wir suchen Dich, eine/n
Teamfähige/n freundliche/n
Physiotherapeut/in die uns mit
Freude an ihrer Arbeit und
Teamfähigkeiten unterstützen
möchten in Vollzeit,Teilzeit oder
Minijob
Wir bieten leistungsgerechte
attraktive Vergütung, einen
modernen klimatisierten
Arbeitsplatz , Flexible
Arbeitszeiten,uvm
Wir erwarten:
-Abgeschlossene Ausbildung als
Physiotherapeut/in
-Abgeschlossene Weiterbildung in
manueller Lymphdrainage aber nicht
ein muss
-Teamgeist und Freude am Beruf
Wir freuen...
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heute wollte mir partou eine Rezeptionskraft einer anderen Physiotherapiepraxis erzählen, dass es versch. Unterbrechungszeiten gibt für Rezepte :flushed:
D.h. je nach dem ob es eine akute Diagnose ist (z.B. WS1a) oder chronische (WS2a) und welche Krankenkasse, kann der Patient 14 oder 19 oder ... Tage unterbrechen; hab ich da was verschlafen :tired_face:
Schönes Wochenende, Dora.
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Dorina1 schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
heute wollte mir partou eine Rezeptionskraft einer anderen Physiotherapiepraxis erzählen, dass es versch. Unterbrechungszeiten gibt für Rezepte :flushed:
D.h. je nach dem ob es eine akute Diagnose ist (z.B. WS1a) oder chronische (WS2a) und welche Krankenkasse, kann der Patient 14 oder 19 oder ... Tage unterbrechen; hab ich da was verschlafen :tired_face:
Schönes Wochenende, Dora.
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morpheus-06 schrieb:
Es gibt die Unterbrechungsfristen die in den jeweiligen RV vereinbart sind.
>>kann der Patient 14 oder 19 oder ... Tage unterbrechen; hab ich da was verschlafen <<
wahrscheinlich JA
Schau in Deine RV...bei VDEK hast Du verschlafen
bei RVO ist es sehr unterschiedlich
also noch einmal
nachschauen und Du weißt es dann ganz genau
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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dass man länger unterbrechen kann als 14 Tage wenn man den Vermerk für Urlaub, Krankheit,... macht ist mir klar!!
Die Rezeptionskraft meinte aber, dass es versch. Rahmenverträge gibt wo die Begründung erst nach 14 Tagen oder bei anderen KK erst nach 19 Tagen eingetragen werden muss und auch versch. wäre je nach Indikationsschlüssel, ob akut oder chronisch :-o
Gruss, Dora.
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Dorina1 schrieb:
Hallo Jürgen,
dass man länger unterbrechen kann als 14 Tage wenn man den Vermerk für Urlaub, Krankheit,... macht ist mir klar!!
Die Rezeptionskraft meinte aber, dass es versch. Rahmenverträge gibt wo die Begründung erst nach 14 Tagen oder bei anderen KK erst nach 19 Tagen eingetragen werden muss und auch versch. wäre je nach Indikationsschlüssel, ob akut oder chronisch :-o
Gruss, Dora.
Ob "akut oder chronisch :-o" etc. spielt keine Rolle.
[bearbeitet am 23.12.13 12:24]
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morpheus-06 schrieb:
die 14 Tage ohne Begründung sind fix, wenn Begründungen dann ab dem 14. Tag. Es gibt RV die Unterbrechungen nur bis 19 Tage zulassen.
Ob "akut oder chronisch :-o" etc. spielt keine Rolle.
[bearbeitet am 23.12.13 12:24]
>>...und auch versch. wäre je nach Indikationsschlüssel, ob akut oder chronisch :-o<<
Das gibt es nicht, also da hast Du nix verschlafen :sunglasses:
Schöne Feiertage
MFG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo Dorina,
>>...und auch versch. wäre je nach Indikationsschlüssel, ob akut oder chronisch :-o<<
Das gibt es nicht, also da hast Du nix verschlafen :sunglasses:
Schöne Feiertage
MFG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo Dorina,
>>kann der Patient 14 oder 19 oder ... Tage unterbrechen; hab ich da was verschlafen <<
wahrscheinlich JA
Schau in Deine RV...bei VDEK hast Du verschlafen
bei RVO ist es sehr unterschiedlich
also noch einmal
nachschauen und Du weißt es dann ganz genau
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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