Ich bin jetzt seit letztem Jahr September selbstständig. Seitdem kämpfe ich mich durch das Rezeptwirrwarr und bin bei Fragen in diesem Forum immer fündig geworden ohne selbst aktiv etwas posten zu müssen.
Jetzt hat mich allerdings eine erste Absetzung erwischt und ich verstehe nicht wieso. Abrechnen tue ich über Noventi und von denen kam bisher nur die Begründung "Fristverletzung Behandlungsende Entlassmanagment". Mehr weiß ich leider auch nicht.
Das Rezept ist vom 02.05.2023, 1-3x wöchentlich, MLD-30 über 6x, 1. Termin war am 04.05.2023, der letzte am 19.05.2023
Kreuz bei "dringlicher Behandlungsbedarf" ist gesetzt, aber es wurde ja in den 14 Tagen begonnen. Es gibt auch ein Kreuz bei "Unfallfolgen", aber da habe ich bisher nichts relevantes für die Abrechnung zu gefunden.
ICD-10-Codes: S82.82 und S81.85, LYa
OP war am 18.04.2023
Ich möchte einfach nur verstehen, was ich falsch gemacht habe oder woran ich ein "Entlassmanagement" erkenne?
Das Programm ORA hatte auch nichts zu beanstanden gehabt und eigentlich gibt einem das wirklich gute Hinweise.
Ich freue mich auf euer Schwarmwissen und danke schon einmal für die Antworten.
Liebe Grüße
Atheia
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Hallo :)
ich lese schon seit längerem fleißig hier mit.
Ich bin jetzt seit letztem Jahr September selbstständig. Seitdem kämpfe ich mich durch das Rezeptwirrwarr und bin bei Fragen in diesem Forum immer fündig geworden ohne selbst aktiv etwas posten zu müssen.
Jetzt hat mich allerdings eine erste Absetzung erwischt und ich verstehe nicht wieso. Abrechnen tue ich über Noventi und von denen kam bisher nur die Begründung "Fristverletzung Behandlungsende Entlassmanagment". Mehr weiß ich leider auch nicht.
Das Rezept ist vom 02.05.2023, 1-3x wöchentlich, MLD-30 über 6x, 1. Termin war am 04.05.2023, der letzte am 19.05.2023
Kreuz bei "dringlicher Behandlungsbedarf" ist gesetzt, aber es wurde ja in den 14 Tagen begonnen. Es gibt auch ein Kreuz bei "Unfallfolgen", aber da habe ich bisher nichts relevantes für die Abrechnung zu gefunden.
ICD-10-Codes: S82.82 und S81.85, LYa
OP war am 18.04.2023
Ich möchte einfach nur verstehen, was ich falsch gemacht habe oder woran ich ein "Entlassmanagement" erkenne?
Das Programm ORA hatte auch nichts zu beanstanden gehabt und eigentlich gibt einem das wirklich gute Hinweise.
Ich freue mich auf euer Schwarmwissen und danke schon einmal für die Antworten.
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Atheia
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Atheia schrieb:
Hallo :)
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Ich bin jetzt seit letztem Jahr September selbstständig. Seitdem kämpfe ich mich durch das Rezeptwirrwarr und bin bei Fragen in diesem Forum immer fündig geworden ohne selbst aktiv etwas posten zu müssen.
Jetzt hat mich allerdings eine erste Absetzung erwischt und ich verstehe nicht wieso. Abrechnen tue ich über Noventi und von denen kam bisher nur die Begründung "Fristverletzung Behandlungsende Entlassmanagment". Mehr weiß ich leider auch nicht.
Das Rezept ist vom 02.05.2023, 1-3x wöchentlich, MLD-30 über 6x, 1. Termin war am 04.05.2023, der letzte am 19.05.2023
Kreuz bei "dringlicher Behandlungsbedarf" ist gesetzt, aber es wurde ja in den 14 Tagen begonnen. Es gibt auch ein Kreuz bei "Unfallfolgen", aber da habe ich bisher nichts relevantes für die Abrechnung zu gefunden.
ICD-10-Codes: S82.82 und S81.85, LYa
OP war am 18.04.2023
Ich möchte einfach nur verstehen, was ich falsch gemacht habe oder woran ich ein "Entlassmanagement" erkenne?
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Die Heilmittelbehandlung muss innerhalb von sieben Kalendertagen nach Entlassung aufgenommen werden und innerhalb von zwölf Kalendertagen abgeschlossen sein; nicht in Anspruch genommene Behandlungseinheiten verfallen nach zwölf Tagen. (Quelle: aok.de)
Vom 4.5. bis 19.5. sind demnach (rechenrechenrechen) ein paar Tage zu viel.
