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ich weiß, zum 100. mal.. Die Suche hat auf die Schnelle nicht geholfen.
Gleicher Code, gleiche DG, eine VO mit KG, andere mit KMT. Die kann ich gleichzeitig abarbeiten, richtig?
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Sabine Rabbel schrieb:
Nur wenn Dir Geld egal ist! Die eine VO abzuarbeiten und erst danach mit der anderen zu starten wäre finanziell aussichtsreicher.
Warum??
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pt ani schrieb:
@Sabine Rabbel
Warum??
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Schippi schrieb:
Gute Frage warum das finanziell aussichtsreicher sein soll!
Weil bei zeitgleicher Abarbeitung die Kasse nur eine der beiden VOen bezahlen wird und sich auch noch aussuchen kann, welche sie nicht bezahlt.
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Sabine Rabbel schrieb:
@pt ani
Weil bei zeitgleicher Abarbeitung die Kasse nur eine der beiden VOen bezahlen wird und sich auch noch aussuchen kann, welche sie nicht bezahlt.
Warum??
Nun, darum:
...
(9) Es ist unzulässig, dass der zugelassene Leistungserbringer für dieselbe
Versicherte oder denselben Versicherten zur Erreichung desselben
Therapieziels innerhalb derselben Diagnosegruppe der Heilmittel-Richtlinien
und vollständig identischem ICD-10-Code (ggf. inkl. der Zusatzkennzeichnung
der Lokalisation) auf Grundlage parallel ausgestellter Verordnungen während
der laufenden Behandlungsserie Heilmittel zeitgleich erbringt und abrechnet.
...
D. h.: vollständige ICD10 + Diagnosegruppe + Therapieziel sind exakt gleich, dann kannst du nur 1 Rezept abarbeiten. Wenn es mit den Fristen klappt, kannst du das 2. Rezept danach abarbeiten.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani
pt ani schrieb am 29.02.2024 13:42 Uhr:@Sabine Rabbel
BRV § 3
Warum??
Nun, darum:
...
(9) Es ist unzulässig, dass der zugelassene Leistungserbringer für dieselbe
Versicherte oder denselben Versicherten zur Erreichung desselben
Therapieziels innerhalb derselben Diagnosegruppe der Heilmittel-Richtlinien
und vollständig identischem ICD-10-Code (ggf. inkl. der Zusatzkennzeichnung
der Lokalisation) auf Grundlage parallel ausgestellter Verordnungen während
der laufenden Behandlungsserie Heilmittel zeitgleich erbringt und abrechnet.
...
D. h.: vollständige ICD10 + Diagnosegruppe + Therapieziel sind exakt gleich, dann kannst du nur 1 Rezept abarbeiten. Wenn es mit den Fristen klappt, kannst du das 2. Rezept danach abarbeiten.
Na ja, deswegen frage ich ja, ob das geht oder nicht thinking_face
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pt ani schrieb:
@Sabine Rabbel
Na ja, deswegen frage ich ja, ob das geht oder nicht thinking_face
Ja danke. War mir nicht sicher, ob KMT da eine Ausnahme macht.
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pt ani schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Ja danke. War mir nicht sicher, ob KMT da eine Ausnahme macht.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani Wie du siehst, spielt die verordnete Leistung überhaupt keine Rolle.
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karin-maria schrieb:
@pt ani finde die Antworten, ausgenommen der von Lars, nicht wirklich wohlwollend einer so regen Forumteilnehmerin gegenüber.😢
Aber danke dass Du wahrnimmst, dass so eine Antwort auch Missstimmungen auslösen kann. Ich wollte für mich heute aber keine Missstimmung grinning
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pt ani schrieb:
@karin-maria Ach, ich glaube @Sabine Rabbel wollte nur die Antwort witzig umschreiben..
Aber danke dass Du wahrnimmst, dass so eine Antwort auch Missstimmungen auslösen kann. Ich wollte für mich heute aber keine Missstimmung grinning
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Para schrieb:
sogar von 2 unterschiedlichen Ärzten kannst du es nicht gleichzeitig abarbeiten. Hatte diese Woche den gleichen Fall und habe als erstes nach den Richtlinien geschaut. Gott sei Dank kann ich die Rezepte nacheinander abarbeiten.
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Jan Herrmann schrieb:
@Para Da gibt es auch andere Meinungen, die sich auf die HMR und den Verordnungsfall stützen.
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Problem beschreiben
pt ani schrieb:
Hallöchen,
ich weiß, zum 100. mal.. Die Suche hat auf die Schnelle nicht geholfen.
Gleicher Code, gleiche DG, eine VO mit KG, andere mit KMT. Die kann ich gleichzeitig abarbeiten, richtig?
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