Physiotherapeut/in (m/w/d)
Gesucht wird ein/e motivierte/r
Physiotherapeut/in (m/w/d), der/die
unser tolles Team verstärkt und
sich auf eine abwechslungsreiche
und anspruchsvolle Tätigkeit in
einer modernen Praxis freut.
Deine Aufgaben:
Durchführung von individuellen
physiotherapeutischen Behandlungen
auf Grundlage einer ärztlichen
Verordnung
Erstellung von Therapieplänen und
Dokumentation der Behandlungen
Beratung und Anleitung von
Patienten zur Eigenübung und
Prävention
Eng...
Gesucht wird ein/e motivierte/r
Physiotherapeut/in (m/w/d), der/die
unser tolles Team verstärkt und
sich auf eine abwechslungsreiche
und anspruchsvolle Tätigkeit in
einer modernen Praxis freut.
Deine Aufgaben:
Durchführung von individuellen
physiotherapeutischen Behandlungen
auf Grundlage einer ärztlichen
Verordnung
Erstellung von Therapieplänen und
Dokumentation der Behandlungen
Beratung und Anleitung von
Patienten zur Eigenübung und
Prävention
Eng...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
fujo schrieb:
Kann eine im Dezember 2020 ausgestellte VO fristgerecht (28 Tage) im Januar begonnen werden oder ist es zwingend notwendig, die VO im Dezember zu beginnen?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
ali schrieb:
geht noch in 2021
Du hast dich bei einer auf dem zum Zeitpunkt der Ausstellung gültigen Verordnung nur an die bekannten Bedingungen zu halten :smile:
Gefällt mir
verstehe ich das richtig, sollten noch einige Therapien( nach 31.12.20) offen sein müßen die auf die neuen Formulare...es gibt doch sicherlich Übergangsfristen ! Schwer verständlich und unlogisch.
Ich denke alte VOs abarbeiten neue VOs = neue Vordrucke
Grüße
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Michael Woelky schrieb:
Hallihallo,
verstehe ich das richtig, sollten noch einige Therapien( nach 31.12.20) offen sein müßen die auf die neuen Formulare...es gibt doch sicherlich Übergangsfristen ! Schwer verständlich und unlogisch.
Ich denke alte VOs abarbeiten neue VOs = neue Vordrucke
Grüße
Ich denke alte VOs abarbeiten neue VOs = neue Vordrucke
Du denkst richtig.
Alle Behandlungen die der Arzt bis zum 31.12.2020, 23:59, wirksam verordnet (d.h. aufs Papier bringt. Erkennbar am Ausstellungsdatum) gehören auf die alten Formulare; die alten Formulare bearbeitest du wie bisher auch,
alle Behandlungen die ab dem 01.01.2021, 00:00 wirksam verordnet werden gehören auf die neuen Formulare und werden nach den neuen Richtlinien bearbeitet.
Außer wenn das ganze Gedöns aus aktuellem Anlass auf den 01.04.2021 verschoben wird :wink:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
Michael Woelky schrieb am 13.12.2020 14:20:
Ich denke alte VOs abarbeiten neue VOs = neue Vordrucke
Du denkst richtig.
Alle Behandlungen die der Arzt bis zum 31.12.2020, 23:59, wirksam verordnet (d.h. aufs Papier bringt. Erkennbar am Ausstellungsdatum) gehören auf die alten Formulare; die alten Formulare bearbeitest du wie bisher auch,
alle Behandlungen die ab dem 01.01.2021, 00:00 wirksam verordnet werden gehören auf die neuen Formulare und werden nach den neuen Richtlinien bearbeitet.
Außer wenn das ganze Gedöns aus aktuellem Anlass auf den 01.04.2021 verschoben wird :wink:
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
ab dem 01.01.2021 sind zur Verordnung die neuen Vordrucke zu verwenden, bis zum 31.12.2020 ausgestellte Verordnungen sind auf dem alten Vordruck auszustellen.
Du hast dich bei einer auf dem zum Zeitpunkt der Ausstellung gültigen Verordnung nur an die bekannten Bedingungen zu halten :smile:
Gefällt mir
guck mal hier
Link
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
idefix- schrieb:
@Ringgeist
guck mal hier
Link
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Schippi schrieb:
Guckst du in die neue hmverordnung
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Ringgeist schrieb:
Wie sieht denn das neue Papier aus, hat jemand eines parat?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
fujo schrieb:
Vielen Dank für die klaren Antworten!
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ronjane schrieb:
Gibt es nicht mehr
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Schippi schrieb:
Alle Infos in der neuen hmverordung guckst du Buch kaufen oder googeln
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Ringgeist schrieb:
Danke an idefix. Was ist mit EV, FV und VaR?
Gibt es auch neue Zahnarztrezepte?
Danke Grüße Kaba
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
asima schrieb:
Ja, so wie ich das verstanden habe. Bei Buchner gibt es schon eine Demo-Vorlage.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
KaBa schrieb:
Hallo;
Gibt es auch neue Zahnarztrezepte?
Danke Grüße Kaba
brauchen die neuen Formulare nicht mehr taxiert werden mit den bekannten Positionsnummern?
Viele Grüße
igloh
Gefällt mir
Für Selbstsbrechner wird es dadurch einfacher.
Was die Regularien für die Abrechnung via ARZ angeht....
Da könnte es jetzt lustig werden.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
NorbArt schrieb:
Die Taxierung entfällt, da sowieso alle Angaben in den an die KKen zu übermittelnden Datensätzen enthalten sind.
Für Selbstsbrechner wird es dadurch einfacher.
Was die Regularien für die Abrechnung via ARZ angeht....
Da könnte es jetzt lustig werden.
habe deswegen mit Theorg telefoniert, hier bei gibt es die Möglichkeit die entsprechenden Daten auf der Rückseite der Formulare in den Bereich oberhalb des Praxisstempels ein zu drucken, wenn die ARZ´s es möchten.
Laaut Aussage der AOK Bayern stört es nicht , wenn die Angaben eingedruckt sind. Wir werden es so machen, da es für die Kontrolle der Rezeptgebühren einfacher ist. so kann jeder Therapeut oder Rezkraft, die die Gebühr kassiert ein Häckchen hinter die Eintragung machen, so wie bisher auch.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
idefix- schrieb:
@NorbArt
habe deswegen mit Theorg telefoniert, hier bei gibt es die Möglichkeit die entsprechenden Daten auf der Rückseite der Formulare in den Bereich oberhalb des Praxisstempels ein zu drucken, wenn die ARZ´s es möchten.
Laaut Aussage der AOK Bayern stört es nicht , wenn die Angaben eingedruckt sind. Wir werden es so machen, da es für die Kontrolle der Rezeptgebühren einfacher ist. so kann jeder Therapeut oder Rezkraft, die die Gebühr kassiert ein Häckchen hinter die Eintragung machen, so wie bisher auch.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
igloh schrieb:
Hallo Zusammen,
brauchen die neuen Formulare nicht mehr taxiert werden mit den bekannten Positionsnummern?
Viele Grüße
igloh
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
...wie im Rahmenvertrag vereinbart; i.d.R. bis ein Jahr nach der letzten Behandlung.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Casus schrieb:
Bis zum wievielten kann ich die alten Rezepte denn abrechnen?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
kroetzi schrieb:
https://www.physio.de/community/news/corona-und-heilmittel-richtlinie/99/10333/1#anker509765
Mein Profilbild bearbeiten