WIR SUCHEN DICH!
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
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macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
KK: AOK
BVG angekreuzt
normal abrechnen an die AOK? :smile:
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Alex Moro schrieb:
kann mir jemand auf die schnelle erklären was zu beachten ist bei (in dem fall)
KK: AOK
BVG angekreuzt
normal abrechnen an die AOK? :smile:
Bundesversorgungsgesetz – Wikipedia
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Jan Herrmann schrieb:
So weit ich mich erinnere war der Patient damit automatisch von der Zuzahlung befreit. Der Rest ist alles ganz normal.
Bundesversorgungsgesetz – Wikipedia
kann mir jemand auf die schnelle erklären was zu beachten ist bei (in dem fall)
KK: AOK
BVG angekreuzt
normal abrechnen an die AOK? :smile:
Ganz normal über die AOK abrechnen, HMK, HMR und RV beachten.
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weiß56 schrieb:
Keine Rezeptgebühr bei BVG, ansonsten normal abrechnen
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Tempelritter schrieb:
Alex Moro schrieb am 12.10.19 13:01:
kann mir jemand auf die schnelle erklären was zu beachten ist bei (in dem fall)
KK: AOK
BVG angekreuzt
normal abrechnen an die AOK? :smile:
Ganz normal über die AOK abrechnen, HMK, HMR und RV beachten.
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Olaf Seifert schrieb:
Den gleiche Thread hatten wir schon mal am 2.10.......bitte unbedingt beachten : es gibt Bundesländer und Krankenkassen (meist ist es ja die AOK) bei denen BVG Verordnungen generell vorab genehmigungspflichtig sind. Im Zweifelsfall vorab bei der Krankenkasse anrufen.
hab zwischenzeitlich bei der aok angerufen (hier AOK NordWest) =>
für uns therapeuten ist bvg irrelavant. abrechnung erfolgt ganz normal, zuzahlungen ebenso.
das bvg ist für die aok selbst, da die sich dann das geld von der kriegsgeschädigtenstelle wieder holen.
kann natürlich sein, dass jede kasse es anders handhabt. andere länder andere sitten...
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Heilmittelverordnungen für von der AOK Nordost betreute Personengruppen
(auch Asylbewerber)
Im Dezember 2015 wurde zwischen dem Bundesland Berlin und unter anderem der AOK
Nordost eine „Vereinbarung zur Übernahme der Krankenbehandlung für
Nichtversicherungspflichtige gegen Kostenerstattung nach § 264 Abs. 1 SGB V“
geschlossen. Diese Vereinbarung soll den Asylbewerbern einen schnellen und
unkomplizierten Zugang zur med. Versorgung ermöglichen. Sie werden deshalb mit einer
eGK (elektronischen Gesundheitskarte) versorgt.
In den Rahmenverträgen für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie für das
Bundesland Berlin ist jedoch folgendes geregelt:
"Für Anspruchsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylBLG),
Bundesvertriebenengesetz (BVFG), dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG), dem
Bundesversorgungsgesetz (BVG), dem Bundessozialhilfegesetz (SGB XII), dem
Häftlingshilfegesetz (HHG), dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), dem
Infektionsschutzgesetz (IfSG), dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) sowie für Personen,
die nach zwischenstaatlichem Krankenversicherungsrecht im Auftrag ausländischer
Krankenversicherungsträger betreut werden, gilt dieser Vertrag unter der Maßgabe, dass die
Genehmigung des zuständigen Kostenträgers erforderlich ist.“
Heilmittelverordnungen für diese Personengruppen sind generell
genehmigungspflichtig, auch Erst- und Folgeverordnungen. Liegt zur Abrechnung keine
Genehmigung vor, werden die Verordnungen in der Rechnungsprüfung abgewiesen.
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Olaf Seifert schrieb:
Da erinnert sich die AOK nicht an ihre eigenen, niemals zurückgenommen Veröffentlichungen:
Heilmittelverordnungen für von der AOK Nordost betreute Personengruppen
(auch Asylbewerber)
Im Dezember 2015 wurde zwischen dem Bundesland Berlin und unter anderem der AOK
Nordost eine „Vereinbarung zur Übernahme der Krankenbehandlung für
Nichtversicherungspflichtige gegen Kostenerstattung nach § 264 Abs. 1 SGB V“
geschlossen. Diese Vereinbarung soll den Asylbewerbern einen schnellen und
unkomplizierten Zugang zur med. Versorgung ermöglichen. Sie werden deshalb mit einer
eGK (elektronischen Gesundheitskarte) versorgt.
In den Rahmenverträgen für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie für das
Bundesland Berlin ist jedoch folgendes geregelt:
"Für Anspruchsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylBLG),
Bundesvertriebenengesetz (BVFG), dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG), dem
Bundesversorgungsgesetz (BVG), dem Bundessozialhilfegesetz (SGB XII), dem
Häftlingshilfegesetz (HHG), dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), dem
Infektionsschutzgesetz (IfSG), dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) sowie für Personen,
die nach zwischenstaatlichem Krankenversicherungsrecht im Auftrag ausländischer
Krankenversicherungsträger betreut werden, gilt dieser Vertrag unter der Maßgabe, dass die
Genehmigung des zuständigen Kostenträgers erforderlich ist.“
Heilmittelverordnungen für diese Personengruppen sind generell
genehmigungspflichtig, auch Erst- und Folgeverordnungen. Liegt zur Abrechnung keine
Genehmigung vor, werden die Verordnungen in der Rechnungsprüfung abgewiesen.
Da erinnert sich die AOK nicht an ihre eigenen, niemals ...
Öhm Alex schrieb aber von AOK Nord WEST !
Frage: Für etwaige Genehmigungen und Zuzshlungen ist also Kassensitz und nicht Praxissitz maßgeblich ?!
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ali schrieb:
Olaf Seifert schrieb am 19.10.19 15:49:
Da erinnert sich die AOK nicht an ihre eigenen, niemals ...
Öhm Alex schrieb aber von AOK Nord WEST !
Frage: Für etwaige Genehmigungen und Zuzshlungen ist also Kassensitz und nicht Praxissitz maßgeblich ?!
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Alex Moro schrieb:
update:
hab zwischenzeitlich bei der aok angerufen (hier AOK NordWest) =>
für uns therapeuten ist bvg irrelavant. abrechnung erfolgt ganz normal, zuzahlungen ebenso.
das bvg ist für die aok selbst, da die sich dann das geld von der kriegsgeschädigtenstelle wieder holen.
kann natürlich sein, dass jede kasse es anders handhabt. andere länder andere sitten...
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