Schau mal, ob wir zu Dir passen?
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
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• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
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Ich habe wieder einmal eine Frage an Euch:
Wie gehe ich vor, wenn bei einer begonnene GKV Verordnung (z.B. 6 mal KG) nach 3 Behandlungen der Patient die Praxis wechselt.
Die ersten drei behandlungen+anteilige Zuzahlung rechnet dann ja Praxis a ab, die weiteren drei dann Praxis b.
1,Wie sieht es mit den 10 Euro Pauschal Zuzahlung aus ? Wird das auch gesplitet zwischen den beiden Praxen?
2.Welche Praxis reicht das Original bei der Kasse ein, welche eine Kopie?
Vielen Dank für Eure Antworten:
Gruß,
Arminia
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Arminia schrieb:
Hallo Zusammen!
Ich habe wieder einmal eine Frage an Euch:
Wie gehe ich vor, wenn bei einer begonnene GKV Verordnung (z.B. 6 mal KG) nach 3 Behandlungen der Patient die Praxis wechselt.
Die ersten drei behandlungen+anteilige Zuzahlung rechnet dann ja Praxis a ab, die weiteren drei dann Praxis b.
1,Wie sieht es mit den 10 Euro Pauschal Zuzahlung aus ? Wird das auch gesplitet zwischen den beiden Praxen?
2.Welche Praxis reicht das Original bei der Kasse ein, welche eine Kopie?
Vielen Dank für Eure Antworten:
Gruß,
Arminia
Du brichst nach drei Behandlungen ab, kassierst die anteilige ZuZa und rechenst die Vo. ab, fertig.
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morpheus-06 schrieb:
Das geht so nicht. Die zweite Praxis braucht eine neue Vo..
Du brichst nach drei Behandlungen ab, kassierst die anteilige ZuZa und rechenst die Vo. ab, fertig.
alternativ: Gegenwert der geleisteten Arbeit auszahlen lassen und Original der VO dem Patienten übergeben mit einer Notiz das die neue Praxis ihm noch den finanziellen Gegenwert von 3 Behandlungen schuldet ;)
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"Behandlungsabbruch: Praxiswechsel" und abrechnen,
alternativ: Gegenwert der geleisteten Arbeit auszahlen lassen und Original der VO dem Patienten übergeben mit einer Notiz das die neue Praxis ihm noch den finanziellen Gegenwert von 3 Behandlungen schuldet ;)
warum so kompliziert und noch illegal, Morpheus beschreibt den einzigen und richtigen Weg.
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Tempelritter schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 17.12.14 13:32:
"Behandlungsabbruch: Praxiswechsel" und abrechnen,
alternativ: Gegenwert der geleisteten Arbeit auszahlen lassen und Original der VO dem Patienten übergeben mit einer Notiz das die neue Praxis ihm noch den finanziellen Gegenwert von 3 Behandlungen schuldet ;)
warum so kompliziert und noch illegal, Morpheus beschreibt den einzigen und richtigen Weg.
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Papa Alpaka schrieb:
"Behandlungsabbruch: Praxiswechsel" und abrechnen,
alternativ: Gegenwert der geleisteten Arbeit auszahlen lassen und Original der VO dem Patienten übergeben mit einer Notiz das die neue Praxis ihm noch den finanziellen Gegenwert von 3 Behandlungen schuldet ;)
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silvia43 schrieb:
Behandlungsabbruch, Gebühren für sie 3 Beh. kassieren! Pat . soll sich ein neues Rz. beim Doc besorgen!
genau diesen Fall haben wir jetzt. Der Patient steht mit einer Kopie und einer schriftlichen Genehmigung der Krankenkasse vor uns, auf der steht, dass auf dieser Kopie noch dreimal weiterbehandelt werden darf. Leider ist in dem Schreiben nicht geklärt, wie es mit den 10€ aussieht. Anteilige Zuzahlung pro Behandlung ist klar.
Bevor ich jetzt in der Warteschleife der Krankenkasse nachfrage, hat jemand zwischenzeitlich Erfahrungen damit gemacht/weiß genaueres?
Vielen Dank und viele Grüße,
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Hab es selbst 2x durchgezogen. Einmal meine Praxis auf meinen Mann (praxisfremd) umgeschrieben und war selbst als Fachliche Leitung angestellt. Und später die Praxis wieder zurück auf mich umgeschrieben.
In beiden Fällen gab es Verordnungen, die noch nicht fertig waren. Es gab bei beiden Übergaben nicht ein einziges Problem. Mit keiner Kasse.
Die Verordnungsblattgebühr von 10 Euro ist mit der Zuzahlung einzuziehen, d.h., mit der Zuzahlung für die 1. Behandlung sind auch die 10 Euro fällig.
Die Frage ist meiner Ansicht eine andere: Hat der Patient bereits die komplette Zuzahlung für die Behandlungen in der anderen Praxis geleistet? Wenn ja, dann kann er sich die anteilige Zuzahlung für die von Dir zu leistenden Behandlungen von der anderen Praxis zurückholen, denn Du kassierst ja diese Zuzahlungen.
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die neue schrieb:
ja, ich.
Hab es selbst 2x durchgezogen. Einmal meine Praxis auf meinen Mann (praxisfremd) umgeschrieben und war selbst als Fachliche Leitung angestellt. Und später die Praxis wieder zurück auf mich umgeschrieben.
In beiden Fällen gab es Verordnungen, die noch nicht fertig waren. Es gab bei beiden Übergaben nicht ein einziges Problem. Mit keiner Kasse.
Die Verordnungsblattgebühr von 10 Euro ist mit der Zuzahlung einzuziehen, d.h., mit der Zuzahlung für die 1. Behandlung sind auch die 10 Euro fällig.
Die Frage ist meiner Ansicht eine andere: Hat der Patient bereits die komplette Zuzahlung für die Behandlungen in der anderen Praxis geleistet? Wenn ja, dann kann er sich die anteilige Zuzahlung für die von Dir zu leistenden Behandlungen von der anderen Praxis zurückholen, denn Du kassierst ja diese Zuzahlungen.
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axel79 schrieb:
Guten Morgen,
genau diesen Fall haben wir jetzt. Der Patient steht mit einer Kopie und einer schriftlichen Genehmigung der Krankenkasse vor uns, auf der steht, dass auf dieser Kopie noch dreimal weiterbehandelt werden darf. Leider ist in dem Schreiben nicht geklärt, wie es mit den 10€ aussieht. Anteilige Zuzahlung pro Behandlung ist klar.
Bevor ich jetzt in der Warteschleife der Krankenkasse nachfrage, hat jemand zwischenzeitlich Erfahrungen damit gemacht/weiß genaueres?
Vielen Dank und viele Grüße,
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