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Die Heilmittelbehandlung muss innerhalb von sieben Kalendertagen nach Entlassung aufgenommen werden und [u]innerhalb von zwölf Kalendertagen abgeschlossen sein[/u]; nicht in Anspruch genommene Behandlungseinheiten verfallen nach zwölf Tagen. (Quelle: aok.de)
Vom 4.5. bis 19.5. sind demnach (rechenrechenrechen) ein paar Tage zu viel.
Entlassmangement-VO hat einen rosa Balken quer über das Adressfeld. Wenn nicht, ist es kein Entlassmanegement.
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Entlassmangement-VO hat einen rosa Balken quer über das Adressfeld. Wenn nicht, ist es kein Entlassmanegement.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Entlassmangement-VO hat einen rosa Balken quer über das Adressfeld. Wenn nicht, ist es kein Entlassmanegement.
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Gut zuw wissen, aber der wäre mir sicherlich aufgefallen. Ich mache von allen Rezepten eine Kopie und auf dieser sehe ich auch keine Anzeichen für den Rosa Balken. Also am besten da einmal anrufen und nachfragen?
Aber schon einmal Dankeschön für die Info, man lernt eben nie aus, egal wie bemüht man ist.
Edit: Außerdem wurde ja das komplette Rezept abgesetzt. Wenns Entlassmanagement wäre, dürften ja nur die über der 12 Tage Frist nicht bezahlt werden?
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Gut zuw wissen, aber der wäre mir sicherlich aufgefallen. Ich mache von allen Rezepten eine Kopie und auf dieser sehe ich auch keine Anzeichen für den Rosa Balken. Also am besten da einmal anrufen und nachfragen?
Aber schon einmal Dankeschön für die Info, man lernt eben nie aus, egal wie bemüht man ist.
Edit: Außerdem wurde ja das komplette Rezept abgesetzt. Wenns Entlassmanagement wäre, dürften ja nur die über der 12 Tage Frist nicht bezahlt werden?
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Atheia schrieb:
Gut zuw wissen, aber der wäre mir sicherlich aufgefallen. Ich mache von allen Rezepten eine Kopie und auf dieser sehe ich auch keine Anzeichen für den Rosa Balken. Also am besten da einmal anrufen und nachfragen?
Aber schon einmal Dankeschön für die Info, man lernt eben nie aus, egal wie bemüht man ist.
Edit: Außerdem wurde ja das komplette Rezept abgesetzt. Wenns Entlassmanagement wäre, dürften ja nur die über der 12 Tage Frist nicht bezahlt werden?
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Früher konnte man auch an der Pseudoarztnummer "4444444" ein Entlassmanagement erkennen. Ich bin mir aber weder sicher, ob das noch gilt und ob der von Lars erwähnte Schriftzug auch dann verpflichtend war/ist.
Und ja, nach meinem Verständnis dürften nur die zu viel abgegebenen Behandlungen abgesetzt werden.
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Früher konnte man auch an der Pseudoarztnummer "4444444" ein Entlassmanagement erkennen. Ich bin mir aber weder sicher, ob das noch gilt und ob der von Lars erwähnte Schriftzug auch dann verpflichtend war/ist.
Und ja, nach meinem Verständnis dürften nur die zu viel abgegebenen Behandlungen abgesetzt werden.
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springlukas schrieb:
Früher konnte man auch an der Pseudoarztnummer "4444444" ein Entlassmanagement erkennen. Ich bin mir aber weder sicher, ob das noch gilt und ob der von Lars erwähnte Schriftzug auch dann verpflichtend war/ist.
Und ja, nach meinem Verständnis dürften nur die zu viel abgegebenen Behandlungen abgesetzt werden.
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springlukas schrieb am 19.07.2023 15:58 Uhr:Früher konnte man auch an der Pseudoarztnummer "4444444" ein Entlassmanagement erkennen. Ich bin mir aber weder sicher, ob das noch gilt und ob der von Lars erwähnte Schriftzug auch dann verpflichtend war/ist.
Nach Anlage 3a BRV:
"Verordnungen im Rahmen des Entlassmanagements sind mit einer additiven Kennzeichnung „Entlassmanagement“ (gemäß Rahmenvertrag Entlassmanagement nach § 39 Absatz 1a Satz 10 SGB V) Link zu kennzeichnen. Für nicht gekennzeichnete Verordnungen im Rahmen des Entlassmanagements gelten die Regelungen vertragsärztlich ausgestellter Verordnungen.
