Zur Verstärkung unseres bunt
gemischten Teams suchen wir ab
sofort eine Physiotherapeutin /
einen Physiotherapeuten (m/w/d),
die/der vor allem menschlich gut zu
uns passt. Wir pflegen ein sehr
kollegiales Miteinander innerhalb
unseres gesamten Teams. Die
Räumlichkeiten bieten ideale
Bedingungen für jede Art der
physiotherapeutischen Behandlung
(ruhige Bahandlungsräume,
großzügige Freifläche für
Krankengymnastik, etc.). Gerne sind
auch Berufsanfänger:Innen
willkommen.
Unsere Physiothera...
gemischten Teams suchen wir ab
sofort eine Physiotherapeutin /
einen Physiotherapeuten (m/w/d),
die/der vor allem menschlich gut zu
uns passt. Wir pflegen ein sehr
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unseres gesamten Teams. Die
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Allerdings wurde von uns handschriftlich auf dem Rezept vermerkt, Genehmigt bis 23.01.27
Nun wurde dieses Rezept nur 6x statt 24x bezahlt.
Eine Rezeptkopie wurde nicht mit zurück gesendet.
Kann ich hier trotzdem noch Widerspruch einlegen?
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tinki schrieb:
Welche Verordnung bedarf denn noch einer Genehmigung?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Eine Diagnose die nicht gelistet ist. Haben wir mehrere.
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ali schrieb:
Na klar kannst Du das Nachreichen.
Es wird "empfohlen" die Genehmigung dem Rezept beizufügen.
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Shia schrieb:
Ja und die 40€ Schadensverzug nicht vergessen.
Es wird "empfohlen" die Genehmigung dem Rezept beizufügen.
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Schippi schrieb:
Welche Begründung der Absetzung wurde denn gegeben??Ansonsten natürlich Widerspruch!
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Schippi schrieb:
Sorry,vergessen:das kann doch nicht nur die fehlende Genehmigung sein??
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massu schrieb:
Mal anders gefragt: Die Genehmigung hat doch die Kasse ausgestellt, oder? Wieso muss sie dann der Kasse wieder zurück geschickt werden? Reicht es nicht im Rezept zu vermerken: Genehmigung der KK vorhanden? Wie bei der Befreiungskarte auch.
Doch, es wurden nur 6 Behandlungen statt 24 bezahlt, da die Menge überschritten wurde.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Schippi @Schippi
Doch, es wurden nur 6 Behandlungen statt 24 bezahlt, da die Menge überschritten wurde.
Interessanter Ansatz.
Vermerkt wurde es ja auf dem Rezept
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@massu
Interessanter Ansatz.
Vermerkt wurde es ja auf dem Rezept
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MeFe89 schrieb:
@Anonymer Teilnehmer aber die Langfristgenehmigung wurde schon für 24er Rezepte erteilt?
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Schippi schrieb:
@Anonymer Teilnehmer vielleicht ist das dein Problem,das nur 6 Behandlungen wegen der Diagnose durchgeführt werden durfte!Genehmigung heißt ja nicht unbedingt unbegrenzte Anzahl!
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Shia schrieb:
@Schippi Was sollte denn sonst von der Kasse genehmigt werden?
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MeFe89 schrieb:
@Shia in den genehmigungsschreiben steht ja immer drin, was für eine Art von verordnung genehmigt wird. Zb. Verordnung für 6x kg im Zeitraum bis 12.03.27
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Schippi schrieb:
@Shia ich habe einen Patienten,der immer noch eine Gebehmigung der KK mitbringt und da steht keine Anzahl oder sonst was drin,nur das die Therapie genehmigt wird bis….!zb Ende des Jahres
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johannes687 schrieb:
Erstelle einfach eine Korrekturrechnung über die abgesetzten Behandlungen und schicke diese, samt Kopie der Genehmigung und am besten einer Kopie der Verordnung, an die Krankenkasse bzw. den zuständigen Dienstleister. Das sollte ausreichen, sofern die Genehmigung und die Verordnung natürlich übereinstimmen.
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Schippi schrieb:
@Anonymer Teilnehmer welche Diagnose ist das denn??
