Möchtest Du wissen, ob Du ins
körperreich passt?
- Kundenzufriedenheit beginnt ganz
am Anfang. Unsere Rezeption ist
dauerhaft besetzt.
- Ambiente und Wohlfühlen: Wir
haben das körperreich mit seinen
großen und hellen
Behandlungsräumen mit viel Liebe
eingerichtet.
- Sicher und sympathisch ist unser
kundenorientiertes Auftreten.
- Klimatisierte Behandlungsräume
sind die Basis für unser gelebtes
Wohlfühl-Ambiente.
- Digitalisierung: Unsere
Physiotherapie sowie medizinisches
Gerätet...
körperreich passt?
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mir ist es passiert, dass ich ein Datum vom Ende der Verordnung als Datum zu Beginn der nächsten VO nochmal eingetragen habe. Wie auch immer, ist passiert. Natürlich kann die KK den einen Termin nicht doppelt bezahlen. Es wurde aber die ganze VO abgesetzt (60 Minuten+HB). Die KK argumentiert mit Parallelbehandlung. Ich hätte die Verordnung begonnen, bevor die andere abgearbeitet war. Ginge es, wenn ich vom Arzt ein Dublikat ausstellen lasse und nur die neun Termine eintrage und den Pat. nochmal unterschreiben lasse? KK Knappschaft. Ich hatte das schonmal, da wurde nur der eine Termin abgesetzt und der Rest bezahlt.
Danke und LG Sprewi
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Tja, die Knappschaft denkt sich aktuell mal wieder ihre eigenen Rechtsauffassungen (sogar trotz wortwörtlicher Wortlaut der Verträgen) aus. Da hilft leider mal wieder nur der Anwalt. rage
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Schippi schrieb:
Wenn der Arzt ein Dupikat ausstellt,dann probiere es aus!Kann ja nicht viel passieren 😀
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Dolto schrieb:
Ist doch richtig, dass die Verordnung ganz abgesetzt wurde. Danach kann das Behandlungsdatum korrigiert werden.
Genau, jeder kann sich mal verschreiben.
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nele69 schrieb:
@Dolto
Genau, jeder kann sich mal verschreiben.
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sprewi schrieb:
@Dolto Die Verordnung wurde einbehalten weil Gültigkeit verloren. Im RV steht aber eindeutig, dass Korrekturen am Datum möglich sind. Ich würde einfach die erste Behandlung streichen und nur neun abrechnen. Aber eine Korrektur schließt die KK ja aus.
Eine Möglichkeit zur Korrektur müsstest du auf jeden Fall bekommen
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Ahn schrieb:
Vielleicht hast du dich ja einfach nur verschrieben!!
Eine Möglichkeit zur Korrektur müsstest du auf jeden Fall bekommen
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Ahn Genau das verneint die Knappschaft gerade. Habe wir aktuell auch 2 Fälle. Die Knappschaft weigert sich derzeit die eindeutige Regelung nach Anlage 3a Ziff. 5 Lit. o BRV anzuerkennen. Die denken sich mal wieder, wie bei der alten HMR auch, ihre eigene Rechtsauffassung aus. Die Juristen vom IFK diskutieren das derzeit mit denen aus.
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physiox100 schrieb:
Der zweite Termin, der nun der eigentlich erste Termin ist, liegt noch innerhalb der 4 Wochen Frist zum Beginn?
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sprewi schrieb:
@physiox100 Ja. Deshalb war meine Idee den ersten Termin zu streichen und neun abzurechnen. Aber die Knappschaft rückt ja die Verordnung nicht raus und sieht keine Möglichkeit der Korrektur.
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Shia schrieb:
Dann beschreite den Klageweg
Originale werden fast nie rausgerückt. Aber was spricht dagegen, auf dem Scan, der der Absetzung doch vermutlich beigefügt ist, die erste Behandlung zu streichen und den Scan mit 9 x abzurechnen?
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Sabine Rabbel schrieb:
@sprewi
Originale werden fast nie rausgerückt. Aber was spricht dagegen, auf dem Scan, der der Absetzung doch vermutlich beigefügt ist, die erste Behandlung zu streichen und den Scan mit 9 x abzurechnen?
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sprewi schrieb:
@Sabine Rabbel Es gab keine Kopie zurück. Ich habe natürlich einen Scan gemacht. Wie von allem was rausgeht. Dann werde ich das mal probieren.