Die Pseudo-Arztnummer war noch nie maßgeblich.🫣
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[mention]springlukas[/mention]
[zitat][b]springlukas schrieb am 19.07.2023 15:58 Uhr:[/b]Früher konnte man auch an der Pseudoarztnummer "4444444" ein Entlassmanagement erkennen. Ich bin mir aber weder sicher, ob das noch gilt und ob der von Lars erwähnte Schriftzug auch dann verpflichtend war/ist.
[/zitat]Nach Anlage 3a BRV:
"[i]Verordnungen im Rahmen des Entlassmanagements sind mit einer additiven Kennzeichnung „Entlassmanagement“ (gemäß Rahmenvertrag Entlassmanagement nach § 39 Absatz 1a Satz 10 SGB V) https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://www.kbv.de/media/sp/Rahmenvertrag_Entlassmanagement.pdf&ved=2ahUKEwiziKXmh5uAAxXFyLsIHQkzAW4QFnoECBYQAQ&usg=AOvVaw1zn8ViR54kF_niCguxKzTW zu kennzeichnen. Für nicht gekennzeichnete Verordnungen im Rahmen des Entlassmanagements gelten die Regelungen vertragsärztlich ausgestellter Verordnungen[/i].
Die Pseudo-Arztnummer war noch nie maßgeblich.🫣
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@springlukas
springlukas schrieb am 19.07.2023 15:58 Uhr:Früher konnte man auch an der Pseudoarztnummer "4444444" ein Entlassmanagement erkennen. Ich bin mir aber weder sicher, ob das noch gilt und ob der von Lars erwähnte Schriftzug auch dann verpflichtend war/ist.
Nach Anlage 3a BRV:
"Verordnungen im Rahmen des Entlassmanagements sind mit einer additiven Kennzeichnung „Entlassmanagement“ (gemäß Rahmenvertrag Entlassmanagement nach § 39 Absatz 1a Satz 10 SGB V) Link zu kennzeichnen. Für nicht gekennzeichnete Verordnungen im Rahmen des Entlassmanagements gelten die Regelungen vertragsärztlich ausgestellter Verordnungen.
Die Pseudo-Arztnummer war noch nie maßgeblich.🫣
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@Atheia Eindeutig Widerspruch einlegen. Der Balken hat den Schriftzug "Entlassmanagement" und bleibt bei eine Kopie eigentlich sichtbar.
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[mention]Atheia[/mention] Eindeutig Widerspruch einlegen. Der Balken hat den Schriftzug "Entlassmanagement" und bleibt bei eine Kopie eigentlich sichtbar.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Atheia Eindeutig Widerspruch einlegen. Der Balken hat den Schriftzug "Entlassmanagement" und bleibt bei eine Kopie eigentlich sichtbar.
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@Lars van Ravenzwaaij Es gibt auch Varianten ohne den Querbalken. Hatte ich letzens auch. Die Arztnummer 4444444 bei Entlassmanagment gibt es wol nicht mehr, es muss eine Artztnummer angegeben werden. Im Status steht eine einstellige Ziffer "4" an letzter Stelle, Betriebsstättennummer beginnt mit 75...... Hab die Info von meinen RZ.
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Es gibt auch Varianten ohne den Querbalken. Hatte ich letzens auch. Die Arztnummer 4444444 bei Entlassmanagment gibt es wol nicht mehr, es muss eine Artztnummer angegeben werden. Im Status steht eine einstellige Ziffer "4" an letzter Stelle, Betriebsstättennummer beginnt mit 75...... Hab die Info von meinen RZ.
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ergo19 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Es gibt auch Varianten ohne den Querbalken. Hatte ich letzens auch. Die Arztnummer 4444444 bei Entlassmanagment gibt es wol nicht mehr, es muss eine Artztnummer angegeben werden. Im Status steht eine einstellige Ziffer "4" an letzter Stelle, Betriebsstättennummer beginnt mit 75...... Hab die Info von meinen RZ.
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Okay jetzt bin ich irritiert. Der Status meines Patienten ist 5000000, aber die Betriebsstättennummer beginnt tatsächlich mit 75. scream
Dabei tüftel ich grad schon so schön am Widerspruchsschreiben
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Okay jetzt bin ich irritiert. Der Status meines Patienten ist 5000000, aber die Betriebsstättennummer beginnt tatsächlich mit 75. [emoji]scream[/emoji]
Dabei tüftel ich grad schon so schön am Widerspruchsschreiben
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Atheia schrieb:
Okay jetzt bin ich irritiert. Der Status meines Patienten ist 5000000, aber die Betriebsstättennummer beginnt tatsächlich mit 75. scream
Dabei tüftel ich grad schon so schön am Widerspruchsschreiben
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@Atheia Betriebsstätte ist völlig uninteressant (auch wenn 75 Krankenhaus bedeutet), kann ja auch in der Ambulanz ausgestellt worden sein.
