Kleine Kiezpraxis mit großer
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
Ich plane meine Selbstständigkeit und habe mir schon sehr viel hier aus dem Forum und dem schlauen Buch angeeignet (dafür gilt schon ein Riesendank an alle fleißigen Autoren mit linkführenden Nachweisen <-- extremst wichtig!!!!)
Einzig bei einer Sache komme ich nicht weiter. Eine Frage kann ich dazu nicht explizit aufstellen, daher mache ich ein Beispielszenarium:
Preise für KG/MT/KMT 30min belaufen sich in meiner Praxis alle auf 35€. Kunde mit Rezept für 6xKG kommt zu mir. (Zur einfacheren Rechnung kostet eine KG von der GKV 20€)
Von der GKV würde ich für 6xKG somit 120€ zzgl. Zuzahlung erhalten.
Von meinem Angebot her aber würde ich 210€ ohne Zuzahlung verlangen.
Bei der PKV ist mir das schon klar. Kann ich aber von dem GKV-Kunde den Differenzbetrag von 90€ verlangen?! Oder ist das Rechtlich nicht erlaubt? Falls ihr was habt, würde ich mich über einen Verweis zu einem Link oder eben einen Forum, falls das Thema doch schon mal angesprochen wurde, freuen!
PS: Bitte steinigt mich nicht, wenn ich mich auf Anonym gestellt habe. Möchte meinen vollen Namen hier nicht preisgeben und weiß gar nicht wo ich das ändern kann :/
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo in die Runde!
Ich plane meine Selbstständigkeit und habe mir schon sehr viel hier aus dem Forum und dem schlauen Buch angeeignet (dafür gilt schon ein Riesendank an alle fleißigen Autoren mit linkführenden Nachweisen <-- extremst wichtig!!!!)
Einzig bei einer Sache komme ich nicht weiter. Eine Frage kann ich dazu nicht explizit aufstellen, daher mache ich ein Beispielszenarium:
Preise für KG/MT/KMT 30min belaufen sich in meiner Praxis alle auf 35€. Kunde mit Rezept für 6xKG kommt zu mir. (Zur einfacheren Rechnung kostet eine KG von der GKV 20€)
Von der GKV würde ich für 6xKG somit 120€ zzgl. Zuzahlung erhalten.
Von meinem Angebot her aber würde ich 210€ ohne Zuzahlung verlangen.
Bei der PKV ist mir das schon klar. Kann ich aber von dem GKV-Kunde den Differenzbetrag von 90€ verlangen?! Oder ist das Rechtlich nicht erlaubt? Falls ihr was habt, würde ich mich über einen Verweis zu einem Link oder eben einen Forum, falls das Thema doch schon mal angesprochen wurde, freuen!
PS: Bitte steinigt mich nicht, wenn ich mich auf Anonym gestellt habe. Möchte meinen vollen Namen hier nicht preisgeben und weiß gar nicht wo ich das ändern kann :/
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Habe den für mich passenden RV gefunden.
Für alle anderen, falls das auch von Interesse ist, hier:
[url][kaputter Link]
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke dir!
Habe den für mich passenden RV gefunden.
Für alle anderen, falls das auch von Interesse ist, hier:
[url][kaputter Link]
2. Die Zuzahlung ist in den 120€ drin, werden bei der Abrechnung an die Kasse abgezogen. Deine Forderung an die Kasse wären dann 100€. (nur so zur Info)
Und Behandlungszeit GKV 15-25min - du erhälst die 20€ GKV für 15min, alles was du mehr machst, geht auf deine Kappe.
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Minza schrieb:
1.Nicht erlaubt.
2. Die Zuzahlung ist in den 120€ drin, werden bei der Abrechnung an die Kasse abgezogen. Deine Forderung an die Kasse wären dann 100€. (nur so zur Info)
Und Behandlungszeit GKV 15-25min - du erhälst die 20€ GKV für 15min, alles was du mehr machst, geht auf deine Kappe.
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morpheus-06 schrieb:
Es ist nicht erlaubt bei GKV Pat einen Aufpreis zu verlangen, steht ausdrücklich in allen RV.
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UW schrieb:
du kannst aber nach eine "juristischen" Sekunde zusätzliche Zeit verkaufen :)
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Ist doch ausführlich erklärt worden.
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RoFo schrieb:
Nein
Ist doch ausführlich erklärt worden.
Nein
Ist doch ausführlich erklärt worden.
Meinst du das für die Terminzeitverlängerung oder für die Orginal Frage von Anonym ?
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mBritvec schrieb:
RoFo schrieb am 27.8.18 16:59:
Nein
Ist doch ausführlich erklärt worden.
Meinst du das für die Terminzeitverlängerung oder für die Orginal Frage von Anonym ?
Nein
Ist doch ausführlich erklärt worden.
Meinst du das für die Terminzeitverlängerung oder für die Orginal Frage von Anonym ?
Ich habe auf deine Frage geantwortet
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RoFo schrieb:
mBritvec schrieb am 27.8.18 17:10:
RoFo schrieb am 27.8.18 16:59:
Nein
Ist doch ausführlich erklärt worden.
