Dein neuer Lieblingsplatz als
Physiotherapeut*in – im
Gesundheitszentrum Werth in
Schwelm!
Du bist Physiotherapeut*in, liebst
Deinen Beruf, und suchst nicht nur
einen Job, sondern einen Ort, an
dem Du Deine Leidenschaft ausleben
kannst? Dann bist Du bei uns genau
richtig!
Im Gesundheitszentrum Werth in
Schwelm verbinden wir moderne
Physiotherapie mit herzlicher
Zusammenarbeit. Unser Team ist
motiviert, engagiert und
unterstützt sich gegenseitig –
sowohl in der Praxis als auch
darüber...
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Leider ist ein Rezept von der KK nicht genehmigt worden. Es ist versäumt worden, das Rezept vor dem Behandlungsbeginn genehmigen zu lassen. Hat jemand damit Erfahrung? Kann man das Rezept nicht "rückwirkend" genehmigen lassen, bzw., gibt es hier keine Möglichkeit einer Korrektur?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo!
Leider ist ein Rezept von der KK nicht genehmigt worden. Es ist versäumt worden, das Rezept vor dem Behandlungsbeginn genehmigen zu lassen. Hat jemand damit Erfahrung? Kann man das Rezept nicht "rückwirkend" genehmigen lassen, bzw., gibt es hier keine Möglichkeit einer Korrektur?
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Tempelritter schrieb:
probiere es nachträglich genehmigen zu lassen. Aus meiner Erfahrung aber keine Chance, da die HMR hier eindeutig sind.
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Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Wir hatten die - zum ersten Behandlungstermin mitgebrachte - VadR erst einen Tag später per Fax der "prüfungswilligen" Kasse zugeschickt. Die Folge war, dass der erste Behandlungstermin nicht vergütet wurde und die Genehmigung (zwei Wochen später) rückwirkend erst ab dem Tag der Einreichung galt.
Gruß
Nora
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R.Reg. schrieb:
Ich hatte 2 Rezepte, die leider vergessen wurden zu genehmigen, ich würde es in jedem Fall probieren, schreib doch einen netten Brief - eine neue Kollegin hat es übersehen oder du warst im Urlaub und die Vertretung hat einen Fehler gemacht und du bittest ausnahmsweise im nachhinein um Genehmigung. Nur darauf achten, dass zur VaR auch die medizinische Begründung drauf steht. Mehr als Nein sagen kann die KK doch nicht.
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