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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Genehmigungspflicht AOK

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Neues Thema
Genehmigungspflicht AOK
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Anonymer Teilnehmer
17.12.2018 08:50
Guten Morgen,
wenn die AOK die zur Genehmigung eingereichten VO adR nicht binnen 3 Wochen bearbeitet hat, sind diese ja automatisch genehmigt. Was schreibt Ihr hinten auf die VO, wo normalerweise die Genehmigungsziffer eingetragen wird? VO wurde nicht fristgemäß bearbeitet und ist somit auch ohne Nummer genehmigt? Und den Fax- Beweis an die VO tackern? Es gibt allerdings nur den Fax- Bericht " Letzte Transaktion" als Beweis.


Beste Grüße an Euch!
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Guten Morgen, wenn die AOK die zur Genehmigung eingereichten VO adR nicht binnen 3 Wochen bearbeitet hat, sind diese ja automatisch genehmigt. Was schreibt Ihr hinten auf die VO, wo normalerweise die Genehmigungsziffer eingetragen wird? VO wurde nicht fristgemäß bearbeitet und ist somit auch ohne Nummer genehmigt? Und den Fax- Beweis an die VO tackern? Es gibt allerdings nur den Fax- Bericht " Letzte Transaktion" als Beweis. Beste Grüße an Euch!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Guten Morgen,
wenn die AOK die zur Genehmigung eingereichten VO adR nicht binnen 3 Wochen bearbeitet hat, sind diese ja automatisch genehmigt. Was schreibt Ihr hinten auf die VO, wo normalerweise die Genehmigungsziffer eingetragen wird? VO wurde nicht fristgemäß bearbeitet und ist somit auch ohne Nummer genehmigt? Und den Fax- Beweis an die VO tackern? Es gibt allerdings nur den Fax- Bericht " Letzte Transaktion" als Beweis.


Beste Grüße an Euch!

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Wonderwoman
17.12.2018 13:05
Ich schreibe gar nichts.

Die AOK Hessen zahlt gerade wieder 40 Euro Verzugspauschale, weil die DAVASO wieder wegen Fehlen der Genehmigung gekürzt hat, wir aber den Faxversand nachgewiesen haben.
Für mich ist das ein gutes Geschäft. :smile:
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• Veronika
• ali
• die neue
• Papa Alpaka
Ich schreibe gar nichts. Die AOK Hessen zahlt gerade wieder 40 Euro Verzugspauschale, weil die DAVASO wieder wegen Fehlen der Genehmigung gekürzt hat, wir aber den Faxversand nachgewiesen haben. Für mich ist das ein gutes Geschäft. :smile:
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Leni C.
17.12.2018 17:33
Einfach das Fax hinten dranhängen , daraus ergibt sich wann du das gesendet hast . Ich schreib noch drauf : keine Rückmeldung erhalten " . Und nicht vergessen eine Kopie zu machen .
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Einfach das Fax hinten dranhängen , daraus ergibt sich wann du das gesendet hast . Ich schreib noch drauf : keine Rückmeldung erhalten " . Und nicht vergessen eine Kopie zu machen .
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Leni C. schrieb:

Einfach das Fax hinten dranhängen , daraus ergibt sich wann du das gesendet hast . Ich schreib noch drauf : keine Rückmeldung erhalten " . Und nicht vergessen eine Kopie zu machen .

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Anonymer Teilnehmer
17.12.2018 22:38
Ok, vielen Dank für die Tipps.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

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Wonderwoman schrieb:

Ich schreibe gar nichts.

Die AOK Hessen zahlt gerade wieder 40 Euro Verzugspauschale, weil die DAVASO wieder wegen Fehlen der Genehmigung gekürzt hat, wir aber den Faxversand nachgewiesen haben.
Für mich ist das ein gutes Geschäft. :smile:

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Veronika
03.01.2019 20:34
Anonymer Teilnehmer schrieb am 17.12.18 08:50:
Guten Morgen,
wenn die AOK die zur Genehmigung eingereichten VO adR nicht binnen 3 Wochen bearbeitet hat, sind diese ja automatisch genehmigt. Was schreibt Ihr hinten auf die VO, wo normalerweise die Genehmigungsziffer eingetragen wird? VO wurde nicht fristgemäß bearbeitet und ist somit auch ohne Nummer genehmigt? Und den Fax- Beweis an die VO tackern? Es gibt allerdings nur den Fax- Bericht " Letzte Transaktion" als Beweis.