Meinst du das für die Terminzeitverlängerung oder für die Orginal Frage von Anonym ?
Ich habe auf deine Frage geantwortet
Nein
Ist doch ausführlich erklärt worden.
Meinst du das für die Terminzeitverlängerung oder für die Orginal Frage von Anonym ?
Ich habe auf deine Frage geantwortet
Ok, danke RoFo.
Ich habe eine andere Informationen dies bezüglich. Wenn man dem Anwalt Alt glauben darf, ist es erlaubt. Man darf den Patienten nur nicht dazu zwingen. Der Pat. muss weiterhin selber entscheiden dürfen ob er die GKV Behandlungszeit oder 10 Min länger haben mag.
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mBritvec schrieb:
RoFo schrieb am 27.8.18 17:14:
mBritvec schrieb am 27.8.18 17:10:
RoFo schrieb am 27.8.18 16:59:
Nein
Ist doch ausführlich erklärt worden.
Meinst du das für die Terminzeitverlängerung oder für die Orginal Frage von Anonym ?
Ich habe auf deine Frage geantwortet
Ok, danke RoFo.
Ich habe eine andere Informationen dies bezüglich. Wenn man dem Anwalt Alt glauben darf, ist es erlaubt. Man darf den Patienten nur nicht dazu zwingen. Der Pat. muss weiterhin selber entscheiden dürfen ob er die GKV Behandlungszeit oder 10 Min länger haben mag.
Nein
Ist doch ausführlich erklärt worden.
Meinst du das für die Terminzeitverlängerung oder für die Orginal Frage von Anonym ?
Ich habe auf deine Frage geantwortet
Ok, danke RoFo.
Ich habe eine andere Informationen dies bezüglich. Wenn man dem Anwalt Alt glauben darf, ist es erlaubt. Man darf den Patienten nur nicht dazu zwingen. Der Pat. muss weiterhin selber entscheiden dürfen ob er die GKV Behandlungszeit oder 10 Min länger haben mag.
Die GKV-Behandlungszeit ist ein Zeitfenster von 15-25 Minuten Behandlungszeit, d.h. du handelt vertragsbrüchig wenn du nach 15min die GKV-Behandlung abbricht um 10 weitere Minuten derselben Leistung zu verkaufen.
Ich glaube wenn du die Suchfunktion bemühst haben wir das in den letzten Jahren oft genug durchgekaut ;)
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Papa Alpaka schrieb:
mBritvec schrieb am 27.8.18 17:46:
RoFo schrieb am 27.8.18 17:14:
mBritvec schrieb am 27.8.18 17:10:
RoFo schrieb am 27.8.18 16:59:
Nein
Ist doch ausführlich erklärt worden.
Meinst du das für die Terminzeitverlängerung oder für die Orginal Frage von Anonym ?
Ich habe auf deine Frage geantwortet
Ok, danke RoFo.
Ich habe eine andere Informationen dies bezüglich. Wenn man dem Anwalt Alt glauben darf, ist es erlaubt. Man darf den Patienten nur nicht dazu zwingen. Der Pat. muss weiterhin selber entscheiden dürfen ob er die GKV Behandlungszeit oder 10 Min länger haben mag.
Die GKV-Behandlungszeit ist ein Zeitfenster von 15-25 Minuten Behandlungszeit, d.h. du handelt vertragsbrüchig wenn du nach 15min die GKV-Behandlung abbricht um 10 weitere Minuten derselben Leistung zu verkaufen.
Ich glaube wenn du die Suchfunktion bemühst haben wir das in den letzten Jahren oft genug durchgekaut ;)
Nein
Ist doch ausführlich erklärt worden.
Meinst du das für die Terminzeitverlängerung oder für die Orginal Frage von Anonym ?
Ich habe auf deine Frage geantwortet
Ok, danke RoFo.
Ich habe eine andere Informationen dies bezüglich. Wenn man dem Anwalt Alt glauben darf, ist es erlaubt. Man darf den Patienten nur nicht dazu zwingen. Der Pat. muss weiterhin selber entscheiden dürfen ob er die GKV Behandlungszeit oder 10 Min länger haben mag.
Entweder, dein Anwalt meint etwas anderes oder du hast das falsch verstanden.
GKV-Behandlungszeitverlängerung ist rahmenvertraglich ausgeschlossen.
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RoFo schrieb:
mBritvec schrieb am 27.8.18 17:46:
RoFo schrieb am 27.8.18 17:14:
mBritvec schrieb am 27.8.18 17:10:
RoFo schrieb am 27.8.18 16:59:
Nein
Ist doch ausführlich erklärt worden.
Meinst du das für die Terminzeitverlängerung oder für die Orginal Frage von Anonym ?
Ich habe auf deine Frage geantwortet
Ok, danke RoFo.
Ich habe eine andere Informationen dies bezüglich. Wenn man dem Anwalt Alt glauben darf, ist es erlaubt. Man darf den Patienten nur nicht dazu zwingen. Der Pat. muss weiterhin selber entscheiden dürfen ob er die GKV Behandlungszeit oder 10 Min länger haben mag.
Entweder, dein Anwalt meint etwas anderes oder du hast das falsch verstanden.
