Du bist Physiotherapeut/in und
möchtest deine Karriere in Schwung
bringen? Willkommen in unserem
Team! Wir suchen Talente, die mit
Elan und Begeisterung für
Gesundheit den Weg der
Physiotherapie gehen wollen.
Wir bieten:
1) Ein sehr attraktives Gehalt und
flexible Arbeitszeiten (4 Tage/
Woche)
2) Fort- und
Weiterbildungsmöglichkeiten
3) reichlich Urlaubstage
4) Gesundheitsprämien
5) regelmäßige
Teamveranstaltungen
6) Zuzahlung zu einer
Rentenversicherung
Werde aktiv und werde Tei...
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Sachverhalt:
ein Patient kommt mit eine ErstVO vom KH und bringt danach mit gleicher Diagnose wieder eine ErstVO vom Hausarzt. Wir haben den Arzt gebeten diese VO zu ändern in FolgeVo.
Seine Antwort: dies kann er nicht weil für Ihm es eine ErstVO wäre. Mit der ErstVO vom KH hat er nichts zu tun.
Seine Nachfrage beim KÄV : dies wäre auch eine ErstVO und brauchte nicht geändert zu werden.
Da wir uns jetzt nicht mehr sicher waren, haben wir bei der BEK doch nochmal nachgefragt.
Unsere Nachfrage bei der BEK ergab:
ja, offiziel haben Sie recht, es müsste eine folgeVo sein, aber bei der BEK sehen wir da drüber hin weg.
Dies können Sie so als ErstVo einfach zur Abrechnungsstelle schicken. Andere Kassen handhaben dies anders.
Auf unsere Bitte uns dies schriftlich zu geben, kam natürlich die Antwort: das geht nicht, es wäre nämlich ja inoffiziel von der BEK erlaubt.
Langsam bin ich es wirklich satt, die KÄV kümmert sich um nichts und jede Kasse macht was Sie will.
Wieso haben wir eigentlich den Heilmittelkatalog ? sollen nur wir uns dran halten?
Ich schicke die ErstVo einfach ein mit dem Vermerk Arzt weigert sich diese VO zu ändern und besteht auf Ausführung seiner VO.
trotzdem ist es sehr ärgerlich und zeitraubend für uns und der Patient versteht eigentlich gar nichts mehr und denkt wir spinnen.
trotzdem für allen :eine schöne Arbeitswoche noch
Grüße
frans
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Frans schrieb:
Es reicht langsam: KÄV und Krankenkasse machen was Sie wollen.
Sachverhalt:
ein Patient kommt mit eine ErstVO vom KH und bringt danach mit gleicher Diagnose wieder eine ErstVO vom Hausarzt. Wir haben den Arzt gebeten diese VO zu ändern in FolgeVo.
Seine Antwort: dies kann er nicht weil für Ihm es eine ErstVO wäre. Mit der ErstVO vom KH hat er nichts zu tun.
Seine Nachfrage beim KÄV : dies wäre auch eine ErstVO und brauchte nicht geändert zu werden.
Da wir uns jetzt nicht mehr sicher waren, haben wir bei der BEK doch nochmal nachgefragt.
Unsere Nachfrage bei der BEK ergab:
ja, offiziel haben Sie recht, es müsste eine folgeVo sein, aber bei der BEK sehen wir da drüber hin weg.
Dies können Sie so als ErstVo einfach zur Abrechnungsstelle schicken. Andere Kassen handhaben dies anders.
Auf unsere Bitte uns dies schriftlich zu geben, kam natürlich die Antwort: das geht nicht, es wäre nämlich ja inoffiziel von der BEK erlaubt.
Langsam bin ich es wirklich satt, die KÄV kümmert sich um nichts und jede Kasse macht was Sie will.
Wieso haben wir eigentlich den Heilmittelkatalog ? sollen nur wir uns dran halten?
Ich schicke die ErstVo einfach ein mit dem Vermerk Arzt weigert sich diese VO zu ändern und besteht auf Ausführung seiner VO.
trotzdem ist es sehr ärgerlich und zeitraubend für uns und der Patient versteht eigentlich gar nichts mehr und denkt wir spinnen.
trotzdem für allen :eine schöne Arbeitswoche noch
Grüße
frans
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nafets schrieb:
Bei der Barmer nehmen wir nur noch Rezepte an wenn Sie 3 Tage vorher bei uns sind und an müssen die 100% richtig sein, gleiches gilt für BKK Novitas und die DAK und die BKK mobil Oil ansonsten gibt es keine Behandlung mehr. Vertrauen Nettigkeiten gegenüber diesen Kassen nach mündlicher Absprache haben mich schon zuviel Geld gekostet
(11) 1Folgeverordnungen sind nach Maßgabe des Heilmittel-Katalogs nur zulässig, wenn sich die behandelnde Vertragsärztin oder der behandelnde Vertragsarzt zuvor erneut vom Zustand der Patientin oder des Patienten überzeugt hat. 2Bei der Entscheidung des Vertragsarztes über Folgeverordnungen sind der bisherige Therapieverlauf sowie zwischenzeitlich erhobene Befunde zu berücksichtigen.
