Wir sind eine moderne Praxis für
Physiotherapie und Osteopathie mit
den
Tätigkeitsschwerpunkten in den
Bereichen der Orthopädie,
Chirurgie, Neurologie,
Sportmedizin und Osteopathie und
befindet uns seit 28 Jahren in
einem interdisziplinären
Gesundheitszentrum - im Sportpark
Mannheim - und suchen Dich zur
Verstärkung!
Ein freundliches, aufgeschlossenes
und qualifiziertes Team von 8
Therapeuten und 4
Rezeptionsfachkräften freut sich
auf Dich!
Wir bieten eine interessante,
abwechslun...
Physiotherapie und Osteopathie mit
den
Tätigkeitsschwerpunkten in den
Bereichen der Orthopädie,
Chirurgie, Neurologie,
Sportmedizin und Osteopathie und
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Wir bieten eine interessante,
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Leider ist ein Rezept von der KK nicht genehmigt worden. Es ist versäumt worden, das Rezept vor dem Behandlungsbeginn genehmigen zu lassen. Hat jemand damit Erfahrung? Kann man das Rezept nicht "rückwirkend" genehmigen lassen, bzw., gibt es hier keine Möglichkeit einer Korrektur?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo!
Leider ist ein Rezept von der KK nicht genehmigt worden. Es ist versäumt worden, das Rezept vor dem Behandlungsbeginn genehmigen zu lassen. Hat jemand damit Erfahrung? Kann man das Rezept nicht "rückwirkend" genehmigen lassen, bzw., gibt es hier keine Möglichkeit einer Korrektur?
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Tempelritter schrieb:
probiere es nachträglich genehmigen zu lassen. Aus meiner Erfahrung aber keine Chance, da die HMR hier eindeutig sind.
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Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Wir hatten die - zum ersten Behandlungstermin mitgebrachte - VadR erst einen Tag später per Fax der "prüfungswilligen" Kasse zugeschickt. Die Folge war, dass der erste Behandlungstermin nicht vergütet wurde und die Genehmigung (zwei Wochen später) rückwirkend erst ab dem Tag der Einreichung galt.
Gruß
Nora
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R.Reg. schrieb:
Ich hatte 2 Rezepte, die leider vergessen wurden zu genehmigen, ich würde es in jedem Fall probieren, schreib doch einen netten Brief - eine neue Kollegin hat es übersehen oder du warst im Urlaub und die Vertretung hat einen Fehler gemacht und du bittest ausnahmsweise im nachhinein um Genehmigung. Nur darauf achten, dass zur VaR auch die medizinische Begründung drauf steht. Mehr als Nein sagen kann die KK doch nicht.
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