Wir suchen zum nächstmöglichen
Zeitpunkt unbefristet in Voll- oder
Teilzeit für das Therapieteam der
Klinik für Geriatrie im
Interdisziplinären Therapiezentrum
des Albertinen Krankenhauses Sie!
Ihre Aufgaben
- physiotherapeutische
Befunderhebung auf Grundlage der
ICF
- Planung, Durchführung und
Evaluation der
physiotherapeutischen Behandlung
nach unterschiedlichen
Behandlungskonzepten
- Evaluation, Anpassung und
Organisation von Orthesen und
Hilfsmitteln zur Verbesserung der
Mobilit...
Zeitpunkt unbefristet in Voll- oder
Teilzeit für das Therapieteam der
Klinik für Geriatrie im
Interdisziplinären Therapiezentrum
des Albertinen Krankenhauses Sie!
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- physiotherapeutische
Befunderhebung auf Grundlage der
ICF
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Ich habe hier ein zweites Rezept einer Patientin liegen.
Das erste Rezept war EVO WS1e, ICD M51.9 mit 6xKMT zu behandeln.
Jetzt liegt ein Rezept vor EVO WS1a, ICD nach wie vor M51.9 mit 6xKG zu behandeln.
Laut HMK ist die Gesamtverordnungsmenge bei WS1 6x. Das passt mit dem ersten Rezept soweit. Allerdings wage ich zu bezweifeln, dass das zweite Rezept bei gleicher Diagnose immer noch eine EVO ist. Was wäre jetzt allerdings die Folge und somit die notwendige Änderung auf dem Rezept? FVO oder adR (wegen der längst erreichten Gesamt-VO-Menge?
Gruß und vielen Dank,
Sven
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Sven Brandhorst schrieb:
Moin moin!
Ich habe hier ein zweites Rezept einer Patientin liegen.
Das erste Rezept war EVO WS1e, ICD M51.9 mit 6xKMT zu behandeln.
Jetzt liegt ein Rezept vor EVO WS1a, ICD nach wie vor M51.9 mit 6xKG zu behandeln.
Laut HMK ist die Gesamtverordnungsmenge bei WS1 6x. Das passt mit dem ersten Rezept soweit. Allerdings wage ich zu bezweifeln, dass das zweite Rezept bei gleicher Diagnose immer noch eine EVO ist. Was wäre jetzt allerdings die Folge und somit die notwendige Änderung auf dem Rezept? FVO oder adR (wegen der längst erreichten Gesamt-VO-Menge?
Gruß und vielen Dank,
Sven
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idefix- schrieb:
Vo.adR geht nicht, es muss erst die Folgeverordnung ausgeschöpft werden. eigenes Lehrgeld schon bezahlt
Mit einer Vo adR beginnen geht nur beim langfristigen Heilmittelbedarf.
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Tempelritter schrieb:
der Regelfall in der Frage von Sven ist bereits ausgeschöpft.
Mit einer Vo adR beginnen geht nur beim langfristigen Heilmittelbedarf.
Allerdings wurde der ICD jetzt auf M94.8 geändert. Mein PraxWin wehrt sich jetzt, dass es ja keine Erstverordnung in den letzten 12 Wochen gab. Ich bin sogar fast geneigt das so zu glauben. Neuer ICD = neuer Regelfall?
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Sven Brandhorst schrieb:
Ach, Rezept wurde anstandslos auf FV WS2a geändert - warum auch nicht.
Allerdings wurde der ICD jetzt auf M94.8 geändert. Mein PraxWin wehrt sich jetzt, dass es ja keine Erstverordnung in den letzten 12 Wochen gab. Ich bin sogar fast geneigt das so zu glauben. Neuer ICD = neuer Regelfall?
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Tempelritter schrieb:
Folge Vo. bei Ws2a oder Vo. adR bei Ws1a beide Varianten wären möglich.
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