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Das ist eine sehr nette Frage. Ich zitiere mal aus dem letzten mir bekannten Schreiben des GKV Spitzenverbandes:
außerhalb des Regelfalls Genehmigungen der jeweiligen Krankenkasse erforderlich, sofern
diese nicht auf die Genehmigungsverfahren verzichtet hat. Aufgrund der Verschiebung
des Inkrafttretens der Heilmittel-Richtlinien zum 01.01.2021 entfällt die
Genehmigungspflicht nun später als ursprünglich vorgesehen und von den zugelassenen
Leistungserbringern geplant. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 21.09.2020 für
ein Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz – GPVG ist deshalb
vorgesehen, die bürokratische Entlastung durch die Genehmigungsfreiheit unabhängig
von der zeitlichen Verzögerung des Inkrafttretens der neuen Heilmittel-Richtlinie bereits
ab dem 01.10.2020 zur Geltung kommen zu lassen. Dieses Gesetz wird aber erst im Laufe
des vierten Quartals 2020 in Kraft treten. Im Sinne der Intention des Gesetzentwurfs und
der zum 01.01.2021 in Kraft tretenden Heilmittel-Richtlinien wird empfohlen, das
Genehmigungsverfahren für Verordnungen außerhalb des Regelfalls für alle ab dem
01.10.2020 ausgestellten Verordnungen einzustellen.
Wenn du das Fettgedruckte liest: kann sein, kann nicht sein. Ganz tolle Info. Meines Wissens gibt es noch nichts aktuelleres. Daher: wo bislang Genehmigung nötig war, würde ich sie auch bis 31.12 einholen lassen.
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Susulo schrieb:
Hallo a.sch.
7. Nach § 8 Abs.4 HeilM-RL sowie in § 7 Abs.4 der HeilM-RL ZÄ sind für Verordnungen
Das ist eine sehr nette Frage. Ich zitiere mal aus dem letzten mir bekannten Schreiben des GKV Spitzenverbandes:
außerhalb des Regelfalls Genehmigungen der jeweiligen Krankenkasse erforderlich, sofern
diese nicht auf die Genehmigungsverfahren verzichtet hat. Aufgrund der Verschiebung
des Inkrafttretens der Heilmittel-Richtlinien zum 01.01.2021 entfällt die
Genehmigungspflicht nun später als ursprünglich vorgesehen und von den zugelassenen
Leistungserbringern geplant. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 21.09.2020 für
ein Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz – GPVG ist deshalb
vorgesehen, die bürokratische Entlastung durch die Genehmigungsfreiheit unabhängig
von der zeitlichen Verzögerung des Inkrafttretens der neuen Heilmittel-Richtlinie bereits
ab dem 01.10.2020 zur Geltung kommen zu lassen. Dieses Gesetz wird aber erst im Laufe
des vierten Quartals 2020 in Kraft treten. Im Sinne der Intention des Gesetzentwurfs und
der zum 01.01.2021 in Kraft tretenden Heilmittel-Richtlinien wird empfohlen, das
Genehmigungsverfahren für Verordnungen außerhalb des Regelfalls für alle ab dem
01.10.2020 ausgestellten Verordnungen einzustellen.
Wenn du das Fettgedruckte liest: kann sein, kann nicht sein. Ganz tolle Info. Meines Wissens gibt es noch nichts aktuelleres. Daher: wo bislang Genehmigung nötig war, würde ich sie auch bis 31.12 einholen lassen.
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a.sch. schrieb:
Ich hab eine Frage zur Genehmigung außerhalb des Regelfalls.Ich bin immer davon ausgegangen, daß dies Verfahren erst nach dem 1.Januar entfällt. Nun hat mir jemand gesagt, daß es schon seit dem 1.10. ausgesetzt ist. Da ich gerade eine Verordnung erhalte die zur Genehmigung eingereicht werden müßte - wie verhält sich das? Gibt es da was schriftliches?
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Genehmigungsverfahren für Verordnungen außerhalb des Regelfalls - GKV-Spitzenverband
Danach sind fast alle Kassen der Empfehlung zum Genehmigungsverzicht gefolgt.
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W. Stangner schrieb:
die aktuelle Liste findest du beim Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen, Liste ganz unten bei:
Genehmigungsverfahren für Verordnungen außerhalb des Regelfalls - GKV-Spitzenverband
Danach sind fast alle Kassen der Empfehlung zum Genehmigungsverzicht gefolgt.
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a.sch. schrieb:
Danke!
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a.sch. schrieb:
Danke - so hab ich das befürchtet. Dann geht die VO zur Genehmigung.
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