Neues Crewmitglied gesucht
Wir suchen ab 1.1.2025
Unterstützung in unserer maritim
gestalteten Praxis in Halstenbek,
vor dem Tor nach Hamburg- gut
angebunden mit Bus , Bahn und
Autobahn....
Gleichzeitig könnte ich Wohnraum
zur Verfügung stellen.
Eine 2,5 Zi Whg, mit Balkon, neuer
Einbauküche und in ruhiger
Wohnlage bietet einen zusätzlichen
Anreiz, auch für Bewerber aus
anderen Regionen.
Unser Team besteht aus sieben
Mitarbeiter*innen und zwei Kräften
an der Rezeption.
Diese B...
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Gleichzeitig könnte ich Wohnraum
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Diese B...
Vielen Dank für Eure Antwort!
Beste Grüße, alobar.
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alobar schrieb:
Jetzt habe ich zum erstenmal eine HMV bekommen, die genehmigt werden muss. Da ich diesen Vorgang noch nicht hatte, kommt bei mir die erste Frage, ist das nicht eine Aufgabe, die der Patient zu erledigen hat oder muss es der Physio beantragen? und zweite Frage: Muss dann die HMV dorthin geschickt werden, oder e-mail, oder ??
Vielen Dank für Eure Antwort!
Beste Grüße, alobar.
Eine Frechheit, wenn Du mich fragst.
Natürlich ist eigentlich der Patient verantwortlich, für seine Genehmigung. Aber viele kommen damit nicht klar, es kommt zu Verzögerungen, die das Rezept verfallen lassen und Du kannst nicht überprüfen, ob der Patient das wirklich korrekt eingereicht hat. Das Risiko die Behandlung zu beginnen bevor die Genehmigung vorliegt, ist also unkalkulierbar. Das spricht dafür den Service zu übernehmen.
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Shakespeare schrieb:
Üblich ist ein Faxantrag mit Rezept Kopie an die Novitas zu senden. Um sicher zu sein, brauchst Du ein Protokoll mit allen Sendedaten und idealerweise verkleinerter Kopie der HMV. So beschreibt es die Novitas auf einer Infoseite. Das Risiko trägt also die Praxis, wenn die Novitas behauptet, keinen Antrag erhalten zu haben und Du vor Genehmigung mit der Therapie beginnst.
Eine Frechheit, wenn Du mich fragst.
Natürlich ist eigentlich der Patient verantwortlich, für seine Genehmigung. Aber viele kommen damit nicht klar, es kommt zu Verzögerungen, die das Rezept verfallen lassen und Du kannst nicht überprüfen, ob der Patient das wirklich korrekt eingereicht hat. Das Risiko die Behandlung zu beginnen bevor die Genehmigung vorliegt, ist also unkalkulierbar. Das spricht dafür den Service zu übernehmen.
ja, eigentlich Sache des Patienten.
In der Praxis mir zu unsicher, ob und wann es genacht wurde und ob er eine eventuelle Ablehnung kriegt.
Von daher mach ich Anruf bei der Kasse:
Wohin faxen und mit dem Sendeprotokoll hab ich auch einen Beleg...bisher immer problemlos und einmal gabs ne Nachzahlung, weil ne AOK das Fax verschlampt hatte...
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ali schrieb:
Erstmal NOVITAS, ja genehmigungspflichtig
ja, eigentlich Sache des Patienten.
In der Praxis mir zu unsicher, ob und wann es genacht wurde und ob er eine eventuelle Ablehnung kriegt.
Von daher mach ich Anruf bei der Kasse:
Wohin faxen und mit dem Sendeprotokoll hab ich auch einen Beleg...bisher immer problemlos und einmal gabs ne Nachzahlung, weil ne AOK das Fax verschlampt hatte...
Jetzt habe ich zum erstenmal eine HMV bekommen, die genehmigt werden muss. Da ich diesen Vorgang noch nicht hatte, kommt bei mir die erste Frage, ist das nicht eine Aufgabe, die der Patient zu erledigen hat oder muss es der Physio beantragen? und zweite Frage: Muss dann die HMV dorthin geschickt werden, oder e-mail, oder ??
Vielen Dank für Eure Antwort!
Beste Grüße, alobar.