Er kann nur eine EV ausstellen, denn der bisherige Therapieverlauf bleibt ihm ein Rätsel, wenn er nichts (Befunde etc.) vom Erstverordner in der Hand hat. Ein ERNEUT gibt es in diesem Fall gleich mal gar nicht.
Ist totaler Quatsch, weil dies u.U. mit den durch die Prüfpflicht des PT ermittelten Umständen kollidiert und im Gesetz ursprünglich einen ganz anderen Sachzusammenhang hatte (Folge von EV und FV). Ist aber so und rechtens, weil der Gesetzgeber da eine Lücke gelassen hat.
Ich schreibe auf die Rückseite: "EV richtig unter Hinweis des Arztes auf § 7 Abs. 11 HeilmRL". Hat bisher immer geklappt.
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Tempelritter schrieb:
neuer Arzt = neuer Regelfall, so informiert die KB BW. Aus meiner Erfahrung akzeptieren das alle Kassen.
neuer Arzt = neuer Regelfall, so informiert die KB BW. Aus meiner Erfahrung akzeptieren das alle Kassen.
Aber nicht die AOK Rheinland, genauso, man bekommt auch nicht das Rezept zurück, um es eventuell doch noch beim Arzt ändern zu lassen.
Die AOK Rheinland verweigert so die komplette Zahlung des Rezeptes.
Haben dies nach Rücksprache mit Kasse kulanterweise doch noch bekommen, der Hinweis, aber zum letzten mal wurde knallhart mitgeliefert
Der Hinweis, dass geprüft wurde und der Arzt die Änderung verweigert, muss auf das Rezept
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Birgit88 schrieb:
Tempelritter schrieb am 13.7.15 10:01:
neuer Arzt = neuer Regelfall, so informiert die KB BW. Aus meiner Erfahrung akzeptieren das alle Kassen.
Aber nicht die AOK Rheinland, genauso, man bekommt auch nicht das Rezept zurück, um es eventuell doch noch beim Arzt ändern zu lassen.
Die AOK Rheinland verweigert so die komplette Zahlung des Rezeptes.
Haben dies nach Rücksprache mit Kasse kulanterweise doch noch bekommen, der Hinweis, aber zum letzten mal wurde knallhart mitgeliefert
Der Hinweis, dass geprüft wurde und der Arzt die Änderung verweigert, muss auf das Rezept
neuer Arzt = neuer Regelfall, so informiert die KB BW. Aus meiner Erfahrung akzeptieren das alle Kassen.
Aber nicht die AOK Rheinland, genauso, man bekommt auch nicht das Rezept zurück, um es eventuell doch noch beim Arzt ändern zu lassen.
Die AOK Rheinland verweigert so die komplette Zahlung des Rezeptes.
Nicht nur die. Mir ist es diesbezüglich egal, dass genau das in den HMR steht, denn die Kassenmitarbeiter sind schlichtweg zu dämlich, sowas interpretieren zu können. Sind meist unausgebildete Callcentermitarbeiter, die alles nur nach Zettel entscheiden.
Bei mir muss das geändert werden. Wenn nicht, dann keine Behandlung. Bisher gab es bei den Ärzten noch nie ein Problem...
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Wonderwoman schrieb:
Birgit88 schrieb am 13.7.15 10:40:
Tempelritter schrieb am 13.7.15 10:01:
neuer Arzt = neuer Regelfall, so informiert die KB BW. Aus meiner Erfahrung akzeptieren das alle Kassen.
Aber nicht die AOK Rheinland, genauso, man bekommt auch nicht das Rezept zurück, um es eventuell doch noch beim Arzt ändern zu lassen.
Die AOK Rheinland verweigert so die komplette Zahlung des Rezeptes.
Nicht nur die. Mir ist es diesbezüglich egal, dass genau das in den HMR steht, denn die Kassenmitarbeiter sind schlichtweg zu dämlich, sowas interpretieren zu können. Sind meist unausgebildete Callcentermitarbeiter, die alles nur nach Zettel entscheiden.