Der rosa Balken ist das einzige und entscheidende Kriterium für Entlassmanagement!
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[mention]Atheia[/mention] Betriebsstätte ist völlig uninteressant (auch wenn 75 Krankenhaus bedeutet), kann ja auch in der Ambulanz ausgestellt worden sein.
Der rosa Balken ist das einzige und entscheidende Kriterium für Entlassmanagement!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Atheia Betriebsstätte ist völlig uninteressant (auch wenn 75 Krankenhaus bedeutet), kann ja auch in der Ambulanz ausgestellt worden sein.
Der rosa Balken ist das einzige und entscheidende Kriterium für Entlassmanagement!
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Wenn man das alles hier so als Außenstehende liest (ich arbeite in der Klinik und das ist bürokratisch schon schlimm genug!), dann kann man sich nur an den Kopf fassen! Haben wir wirklich keine anderen Probleme, als Nummern an der richtigen Stelle und Reihenfolge, Balken, Kreuzchen und Codes.....weary
Wie krank ist das??
Ich fürchte nur leider das Limit an Wahnsinn, bürokratischer Kriegsführung mit den Krankenkassen, erniedrigender Kleinkariertheit und Pedanterie ist noch nicht erreichtconfounded
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Wenn man das alles hier so als Außenstehende liest (ich arbeite in der Klinik und das ist bürokratisch schon schlimm genug!), dann kann man sich nur an den Kopf fassen! Haben wir wirklich keine anderen Probleme, als Nummern an der richtigen Stelle und Reihenfolge, Balken, Kreuzchen und Codes.....[emoji]weary[/emoji]
Wie krank ist das??
Ich fürchte nur leider das Limit an Wahnsinn, bürokratischer Kriegsführung mit den Krankenkassen, erniedrigender Kleinkariertheit und Pedanterie ist noch nicht erreicht[emoji]confounded[/emoji]
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Eva schrieb:
Wenn man das alles hier so als Außenstehende liest (ich arbeite in der Klinik und das ist bürokratisch schon schlimm genug!), dann kann man sich nur an den Kopf fassen! Haben wir wirklich keine anderen Probleme, als Nummern an der richtigen Stelle und Reihenfolge, Balken, Kreuzchen und Codes.....weary
Wie krank ist das??
Ich fürchte nur leider das Limit an Wahnsinn, bürokratischer Kriegsführung mit den Krankenkassen, erniedrigender Kleinkariertheit und Pedanterie ist noch nicht erreichtconfounded
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@ergo19 Sorry, lese unser Vertrag! Nur und ausschließlich der rosa Balken ist entscheidend. Ohne den Balken ist es eine stinknormale Verordnung. RZ hin oder her!
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[mention]ergo19[/mention] Sorry, lese unser Vertrag! Nur und ausschließlich der rosa Balken ist entscheidend. Ohne den Balken ist es eine stinknormale Verordnung. RZ hin oder her!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ergo19 Sorry, lese unser Vertrag! Nur und ausschließlich der rosa Balken ist entscheidend. Ohne den Balken ist es eine stinknormale Verordnung. RZ hin oder her!
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Okay, Widerspruch ist geschrieben. Ich bin gespannt was dabei heraus kommt.
Und ja, dieser Papierwahnsinn ist unfassbar. Wie viel Stunden man gerade als "Neuling" damit zubringt sich die Fachseiten durchzulesen, sämtliche Fragen die man so hat abzuarbeiten. Ich hatte am Anfang einen ganzen Block voll Fragen, den ich mir Mühsam selbst zusammengekratzt habe und manchmal steht einem immer noch das P in den Augen, wenn dann wieder was unerwartetes kommt.
Gott sei Dank, habe ich einen echt wahnsinnig tollen Steuerberater, der mir immer wieder so gut er kann zur Seite steht, sonst hätte ich wahrscheinlich schon lange alles wieder hingeschmissen, dabei tut die Selbstständigkeit unglaublich gut und macht unglaublich viel Spaß. Na ja, kann halt nicht alles positiv sein.
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Okay, Widerspruch ist geschrieben. Ich bin gespannt was dabei heraus kommt.
