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da ich bei meiner Recherche komplett unterschiedliche Auskünfte / Meinungen gelesen bzw gehört habe, wollte ich in die Runde fragen, ob mir jmd sagen kann, ob die AOK RLP/Saar auf die Genehmigung bei V.a.d.R. nun verzichtet oder nicht???
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Manuel1510 schrieb:
Hallo,
da ich bei meiner Recherche komplett unterschiedliche Auskünfte / Meinungen gelesen bzw gehört habe, wollte ich in die Runde fragen, ob mir jmd sagen kann, ob die AOK RLP/Saar auf die Genehmigung bei V.a.d.R. nun verzichtet oder nicht???
oder Langfristgenehmigung gem. Anlage2 ?
Ruf an und frag nach, der beste Weg.
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morpheus-06 schrieb:
Vo adR?
oder Langfristgenehmigung gem. Anlage2 ?
Ruf an und frag nach, der beste Weg.
>>...wollte ich in die Runde fragen, ob mir jmd sagen kann, ob die AOK RLP/Saar auf die Genehmigung bei V.a.d.R. nun verzichtet oder nicht??? <<
schau hier:http://www.physio.de/physio/kasse_genehmigung.php
MfG
JürgenK
:kissing_closed_eyes:
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Wie morpheus-06 richtig angemerkt hat, geht es mir um die Langfristgenehmigung gem. Anlage2.......
Und bevor ich mich mit einer charmanten Dame der AOK am Telefon "beschäftigen" muß, dachte ich eher an Hilfe aus den eigenen Reihen.... :wink:
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Manuel1510 schrieb:
Die Seite hatte ich mir schon angesehen......da wäre ja alles soweit klar, aber ich hab eben genau das Gegenteil auch gehört.
Wie morpheus-06 richtig angemerkt hat, geht es mir um die Langfristgenehmigung gem. Anlage2.......
Und bevor ich mich mit einer charmanten Dame der AOK am Telefon "beschäftigen" muß, dachte ich eher an Hilfe aus den eigenen Reihen.... :wink:
Allerdings will die AOK Sachsen für je Vo adR mit längerfristigem Heilmittelbedarf nach Anlage2 einen Antrag und eine Genehmigung.
Was nun? :unamused:
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morpheus-06 schrieb:
Hm.......... da ist u. a. die AOK Sachsen aufgeführt, diese Kasse verzichtet auf die Genehmigung einer Vo. adR außer beim IKS ZN2.
Allerdings will die AOK Sachsen für je Vo adR mit längerfristigem Heilmittelbedarf nach Anlage2 einen Antrag und eine Genehmigung.
Was nun? :unamused:
Danke euch für eure Nachrichten
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Manuel1510 schrieb:
Dann werde ich das einfach mal schriftlich bei der AOK RLP anfragen.....ne verbindliche Antwort müssen die einem da ja wohl geben.....
Danke euch für eure Nachrichten
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morpheus-06 schrieb:
Das machen die, möglicherweise haben die auch eine Liste für dein BL.
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rudibam schrieb:
Die AOK Rheinland-Pfalz verzichtet bei VadR auf Genehmigung.
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rudibam schrieb:
Die Liste: Genehmigung bei Verordnungen außerhalb de Regelfalls sind bei physio.de unter >> https://www.physio.de/physio/kasse_genehmigung.php < herunterzuladen oder auszudrucken.
soweit waren wir schon..... es geht darum, ob die AOK RLP auch auf die Genehmigung verzichtet, wenn es sich um eine Langfristverordnung handelt. Das scheint bei denen nämlich nicht automatisch so zu sein wie bei einer "normalen" V.a.d.R.
Gruß
Manuel
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Manuel1510 schrieb:
Hallo rudibam,
soweit waren wir schon..... es geht darum, ob die AOK RLP auch auf die Genehmigung verzichtet, wenn es sich um eine Langfristverordnung handelt. Das scheint bei denen nämlich nicht automatisch so zu sein wie bei einer "normalen" V.a.d.R.
Gruß
Manuel
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rudibam schrieb:
AOK RLP verzichtet auf Genehmigung aller Verordnung VadR. Die Langfristgenehmigung ist in diesem Falle nur für die Ärzte interessant. Wir können ganz normal abrechnen.
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JürgenK schrieb:
Hallo Manuel,
>>...wollte ich in die Runde fragen, ob mir jmd sagen kann, ob die AOK RLP/Saar auf die Genehmigung bei V.a.d.R. nun verzichtet oder nicht??? <<
schau hier:http://www.physio.de/physio/kasse_genehmigung.php
MfG
JürgenK
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