Herzlich willkommen in der Praxis
für PT/MT - Osteo-Fit in
Pinneberg.
Unsere hellen und freundlich
eingerichteten Räumlichkeiten
entsprechen den Anforderungen einer
komplexen Physiotherapie. Wir
arbeiten überwiegend orthopädisch
orientiert; vorrangig von PT über
MLD, MT, OMT bis hin zu Techniken
aus der Osteopathie.
Zur Unterstützung unseres Teams
suchen wir ab sofort SIE in TZ/VZ.
Zu bieten haben wir:
- Ein angemessenes Ambiente,
Arbeitsklima und Gehalt werden
garantiert.
- Bei...
für PT/MT - Osteo-Fit in
Pinneberg.
Unsere hellen und freundlich
eingerichteten Räumlichkeiten
entsprechen den Anforderungen einer
komplexen Physiotherapie. Wir
arbeiten überwiegend orthopädisch
orientiert; vorrangig von PT über
MLD, MT, OMT bis hin zu Techniken
aus der Osteopathie.
Zur Unterstützung unseres Teams
suchen wir ab sofort SIE in TZ/VZ.
Zu bieten haben wir:
- Ein angemessenes Ambiente,
Arbeitsklima und Gehalt werden
garantiert.
- Bei...
Nun hat wohl die AOK Rheinland das zum 01.07.2016 geändert. Wir haben die Kasse so selten, dass es bisher nie aufgefallen ist. Hat da jemand Ahnung oder ist das alles fürn Eimer gewesen? Wenn die Preise der AOK Nordost für alle AOK-Leistungen in unserem Gebiet gelten, könnte man sich dann notfalls darauf berufen, dass auch deren Regeln gültig sind(Strohhalm ich weiß).Oder muss uns die Kasse offiziell informieren, wenn solche Änderungen durchgeführt werden besonders wenn sie abweichend von der hiesigen AOK sind?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
physiox100 schrieb:
Uns wurden leider zwei Rezepte a.d.R. KG/US gekürzt. Ich hatte vorher noch auf Link geschaut und da sah es so aus, dass es Genehmigungspflicht nur für Ergotherapie gibt. Unsere ansässige AOK Nordost hat Genehmigungspflicht für KG-ZNS, KG-Geräte, KG im Bewegungsbecken, aber nicht für normale KG. Außerdem haben die uns damals schriftlich informiert, dass wir Rezepte wieder genehmigen lassen müssen.
Nun hat wohl die AOK Rheinland das zum 01.07.2016 geändert. Wir haben die Kasse so selten, dass es bisher nie aufgefallen ist. Hat da jemand Ahnung oder ist das alles fürn Eimer gewesen? Wenn die Preise der AOK Nordost für alle AOK-Leistungen in unserem Gebiet gelten, könnte man sich dann notfalls darauf berufen, dass auch deren Regeln gültig sind(Strohhalm ich weiß).Oder muss uns die Kasse offiziell informieren, wenn solche Änderungen durchgeführt werden besonders wenn sie abweichend von der hiesigen AOK sind?
Der Strohhalm nutzt nix. Der AOK Rheinland-Hamburg ist ja egal, wo der Versicherte mit seiner Verordnung hingeht (auch in ein anderes Bundesland) - trotzdem gilt die Genehmigungsverordnung der AOK Rh-HH und diese ist auf der Homepage des GKV-SV veröffentlicht.
Für nicht im Berufsverband organisierte Selbstständige heißt das eben: selbst und ständig nachlesen.
Gefällt mir
Offiziell müssen die Kassen nur die kassenärztlichen Vereinigungen über Änderungen betreff Genehmigungen zu VO a.d.R. informieren. In den Rahmenverträgen (zumindest für die Ergotherapie) steht auch die Verpflichtung zur Information des Berufsverbandes, der wiederum seine Mitglieder informiert.
Der Strohhalm nutzt nix. Der AOK Rheinland-Hamburg ist ja egal, wo der Versicherte mit seiner Verordnung hingeht (auch in ein anderes Bundesland) - trotzdem gilt die Genehmigungsverordnung der AOK Rh-HH und diese ist auf der Homepage des GKV-SV veröffentlicht.
Für nicht im Berufsverband organisierte Selbstständige heißt das eben: selbst und ständig nachlesen.
Hier der Link zur entsprechenden Seite des GKV-SV (Tabellen auf der Seite unten):
Genehmigungsverfahren für Verordnungen außerhalb des Regelfalls - GKV-Spitzenverband
Walli :hushed:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
W. Stangner schrieb:
eschnellmann schrieb am 9.4.18 15:07:
Offiziell müssen die Kassen nur die kassenärztlichen Vereinigungen über Änderungen betreff Genehmigungen zu VO a.d.R. informieren. In den Rahmenverträgen (zumindest für die Ergotherapie) steht auch die Verpflichtung zur Information des Berufsverbandes, der wiederum seine Mitglieder informiert.
Der Strohhalm nutzt nix. Der AOK Rheinland-Hamburg ist ja egal, wo der Versicherte mit seiner Verordnung hingeht (auch in ein anderes Bundesland) - trotzdem gilt die Genehmigungsverordnung der AOK Rh-HH und diese ist auf der Homepage des GKV-SV veröffentlicht.
Für nicht im Berufsverband organisierte Selbstständige heißt das eben: selbst und ständig nachlesen.
Hier der Link zur entsprechenden Seite des GKV-SV (Tabellen auf der Seite unten):
Genehmigungsverfahren für Verordnungen außerhalb des Regelfalls - GKV-Spitzenverband
Walli :hushed:
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
bettina464 schrieb:
Offiziell müssen die Kassen nur die kassenärztlichen Vereinigungen über Änderungen betreff Genehmigungen zu VO a.d.R. informieren. In den Rahmenverträgen (zumindest für die Ergotherapie) steht auch die Verpflichtung zur Information des Berufsverbandes, der wiederum seine Mitglieder informiert.
Der Strohhalm nutzt nix. Der AOK Rheinland-Hamburg ist ja egal, wo der Versicherte mit seiner Verordnung hingeht (auch in ein anderes Bundesland) - trotzdem gilt die Genehmigungsverordnung der AOK Rh-HH und diese ist auf der Homepage des GKV-SV veröffentlicht.
Für nicht im Berufsverband organisierte Selbstständige heißt das eben: selbst und ständig nachlesen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Break schrieb:
Bin auch AOK Nordost und hatte das Problem mit der AOK Hessen. Verordnung kam vom Abrechnungszentrum zurück. Mit der AOK Hessen in Verbindung gesetzt, um nachträgliche Genehmigung gebeten und bekommen. Funktioniert vielleicht nicht in allen Fällen
Mein Profilbild bearbeiten