Therapie und Training
in einer außergewöhnlichen Praxis
Exklusive Einrichtung, harmonische
Farbgestaltung
und Wohlfühl - Atmosphäre - das
möchten
wir Ihnen anbieten!
Auf über 300m2 Praxisfläche
stehen moderne großzügige, im
Sommer vollklimatisierte
Behandlungsräume und eine ca. 80
m2 große MTT-Fläche, mit
computergestützten Frei medical
Faktum Therapiegeräten , zur
Verfügung.
Wir suchen ab dem 01.12.24 oder
auch später, für unsere Praxis
mit zur Zeit 7 Physiother...
in einer außergewöhnlichen Praxis
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Habe Patientin, die "kaum Zeit hat" und kann höchstens 1 mal /Woche kommen. (Rentnerin),
Wenn mir Arzt grünes Licht gibt (nach Telefonische Rücksprache) und ich auf 1 mal/Woche das Rezept ändere (statt 2 mal) , was kann ich als Begründung schreiben ? WS1a, KG 2 mal /Woche
Danke euch!
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Lena1970 schrieb:
Hallo!
Habe Patientin, die "kaum Zeit hat" und kann höchstens 1 mal /Woche kommen. (Rentnerin),
Wenn mir Arzt grünes Licht gibt (nach Telefonische Rücksprache) und ich auf 1 mal/Woche das Rezept ändere (statt 2 mal) , was kann ich als Begründung schreiben ? WS1a, KG 2 mal /Woche
Danke euch!
Ich bitte meinen Zynismus zu entschuldigen.
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viento schrieb:
Wenn die Rentnerin kaum Zeit hat, dann dürfte die Dame das Rezept von 2 Mal/ Woche auf 1 Mal ändern gehen, damit der Arzt auch bemerken darf, dass die Dame es sehr ernst mit der Therapie meint ;)
Ich bitte meinen Zynismus zu entschuldigen.
Vielen Dank!
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Lena1970 schrieb:
ich habe den Verband jetzt angerufen, die nette Dame am Telefon meinte, so was bitte nicht vermerken, kein Zeit usw., sondern, dass Therapieziel gesichert ist.
Vielen Dank!
Hallo!
Habe Patientin, die "kaum Zeit hat" und kann höchstens 1 mal /Woche kommen. (Rentnerin),
Wenn mir Arzt grünes Licht gibt (nach Telefonische Rücksprache) und ich auf 1 mal/Woche das Rezept ändere (statt 2 mal) , was kann ich als Begründung schreiben ? WS1a, KG 2 mal /Woche
Danke euch!
Da ist keine Begründung notwendig, die HMR und der RV decken jede Frequenzunterschreitung.
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Shakespeare schrieb:
Ich teile Deine Meinung, was die Begründung angeht aber eine Reihe von Kassen, sehen das leider nicht so und bezahlen Verordnungen nicht, die sich nicht überwiegend(!) (Unterbrechungen gem. HMK, zulässig) an die Frequenzemfehlung halten. Der leichtere und sichere Weg ist also eine Anpassung der VO, an die möglichen Behandlungstermine durch Änderung der VO durch den Arzt oder einen entsprechenden Vermerk (Rücksprache) wenn der Rahmenvertrag das erlaubt.
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Tempelritter schrieb:
Lena1970 schrieb am 9.12.19 11:23:
Hallo!
Habe Patientin, die "kaum Zeit hat" und kann höchstens 1 mal /Woche kommen. (Rentnerin),
Wenn mir Arzt grünes Licht gibt (nach Telefonische Rücksprache) und ich auf 1 mal/Woche das Rezept ändere (statt 2 mal) , was kann ich als Begründung schreiben ? WS1a, KG 2 mal /Woche
Danke euch!
Da ist keine Begründung notwendig, die HMR und der RV decken jede Frequenzunterschreitung.
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Bei uns werden ALLE 2er Rezepte auf 1-2 mal die Woche geändert.
bei uns net....
