auslastung von 80 % in der Zeit März, April, Mai hatten, machen bei einer Erstattung von 40 % einen höheren Gewinn als sonst.
Praxen, die im 4. Quartal 4 Abrechnungen eingereicht haben ebenso.
Praxisneugründer erhalten in Abhängigkeit vom Zeitpunkt Ihrer Gründung pauschal bis zu 4.500,- € ohne Nachweis ob sie überhaupt einen Umsatz gemacht haben. Für sie scheint also eine Härtefallregelung/Sonderregelung möglich zu sein. Für Praxen, die aus welchen Umständen auch immer, nicht so oft oder auch gar keine Abrechnung im 4. Quartal eingereicht haben, gehen hingegen leer aus.
Es gibt keine gesetzliche Pflicht/Vorschrift zur monatlichen Abrechnung bei Physios. Jetzt wird dies einer Vielzahl von Praxen zum Verhängnis, da das Berechnungsverfahren des Schutzschirms genau darauf basiert. Es kann passieren, dass Praxen mit mehreren Mitarbeitern jetzt viel Geld fehlt, obwohl sie dringend benötigen. Für diese grob benachteiligten Praxen, gibt es keine Sonderregelung, wie für Neugründer. Das ist ungerecht.
Durch diesen Berechnungsmodus sind Benachteiligungen in Höhe von 50.000,-€ keine Seltenheit. Bei einer solchen Summe kann man nicht von Nörgelei sprechen, wie es von manchen Teilnehmern auf Physio.de bezeichnet wird. Ein anderer Abrechnungsrhythmus, aus welchen Gründen auch immer, hat auch nichts mit Unfähigkeit zur Praxisführung zu tun. Solche Kommentare sind nicht sachgemäß und unqualifiziert.
Eine solche grobe Ungleichheit innerhalb einer Berufsgruppe ist nicht hinnehmbar. Für diese Praxen muss es im Nachgang eine Härtefallregelung geben.
Wendet Euch an die Politik (Roy Kühne - ein Physio, der im Bundestag sitzt) und an die Berufsverbände. Nur, wenn sich viele von uns Gehör verschaffen, lässt sich eine solche Ungerechtigkeit verhindern.
Teilt den Berufsverbänden Euer Anliegen mit. Nur wenn sich viele Physios melden, haben die Verbände gegenüber den Kassen ein Argument für eine Härtefallregelung.
"Es gibt keine gesetzliche Pflicht/Vorschrift zur monatlichen Abrechnung bei Physios"
Doch die gibt es. Lese bitte deinen Rahmenvertrag.
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Inwiewerfn leitest Du ein "ich muss einmal im Monat abrechnen" daraus? Eine kleine BKK Kasse hat vielleicht nur alle paar Monate bei mir Abrechnung, ganz einfach, weil sie bei mir nicht so viele Versicherte hat. Im Gegenzug schützen sich die Großen davor, tägliche Abrechnungen zu erhalten.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Hierzu hat mir ein Jurist der TK erklärt, dass ich maximal einmal im Monat abrechnen dürfte und dass die Verordnungen spätestens nach 12 Monaten abgerechnet werden müssten, damit die KK zahlungspflichtig seien, nicht dass ich einmal im Monat abrechnen muss.
Inwiewerfn leitest Du ein "ich muss einmal im Monat abrechnen" daraus? Eine kleine BKK Kasse hat vielleicht nur alle paar Monate bei mir Abrechnung, ganz einfach, weil sie bei mir nicht so viele Versicherte hat. Im Gegenzug schützen sich die Großen davor, tägliche Abrechnungen zu erhalten.
Viele Grüße
Monika
Es hat halt jetzt Folgen für die Zahlungen aus dem Rettungsschirm.
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W. Stangner schrieb:
Auch wenn es rahmenvertraglich mit den gesetzlichen KK vereinbart ist, muss man/frau nicht (kalender)monatlich abrechnen. Denn, sich insoweit nicht an die Verträge zu halten, hat(te) für den Leistungserbringer keinerlei (wirtschaftlichen, rechtlichen) Folgen; zumindest keine, die sich aus dem Rahmenvertrag ergeben könnten/müßten.
Es hat halt jetzt Folgen für die Zahlungen aus dem Rettungsschirm.
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Problem beschreiben
stefan 302 schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 11.5.20 13:08:
Liebe Kollegen,
es ist ein tolles Verhandlungsergebnis und den Berufsverbänden hoch anzurechnen, dass wir Teil des Schutzschirms sind. Darüber können wir froh sein.
Für den Berechnungsmodus des Schutzschirms wurde aus Gründen der Praktikabilität und der Schnelligkeit ein Verfahren gewählt, dass leider zu grober Ungerechtigkeit innerhalb ein und derselben Berufsgruppe führt:
Praxen aus Gebieten , die weniger von Covid betroffen waren und teilweise eine Auslastung von 80 % in der Zeit März, April, Mai hatten, machen bei einer Erstattung von 40 % einen höheren Gewinn als sonst.
Praxen, die im 4. Quartal 4 Abrechnungen eingereicht haben ebenso.
Praxisneugründer erhalten in Abhängigkeit vom Zeitpunkt Ihrer Gründung pauschal bis zu 4.500,- € ohne Nachweis ob sie überhaupt einen Umsatz gemacht haben. Für sie scheint also eine Härtefallregelung/Sonderregelung möglich zu sein. Für Praxen, die aus welchen Umständen auch immer, nicht so oft oder auch gar keine Abrechnung im 4. Quartal eingereicht haben, gehen hingegen leer aus.
Es gibt keine gesetzliche Pflicht/Vorschrift zur monatlichen Abrechnung bei Physios. Jetzt wird dies einer Vielzahl von Praxen zum Verhängnis, da das Berechnungsverfahren des Schutzschirms genau darauf basiert. Es kann passieren, dass Praxen mit mehreren Mitarbeitern jetzt viel Geld fehlt, obwohl sie dringend benötigen. Für diese grob benachteiligten Praxen, gibt es keine Sonderregelung, wie für Neugründer. Das ist ungerecht.
Durch diesen Berechnungsmodus sind Benachteiligungen in Höhe von 50.000,-€ keine Seltenheit. Bei einer solchen Summe kann man nicht von Nörgelei sprechen, wie es von manchen Teilnehmern auf Physio.de bezeichnet wird. Ein anderer Abrechnungsrhythmus, aus welchen Gründen auch immer, hat auch nichts mit Unfähigkeit zur Praxisführung zu tun. Solche Kommentare sind nicht sachgemäß und unqualifiziert.
Eine solche grobe Ungleichheit innerhalb einer Berufsgruppe ist nicht hinnehmbar. Für diese Praxen muss es im Nachgang eine Härtefallregelung geben.
Wendet Euch an die Politik (Roy Kühne - ein Physio, der im Bundestag sitzt) und an die Berufsverbände. Nur, wenn sich viele von uns Gehör verschaffen, lässt sich eine solche Ungerechtigkeit verhindern.
Teilt den Berufsverbänden Euer Anliegen mit. Nur wenn sich viele Physios melden, haben die Verbände gegenüber den Kassen ein Argument für eine Härtefallregelung.
"Es gibt keine gesetzliche Pflicht/Vorschrift zur monatlichen Abrechnung bei Physios"
Doch die gibt es. Lese bitte deinen Rahmenvertrag.
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