Die Stadt Bad Camberg sucht zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
ich habe folgende Probleme:
1.) Pat mit 1. Erstverordung MLD 60min Indi. LY1a; 2.Folgeverordung MLD 60 min Indi: Ly1a; 3. Folgeverordnung außerhalb Regelfall MLD 60min Indi: Ly1a; jetzt bekommt Sie das 4. Rezept mit Folgeverordung MLD 60min,Indi Ly2a ist das so in Ordung oder muß es ebenfalls außerhalb des Regelfalles sein?
2.) Pat. mit Folgeverordnung MLD Indi:Ly1a für Diagnose Lymphödem jetzt kommt sie wieder mit einer Erstverordung MLD Ly2a Diagnose Knie TEP ich wollte das Rezept vom Arzt änderen lassen auf Folgeverodnung dieser lehnt die Änderung ab mit der Begründung es wäre jetzt eine neue Diagnose auf dem Rezept und könnte nun wieder neu Verordnen. Die Diagnose Knie TEP bestand auch schon beim ersten Rezept aber nur nicht auf dem Rezept. Was kann ich tun?
Ich weiß langsam nicht mehr weiter. Mein Berufsverband ich auch schon völlig genevert.
Ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen.
Lieben Dank
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,
ich habe folgende Probleme:
1.) Pat mit 1. Erstverordung MLD 60min Indi. LY1a; 2.Folgeverordung MLD 60 min Indi: Ly1a; 3. Folgeverordnung außerhalb Regelfall MLD 60min Indi: Ly1a; jetzt bekommt Sie das 4. Rezept mit Folgeverordung MLD 60min,Indi Ly2a ist das so in Ordung oder muß es ebenfalls außerhalb des Regelfalles sein?
2.) Pat. mit Folgeverordnung MLD Indi:Ly1a für Diagnose Lymphödem jetzt kommt sie wieder mit einer Erstverordung MLD Ly2a Diagnose Knie TEP ich wollte das Rezept vom Arzt änderen lassen auf Folgeverodnung dieser lehnt die Änderung ab mit der Begründung es wäre jetzt eine neue Diagnose auf dem Rezept und könnte nun wieder neu Verordnen. Die Diagnose Knie TEP bestand auch schon beim ersten Rezept aber nur nicht auf dem Rezept. Was kann ich tun?
Ich weiß langsam nicht mehr weiter. Mein Berufsverband ich auch schon völlig genevert.
Ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen.
Lieben Dank
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Kitane schrieb:
Ly1a außerhalb des Regelfalls geht nicht, ihr hättet dann schon auf Ly2a gehen müssen als Folgeverordnung. Das 4. Rezept muß dann Ly2a a.d R sein, aufpassen bei RVO wegen Genehmigung
Im 2. Fall würde ich ohne Änderung nicht behandeln. Knie-Tep ist keine Diagnose der Diagnosegruppe LY, sondern immer nur die daraus resultierende Lymphabflussstörung (siehe HMK), also ist es die gleiche Diagnose - und die steht noch nicht mal auf der Vo. Vo in meinen Augen ungültig. Vergütung mehr als fraglich.
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LY2
z.b.
- sekundäre (erworbene)
Schädigung des Lymphsystems,
z.B. nach Operationen, Bestrahlungen,
Verletzungen, Entzündungen
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eMKa schrieb:
> Knie-Tep ist keine Diagnose der Diagnosegruppe LY, . . . .
LY2
z.b.
- sekundäre (erworbene)
Schädigung des Lymphsystems,
z.B. nach Operationen, Bestrahlungen,
Verletzungen, Entzündungen
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SGBV schrieb:
Genau. Die Schädigung des Lymphsystems ist die Diagnose (der Rest ist die Ursache dafür). Bestrahlung und OP sind doch wohl keine Krankheiten.
was ist das Gegenteil von @!#$storm. Ich weiß es nicht, aber hier muss ich ein Kompliment loswerden. Es gibt hier einige Mitdiskutanten die sowas von voll auf der Höhe der Zeit sind, wirklich brillant. Alles ist absolut richtig. Zu dem Thema hatte ich aktuell einen Schriftwechsel mit einem Kostenträger, der die Fragen genauso beantwortet. Am liebsten würde ich ihn hier einstellen. Ich tus nicht, weil ich fleißig mitlesende andere Kassen nicht schlauer machen möchte als sie halt dümmlich sind.
Bei Bedarf gerne per Fax oder Mail.
Mit kollegialen Grüßen
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Udo Eickenberg schrieb:
Hi,
was ist das Gegenteil von @!#$storm. Ich weiß es nicht, aber hier muss ich ein Kompliment loswerden. Es gibt hier einige Mitdiskutanten die sowas von voll auf der Höhe der Zeit sind, wirklich brillant. Alles ist absolut richtig. Zu dem Thema hatte ich aktuell einen Schriftwechsel mit einem Kostenträger, der die Fragen genauso beantwortet. Am liebsten würde ich ihn hier einstellen. Ich tus nicht, weil ich fleißig mitlesende andere Kassen nicht schlauer machen möchte als sie halt dümmlich sind.
Bei Bedarf gerne per Fax oder Mail.
Mit kollegialen Grüßen
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SGBV schrieb:
Den ersten Fall hatten wir auch schon. Wurde bezahlt, nachdem wir auf das letzte Rezept geschrieben hatten, Vo liegt zusammen mit den vorangegangenen im Rahmen der Gesamtverordnungsmenge des IKS bei gleicher Diagnose. (Ob VadR bei LY1, da gibt es unterschiedliche Meinungen, manche Kassen meinen, das ginge nicht und es müsste erst auf LY2 geändert werden - ggf. Widerspruch einlegen, falls da eine Absetzung kommt.) AOK Bayern würde hier auf jeden Fall Probleme machen.
Im 2. Fall würde ich ohne Änderung nicht behandeln. Knie-Tep ist keine Diagnose der Diagnosegruppe LY, sondern immer nur die daraus resultierende Lymphabflussstörung (siehe HMK), also ist es die gleiche Diagnose - und die steht noch nicht mal auf der Vo. Vo in meinen Augen ungültig. Vergütung mehr als fraglich.
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