Nein, in den Genehmigungen steht der ICD10 Code, das KG/MT oder was auch immer, bis zum Tag X genehmigt wird. Hier die AOK sogar mit der Anzahl von 104x.
Da wir auch nur 2x die Wo behandeln, passt das.
Und mit dieser Genehmigung der Kasse, ist der Patient für die Physio und den ausstellenden Arzt eine LHB Verordnung.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@MeFe89
Nein, in den Genehmigungen steht der ICD10 Code, das KG/MT oder was auch immer, bis zum Tag X genehmigt wird. Hier die AOK sogar mit der Anzahl von 104x.
Da wir auch nur 2x die Wo behandeln, passt das.
Und mit dieser Genehmigung der Kasse, ist der Patient für die Physio und den ausstellenden Arzt eine LHB Verordnung.
R52
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Schippi
R52
Dann kann der Patient auch Rezepte über 3 Monate verordnet bekommen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Schippi
Dann kann der Patient auch Rezepte über 3 Monate verordnet bekommen.
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tinki schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Jeder wie er kann und möchte. Ich würde nicht über einen so langen Zeitraum mit meiner Arbeit in Vorleistung gehen...warum macht ihr so was?
Ja, das ist leider Deutschland. Bürokratismus bis zum Abwinken.
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edith385 schrieb:
@massu
Ja, das ist leider Deutschland. Bürokratismus bis zum Abwinken.
Ich habe die großen Rezepte gerne.
Kann man besser langfristig planen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@tinki
Ich habe die großen Rezepte gerne.
Kann man besser langfristig planen.
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich habe vergessen die Genehmigung der Krankenkasse , der Abrechnung beizulegen.
Allerdings wurde von uns handschriftlich auf dem Rezept vermerkt, Genehmigt bis 23.01.27
Nun wurde dieses Rezept nur 6x statt 24x bezahlt.
Eine Rezeptkopie wurde nicht mit zurück gesendet.
Kann ich hier trotzdem noch Widerspruch einlegen?
Dass durch diese Kopie dann der doch angeblich nötige Datenschutz ausgehebelt würde, sah die Dame offenbar nicht als Problem.
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johannes687 schrieb:
Ist mit logischem Menschenverstand alles nicht mehr nachvollziehbar...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Nein, die Gesundheitskasse 😉
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Problem beschreiben
Sabine Rabbel schrieb:
War das wieder mal die Barmer? Deren Prüfstelle (oder sogar jemand von der Barmer selbst? weiß ich nicht mehr, ist Jahre her) hat mir mal erzählt, wg. Datenschutz dürfe die Prüfstelle nicht auf Langfristgenehmigungen zugreifen und man solle deshalb jedesmal eine Kopie beifügen.
Dass durch diese Kopie dann der doch angeblich nötige Datenschutz ausgehebelt würde, sah die Dame offenbar nicht als Problem.
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Schippi schrieb:
Aber bei dem ICD Code R 52 wie von AT ist das doch egal,habe ich ohne Genehmigung teilweise bis zu 36 ohne Probleme !Da muss irgendwas anderes schief laufen!
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massu schrieb:
@Schippi vielleicht stimmt die Diagnosegruppen nicht, oder der Patient st nicht über 70?
In diesem Fall ist der Patient ist U60 und da bedarf es der Genehmigung. War ja auch noch nie ein Problem, da ich immer die Genehmigung mit gesendet habe. Nur diesmal nicht.
Ihr habt mir aber sehr geholfen.
Danke
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Schippi
In diesem Fall ist der Patient ist U60 und da bedarf es der Genehmigung. War ja auch noch nie ein Problem, da ich immer die Genehmigung mit gesendet habe. Nur diesmal nicht.
Ihr habt mir aber sehr geholfen.
Danke
Das hieße ja, Papier und Zeit gespart.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Muss die Kasse dies denn übermitteln? Befreiungsausweise sende ich nämlich auch immer mit.
Das hieße ja, Papier und Zeit gespart.
