Schwerpunktpraxis für
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
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hab mal wieder ein Abrechnungsproblem. Kann ich folgende Rezepte verwenden.
ErstVO: 16.9. 6xKG
Folge VO: 13.11. 6xKG
Folge VO: 13.11. 6xKGG
Erst VO: 13.11. 6x MLD
Die Frage ist kann ich die beiden Folgeverodnungen vom 13.11. machen?
Danke für eure Hilfe
Gruss
Ptdidi
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Problem beschreiben
Ptdidi schrieb:
Hallo Zusammen,
hab mal wieder ein Abrechnungsproblem. Kann ich folgende Rezepte verwenden.
ErstVO: 16.9. 6xKG
Folge VO: 13.11. 6xKG
Folge VO: 13.11. 6xKGG
Erst VO: 13.11. 6x MLD
Die Frage ist kann ich die beiden Folgeverodnungen vom 13.11. machen?
Danke für eure Hilfe
Gruss
Ptdidi
Gruß Dún
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Es geht immer um die gleiche Diagnose.
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Ptdidi schrieb:
Hallo!
Es geht immer um die gleiche Diagnose.
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Problem beschreiben
Dúnhan schrieb:
Welche Diagnosen zur jeweiligen Verordnung liegen vor?
Gruß Dún
Gruß Dún
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Muss man dann das Rezeptdatum ändern?
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Ptdidi schrieb:
Was meinst du mit "ggf. lassen sie sich aber nacheinander durchführen.?
Muss man dann das Rezeptdatum ändern?
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daniel40 schrieb:
Jupp , Datum muss geändert werden ...eins nach dem anderen ... :point_up:
Gruß Dún
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Dúnhan schrieb:
Im besten Fall ist auf einer der bd. Folge-VO ein späterer Behandlungsbeginn eingetragen. Dann muss nichts geändert werden.
Gruß Dún
Es liegt immer an der Diagnose !
Wenn der Arzt ein Rezept verschreibt, dann löst die Diagnose 1 "Fall" aus.
Der Arzt stellt die Diagnose und wählt den entsprechenden Indikationsschlüssel aus.
Und nun musst Du als Physio wissen, dass pro Fall( also pro Diagnose) immer nur 1 vorrangiges "Heilmittel", also z.B. KG oder MT oder KGG und 1 ergänzendes Heilmittel, z.B. Fango, ET,... verordnet werden darf ( im Heilmittelkatalog steht genau beschrieben, wann man was darf, einzige Ausnahme ist hier D1).
Nur wenn 2 verschiedene Diagnosen vorliegen, dann dürfen auch 2 Rezepte mit jeweils 1 vorrangigen Heilmittel parallel laufen, denn dann hast Du ja zeitgleich 2 "Fälle" (an einem Patient)....im Sinne von: man kann ja gleichzeitig Läuse und Flöhe haben....
Schau mal auf Deine Rezepte nach Knie-OPs, da hast Du 1 Rezept KG mit Dg z.B. Arthroskopie re. Knie und dann bekommst Du zeitgleich ein 2. Rezept mit MLD 30. Hmm? Das betrifft ja auch das re. Knie und MLD ist auch ein vorrangiges Heilmittel - aber lies genau: die Diagnose ist dann eine Andere, z.B. Lymphabflussstörung re.Knie - also ? Dann darfst Du zeitgleich behandeln und abrechnen, denn das sind jetzt eben 2 Fälle.
Hab ich mich so verständlich ausgedrückt, dass Dir das weiterhilft ?
Herzlicher Gruss
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Wärmfläschchen schrieb:
Hi,
Es liegt immer an der Diagnose !
Wenn der Arzt ein Rezept verschreibt, dann löst die Diagnose 1 "Fall" aus.
Der Arzt stellt die Diagnose und wählt den entsprechenden Indikationsschlüssel aus.
Und nun musst Du als Physio wissen, dass pro Fall( also pro Diagnose) immer nur 1 vorrangiges "Heilmittel", also z.B. KG oder MT oder KGG und 1 ergänzendes Heilmittel, z.B. Fango, ET,... verordnet werden darf ( im Heilmittelkatalog steht genau beschrieben, wann man was darf, einzige Ausnahme ist hier D1).
Nur wenn 2 verschiedene Diagnosen vorliegen, dann dürfen auch 2 Rezepte mit jeweils 1 vorrangigen Heilmittel parallel laufen, denn dann hast Du ja zeitgleich 2 "Fälle" (an einem Patient)....im Sinne von: man kann ja gleichzeitig Läuse und Flöhe haben....
Schau mal auf Deine Rezepte nach Knie-OPs, da hast Du 1 Rezept KG mit Dg z.B. Arthroskopie re. Knie und dann bekommst Du zeitgleich ein 2. Rezept mit MLD 30. Hmm? Das betrifft ja auch das re. Knie und MLD ist auch ein vorrangiges Heilmittel - aber lies genau: die Diagnose ist dann eine Andere, z.B. Lymphabflussstörung re.Knie - also ? Dann darfst Du zeitgleich behandeln und abrechnen, denn das sind jetzt eben 2 Fälle.
Hab ich mich so verständlich ausgedrückt, dass Dir das weiterhilft ?
Herzlicher Gruss
du scheibst: die Diagnose ist dann eine Andere, z.B. Lymphabflussstörung re.Knie - also ? Das ist keine Diagnose, sondern eine Leitsymptomatik
Hier am Beispiel Knie ist das entscheidende der neue IKS -> LY1a
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Tempelritter schrieb:
in deinem Beispiel Knie bleibt die Diagnose die gleiche - Arthroskopie re. Knie
du scheibst: die Diagnose ist dann eine Andere, z.B. Lymphabflussstörung re.Knie - also ? Das ist keine Diagnose, sondern eine Leitsymptomatik
Hier am Beispiel Knie ist das entscheidende der neue IKS -> LY1a
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Dúnhan schrieb:
In dem Fall kannst du die bd. Folge-VO nicht gleichzeitig abarbeiten. Ggf. lassen sie sich aber nacheinander durchführen.
Gruß Dún
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