Und ja, dieser Papierwahnsinn ist unfassbar. Wie viel Stunden man gerade als "Neuling" damit zubringt sich die Fachseiten durchzulesen, sämtliche Fragen die man so hat abzuarbeiten. Ich hatte am Anfang einen ganzen Block voll Fragen, den ich mir Mühsam selbst zusammengekratzt habe und manchmal steht einem immer noch das P in den Augen, wenn dann wieder was unerwartetes kommt.
Gott sei Dank, habe ich einen echt wahnsinnig tollen Steuerberater, der mir immer wieder so gut er kann zur Seite steht, sonst hätte ich wahrscheinlich schon lange alles wieder hingeschmissen, dabei tut die Selbstständigkeit unglaublich gut und macht unglaublich viel Spaß. Na ja, kann halt nicht alles positiv sein.
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Atheia schrieb:
Okay, Widerspruch ist geschrieben. Ich bin gespannt was dabei heraus kommt.
Und ja, dieser Papierwahnsinn ist unfassbar. Wie viel Stunden man gerade als "Neuling" damit zubringt sich die Fachseiten durchzulesen, sämtliche Fragen die man so hat abzuarbeiten. Ich hatte am Anfang einen ganzen Block voll Fragen, den ich mir Mühsam selbst zusammengekratzt habe und manchmal steht einem immer noch das P in den Augen, wenn dann wieder was unerwartetes kommt.
Gott sei Dank, habe ich einen echt wahnsinnig tollen Steuerberater, der mir immer wieder so gut er kann zur Seite steht, sonst hätte ich wahrscheinlich schon lange alles wieder hingeschmissen, dabei tut die Selbstständigkeit unglaublich gut und macht unglaublich viel Spaß. Na ja, kann halt nicht alles positiv sein.
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Vielen lieben Dank übrigens für die Hilfreichen Antworten smiley
Ich hab das in meinem eigenen "Fragen-Antwort-Katalog" vermerkt und hoffe, dass ich mit dem Widerspruch durchkomme.
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Vielen lieben Dank übrigens für die Hilfreichen Antworten [emoji]smiley[/emoji]
Ich hab das in meinem eigenen "Fragen-Antwort-Katalog" vermerkt und hoffe, dass ich mit dem Widerspruch durchkomme.
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Atheia schrieb:
Vielen lieben Dank übrigens für die Hilfreichen Antworten smiley
Ich hab das in meinem eigenen "Fragen-Antwort-Katalog" vermerkt und hoffe, dass ich mit dem Widerspruch durchkomme.
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@ergo19 Siehe auch Anlage 2 des Rahmenvertrages Entlassmanagement nach § 39 Absatz 1a Satz 10 SGB V:
Die Betriebsstättennummer hat null Aussagekraft.
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[mention]ergo19[/mention] Siehe auch Anlage 2 des Rahmenvertrages Entlassmanagement nach § 39 Absatz 1a Satz 10 SGB V:
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Die Betriebsstättennummer hat null Aussagekraft.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ergo19 Siehe auch Anlage 2 des Rahmenvertrages Entlassmanagement nach § 39 Absatz 1a Satz 10 SGB V:
Die Betriebsstättennummer hat null Aussagekraft.
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@Lars van Ravenzwaaij ...und leider ist man in Deutschland so unglaublich arrogant für sich zu beanspruchen, man hat hier das beste System, anstatt mal zu den Nachbarn zu blicken, vielleicht können die ja auch was (besser!). Das bezieht sich im übrigen nicht nur auf die Heilmittelpolitik.
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] ...und leider ist man in Deutschland so unglaublich arrogant für sich zu beanspruchen, man hat hier das beste System, anstatt mal zu den Nachbarn zu blicken, vielleicht können die ja auch was (besser!). Das bezieht sich im übrigen nicht nur auf die Heilmittelpolitik.
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Eva schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ...und leider ist man in Deutschland so unglaublich arrogant für sich zu beanspruchen, man hat hier das beste System, anstatt mal zu den Nachbarn zu blicken, vielleicht können die ja auch was (besser!). Das bezieht sich im übrigen nicht nur auf die Heilmittelpolitik.
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@massu Derzeit liegt das Renteneintrittsalter in Frankreich bei 62 Jahren. Tatsächlich beginnt der Ruhestand im Schnitt später: Wer für eine volle Rente nicht lange genug eingezahlt hat, arbeitet länger. Mit 67 gibt es dann unabhängig von der Einzahldauer Rente ohne Abschlag.
