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3) reichlich Urlaubstage
4) Gesundheitsprämien
5) regelmäßige
Teamveranstaltungen
6) Zuzahlung zu einer
Rentenversicherung
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folgender Sachverhalt: Wir haben vergessen/übersehen, dass bei der BKK Novitas (noch immer) eine Vorab-Genehmigung bei VO adRF erforderlich ist (bei uns in SH verzichten nahezu alle KK darauf)... So haben wir in 2013+2014 insges. 4 dieser VO (immer dieselbe Pat.) eingereicht, das Geld wurde gezahlt und (bislang) nicht abgesetzt. Auch unserer Abrechnungsfirma ist es leider erst bei der letzten VO aufgefallen und hat uns diese zurück geschickt... Ich dachte mir, die Flucht nach vorne sei der beste Weg und rief bei der Kasse an, um das Ganze möglicherweise unbürokratisch zu regeln-die zuständige Sachbearbeiterin sagte mir aber gleich, dass keine Genehmigung für die Vergangenheit erteilt werde, ich die von der Abrechnungsfirma zurückgesandte VO also nicht einreichen kann.
Ich muss jetzt noch erwähnen, dass die Pat. als Diagnose einen ICD-10-Code hat, der in der Vereinbarung über Praxisbesonderheiten enthalten und dort auch zeitlich nicht begrenzt ist-die VO also in jedem Falle genehmigt würde. Dies bestätigte mir die Dame der KK auch so, aber dennoch ändere dies nichts am Verfahren mit den Behandlungen aus der Vergangenheit, die werden nicht rückwirkend genehmigt.
Nun meine Frage: Seht Ihr irgendeine Chance/einen Weg, an unser Geld zu kommen oder können wir das getrost in den Wind schießen... ? Ich sehe ja vollkommen ein, dass es unser Fehler war- ist aber trotzdem `ne Menge Geld!
:confused:
Danke für hilfreiche Tipps!!
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Louisa78 schrieb:
Guten Morgen,
folgender Sachverhalt: Wir haben vergessen/übersehen, dass bei der BKK Novitas (noch immer) eine Vorab-Genehmigung bei VO adRF erforderlich ist (bei uns in SH verzichten nahezu alle KK darauf)... So haben wir in 2013+2014 insges. 4 dieser VO (immer dieselbe Pat.) eingereicht, das Geld wurde gezahlt und (bislang) nicht abgesetzt. Auch unserer Abrechnungsfirma ist es leider erst bei der letzten VO aufgefallen und hat uns diese zurück geschickt... Ich dachte mir, die Flucht nach vorne sei der beste Weg und rief bei der Kasse an, um das Ganze möglicherweise unbürokratisch zu regeln-die zuständige Sachbearbeiterin sagte mir aber gleich, dass keine Genehmigung für die Vergangenheit erteilt werde, ich die von der Abrechnungsfirma zurückgesandte VO also nicht einreichen kann.
Ich muss jetzt noch erwähnen, dass die Pat. als Diagnose einen ICD-10-Code hat, der in der Vereinbarung über Praxisbesonderheiten enthalten und dort auch zeitlich nicht begrenzt ist-die VO also in jedem Falle genehmigt würde. Dies bestätigte mir die Dame der KK auch so, aber dennoch ändere dies nichts am Verfahren mit den Behandlungen aus der Vergangenheit, die werden nicht rückwirkend genehmigt.
Nun meine Frage: Seht Ihr irgendeine Chance/einen Weg, an unser Geld zu kommen oder können wir das getrost in den Wind schießen... ? Ich sehe ja vollkommen ein, dass es unser Fehler war- ist aber trotzdem `ne Menge Geld!
:confused:
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Shakespeare schrieb:
Nein, nur wenn die Novitas hier kulant wäre (und dafür ist diese Kasse nicht grade berühmt), könntest du an dein Geld kommen. Versuche doch den Versicherten zu motivieren, sich dafür einzusetzen. Häufig geben sich solche Kassen wie die Novitas denen gegenüber "netter", als gegenüber den Therapiepraxen. Viel Glück S.
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Xela schrieb:
Ich bin der Meinung, die haben nicht durchgängig auf die Genehmigung bestanden. Vielleicht kann man teilweise was retten. Ansonsten gehts nur mit bittebittebitte, oder per Gericht. Zu klären wäre, ob der Genehmigungsvorbehalt an der ganzen Sache grundsätzlich was geändert hätte.
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Wir sind damit durchgekommen und haben die Behandlungen bezahlt bekommen, weil wir uns darauf berufen konnten dass wir noch nie mit denen abgerechnet haben.
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Freistein schrieb:
Wir hatten einmal das Problem dass meine Vorgängerin (Anmeldung) die MLD Rezepte bei der AOK NS nicht hat genehmigen lassen.
Wir sind damit durchgekommen und haben die Behandlungen bezahlt bekommen, weil wir uns darauf berufen konnten dass wir noch nie mit denen abgerechnet haben.
ich würde das noch zur Genehmigung faxen, die Ablehnung müssten Sie ja (medizinisch) begründen....
wenn das nicht funzt, würd ich über den Versicherten gehen....
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ali schrieb:
hmmm, warum genehmigen per se das noch nicht abgerechnerte Rezept....
ich würde das noch zur Genehmigung faxen, die Ablehnung müssten Sie ja (medizinisch) begründen....
wenn das nicht funzt, würd ich über den Versicherten gehen....
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canna41 schrieb:
Hallo. Hatte das selbe Problem mit der BKK Novitas nachdem diese die Genehmigungspflicht erneut eingeführt hat. Es handelte sich um eine Krebspatientin mit V.a.d.R. Die BKK Novitas hat nicht nachgegeben und 1 Rezept MLD vollständig abgesetzt. Das angefangene Rezept konnte ich damals noch nachträglich genehmigen lassen. Bin dann stur gewesen und habe keine Genehmigung per Fax sondern auf den Originalrezept über die Patientin postalisch angefordert - so hatte wenigstens die BKK Novitas auch dementsprechenden Aufwand - , damit die Patientin (Kundin der Novitas) mal sieht wie umständlich diese KK es bei bei chronisch kranken Patienten, deren Behandlung sowieso genehmigt worden wäre, handhabt. Aussage der KK war, es wäre Aufgabe des Physiotherapeuten die Verordnung im Vorfeld genehmigen zu lassen. Eigentlich ist es jedoch Aufgabe des Patienten und wir machen dies nur als Serviceleistung. Trotz Schreiben meiner Patientin - sie war früher auf dem Büro und konnte sich dementsprechend ausdrücken - hat die BKK Novitas nicht bezahlt. Meine Patientin hat daraus die Konsequenzen gezogen und die KK gewechselt.
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