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ali schrieb:
idefix- schrieb am 11.12.19 07:41:
Bei uns werden ALLE 2er Rezepte auf 1-2 mal die Woche geändert.
bei uns net....
leider haben wir die Erfahrung gemacht, das wir schon Kürzungen hatten, weil wir die Frequenz unterschritten haben.
z.B.
Kasse eines bayerischen Autobauers 6xKG 4 x 1 Beh die Woche, 1x 2 Beh in der 5.Woche. Lag an der Schicht des Patienten und an Feiertagen im Frühjahr.
Einspruch abgelehnt, da die Kasse die Frequenzangabe des Arztes als bindend ansieht, "der Arzt hat sich ja was dabei gedacht" so die Kasse (nicht der kleine Sachbearbeiter). Die Frequenzangabe sehen sie nicht als Empfehlung sondern als Vorgabe an. Wenn der Arzt das anders möchte, dann soll er es auch so vermerken
Schreiben vom Anwalt hat keine Änderung gebracht.
Also das als Lehrgeld gesehen und nun wird geändert.
Habe keine Lust bei dem Prüfungswahn der Kassen in ein paar Jahren zur Kasse gebeten zu werden, weil ich die Frequenz nicht eingehalten habe. Man weis ja nie was den Kassen noch alles einfällt. Sieh IKK classik mit der VadR.
Da wir ja auch dagegengehalten, dass man erst auf höhere Schlüssel gehen muss bevor eine VadR erstellt werden kann und nicht schon nach EX1 oder WS1.
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idefix- schrieb:
@ali,
leider haben wir die Erfahrung gemacht, das wir schon Kürzungen hatten, weil wir die Frequenz unterschritten haben.
z.B.
Kasse eines bayerischen Autobauers 6xKG 4 x 1 Beh die Woche, 1x 2 Beh in der 5.Woche. Lag an der Schicht des Patienten und an Feiertagen im Frühjahr.
Einspruch abgelehnt, da die Kasse die Frequenzangabe des Arztes als bindend ansieht, "der Arzt hat sich ja was dabei gedacht" so die Kasse (nicht der kleine Sachbearbeiter). Die Frequenzangabe sehen sie nicht als Empfehlung sondern als Vorgabe an. Wenn der Arzt das anders möchte, dann soll er es auch so vermerken
Schreiben vom Anwalt hat keine Änderung gebracht.
Also das als Lehrgeld gesehen und nun wird geändert.
Habe keine Lust bei dem Prüfungswahn der Kassen in ein paar Jahren zur Kasse gebeten zu werden, weil ich die Frequenz nicht eingehalten habe. Man weis ja nie was den Kassen noch alles einfällt. Sieh IKK classik mit der VadR.
Da wir ja auch dagegengehalten, dass man erst auf höhere Schlüssel gehen muss bevor eine VadR erstellt werden kann und nicht schon nach EX1 oder WS1.
Also das als Lehrgeld gesehen und nun wird geändert.
Was die AdR Geschichte angeht, sind bisher alle Kassen VOR Gerichtsverhandlung eingeknickt, wie man hier lesen konnte Alfred hat einen Vergleich erzielt und die IKK wird hier wohl noch verlieren.
Bei der Frequenz: Wenn der Anwalt einen Brief schreibt sollte er auch schon mit dem Sozialgericht winken...Wieder so eine Auslegung....
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ali schrieb:
idefix- schrieb am 17.12.19 10:52:
Also das als Lehrgeld gesehen und nun wird geändert.
Was die AdR Geschichte angeht, sind bisher alle Kassen VOR Gerichtsverhandlung eingeknickt, wie man hier lesen konnte Alfred hat einen Vergleich erzielt und die IKK wird hier wohl noch verlieren.
Bei der Frequenz: Wenn der Anwalt einen Brief schreibt sollte er auch schon mit dem Sozialgericht winken...Wieder so eine Auslegung....