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[mention]massu[/mention] Derzeit liegt das Renteneintrittsalter in Frankreich bei 62 Jahren. Tatsächlich beginnt der Ruhestand im Schnitt später: Wer für eine volle Rente nicht lange genug eingezahlt hat, arbeitet länger. Mit 67 gibt es dann unabhängig von der Einzahldauer Rente ohne Abschlag.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Derzeit liegt das Renteneintrittsalter in Frankreich bei 62 Jahren. Tatsächlich beginnt der Ruhestand im Schnitt später: Wer für eine volle Rente nicht lange genug eingezahlt hat, arbeitet länger. Mit 67 gibt es dann unabhängig von der Einzahldauer Rente ohne Abschlag.
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Die Heilmittelbehandlung muss innerhalb von sieben Kalendertagen nach Entlassung aufgenommen werden und innerhalb von zwölf Kalendertagen abgeschlossen sein; nicht in Anspruch genommene Behandlungseinheiten verfallen nach zwölf Tagen. (Quelle: aok.de)
Vom 4.5. bis 19.5. sind demnach (rechenrechenrechen) ein paar Tage zu viel.
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ich lese schon seit längerem fleißig hier mit.
Ich bin jetzt seit letztem Jahr September selbstständig. Seitdem kämpfe ich mich durch das Rezeptwirrwarr und bin bei Fragen in diesem Forum immer fündig geworden ohne selbst aktiv etwas posten zu müssen.
Jetzt hat mich allerdings eine erste Absetzung erwischt und ich verstehe nicht wieso. Abrechnen tue ich über Noventi und von denen kam bisher nur die Begründung "Fristverletzung Behandlungsende Entlassmanagment". Mehr weiß ich leider auch nicht.
Das Rezept ist vom 02.05.2023, 1-3x wöchentlich, MLD-30 über 6x, 1. Termin war am 04.05.2023, der letzte am 19.05.2023
Kreuz bei "dringlicher Behandlungsbedarf" ist gesetzt, aber es wurde ja in den 14 Tagen begonnen. Es gibt auch ein Kreuz bei "Unfallfolgen", aber da habe ich bisher nichts relevantes für die Abrechnung zu gefunden.
ICD-10-Codes: S82.82 und S81.85, LYa
OP war am 18.04.2023
Ich möchte einfach nur verstehen, was ich falsch gemacht habe oder woran ich ein "Entlassmanagement" erkenne?
Das Programm ORA hatte auch nichts zu beanstanden gehabt und eigentlich gibt einem das wirklich gute Hinweise.
Ich freue mich auf euer Schwarmwissen und danke schon einmal für die Antworten.
Liebe Grüße
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Problem beschreiben
Atheia schrieb:
Hallo :)
ich lese schon seit längerem fleißig hier mit.
Ich bin jetzt seit letztem Jahr September selbstständig. Seitdem kämpfe ich mich durch das Rezeptwirrwarr und bin bei Fragen in diesem Forum immer fündig geworden ohne selbst aktiv etwas posten zu müssen.
Jetzt hat mich allerdings eine erste Absetzung erwischt und ich verstehe nicht wieso. Abrechnen tue ich über Noventi und von denen kam bisher nur die Begründung "Fristverletzung Behandlungsende Entlassmanagment". Mehr weiß ich leider auch nicht.
Das Rezept ist vom 02.05.2023, 1-3x wöchentlich, MLD-30 über 6x, 1. Termin war am 04.05.2023, der letzte am 19.05.2023
Kreuz bei "dringlicher Behandlungsbedarf" ist gesetzt, aber es wurde ja in den 14 Tagen begonnen. Es gibt auch ein Kreuz bei "Unfallfolgen", aber da habe ich bisher nichts relevantes für die Abrechnung zu gefunden.
ICD-10-Codes: S82.82 und S81.85, LYa
OP war am 18.04.2023
Ich möchte einfach nur verstehen, was ich falsch gemacht habe oder woran ich ein "Entlassmanagement" erkenne?
Das Programm ORA hatte auch nichts zu beanstanden gehabt und eigentlich gibt einem das wirklich gute Hinweise.
Ich freue mich auf euer Schwarmwissen und danke schon einmal für die Antworten.
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Atheia
Vom 4.5. bis 19.5. sind demnach (rechenrechenrechen) ein paar Tage zu viel.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Entlassmangement-VO hat einen rosa Balken quer über das Adressfeld. Wenn nicht, ist es kein Entlassmanegement.
Aber schon einmal Dankeschön für die Info, man lernt eben nie aus, egal wie bemüht man ist.
Edit: Außerdem wurde ja das komplette Rezept abgesetzt. Wenns Entlassmanagement wäre, dürften ja nur die über der 12 Tage Frist nicht bezahlt werden?