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massu schrieb:
würde es auch gehen, wenn du dir eine Zweitschrift vom Rezept vom Arzt verschreiben lässt, der Patient 10x unterschreibt und du deine Daten einsetzt?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Nein, die Knappschaft blockiert derzeit diesbezüglich jegliche Versuche der möglichen Heilung. Wie in der Vergangenheit auch, werden wieder die Gerichte zu bemühen sein. Die Münchener Abrechnungsleute ticken halt besonders komisch.
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij 😱es wird dunkel im Abrechnungsland.
das selbe ist uns jetzt auch 2x passiert. Hast du irgendwas erreichen können?
Liebe Grüße
BaLu
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babette791 schrieb:
Hallo Sprewi,
das selbe ist uns jetzt auch 2x passiert. Hast du irgendwas erreichen können?
Liebe Grüße
BaLu
ich habe das Rezept als Duplikat vom Arzt nochmal geholt mit korrigiertem 1. Behandlungsdatum und kurzer Erklärung. Auch eine Kopie der Liste der Korrekturmöglichkeiten drangehangen und angemarkert das Datum korrigierbar ist. Mit Vermerk, dass dies für beide Vertragspartner gilt 😉. Mal abwarten. Bis das erneut durch die Prüfung geht, dauert es wohl noch. Ich sage dann nochmal Bescheid.
LG Sprewi
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sprewi schrieb:
Hallo BaLu
ich habe das Rezept als Duplikat vom Arzt nochmal geholt mit korrigiertem 1. Behandlungsdatum und kurzer Erklärung. Auch eine Kopie der Liste der Korrekturmöglichkeiten drangehangen und angemarkert das Datum korrigierbar ist. Mit Vermerk, dass dies für beide Vertragspartner gilt 😉. Mal abwarten. Bis das erneut durch die Prüfung geht, dauert es wohl noch. Ich sage dann nochmal Bescheid.
LG Sprewi
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Physiokobold01 schrieb:
@sprewi Schick die Absetzung an den Chef der zuständigen KK. Erinnere daran, dass HB vielerorts abgelehnt werden müssen, weil keiner Kapazitäten hat, die KK deshalb bei Physio Deutschland anfragen, wie man dieses Problem in den Griff bekommt, Du HB durchführst und Du dadurch den gesetzlich verankerten Versorgungsauftrag der KK Ernst nimmst, aber Du zukünftig Patienten der betreffenden KK nicht mehr behandeln wirst, wenn diese komplette Absetzung nicht zurück genommen wird und zukünftig weiterhin solch ein schikanöser Unsinn passiert. Wart mal ab was passiert.....
Hey Sprewi,
ich habe mir das Rezept jetzt auch von der Knappschaft als Scan zukommen lassen, werde das erste Behandlungsdatum ändern (das war doppelt, also das letzte Behandlungsdatum der VO davor - kann ja mal passieren!!!). Das werde ich jetzt von der Patientin noch mal unterschreiben lassen und werde das dann direkt mit der Knappschaft verhandeln. Ich sage dann hier auch mal Bescheid, wie es ausgegangen ist. Liebe Grüße
Balu
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babette791 schrieb:
@sprewi
Hey Sprewi,
ich habe mir das Rezept jetzt auch von der Knappschaft als Scan zukommen lassen, werde das erste Behandlungsdatum ändern (das war doppelt, also das letzte Behandlungsdatum der VO davor - kann ja mal passieren!!!). Das werde ich jetzt von der Patientin noch mal unterschreiben lassen und werde das dann direkt mit der Knappschaft verhandeln. Ich sage dann hier auch mal Bescheid, wie es ausgegangen ist. Liebe Grüße
Balu
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Problem beschreiben
sprewi schrieb:
Liebe Kollegen,
mir ist es passiert, dass ich ein Datum vom Ende der Verordnung als Datum zu Beginn der nächsten VO nochmal eingetragen habe. Wie auch immer, ist passiert. Natürlich kann die KK den einen Termin nicht doppelt bezahlen. Es wurde aber die ganze VO abgesetzt (60 Minuten+HB). Die KK argumentiert mit Parallelbehandlung. Ich hätte die Verordnung begonnen, bevor die andere abgearbeitet war. Ginge es, wenn ich vom Arzt ein Dublikat ausstellen lasse und nur die neun Termine eintrage und den Pat. nochmal unterschreiben lasse? KK Knappschaft. Ich hatte das schonmal, da wurde nur der eine Termin abgesetzt und der Rest bezahlt.
Danke und LG Sprewi
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