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ein P Patient sagt gerade, dass seine Versicherung Manuelle Therapie nicht bezahlt, weil das nicht bei GOÄ gelistet ist. Uns kann das ja egal sein, aber aus Interesse würde ich gerne wissen, was das zu bedeuten hat. Dem Patienten wurde trotz Rezept weder KGG noch MT bezahlt.
"Die GOÄ gilt AUSSCHLIESSLICH für Ärzte, die diese Leistungen selbst oder in Ihrer Praxis abgeben." stand in einem vorherigen Thread. Das heißt, das der Patient zB in einer Arztpraxis von einem Arzt mit Weiterbildung MT, dann das Rezept bezahlt bekommen würde, da der behandelnde Arzt dann mit GOÄ Preisen abrechnet?
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506 mit F 2,3 ergibt 17,49€, 507 mit F 1,8 - das "normale" - 8,39€. Welche Technik verwendet wird, MT, Neuro oder andere interessiert die GOÄ nicht. Diese miese Bezahlung wurde Ende letzten Jahrhunderts in der GOÄ so fixiert, um den KG's, die sich immer mehr niederließen, nicht unnötig Konkurrenz zu machen. Da gab es orthop. Praxen mit Beweg. Bad und mehreren Angestellten, die aber nur über diese damaligen DM-Preise, für obige Konstellation 506 34,20DM und 507 16,42 DM, finanziert wurden und entsprechend in den meisten Fällen zügig geschlossen wurden. BewB war damit in der Fläche gestorben. (508 F 1,8 22,57 DM) mfg hgbblush
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hgb schrieb:
In der GOÄ mit den Preisen aus 1998 (!!), die 1 : 1 in Euro umgerechnet wurden und seither nicht erhöht wurden, gibt es die Positionen 506 - KG Ganzbehandlung, Einzelbehandlung und 507 KG Teilbehandlung, Einzelbehandlung. Beide Pos. können mit Faktor 1,0, 1,8 und bei besond. Schwierigkeiten mit 2,3 berechnet werden.
506 mit F 2,3 ergibt 17,49€, 507 mit F 1,8 - das "normale" - 8,39€. Welche Technik verwendet wird, MT, Neuro oder andere interessiert die GOÄ nicht. Diese miese Bezahlung wurde Ende letzten Jahrhunderts in der GOÄ so fixiert, um den KG's, die sich immer mehr niederließen, nicht unnötig Konkurrenz zu machen. Da gab es orthop. Praxen mit Beweg. Bad und mehreren Angestellten, die aber nur über diese damaligen DM-Preise, für obige Konstellation 506 34,20DM und 507 16,42 DM, finanziert wurden und entsprechend in den meisten Fällen zügig geschlossen wurden. BewB war damit in der Fläche gestorben. (508 F 1,8 22,57 DM) mfg hgbblush
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anica085 schrieb:
Hallo,
ein P Patient sagt gerade, dass seine Versicherung Manuelle Therapie nicht bezahlt, weil das nicht bei GOÄ gelistet ist. Uns kann das ja egal sein, aber aus Interesse würde ich gerne wissen, was das zu bedeuten hat. Dem Patienten wurde trotz Rezept weder KGG noch MT bezahlt.
"Die GOÄ gilt AUSSCHLIESSLICH für Ärzte, die diese Leistungen selbst oder in Ihrer Praxis abgeben." stand in einem vorherigen Thread. Das heißt, das der Patient zB in einer Arztpraxis von einem Arzt mit Weiterbildung MT, dann das Rezept bezahlt bekommen würde, da der behandelnde Arzt dann mit GOÄ Preisen abrechnet?
Ganz persönlich halte ich solche Verträge für rechtswidrig, weil es quasi ein Leistungsausschluss ist
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anica085 schrieb:
Alles klar. Danke!
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UW schrieb:
das erklärt sich aus der Gesichte, da Ärezte alle Leistungen (früher) mal an Fachangestellte delegieren durften
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hgb schrieb:
@UW ... die Leistungen der Physikalischen Therapie und andere med.-techn. Leistungen konnten und können delegiert werden, wenn Arzt (gn) jederzeit zum Eingreifen / Rückfragen erreichbar war und ist. Die Phys. Th. rechnet sich aber nichtmehr aus den o. g. Gründen.Die meisten Leistungen der GOÄ sind in keinem Fall an med. Fachang. delegierbar. mfg hgbblush
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ali schrieb:
die Physiopositionen gibt es auch in der GOÄ auf unterirdischem Niveau. KGG ist da glaub ich nicht dabei.
Ganz persönlich halte ich solche Verträge für rechtswidrig, weil es quasi ein Leistungsausschluss ist
mich würde es interessieren, welche Versicherungsgesellschaft seinen Mitgliedern solche üble Verträge unterjubeln, damit man andere Personen vor diesen Versicherungen warnen kann!
Mit kollegialen Grüßen
Achilles2
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ali schrieb:
vor Jahren bei diversen Studententarifen
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anica085 schrieb:
die Allianz (laut Pat). Er ist Zahnarzt
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Achilles2 schrieb:
Danke für die Info. War das bei dem Patienten ein neuerer Vertrag oder so ein Altvertrag, der schon vor 20 Jahren abgeschlossen wurde. Bei diesen Altverträgen gab es sonst immer keine großen Einschränkungen.
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Achilles2 schrieb:
Hallo anica085,
mich würde es interessieren, welche Versicherungsgesellschaft seinen Mitgliedern solche üble Verträge unterjubeln, damit man andere Personen vor diesen Versicherungen warnen kann!
Mit kollegialen Grüßen
Achilles2
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