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Atheia schrieb:
Gut zuw wissen, aber der wäre mir sicherlich aufgefallen. Ich mache von allen Rezepten eine Kopie und auf dieser sehe ich auch keine Anzeichen für den Rosa Balken. Also am besten da einmal anrufen und nachfragen?
Aber schon einmal Dankeschön für die Info, man lernt eben nie aus, egal wie bemüht man ist.
Edit: Außerdem wurde ja das komplette Rezept abgesetzt. Wenns Entlassmanagement wäre, dürften ja nur die über der 12 Tage Frist nicht bezahlt werden?
Und ja, nach meinem Verständnis dürften nur die zu viel abgegebenen Behandlungen abgesetzt werden.
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springlukas schrieb:
Früher konnte man auch an der Pseudoarztnummer "4444444" ein Entlassmanagement erkennen. Ich bin mir aber weder sicher, ob das noch gilt und ob der von Lars erwähnte Schriftzug auch dann verpflichtend war/ist.
Und ja, nach meinem Verständnis dürften nur die zu viel abgegebenen Behandlungen abgesetzt werden.
"Verordnungen im Rahmen des Entlassmanagements sind mit einer additiven Kennzeichnung „Entlassmanagement“ (gemäß Rahmenvertrag Entlassmanagement nach § 39 Absatz 1a Satz 10 SGB V) Link zu kennzeichnen. Für nicht gekennzeichnete Verordnungen im Rahmen des Entlassmanagements gelten die Regelungen vertragsärztlich ausgestellter Verordnungen.
Die Pseudo-Arztnummer war noch nie maßgeblich.🫣
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@springlukas
springlukas schrieb am 19.07.2023 15:58 Uhr:Früher konnte man auch an der Pseudoarztnummer "4444444" ein Entlassmanagement erkennen. Ich bin mir aber weder sicher, ob das noch gilt und ob der von Lars erwähnte Schriftzug auch dann verpflichtend war/ist.
Nach Anlage 3a BRV:
"Verordnungen im Rahmen des Entlassmanagements sind mit einer additiven Kennzeichnung „Entlassmanagement“ (gemäß Rahmenvertrag Entlassmanagement nach § 39 Absatz 1a Satz 10 SGB V) Link zu kennzeichnen. Für nicht gekennzeichnete Verordnungen im Rahmen des Entlassmanagements gelten die Regelungen vertragsärztlich ausgestellter Verordnungen.
Die Pseudo-Arztnummer war noch nie maßgeblich.🫣
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Atheia Eindeutig Widerspruch einlegen. Der Balken hat den Schriftzug "Entlassmanagement" und bleibt bei eine Kopie eigentlich sichtbar.
Stimmt, ich hatte auch eine derartige Absetzung und nach Mahnung wurde sofort nachgezahlt.
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Ligamentum schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Stimmt, ich hatte auch eine derartige Absetzung und nach Mahnung wurde sofort nachgezahlt.
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ergo19 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Es gibt auch Varianten ohne den Querbalken. Hatte ich letzens auch. Die Arztnummer 4444444 bei Entlassmanagment gibt es wol nicht mehr, es muss eine Artztnummer angegeben werden. Im Status steht eine einstellige Ziffer "4" an letzter Stelle, Betriebsstättennummer beginnt mit 75...... Hab die Info von meinen RZ.
Dabei tüftel ich grad schon so schön am Widerspruchsschreiben
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Atheia schrieb:
Okay jetzt bin ich irritiert. Der Status meines Patienten ist 5000000, aber die Betriebsstättennummer beginnt tatsächlich mit 75. scream
Dabei tüftel ich grad schon so schön am Widerspruchsschreiben
Der rosa Balken ist das einzige und entscheidende Kriterium für Entlassmanagement!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Atheia Betriebsstätte ist völlig uninteressant (auch wenn 75 Krankenhaus bedeutet), kann ja auch in der Ambulanz ausgestellt worden sein.
Der rosa Balken ist das einzige und entscheidende Kriterium für Entlassmanagement!
Wie krank ist das??
Ich fürchte nur leider das Limit an Wahnsinn, bürokratischer Kriegsführung mit den Krankenkassen, erniedrigender Kleinkariertheit und Pedanterie ist noch nicht erreichtconfounded
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Eva schrieb:
Wenn man das alles hier so als Außenstehende liest (ich arbeite in der Klinik und das ist bürokratisch schon schlimm genug!), dann kann man sich nur an den Kopf fassen! Haben wir wirklich keine anderen Probleme, als Nummern an der richtigen Stelle und Reihenfolge, Balken, Kreuzchen und Codes.....weary
Wie krank ist das??
