Im Herzen der Hansestadt, auf der
Fleetinsel gelegen, in direkter
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Shoppingmöglichkeiten und allen
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• 30-60 Minutentakt
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• ausführliche Einarbeitung
• Regelmäßige Teambesprechung
• Hausbesuche allenfalls in
Praxisnähe
• Fortbildungskostenübern...
Fleetinsel gelegen, in direkter
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Muss ich das vorab ( vom Sozialamt ? )genehmigen lassen ?
Grüße E
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Erich schrieb:
Habe von einem afghanischen Asylbewerber ein AOK Rezept bekommen. (Kg post OP) .
Muss ich das vorab ( vom Sozialamt ? )genehmigen lassen ?
Grüße E
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idefix- schrieb:
Um auf der sicheren Seite zu sein, würde ich es vorher genehmigen lassen. Hatte schon Absetzungen vom Sozialamt , weil wir es nicht gemacht haben, seit dem nehmen wir solche Rezepte nicht mehr an.
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Wonderwoman schrieb:
öhem... wie erkennt man solche Rezepte? Steht ja AOK drauf, oder?
öhem... wie erkennt man solche Rezepte? Steht ja AOK drauf, oder?
Bei uns nicht, da Asylbewerber nicht über die AOK versichert sind. Bei uns steht das Kreis-Sozialamt als Kostenträger drauf.
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Tempelritter schrieb:
Wonderwoman schrieb am 15.4.15 10:32:
öhem... wie erkennt man solche Rezepte? Steht ja AOK drauf, oder?
Bei uns nicht, da Asylbewerber nicht über die AOK versichert sind. Bei uns steht das Kreis-Sozialamt als Kostenträger drauf.
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Tempelritter schrieb:
Das muss in BaWü vor Behandlungsbeginn genehmigt werden, sonst wird nichts bezahlt.
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Körnchen schrieb:
Wenn der Kostenträger die AOK ist und es sich um eine Erst- oder Folge-VO handelt, brauchst Du nicht genehmigen lassen. LG A. Korn
Habe von einem afghanischen Asylbewerber ein AOK Rezept bekommen. (Kg post OP) .
Muss ich das vorab ( vom Sozialamt ? )genehmigen lassen ?
Grüße E
Sicher das da AOK drauf szeht?
Wenn das Sozialamt bezahlt, steht eigentlich auch Sozzialamt drauf und dann muss das genehmigt werden.
Leider reicht in Sozialamt Fall auch keine Fax-Kopie, das Sozialamt verlangt das Original Rezept
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morpheus-06 schrieb:
Auch bei uns steht als Kostenträger das Sozialamt drauf und die Original Vo. muss immer vor Behandlungsbeginn genehmigt werden. Wenn die AOK als Kostenträger drauf steht, ist keine Genehmigung erforderlich.
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Birgit88 schrieb:
Erich schrieb am 15.4.15 07:50:
Habe von einem afghanischen Asylbewerber ein AOK Rezept bekommen. (Kg post OP) .
Muss ich das vorab ( vom Sozialamt ? )genehmigen lassen ?
Grüße E
Sicher das da AOK drauf szeht?
Wenn das Sozialamt bezahlt, steht eigentlich auch Sozzialamt drauf und dann muss das genehmigt werden.
Leider reicht in Sozialamt Fall auch keine Fax-Kopie, das Sozialamt verlangt das Original Rezept
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