Bei mir muss das geändert werden. Wenn nicht, dann keine Behandlung. Bisher gab es bei den Ärzten noch nie ein Problem...
neuer Arzt = neuer Regelfall, so informiert die KB BW. Aus meiner Erfahrung akzeptieren das alle Kassen.
Aber nicht die AOK Rheinland, genauso, man bekommt auch nicht das Rezept zurück, um es eventuell doch noch beim Arzt ändern zu lassen.
Die AOK Rheinland verweigert so die komplette Zahlung des Rezeptes.
Nicht nur die. Mir ist es diesbezüglich egal, dass genau das in den HMR steht, denn die Kassenmitarbeiter sind schlichtweg zu dämlich, sowas interpretieren zu können. Sind meist unausgebildete Callcentermitarbeiter, die alles nur nach Zettel entscheiden.
Bei mir muss das geändert werden. Wenn nicht, dann keine Behandlung. Bisher gab es bei den Ärzten noch nie ein Problem...
Jepp, bei uns genauso
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Birgit88 schrieb:
Wonderwoman schrieb am 13.7.15 12:57:
Birgit88 schrieb am 13.7.15 10:40:
Tempelritter schrieb am 13.7.15 10:01:
neuer Arzt = neuer Regelfall, so informiert die KB BW. Aus meiner Erfahrung akzeptieren das alle Kassen.
Aber nicht die AOK Rheinland, genauso, man bekommt auch nicht das Rezept zurück, um es eventuell doch noch beim Arzt ändern zu lassen.
Die AOK Rheinland verweigert so die komplette Zahlung des Rezeptes.
Nicht nur die. Mir ist es diesbezüglich egal, dass genau das in den HMR steht, denn die Kassenmitarbeiter sind schlichtweg zu dämlich, sowas interpretieren zu können. Sind meist unausgebildete Callcentermitarbeiter, die alles nur nach Zettel entscheiden.
Bei mir muss das geändert werden. Wenn nicht, dann keine Behandlung. Bisher gab es bei den Ärzten noch nie ein Problem...
Jepp, bei uns genauso
das schlimmste finde ich aber doch den Spruch, " Sie haben ja recht, es stimmt was Sie sagen, schriftlich kann ich ihnen dies aber nicht geben, dies ist ja inoffziell und darf eigentlich nicht."
Wir physios müssen uns aber an alle Regeln halten und die Kassen tun was sie wollen.
das ärgert mich am meisten.
an mein Geld komme ich schon (über viele unnötige Prüfungen und vorher korrigieren9, aber lästig ist dies schon.
grüße
frans
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Frans schrieb:
ich bin auch in NRW und da gibt es häufig solche Probleme.
das schlimmste finde ich aber doch den Spruch, " Sie haben ja recht, es stimmt was Sie sagen, schriftlich kann ich ihnen dies aber nicht geben, dies ist ja inoffziell und darf eigentlich nicht."
Wir physios müssen uns aber an alle Regeln halten und die Kassen tun was sie wollen.
das ärgert mich am meisten.
an mein Geld komme ich schon (über viele unnötige Prüfungen und vorher korrigieren9, aber lästig ist dies schon.
grüße
frans
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Xela schrieb:
Der Arzt hat Recht. Im § 7 Abs. 11 HeilmRL heisst es:
(11) 1Folgeverordnungen sind nach Maßgabe des Heilmittel-Katalogs nur zulässig, wenn sich die behandelnde Vertragsärztin oder der behandelnde Vertragsarzt zuvor erneut vom Zustand der Patientin oder des Patienten überzeugt hat. 2Bei der Entscheidung des Vertragsarztes über Folgeverordnungen sind der bisherige Therapieverlauf sowie zwischenzeitlich erhobene Befunde zu berücksichtigen.
Er kann nur eine EV ausstellen, denn der bisherige Therapieverlauf bleibt ihm ein Rätsel, wenn er nichts (Befunde etc.) vom Erstverordner in der Hand hat. Ein ERNEUT gibt es in diesem Fall gleich mal gar nicht.
Ist totaler Quatsch, weil dies u.U. mit den durch die Prüfpflicht des PT ermittelten Umständen kollidiert und im Gesetz ursprünglich einen ganz anderen Sachzusammenhang hatte (Folge von EV und FV). Ist aber so und rechtens, weil der Gesetzgeber da eine Lücke gelassen hat.
Ich schreibe auf die Rückseite: "EV richtig unter Hinweis des Arztes auf § 7 Abs. 11 HeilmRL". Hat bisher immer geklappt.
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