Ich fürchte nur leider das Limit an Wahnsinn, bürokratischer Kriegsführung mit den Krankenkassen, erniedrigender Kleinkariertheit und Pedanterie ist noch nicht erreichtconfounded
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Eva Das ist halt Deutschland und seine Bürokratie. joy
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ergo19 Sorry, lese unser Vertrag! Nur und ausschließlich der rosa Balken ist entscheidend. Ohne den Balken ist es eine stinknormale Verordnung. RZ hin oder her!
Und ja, dieser Papierwahnsinn ist unfassbar. Wie viel Stunden man gerade als "Neuling" damit zubringt sich die Fachseiten durchzulesen, sämtliche Fragen die man so hat abzuarbeiten. Ich hatte am Anfang einen ganzen Block voll Fragen, den ich mir Mühsam selbst zusammengekratzt habe und manchmal steht einem immer noch das P in den Augen, wenn dann wieder was unerwartetes kommt.
Gott sei Dank, habe ich einen echt wahnsinnig tollen Steuerberater, der mir immer wieder so gut er kann zur Seite steht, sonst hätte ich wahrscheinlich schon lange alles wieder hingeschmissen, dabei tut die Selbstständigkeit unglaublich gut und macht unglaublich viel Spaß. Na ja, kann halt nicht alles positiv sein.
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Atheia schrieb:
Okay, Widerspruch ist geschrieben. Ich bin gespannt was dabei heraus kommt.
Und ja, dieser Papierwahnsinn ist unfassbar. Wie viel Stunden man gerade als "Neuling" damit zubringt sich die Fachseiten durchzulesen, sämtliche Fragen die man so hat abzuarbeiten. Ich hatte am Anfang einen ganzen Block voll Fragen, den ich mir Mühsam selbst zusammengekratzt habe und manchmal steht einem immer noch das P in den Augen, wenn dann wieder was unerwartetes kommt.
Gott sei Dank, habe ich einen echt wahnsinnig tollen Steuerberater, der mir immer wieder so gut er kann zur Seite steht, sonst hätte ich wahrscheinlich schon lange alles wieder hingeschmissen, dabei tut die Selbstständigkeit unglaublich gut und macht unglaublich viel Spaß. Na ja, kann halt nicht alles positiv sein.
Ich hab das in meinem eigenen "Fragen-Antwort-Katalog" vermerkt und hoffe, dass ich mit dem Widerspruch durchkomme.
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Atheia schrieb:
Vielen lieben Dank übrigens für die Hilfreichen Antworten smiley
Ich hab das in meinem eigenen "Fragen-Antwort-Katalog" vermerkt und hoffe, dass ich mit dem Widerspruch durchkomme.
Die Betriebsstättennummer hat null Aussagekraft.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ergo19 Siehe auch Anlage 2 des Rahmenvertrages Entlassmanagement nach § 39 Absatz 1a Satz 10 SGB V:
Die Betriebsstättennummer hat null Aussagekraft.
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Eva schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ...und leider ist man in Deutschland so unglaublich arrogant für sich zu beanspruchen, man hat hier das beste System, anstatt mal zu den Nachbarn zu blicken, vielleicht können die ja auch was (besser!). Das bezieht sich im übrigen nicht nur auf die Heilmittelpolitik.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Eva Nun ja, das Gras am anderen Seite des Zauns ist immer grüner. 🙈
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ergo19 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij danke, merk ich mirwink
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij also ich hätte nichts dagegen mit 62 in Rente zu gehen…
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Das ist auch in Frankreich vorbei. 🙈
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij noch nicht ganz! Jahrgänge ab 1955 gehen mit 62 in Rente.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Derzeit liegt das Renteneintrittsalter in Frankreich bei 62 Jahren. Tatsächlich beginnt der Ruhestand im Schnitt später: Wer für eine volle Rente nicht lange genug eingezahlt hat, arbeitet länger. Mit 67 gibt es dann unabhängig von der Einzahldauer Rente ohne Abschlag.
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Eva schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij auf Gras versteht sich zumindest ein Nachbar sicher besserjoy
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Eva 🌿😂😂😂
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Problem beschreiben
springlukas schrieb:
Die Heilmittelbehandlung muss innerhalb von sieben Kalendertagen nach Entlassung aufgenommen werden und innerhalb von zwölf Kalendertagen abgeschlossen sein; nicht in Anspruch genommene Behandlungseinheiten verfallen nach zwölf Tagen. (Quelle: aok.de)
Vom 4.5. bis 19.5. sind demnach (rechenrechenrechen) ein paar Tage zu viel.
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