Wir suchen 2 Kolleg*innen mit
Visionen und Spaß an
Weiterentwicklung.Wir bieten
Erfahrung und Offenheit. Egal, ob
du neu bist im Beruf und nach der
Richtung suchst, die zu dir passt
oder schon Erfahrung hast und neue
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Unsere Praxis liegt im Nordwesten
von Frankfurt, ist gut an den
öffentlichen Nahverkehr
angeschlossen. Arbeitszeiten
besprechen wir nach deinem Bedarf.
Melde dich gerne bei uns per Mail
oder telefonisch, damit wir uns
kennenlern...
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habe einen Patienten mit BG Rezept behandelt. Er brachte beim letzten Termin ein weiteres mit. Den nächsten vereinbarten Termin nahm er nicht war, meldete sich und erklärte mir, dass er sich das Bein gebrochen habe.
Nun hat er angerufen und möchte seine Termine des Rezeptes (wir hatten noch nicht angefangen) absolvieren.
Zwischen dem Ausstellungsdatum und dem Beginn würden nun knapp 6 Wochen liegen. Ist das BG Rezept noch gültig oder braucht der Patient ein neues?
Hatte noch nicht viele Patienten mit BG Rezept und bisher auch keinen vergleichbaren Fall. Wäre für Infos dankbar.
Bitte keine superschlauen Kommentare, man kann nicht immer alles im Leben und im Beruf wissen!
Danke im Voraus!
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Weathergirl schrieb:
Hallo,
habe einen Patienten mit BG Rezept behandelt. Er brachte beim letzten Termin ein weiteres mit. Den nächsten vereinbarten Termin nahm er nicht war, meldete sich und erklärte mir, dass er sich das Bein gebrochen habe.
Nun hat er angerufen und möchte seine Termine des Rezeptes (wir hatten noch nicht angefangen) absolvieren.
Zwischen dem Ausstellungsdatum und dem Beginn würden nun knapp 6 Wochen liegen. Ist das BG Rezept noch gültig oder braucht der Patient ein neues?
Hatte noch nicht viele Patienten mit BG Rezept und bisher auch keinen vergleichbaren Fall. Wäre für Infos dankbar.
Bitte keine superschlauen Kommentare, man kann nicht immer alles im Leben und im Beruf wissen!
Danke im Voraus!
Bei BG sind es nur 7 Tage, glaube ich.
Grüße
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Ramona Völlkopf schrieb:
Sieben Tage.
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rudibam schrieb:
Glauben ist nicht wissen aber die 7 Tage stimmen!
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schlumpi22 schrieb:
Hallo,
Bei BG sind es nur 7 Tage, glaube ich.
Grüße
Bitte keine superschlauen Kommentare, man kann nicht immer alles im Leben und im Beruf wissen!
Danke im Voraus!
Niemand weiß alles.
Aber sowas ist vertraglich geregelt.
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Bitte keine superschlauen Kommentare, man kann nicht immer alles im Leben und im Beruf wissen!
Danke im Voraus!
Niemand weiß alles.
Aber sowas ist vertraglich geregelt.
und dass man den Rahmenvertrag mit der BG kennt und anwendet unterschreibt man auf jedem BG-Rezept.
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Tempelritter schrieb:
Ramona Völlkopf schrieb am 30.3.15 08:29:
Weathergirl schrieb am 29.3.15 23:25:
Bitte keine superschlauen Kommentare, man kann nicht immer alles im Leben und im Beruf wissen!
Danke im Voraus!
Niemand weiß alles.
Aber sowas ist vertraglich geregelt.
und dass man den Rahmenvertrag mit der BG kennt und anwendet unterschreibt man auf jedem BG-Rezept.
Nachdem eine BG-Verordnung 7 Tage gültig ist, habe ich eine Frage zu einer konkreten Situation:
Beim ersten BG-Rezept war die letzte Behandlung am 20.3.15 und der Patient hatte bereits das zweite BG-Rezept mit Austellungsdatum 10.3.15 bekommen.
Erstes Behandlungsdatum auf dem zweiten BG-Rezept ist der 24.3.15.
Ich habe also eine neue BG-Verordnung erhalten bevor die Behandlungen von der alten BG-Verordnung fertig waren.
Kann man das noch abrechnen?
VG
Postri
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postri-77 schrieb:
Hallo!
Nachdem eine BG-Verordnung 7 Tage gültig ist, habe ich eine Frage zu einer konkreten Situation:
Beim ersten BG-Rezept war die letzte Behandlung am 20.3.15 und der Patient hatte bereits das zweite BG-Rezept mit Austellungsdatum 10.3.15 bekommen.
Erstes Behandlungsdatum auf dem zweiten BG-Rezept ist der 24.3.15.
Ich habe also eine neue BG-Verordnung erhalten bevor die Behandlungen von der alten BG-Verordnung fertig waren.
Kann man das noch abrechnen?
VG
Postri
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rudibam schrieb:
Bei der BG in der Regel kein Problem, außer BG Verwaltung das würde ich nicht anfangen und bei der landwirtschaftliche BG wäre ich auch vorsichtig.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Weathergirl schrieb am 29.3.15 23:25:
Bitte keine superschlauen Kommentare, man kann nicht immer alles im Leben und im Beruf wissen!
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Niemand weiß alles.
Aber sowas ist vertraglich geregelt.
gehe lieber den einfacheren Weg, bei BG Verordnungen machen die Ärzte sowieso keine Probleme.
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Frans schrieb:
Ändern lassen vom Arzt (mit stempel, Datum und unterschrift), wird sonst nicht vergütet.
gehe lieber den einfacheren Weg, bei BG Verordnungen machen die Ärzte sowieso keine Probleme.
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