GKV-Behandlungszeitverlängerung ist rahmenvertraglich ausgeschlossen.
Und er hat mir genau gesagt das es nicht gegen den GKV Rahmenvertrages verstoßt, allerdings muss es im Behandlungsvertrag (denn man dann auch mit dem GKV Pat. abschließen sollte) richtig formuliert sein sollte.
RoFo, kennst du einen oder mehrere PI die Probleme mit denn KK gehabt haben weil die eine Behandlungsverlängerung angeboten haben?
Gruß,
M
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mBritvec schrieb:
Der Anwalt Alt ist der Anwalt und Rechtsberater von der VPT... ich glaube schon das er weiß was er erzählt.
Und er hat mir genau gesagt das es nicht gegen den GKV Rahmenvertrages verstoßt, allerdings muss es im Behandlungsvertrag (denn man dann auch mit dem GKV Pat. abschließen sollte) richtig formuliert sein sollte.
RoFo, kennst du einen oder mehrere PI die Probleme mit denn KK gehabt haben weil die eine Behandlungsverlängerung angeboten haben?
Gruß,
M
Eine "Behandlungsverlängerung" innerhalb der 25 darf es nicht geben da diese Zeit ja von der GKV abgedeckt ist.
Du kannst vor oder nach der GKV Behandlung (wenn du keinen sekt.HP hast) Wellness oder Prävention anbieten und direkt abrechnen.
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mbone schrieb:
Du kannst (sofern du den sektoralen HP hast) vor oder nach der GKV Behandlung eine extra Behandlung anbieten und direkt abrechnen.
Eine "Behandlungsverlängerung" innerhalb der 25 darf es nicht geben da diese Zeit ja von der GKV abgedeckt ist.
Du kannst vor oder nach der GKV Behandlung (wenn du keinen sekt.HP hast) Wellness oder Prävention anbieten und direkt abrechnen.
Du kannst vor oder nach der GKV Behandlung (wenn du keinen sekt.HP hast) Wellness oder Prävention anbieten und direkt abrechnen.
Wellness oder Prävention (in dem Sinne nach §20) als PT darf man aber doch auch ohne sekt. HP verkaufen!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
mbone schrieb am 27.8.18 20:21:
Du kannst vor oder nach der GKV Behandlung (wenn du keinen sekt.HP hast) Wellness oder Prävention anbieten und direkt abrechnen.
Wellness oder Prävention (in dem Sinne nach §20) als PT darf man aber doch auch ohne sekt. HP verkaufen!
Du kannst vor oder nach der GKV Behandlung (wenn du keinen sekt.HP hast) Wellness oder Prävention anbieten und direkt abrechnen.
Wellness oder Prävention (in dem Sinne nach §20) als PT darf man aber doch auch ohne sekt. HP verkaufen!
Willst du mich veräppeln?
Genau das hab ich doch geschrieben! :confused:
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mbone schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 27.8.18 20:26:
mbone schrieb am 27.8.18 20:21:
Du kannst vor oder nach der GKV Behandlung (wenn du keinen sekt.HP hast) Wellness oder Prävention anbieten und direkt abrechnen.
Wellness oder Prävention (in dem Sinne nach §20) als PT darf man aber doch auch ohne sekt. HP verkaufen!
Willst du mich veräppeln?
Genau das hab ich doch geschrieben! :confused:
Der Anwalt Alt ist der Anwalt und Rechtsberater von der VPT... ich glaube schon das er weiß was er erzählt.
Und er hat mir genau gesagt das es nicht gegen den GKV Rahmenvertrages verstoßt, allerdings muss es im Behandlungsvertrag (denn man dann auch mit dem GKV Pat. abschließen sollte) richtig formuliert sein sollte.
RoFo, kennst du einen oder mehrere PI die Probleme mit denn KK gehabt haben weil die eine Behandlungsverlängerung angeboten haben?
Gruß,
M
Ich weiß, wer RA Alt ist.
Jeder ist selbst für sein Handeln verantwortlich. Meine Verträge sind eindeutig. Was andere machen, interessiert mich nicht, solange sie es nicht direkt vor meiner Nase tun.
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RoFo schrieb:
mBritvec schrieb am 27.8.18 20:14:
Der Anwalt Alt ist der Anwalt und Rechtsberater von der VPT... ich glaube schon das er weiß was er erzählt.
Und er hat mir genau gesagt das es nicht gegen den GKV Rahmenvertrages verstoßt, allerdings muss es im Behandlungsvertrag (denn man dann auch mit dem GKV Pat. abschließen sollte) richtig formuliert sein sollte.
RoFo, kennst du einen oder mehrere PI die Probleme mit denn KK gehabt haben weil die eine Behandlungsverlängerung angeboten haben?
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Ich weiß, wer RA Alt ist.
Jeder ist selbst für sein Handeln verantwortlich. Meine Verträge sind eindeutig. Was andere machen, interessiert mich nicht, solange sie es nicht direkt vor meiner Nase tun.
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mBritvec schrieb:
Aber sich Therapiezeitverlängerung bezahlen zu lassen ist erlaubt? Oder?
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