Ich mache eine Kopie vom Rezept , bitte darunter um die Genehmigung und faxe es denen zu . Ab dann kann ich mit der Behandlung beginnen . Wird die Genehmigung verweigert breche ich das Rezept ab , bekomme ich keine Antwort behandel ich weiter und reiche das Genehmigungsfax zur Abrechnung zum Rezept . Kommt eine Genehmigung kommt diese auch mit zur Abrechnung .
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Jetzt habe ich zum erstenmal eine HMV bekommen, die genehmigt werden muss. Da ich diesen Vorgang noch nicht hatte, kommt bei mir die erste Frage, ist das nicht eine Aufgabe, die der Patient zu erledigen hat oder muss es der Physio beantragen? und zweite Frage: Muss dann die HMV dorthin geschickt werden, oder e-mail, oder ??
Vielen Dank für Eure Antwort!
Beste Grüße, alobar.
Ich mache eine Kopie vom Rezept , bitte darunter um die Genehmigung und faxe es denen zu . Ab dann kann ich mit der Behandlung beginnen . Wird die Genehmigung verweigert breche ich das Rezept ab , bekomme ich keine Antwort behandel ich weiter und reiche das Genehmigungsfax zur Abrechnung zum Rezept . Kommt eine Genehmigung kommt diese auch mit zur Abrechnung .
...formal muss die Novitas (wie jede andere GKV auch) binnen drei Wochen ablehnen oder den MDK (Fristverlängerung +2 Wochen) einschalten, ansonsten gilt die VO als genehmigt.
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Papa Alpaka schrieb:
Leni C. schrieb am 14.9.19 16:56:
alobar schrieb am 14.9.19 11:33:
Jetzt habe ich zum erstenmal eine HMV bekommen, die genehmigt werden muss. Da ich diesen Vorgang noch nicht hatte, kommt bei mir die erste Frage, ist das nicht eine Aufgabe, die der Patient zu erledigen hat oder muss es der Physio beantragen? und zweite Frage: Muss dann die HMV dorthin geschickt werden, oder e-mail, oder ??
Vielen Dank für Eure Antwort!
Beste Grüße, alobar.
Ich mache eine Kopie vom Rezept , bitte darunter um die Genehmigung und faxe es denen zu . Ab dann kann ich mit der Behandlung beginnen . Wird die Genehmigung verweigert breche ich das Rezept ab , bekomme ich keine Antwort behandel ich weiter und reiche das Genehmigungsfax zur Abrechnung zum Rezept . Kommt eine Genehmigung kommt diese auch mit zur Abrechnung .
...formal muss die Novitas (wie jede andere GKV auch) binnen drei Wochen ablehnen oder den MDK (Fristverlängerung +2 Wochen) einschalten, ansonsten gilt die VO als genehmigt.
...formal muss die Novitas (wie jede andere GKV auch) binnen drei Wochen ablehnen oder den MDK (Fristverlängerung +2 Wochen) einschalten, ansonsten gilt die VO als genehmigt.
ist bei der novitas kein 14-tage-behandlungsbeginn ?
oder wie läuft es sonst bei denen wenn regelfall zu ende ist und die genehmigung gebraucht wird. 3 wochen unterbrechung einer sonst kontinuierlichen therapie?
wäre das nicht unterlassene hilfeleistung? :)
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Alex Moro schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 15.9.19 08:32:
...formal muss die Novitas (wie jede andere GKV auch) binnen drei Wochen ablehnen oder den MDK (Fristverlängerung +2 Wochen) einschalten, ansonsten gilt die VO als genehmigt.
ist bei der novitas kein 14-tage-behandlungsbeginn ?
oder wie läuft es sonst bei denen wenn regelfall zu ende ist und die genehmigung gebraucht wird. 3 wochen unterbrechung einer sonst kontinuierlichen therapie?
wäre das nicht unterlassene hilfeleistung? :)
Hatte schon mal den Fall, dass die KK am gleichen Tag per Fax abgelehnt hat. Da mir diese Entscheidung am Grünen Tisch gehörig auf die Nerven gegangen ist, wurde bis zur Aufnahme des Patienten in eine andere KK folgendes Konstrukt gefahren: Freitag holte sich der Pat eine Verordnung ( Arzt war auch mit dem Konstrukt einverstanden), Samstag wurde das Rezept vor Behandlung zur Genehmigung gefaxt, dann behandelt und Montag Morgen hatten wir prompt die Ablehnung vorliegen. Das Spiel hat 13 Wochen gedauert.