Ich schreibe mittlerweile nur noch maximal einen freundlichen Brief und behalte mir darin die Option vor einen Anwalt mit allen nötigen weiteren Schritten inklusive Klageerhebung zu beauftragen - diese eine Zeile verändert die Kooperationsbereitschaft der GKVen mit denen ich zu tun habe erheblich :D
Eine aktuelle Vorlage die mir geliefert wurde: Patientin, zuzahlungsbefreit, im März 2019 behandelt. Im Mai Rechnungskürzung um den Zuzahlungsbetrag, es läge keine Befreiung vor; Widerspruch plus Befreiungskarte plus €40-plus-Zinsen-Rechnung-Zahlungsziel-sieben-Tage eingereicht. Lange Zeit nichts, gestern €16 überwiesen und einen Brief "Wegen Entschädigung nach BGB §288 weitere Prüfung notwendig" (damit Anerkenntnis der Geldschuld und des Verzuges). Mein Anwalt freut sich gerade über das leicht verdiente Weihnachtsgeld... ;)
(ich gebe jedem säumigen Schuldner genügend Zeit seine alten Schulden zu begleichen, Privatpersonen gebe ich durchaus auch einen freundlichen Anruf - institutionelle Kunden, so mein persönlicher Eindruck, haben darin entweder System oder Inkompetenz; beides muss teuer werden damit es wenigstens im Ansatz behoben wird ... und bei voller Kostenerstattung bekomme ich 8,12% Zinsen, dafür kann ich den institutionellen Kunden sehr großzügige Zahlungsziele einräumen...)
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Papa Alpaka schrieb:
"Eigentlich" hätten wir nach Tempelritter und Shakespeare hier abschließen können ;)
Ich schreibe mittlerweile nur noch maximal einen freundlichen Brief und behalte mir darin die Option vor einen Anwalt mit allen nötigen weiteren Schritten inklusive Klageerhebung zu beauftragen - diese eine Zeile verändert die Kooperationsbereitschaft der GKVen mit denen ich zu tun habe erheblich :D
Eine aktuelle Vorlage die mir geliefert wurde: Patientin, zuzahlungsbefreit, im März 2019 behandelt. Im Mai Rechnungskürzung um den Zuzahlungsbetrag, es läge keine Befreiung vor; Widerspruch plus Befreiungskarte plus €40-plus-Zinsen-Rechnung-Zahlungsziel-sieben-Tage eingereicht. Lange Zeit nichts, gestern €16 überwiesen und einen Brief "Wegen Entschädigung nach BGB §288 weitere Prüfung notwendig" (damit Anerkenntnis der Geldschuld und des Verzuges). Mein Anwalt freut sich gerade über das leicht verdiente Weihnachtsgeld... ;)
(ich gebe jedem säumigen Schuldner genügend Zeit seine alten Schulden zu begleichen, Privatpersonen gebe ich durchaus auch einen freundlichen Anruf - institutionelle Kunden, so mein persönlicher Eindruck, haben darin entweder System oder Inkompetenz; beides muss teuer werden damit es wenigstens im Ansatz behoben wird ... und bei voller Kostenerstattung bekomme ich 8,12% Zinsen, dafür kann ich den institutionellen Kunden sehr großzügige Zahlungsziele einräumen...)
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idefix- schrieb:
Bei uns werden ALLE 2er Rezepte auf 1-2 mal die Woche geändert.
Hallo!
Habe Patientin, die "kaum Zeit hat" und kann höchstens 1 mal /Woche kommen. (Rentnerin),
Wenn mir Arzt grünes Licht gibt (nach Telefonische Rücksprache) und ich auf 1 mal/Woche das Rezept ändere (statt 2 mal) , was kann ich als Begründung schreiben ? WS1a, KG 2 mal /Woche
Danke euch!
Wäre das nicht Sache der Patientin, mit dem Arzt in den Dialog wg. der Änderung zu treten?..........
Ausser der Therapeut hält entsprechende Änderung für erforderlich..........
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PhysioDino schrieb:
Lena1970 schrieb am 9.12.19 11:23:
Hallo!
Habe Patientin, die "kaum Zeit hat" und kann höchstens 1 mal /Woche kommen. (Rentnerin),
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Wäre das nicht Sache der Patientin, mit dem Arzt in den Dialog wg. der Änderung zu treten?..........
Ausser der Therapeut hält entsprechende Änderung für erforderlich..........
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