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ein Patient von uns hat eine Dauergenehmigung für KG bei der AOK. Nun hat der Arzt eine VO über KG ZNS ausgestellt. Leider wurde vergessen, erneut um Genehmigung zu bitten und der Patient wurde entsprechend behandelt. Die VO soll nun abgerechnet werden. Vermutlich können wir KG ZNS nicht abrechnen, oder? Können wir diese VO gegebenenfalls wenigstens als allgemeine KG ( 20501) abrechnen, also runterstufen?
Schöne Grüße
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Liebe Kollegen,
ein Patient von uns hat eine Dauergenehmigung für KG bei der AOK. Nun hat der Arzt eine VO über KG ZNS ausgestellt. Leider wurde vergessen, erneut um Genehmigung zu bitten und der Patient wurde entsprechend behandelt. Die VO soll nun abgerechnet werden. Vermutlich können wir KG ZNS nicht abrechnen, oder? Können wir diese VO gegebenenfalls wenigstens als allgemeine KG ( 20501) abrechnen, also runterstufen?
Schöne Grüße
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ja, ist deckungsgleich. Die 20501 eintragen geht also sicher nicht?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich vergaß zu erwähnen, dass die Behandlerin im Vorfeld die VO auf ZNS ändern liess ( Behandlerwechsel). Hoffe, dass man noch irgendetwas erkennen kann, wenn die Ärztin das handschriftliche ZNS wegstreicht und erneut ihre Unterschrift daruntersetzt. Obwohl sie wahrscheinlich gar nicht neu unterschreibt. Man wird sehen.
Und abhaken. Plus Mitarbeiter Gespräch oder wer auch immer bei euch dafür zuständig ist
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a schubart schrieb:
Ohne Änderung meiner Meinung nach keine Chance... Schredder
Und abhaken. Plus Mitarbeiter Gespräch oder wer auch immer bei euch dafür zuständig ist
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Dass die VO zu ändern ist, habe ich schon verstanden. Werden die VO in der Arztpraxis ändern lassen, auch wenn wahrscheinlich nur ein Strich durch das handschriftliche ZNS gemacht wird. Danach kann ja dann die 20501 eingetragen werden.
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a schubart schrieb:
Meiner Meinung nach einzige Lösung Arzt fragen ob er das zns streicht. allerdings sind dann Diagnose etc. Deckungsgleich mit der dauergenemigung ?
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bettina464 schrieb:
Nein. Arzt muss das Heilmittel ändern.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Von der AOK für ein Jahr genehmigt.
Von der AOK für ein Jahr genehmigt.
Langfristiger Heilmittelbedarf nicht gelistet auf Antrag? Wenn ja, muss das Heilmittel exakt das genehmigte sein. Also ändern lassen.
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morpheus-06 schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 2.4.18 15:18:
Von der AOK für ein Jahr genehmigt.
Langfristiger Heilmittelbedarf nicht gelistet auf Antrag? Wenn ja, muss das Heilmittel exakt das genehmigte sein. Also ändern lassen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ja, danke. Werden wie oben beschrieben vorgehen.
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morpheus-06 schrieb:
Was ist eine Dauergenehmigung?
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