Wir sind eine renommierte
Privatpraxis mit orthopädischer
Ausrichtung, die sehr eng mit den
führenden Fachärzten
zusammenarbeitet und Patienten im
Stundentakt behandelt.
MÖCHTEST DU DICH ALS
PHYSIOTHERAPEUT FREI ENTWICKELN
KÖNNEN UND FÜR DEINE LEISTUNG
GESCHÄTZT WERDEN? WENN DU
AMBITIONIERT BIS KANNST DU DICH
AUCH FÜR DIE LEITUNG BEWERBEN,
Lies weiter und lass dich
überzeugen, dass du bei uns
richtig bist.
Wir geben dir mit dem Stundentakt
die Zeit, deine Patienten mit einem
...
Privatpraxis mit orthopädischer
Ausrichtung, die sehr eng mit den
führenden Fachärzten
zusammenarbeitet und Patienten im
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Nun hat wohl die AOK Rheinland das zum 01.07.2016 geändert. Wir haben die Kasse so selten, dass es bisher nie aufgefallen ist. Hat da jemand Ahnung oder ist das alles fürn Eimer gewesen? Wenn die Preise der AOK Nordost für alle AOK-Leistungen in unserem Gebiet gelten, könnte man sich dann notfalls darauf berufen, dass auch deren Regeln gültig sind(Strohhalm ich weiß).Oder muss uns die Kasse offiziell informieren, wenn solche Änderungen durchgeführt werden besonders wenn sie abweichend von der hiesigen AOK sind?
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physiox100 schrieb:
Uns wurden leider zwei Rezepte a.d.R. KG/US gekürzt. Ich hatte vorher noch auf Link geschaut und da sah es so aus, dass es Genehmigungspflicht nur für Ergotherapie gibt. Unsere ansässige AOK Nordost hat Genehmigungspflicht für KG-ZNS, KG-Geräte, KG im Bewegungsbecken, aber nicht für normale KG. Außerdem haben die uns damals schriftlich informiert, dass wir Rezepte wieder genehmigen lassen müssen.
Nun hat wohl die AOK Rheinland das zum 01.07.2016 geändert. Wir haben die Kasse so selten, dass es bisher nie aufgefallen ist. Hat da jemand Ahnung oder ist das alles fürn Eimer gewesen? Wenn die Preise der AOK Nordost für alle AOK-Leistungen in unserem Gebiet gelten, könnte man sich dann notfalls darauf berufen, dass auch deren Regeln gültig sind(Strohhalm ich weiß).Oder muss uns die Kasse offiziell informieren, wenn solche Änderungen durchgeführt werden besonders wenn sie abweichend von der hiesigen AOK sind?
Der Strohhalm nutzt nix. Der AOK Rheinland-Hamburg ist ja egal, wo der Versicherte mit seiner Verordnung hingeht (auch in ein anderes Bundesland) - trotzdem gilt die Genehmigungsverordnung der AOK Rh-HH und diese ist auf der Homepage des GKV-SV veröffentlicht.
Für nicht im Berufsverband organisierte Selbstständige heißt das eben: selbst und ständig nachlesen.
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Offiziell müssen die Kassen nur die kassenärztlichen Vereinigungen über Änderungen betreff Genehmigungen zu VO a.d.R. informieren. In den Rahmenverträgen (zumindest für die Ergotherapie) steht auch die Verpflichtung zur Information des Berufsverbandes, der wiederum seine Mitglieder informiert.
Der Strohhalm nutzt nix. Der AOK Rheinland-Hamburg ist ja egal, wo der Versicherte mit seiner Verordnung hingeht (auch in ein anderes Bundesland) - trotzdem gilt die Genehmigungsverordnung der AOK Rh-HH und diese ist auf der Homepage des GKV-SV veröffentlicht.
Für nicht im Berufsverband organisierte Selbstständige heißt das eben: selbst und ständig nachlesen.
Hier der Link zur entsprechenden Seite des GKV-SV (Tabellen auf der Seite unten):
Genehmigungsverfahren für Verordnungen außerhalb des Regelfalls - GKV-Spitzenverband
Walli :hushed:
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W. Stangner schrieb:
eschnellmann schrieb am 9.4.18 15:07:
Offiziell müssen die Kassen nur die kassenärztlichen Vereinigungen über Änderungen betreff Genehmigungen zu VO a.d.R. informieren. In den Rahmenverträgen (zumindest für die Ergotherapie) steht auch die Verpflichtung zur Information des Berufsverbandes, der wiederum seine Mitglieder informiert.
Der Strohhalm nutzt nix. Der AOK Rheinland-Hamburg ist ja egal, wo der Versicherte mit seiner Verordnung hingeht (auch in ein anderes Bundesland) - trotzdem gilt die Genehmigungsverordnung der AOK Rh-HH und diese ist auf der Homepage des GKV-SV veröffentlicht.
Für nicht im Berufsverband organisierte Selbstständige heißt das eben: selbst und ständig nachlesen.
Hier der Link zur entsprechenden Seite des GKV-SV (Tabellen auf der Seite unten):
Genehmigungsverfahren für Verordnungen außerhalb des Regelfalls - GKV-Spitzenverband
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bettina464 schrieb:
Offiziell müssen die Kassen nur die kassenärztlichen Vereinigungen über Änderungen betreff Genehmigungen zu VO a.d.R. informieren. In den Rahmenverträgen (zumindest für die Ergotherapie) steht auch die Verpflichtung zur Information des Berufsverbandes, der wiederum seine Mitglieder informiert.
Der Strohhalm nutzt nix. Der AOK Rheinland-Hamburg ist ja egal, wo der Versicherte mit seiner Verordnung hingeht (auch in ein anderes Bundesland) - trotzdem gilt die Genehmigungsverordnung der AOK Rh-HH und diese ist auf der Homepage des GKV-SV veröffentlicht.
Für nicht im Berufsverband organisierte Selbstständige heißt das eben: selbst und ständig nachlesen.
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Break schrieb:
Bin auch AOK Nordost und hatte das Problem mit der AOK Hessen. Verordnung kam vom Abrechnungszentrum zurück. Mit der AOK Hessen in Verbindung gesetzt, um nachträgliche Genehmigung gebeten und bekommen. Funktioniert vielleicht nicht in allen Fällen
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