Und ja, für diesen Patienten und um die KK zu ärgern habe ich gerne Samstag gearbeitet.
Liebe Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Sowie du die Faxbestätigung hast, dass das Rezept zur Genehmigung bei der KK eingegangen ist, bist Du rechtssicher. D.h. Du darfst, egal was die KK entscheidet, therapieren. Bei Ablehnung, brichst Du ab.
Hatte schon mal den Fall, dass die KK am gleichen Tag per Fax abgelehnt hat. Da mir diese Entscheidung am Grünen Tisch gehörig auf die Nerven gegangen ist, wurde bis zur Aufnahme des Patienten in eine andere KK folgendes Konstrukt gefahren: Freitag holte sich der Pat eine Verordnung ( Arzt war auch mit dem Konstrukt einverstanden), Samstag wurde das Rezept vor Behandlung zur Genehmigung gefaxt, dann behandelt und Montag Morgen hatten wir prompt die Ablehnung vorliegen. Das Spiel hat 13 Wochen gedauert.
Und ja, für diesen Patienten und um die KK zu ärgern habe ich gerne Samstag gearbeitet.
Liebe Grüße
Monika
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ali schrieb:
welche KK wsr denn das ?
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Leni C. schrieb:
Kann man natürlich so machen . Ist nur für den Patienten teuer wenn er denn nicht befreit ist .
LG
Monika
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mosaik schrieb:
ist schon ein Weilchen her ( damals mussten alle a.d.R. s noch genehmigt werden) und handelte sich um ein Kind, das bei der mhplus versichert war.
LG
Monika
nach Rücksprache mit Novitas läut es nun so ab:
HMV wird zur KK gemailt, da ich kein Fax habe, dann wird genehmigt oder nicht...
Im nächsten Jahr soll die Genehmigung hinfällig werden.... wollen wir es mal glauben.
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alobar schrieb:
Danke für die Antworten!
nach Rücksprache mit Novitas läut es nun so ab:
HMV wird zur KK gemailt, da ich kein Fax habe, dann wird genehmigt oder nicht...
Im nächsten Jahr soll die Genehmigung hinfällig werden.... wollen wir es mal glauben.
HMV wird zur KK gemailt, da ich kein Fax habe, dann wird genehmigt oder nicht...
Notiz am Rande: wenn du eine fritzBox als Router benutzt, hast du auch ein Fax ;)
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Papa Alpaka schrieb:
alobar schrieb am 16.9.19 17:13:
HMV wird zur KK gemailt, da ich kein Fax habe, dann wird genehmigt oder nicht...
Notiz am Rande: wenn du eine fritzBox als Router benutzt, hast du auch ein Fax ;)
Danke für die Antworten!!! Beste Grüße, alobar
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alobar schrieb:
hab schon mal gehört dass das geht... aber weisst Du, da ich NIE faxe, warum soll ich mir jetzt die Arbeit machen, diese FAX funktion zu aktivieren? Ich habe die HMV dem P. wieder mitgegeben mit der Bitte sich darum zu kümmern. Jetzt hat er nächste Woche einen Termin und wenn er einen Tag vorher anruft und die Genehmigung da ist, wird behandelt.
Danke für die Antworten!!! Beste Grüße, alobar
Faxen mit der FritzBox ist trotzdem manchmal praktisch - im Browser "fritz.box" als Adresse eingeben, einloggen, im linken Menü Telefonie -> Fax anklicken, der Rest wird umfassend von der FritzBox erklärt :)
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Papa Alpaka schrieb:
"Dem Patienten mitgeben" ist die absolut korrekte Verfahrensweise, das stärkt die Eigenverantwortung im Gesundheitssystem ;)
Faxen mit der FritzBox ist trotzdem manchmal praktisch - im Browser "fritz.box" als Adresse eingeben, einloggen, im linken Menü Telefonie -> Fax anklicken, der Rest wird umfassend von der FritzBox erklärt :)
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Leni C. schrieb:
alobar schrieb am 14.9.19 11:33:
Jetzt habe ich zum erstenmal eine HMV bekommen, die genehmigt werden muss. Da ich diesen Vorgang noch nicht hatte, kommt bei mir die erste Frage, ist das nicht eine Aufgabe, die der Patient zu erledigen hat oder muss es der Physio beantragen? und zweite Frage: Muss dann die HMV dorthin geschickt werden, oder e-mail, oder ??