Beste Grüße an Euch!


Hallöle,
fröne gerade meinem neuen Hobby :kissing_closed_eyes:
Schreiben gerade wegen so einer Kürzung meine 4.Vorstandsbeschwerde an die A.. .
Habe per Fax eingereicht, keine Antwort, auf der Rückseite vermerkt, dass ich keine Antwort bekommen habe und es wurde trotzdem gekürzt.
Nun ja, soll der Obermanager seine Leute befragen, ich habe keine Zeit zum telefonieren.
Natürlich mit 40 € Verzugskostenpauschale nach § 288 Abs.5 BGB.
Weiter, gleiche Kasse, Beschwerde gegen Kürzung, weil ein Patient angeblich nicht befreit ist.
Habe allerdings eine Kopie der Befreiung.
Auch hier werden gleich die 40 € mitgefordert ..

Mein neues Hobby.. :sunglasses:
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[zitat]Anonymer Teilnehmer schrieb am 17.12.18 08:50: Guten Morgen, wenn die AOK die zur Genehmigung eingereichten VO adR nicht binnen 3 Wochen bearbeitet hat, sind diese ja automatisch genehmigt. Was schreibt Ihr hinten auf die VO, wo normalerweise die Genehmigungsziffer eingetragen wird? VO wurde nicht fristgemäß bearbeitet und ist somit auch ohne Nummer genehmigt? Und den Fax- Beweis an die VO tackern? Es gibt allerdings nur den Fax- Bericht " Letzte Transaktion" als Beweis. Beste Grüße an Euch! [/zitat] Hallöle, fröne gerade meinem neuen Hobby :kissing_closed_eyes: Schreiben gerade wegen so einer Kürzung meine 4.Vorstandsbeschwerde an die A.. . Habe per Fax eingereicht, keine Antwort, auf der Rückseite vermerkt, dass ich keine Antwort bekommen habe und es wurde trotzdem gekürzt. Nun ja, soll der Obermanager seine Leute befragen, ich habe keine Zeit zum telefonieren. Natürlich mit 40 € Verzugskostenpauschale nach § 288 Abs.5 BGB. Weiter, gleiche Kasse, Beschwerde gegen Kürzung, weil ein Patient angeblich nicht befreit ist. Habe allerdings eine Kopie der Befreiung. Auch hier werden gleich die 40 € mitgefordert .. Mein neues Hobby.. :sunglasses:
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Veronika schrieb:

Anonymer Teilnehmer schrieb am 17.12.18 08:50:
Guten Morgen,
wenn die AOK die zur Genehmigung eingereichten VO adR nicht binnen 3 Wochen bearbeitet hat, sind diese ja automatisch genehmigt. Was schreibt Ihr hinten auf die VO, wo normalerweise die Genehmigungsziffer eingetragen wird? VO wurde nicht fristgemäß bearbeitet und ist somit auch ohne Nummer genehmigt? Und den Fax- Beweis an die VO tackern? Es gibt allerdings nur den Fax- Bericht " Letzte Transaktion" als Beweis.


Beste Grüße an Euch!


Hallöle,
fröne gerade meinem neuen Hobby :kissing_closed_eyes:
Schreiben gerade wegen so einer Kürzung meine 4.Vorstandsbeschwerde an die A.. .
Habe per Fax eingereicht, keine Antwort, auf der Rückseite vermerkt, dass ich keine Antwort bekommen habe und es wurde trotzdem gekürzt.
Nun ja, soll der Obermanager seine Leute befragen, ich habe keine Zeit zum telefonieren.
Natürlich mit 40 € Verzugskostenpauschale nach § 288 Abs.5 BGB.
Weiter, gleiche Kasse, Beschwerde gegen Kürzung, weil ein Patient angeblich nicht befreit ist.
Habe allerdings eine Kopie der Befreiung.
Auch hier werden gleich die 40 € mitgefordert ..

Mein neues Hobby.. :sunglasses:



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