Ja, muss sie. Klappt aber nicht immer: SachbearbeiterIn sitzt über -zig Quittungen, rechnet alles zusammen, erstattet Pat. den überzahlten Betrag, schickt Pat. das Befreiungskärtchen - und vergisst dann entnervt den allerletzten Schritt, die Befreiung in der EDV zu vermerken. Shit happens.
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Sabine Rabbel schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
Ja, muss sie. Klappt aber nicht immer: SachbearbeiterIn sitzt über -zig Quittungen, rechnet alles zusammen, erstattet Pat. den überzahlten Betrag, schickt Pat. das Befreiungskärtchen - und vergisst dann entnervt den allerletzten Schritt, die Befreiung in der EDV zu vermerken. Shit happens.
Ich habe noch nie einen Befreiungsausweis zusätzlich zu der Abrechnung verschickt .
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Leni C. schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
Ich habe noch nie einen Befreiungsausweis zusätzlich zu der Abrechnung verschickt .
Und wenn sie es nicht mehr weiß und mir die Zuzahlung abzieht, gibt‘s einen Widerspruch und eine Rechnung mit 40 Euro Verzug und 12% Zinsen….
Irgendwann (liegt Jahre zurück!!) wollte die KKH von mir eine Kopie des Befreiungsausweises haben, obwohl sie bereits mehrere Rechnungen anstandslos gezahlt hatten. Ich hab die Sachbearbeiterin gefragt, ob das ihr Ernst sei, dass sie von mir eine Kopie eines von ihr selbst erstellten Dokumentes haben wolle. Sie möge bitte nochmal genau suchen….. Ich hab den zum Verrecken nicht geschickt joy und 3 Wochen später haben sie nachgezahlt. Dann gab‘s die Verzugsrechnung mit den Zinsen und wegen der 40 Euro hat Benjamin Alt Klage eingereicht…. War dann für die KKH deutlich teurer.
Meine Devise - niemals vor den Kassen einknicken (wenn ich im Recht bin), denn die tun das auch nicht mir gegenüber!
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die neue schrieb:
@Anonymer Teilnehmer ich schick den Befreiungsausweis nie mit! Die Kasse hat ihn doch ausgestellt, also muss sie das auch wissen. joy
Und wenn sie es nicht mehr weiß und mir die Zuzahlung abzieht, gibt‘s einen Widerspruch und eine Rechnung mit 40 Euro Verzug und 12% Zinsen….
Irgendwann (liegt Jahre zurück!!) wollte die KKH von mir eine Kopie des Befreiungsausweises haben, obwohl sie bereits mehrere Rechnungen anstandslos gezahlt hatten. Ich hab die Sachbearbeiterin gefragt, ob das ihr Ernst sei, dass sie von mir eine Kopie eines von ihr selbst erstellten Dokumentes haben wolle. Sie möge bitte nochmal genau suchen….. Ich hab den zum Verrecken nicht geschickt joy und 3 Wochen später haben sie nachgezahlt. Dann gab‘s die Verzugsrechnung mit den Zinsen und wegen der 40 Euro hat Benjamin Alt Klage eingereicht…. War dann für die KKH deutlich teurer.
Meine Devise - niemals vor den Kassen einknicken (wenn ich im Recht bin), denn die tun das auch nicht mir gegenüber!
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massu schrieb:
@Leni C. Am Anfang habe ich den immer mitgeschickt, bis ich gesehen habe, das die PI Kollegin auf ihre Rezepte vermerkt: Befreiungskarte liegt vor. Seit dem mache ich das auch so, und hatte bis jetzt keine Probleme.
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Problem beschreiben
Leni C. schrieb:
Vielleicht ist das Problem , daß die Rechnung nicht direkt an die KK geht sondern deren Abrechnungszentrum . Und die KK nicht übermittelt hat daß eine Genehmigung vorliegt . So wie bei den Befreiungsausweisen . Ist mir mal passiert , daß über 4 Monate immer eine Absetzung war wegen Nichtbefreiung , ich immer mit Kopie des Ausweises nachgefordert habe bis mir der Kragen geplatzt ist und ich bei der KK angerufen habe . Da kam dann raus daß sie es vergessen hatten zu übermitteln .
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