Vielen Dank für Eure Antwort!
Beste Grüße, alobar.
Ich mache eine Kopie vom Rezept , bitte darunter um die Genehmigung und faxe es denen zu . Ab dann kann ich mit der Behandlung beginnen . Wird die Genehmigung verweigert breche ich das Rezept ab , bekomme ich keine Antwort behandel ich weiter und reiche das Genehmigungsfax zur Abrechnung zum Rezept . Kommt eine Genehmigung kommt diese auch mit zur Abrechnung .
Wir erledigen bei diesen Kassen gar nichts.
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idefix- schrieb:
Kassen mit Genehmigungsverfahren: das muss der Patient selber regeln. Termine werden 48 Stunden freigehalten, wenn dann kein Rezept vorliegt, werden diese Termine wieder freigegeben.
Wir erledigen bei diesen Kassen gar nichts.
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Moin, hatten bei der Novitas in diesem Jahr für die erste VadR einer Patientin beantragt - wurde abgelehnt mit der Begründung, dass die Patientin den Antrag selbst stellen müsse. Danach war natürlich die Frist für die Genehmigung der HMV schon herum, ist nun abgesetzt und wir gucken in die Röhre. Also Obacht!
Wieso in die Roehre ? Bis zur Ablehnung kannst Du auf jeden Fall behandeln...
Absetzung bis zur Ablehnung nicht rechtens ! Abgesehen davon, dass die Begruendung auch nicht haltbar ist, Patient kann Dich beauftragen. Der die das sollte auch ordentlich TamTam machen bei Kasse, Patientenbeauftragten etc. pp.
Danke fuer den Hinweis, die Novitas hat wieder ne neue Idee
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ali schrieb:
BEZ schrieb am 6.11.19 10:54:
Moin, hatten bei der Novitas in diesem Jahr für die erste VadR einer Patientin beantragt - wurde abgelehnt mit der Begründung, dass die Patientin den Antrag selbst stellen müsse. Danach war natürlich die Frist für die Genehmigung der HMV schon herum, ist nun abgesetzt und wir gucken in die Röhre. Also Obacht!
Wieso in die Roehre ? Bis zur Ablehnung kannst Du auf jeden Fall behandeln...
Absetzung bis zur Ablehnung nicht rechtens ! Abgesehen davon, dass die Begruendung auch nicht haltbar ist, Patient kann Dich beauftragen. Der die das sollte auch ordentlich TamTam machen bei Kasse, Patientenbeauftragten etc. pp.
Danke fuer den Hinweis, die Novitas hat wieder ne neue Idee
... wurde abgelehnt mit der Begründung, dass die Patientin den Antrag selbst stellen müsse.
und wenn der pat. dement oder im koma liegt?
oder einfach eine million jahre ist, nicht ausm haus kann und auch kein fax besitzt?
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Alex Moro schrieb:
BEZ schrieb am 6.11.19 10:54:
... wurde abgelehnt mit der Begründung, dass die Patientin den Antrag selbst stellen müsse.
und wenn der pat. dement oder im koma liegt?
oder einfach eine million jahre ist, nicht ausm haus kann und auch kein fax besitzt?
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BEZ schrieb:
Moin, hatten bei der Novitas in diesem Jahr für die erste VadR einer Patientin beantragt - wurde abgelehnt mit der Begründung, dass die Patientin den Antrag selbst stellen müsse. Danach war natürlich die Frist für die Genehmigung der HMV schon herum, ist nun abgesetzt und wir gucken in die Röhre. Also Obacht!
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idefix- schrieb:
Wir sind nicht die Deppen der Nation, der Patient kann dies erledigen, außerdem muss er unterschreiben, dass bei nicht Bezahlung durch die Kasse er selber die Kosten trägt. Wenn er das nicht will, wird das Rezept nicht angenommen
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