Du möchtest Dich persönlich und
fachlich weiterentwickeln und Dich
als Therapeut abheben?
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Therapie kennenlernen und bist
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Dann bist Du bei uns genau richtig.
Über uns:
Wir sind ein 7-köpfiges Team,
dessen oberste Priorität es ist,
unseren Patienten professionell und
mit Freude in interdisziplinärer
Zusammenarbeit zu vers...
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ist mir da was entgangen?
Ich hatte heute den Anruf der Tochter eines Pat., dem der Arzt jetzt eine VO adR ausgestellt hat. Laut Aussage der Arztpraxis muss die VO erst bei der KK (IKK Classic) zur Genehmigung eingereicht werden. Nachdem die Tochter dort angerufen hatte, wurde ihr das vom dortigen Sachbearbeiter bestätigt und die Behandlung darf vor der Genehmigung auch nicht begonnen werden????
Meines Wissens dürfen wir mindestens bis zur Genehmigung oder Absage dieses Rezept "abarbeiten" bzw. den Pat. bearbeiten - oder liege ich da falsch?
Ein schönes Wochenende an alle
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SiH schrieb:
Liebe Mitstreiter/-innen,
ist mir da was entgangen?
Ich hatte heute den Anruf der Tochter eines Pat., dem der Arzt jetzt eine VO adR ausgestellt hat. Laut Aussage der Arztpraxis muss die VO erst bei der KK (IKK Classic) zur Genehmigung eingereicht werden. Nachdem die Tochter dort angerufen hatte, wurde ihr das vom dortigen Sachbearbeiter bestätigt und die Behandlung darf vor der Genehmigung auch nicht begonnen werden????
Meines Wissens dürfen wir mindestens bis zur Genehmigung oder Absage dieses Rezept "abarbeiten" bzw. den Pat. bearbeiten - oder liege ich da falsch?
Ein schönes Wochenende an alle
Oder die Informationen wurden vom Patienten nicht richtig verstanden oder übermittelt.
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Shakespeare schrieb:
Da liegst Du richtig. Manchmal liegt das Problem an der mangelndem Sachkenntnis der Arztpraxen und der KK. - Sachbearbeiter. Mit der IKK hatte ich auch mal Telefonkontakt, das war einfach nur schrecklich wie wenig Wissen die Damen und Herren dort offenbart haben.
Oder die Informationen wurden vom Patienten nicht richtig verstanden oder übermittelt.
Daraufhin hat sie angerufen und nachgefragt.
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vielleicht liegt ja auch ein "Missverständnis" vor?
Hat die Arztpraxis vielleicht eine Langfristgenehmigung gestellt und bringt gerade zwei Dinge durcheinander?
Denn da würde die KK ja dem Patienten eine Genehmigung oder Ablehnung der Langfristverordnung zukommen lassen.
War mein erster Gedanke.
Denn warum sollte es die Arztpraxis interessieren ob die Verordnung vor der Behandlung durch den Physiotherapeuten von der Kasse genehmigt werden muss? Mal abgesehen davon, das die IKK Classic ja auf eine Genehmigung ver-
zichtet.
Gut das diese Sch.... ab dem 01.10 ein Ende hat!!! Hoffentlich..................
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Break schrieb:
Hallo,
vielleicht liegt ja auch ein "Missverständnis" vor?
Hat die Arztpraxis vielleicht eine Langfristgenehmigung gestellt und bringt gerade zwei Dinge durcheinander?
Denn da würde die KK ja dem Patienten eine Genehmigung oder Ablehnung der Langfristverordnung zukommen lassen.
War mein erster Gedanke.
Denn warum sollte es die Arztpraxis interessieren ob die Verordnung vor der Behandlung durch den Physiotherapeuten von der Kasse genehmigt werden muss? Mal abgesehen davon, das die IKK Classic ja auf eine Genehmigung ver-
zichtet.
Gut das diese Sch.... ab dem 01.10 ein Ende hat!!! Hoffentlich..................
Und für die Langfristgenehmigung muss doch auch ein extra Antrag dazu gestellt werden, oder bin ich da auf dem falschen Dampfer?
Genau, und die IKK Classic verzichtet. Deswegen habe ich ja das große Fragezeichen hinter der Stirn.
Nur noch 2 Monate bis Oktober und davor noch 2 Wochen Urlaub, das Leben kann so schön sein.
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SiH schrieb:
Das Kreuz ist bei VadR, vorher war es Folge VO und die Anzahl ist auf 24 bei 2x/Wo ausgestellt. Begründung unten für VadR ist auch angegeben. Soweit ist alles für mich nachzuvollziehen.
Und für die Langfristgenehmigung muss doch auch ein extra Antrag dazu gestellt werden, oder bin ich da auf dem falschen Dampfer?
Genau, und die IKK Classic verzichtet. Deswegen habe ich ja das große Fragezeichen hinter der Stirn.
Nur noch 2 Monate bis Oktober und davor noch 2 Wochen Urlaub, das Leben kann so schön sein.
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SiH schrieb:
Nein, das glaube ich definitiv nicht. Ich hatte nämlich direkt vor ihrer Anfrage bei der KK mit der Tochter gesprochen und ihr genau das Gegenteil von dem erzählt, was dann der Sachbearbeiter gesagt hat. Nämlich dass die IKK Classic eigentlich auf das Genehmigungsverfahren verzichtet und wenn doch einer meint prüfen zu müssen, wir in dem Zeitraum bis zum Bescheid behandeln dürfen.
Daraufhin hat sie angerufen und nachgefragt.
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