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Gestaltungsmöglichkeiten in einem
interdisziplinären und
teamorientierten Umfeld
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen (finanzielle
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Fortbildungstage)
- Keine Fließarbeit, sondern
ausreichend Puffe...
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hatte heute einen Patienten mit VadR, der frisch von der AOK kam, in der Hand eine Kopie seines Rezeptes mit der Aussage : " Die AOK behält die Rezepte , die genehmigt werden sollen , ein - er möge die Kopie bei uns abgeben und auch drauf unterschreiben... " --- soll angeblich seit November so Usus sein ... wisst Ihr da was darüber ?
Liebe Grüße
Kosti
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Kosti schrieb:
Hallo liebe MitstreiterInnen,
hatte heute einen Patienten mit VadR, der frisch von der AOK kam, in der Hand eine Kopie seines Rezeptes mit der Aussage : " Die AOK behält die Rezepte , die genehmigt werden sollen , ein - er möge die Kopie bei uns abgeben und auch drauf unterschreiben... " --- soll angeblich seit November so Usus sein ... wisst Ihr da was darüber ?
Liebe Grüße
Kosti
Entweder der Patient bringt dir die Originalverordnung oder eine schriftliche !!! Bestätigung der AOK, dass diese Aussage so okay ist und in Zukunft von der AOK so gehandhabt wird. Anderenfalls würde ich den Patienten nicht behandeln.
Wenn diese Aussage nämlich nicht stimmt oder der Patient was falsch verstanden hat, dann zahlt die AOK nicht und du kannst nichts dagegen tun.
Falls die AOK das in Zunkunft so machen will, hat sie die Leistungserbringer schriftlich darüber zu informieren und Punkt.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Darauf würde ich mich auf keinen Fall einlassen und auch nicht weiter irgendwo nachfragen. Es wird ja immer schöner.
Entweder der Patient bringt dir die Originalverordnung oder eine schriftliche !!! Bestätigung der AOK, dass diese Aussage so okay ist und in Zukunft von der AOK so gehandhabt wird. Anderenfalls würde ich den Patienten nicht behandeln.
Wenn diese Aussage nämlich nicht stimmt oder der Patient was falsch verstanden hat, dann zahlt die AOK nicht und du kannst nichts dagegen tun.
Falls die AOK das in Zunkunft so machen will, hat sie die Leistungserbringer schriftlich darüber zu informieren und Punkt.
Gruß Britt
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Mit mir nicht... nur das Original-Rezept gilt.
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Wonderwoman schrieb:
Aha... und woher willst Du wissen, dass es nicht noch andere Kopien bei anderen Praxen gibt?
Mit mir nicht... nur das Original-Rezept gilt.
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eMKa schrieb:
leute nicht aufregen - die kopie ist doch nur der beleg dass die verordnung bei der kasse zur genemigung eingegangen ist und wir mit der bahandlung anfangen können -
Interessant wären Stempel und Unterschrift der AOK und ggf. eine Kontakttelefonnummer - ich lasse mir grundsätzlich die Original-VO vorlegen und mache meine eigene Kopie.
Unabhängig von hätte/könnte/sollte: Die AOK ist verpflichtet binnen 3 Wochen eine Entscheidung zu treffen; geht keine Ablehnung ein gilt die Genehmigung als erteilt. Werden weitere Unterlagen vom MDK angefordert verlängert sich die Frist auf 5 Wochen zuzüglich der Zeit die gebraucht wird um die angeforderten Unterlagen einzureichen. Bis zur Entscheidung ist die AOK zahlungsverpflichtet; erhält der Patient einen Ablehnungsbescheid und lässt sich weiter therapieren ist er selbst zahlungsverpflichtet [und zur Not kannst du Ärger wegen Erschleichung einer Dienstleistung machen]. Berücksichtige das bitte bei der Patientenaufklärung, es ist immer gut so einen Sachverhalt ausdrücklich erläutert zu haben :)
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Papa Alpaka schrieb:
Nein. Die Kopie ist ein Hinweis darauf, das einmal ein Original vorlag. Es kann auch ein besonders schlauer Patient sein der die VO "von damals" kopiert und mit den Zahlen von einer Zigaretten-Zoll-Banderole das Ausstellungsdatum frisiert hat [klappte in meiner Jugend zumindest noch mit dem Geburtsdatum im Perso am Discoeingang].
Interessant wären Stempel und Unterschrift der AOK und ggf. eine Kontakttelefonnummer - ich lasse mir grundsätzlich die Original-VO vorlegen und mache meine eigene Kopie.
Unabhängig von hätte/könnte/sollte: Die AOK ist verpflichtet binnen 3 Wochen eine Entscheidung zu treffen; geht keine Ablehnung ein gilt die Genehmigung als erteilt. Werden weitere Unterlagen vom MDK angefordert verlängert sich die Frist auf 5 Wochen zuzüglich der Zeit die gebraucht wird um die angeforderten Unterlagen einzureichen. Bis zur Entscheidung ist die AOK zahlungsverpflichtet; erhält der Patient einen Ablehnungsbescheid und lässt sich weiter therapieren ist er selbst zahlungsverpflichtet [und zur Not kannst du Ärger wegen Erschleichung einer Dienstleistung machen]. Berücksichtige das bitte bei der Patientenaufklärung, es ist immer gut so einen Sachverhalt ausdrücklich erläutert zu haben :)
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eMKa schrieb:
der patient kommt zu uns mit einer genehmigungspflichtigen verordnung - wir schicken ihn zu seiner kasse - die macht einen eingangsstempel auf die verordnung und dann eine kopie - mit dieser kopie kommt der patient wieder zu uns und wir beginnen die behandlung -
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Leni C. schrieb:
Habe ich jetzt auch bei einem Patienten . Es steht auf der Kopie " Originalrezept liegt bei der Krankenkasse " . Dann halt mit der Kopie , mir solls recht sein .
Ich würde niemals eine (viele???) Kopie (n) akzeptieren.
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Danke Euch einstweilen ...
Viele Grüße
K
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Kosti schrieb:
Ja, das mit der Urkunde dachte ich mir auch -- werde morgen mal freundlich nachfragen...
Danke Euch einstweilen ...
Viele Grüße
K
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nafets schrieb:
Klar ist immer noch nicht welche AOK nicht alle Handeln gleich!
Kann ich also von ausgehen, dass das genehmigte Rezept uns dann zugeschickt wird ??
Lg
K
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Kosti schrieb:
....also bisher hat die AOK Hessen das in den Servicecenter gleich vor Ort genehmigt ( oder abgelehnt ) und dann das gestempelte Originalrezept mitgegeben ....
Kann ich also von ausgehen, dass das genehmigte Rezept uns dann zugeschickt wird ??
Lg
K
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Ramona Völlkopf schrieb:
Die ärztliche VO ist eine Urkunde.
Ich würde niemals eine (viele???) Kopie (n) akzeptieren.
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us11 schrieb:
AOK verhält sich immer korrekt
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