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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Frequenzunterschreitung

Neues Thema
Frequenzunterschreitung
Es gibt 4 Beiträge
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ralf277
Vor 3 Monaten
Hallo Physio-Gemeinde,
wenn die Frequenz auf einer VO wg. Krankheit,Urlaub oder.ä nicht eingehalten werden kann,
Muss das auf der VO notiert werden? Ich bin da unsicher und möchte nicht,dass VO's abgesetzt werden, andererseits nervt es bei einer 24er VO 3-7 Krezchen zu machen um die Frequenzunterbrechung zu begründen......
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Hallo Physio-Gemeinde, wenn die Frequenz auf einer VO wg. Krankheit,Urlaub oder.ä nicht eingehalten werden kann, Muss das auf der VO notiert werden? Ich bin da unsicher und möchte nicht,dass VO's abgesetzt werden, andererseits nervt es bei einer 24er VO 3-7 Krezchen zu machen um die Frequenzunterbrechung zu begründen......
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Leni C.
Vor 3 Monaten
@ralf277 kannst du aber machen . Eine 24er VO hat eine Laufzeit von maximal 6 Monaten . In der Zeit kann viel passieren , auch Urlaub sowohl vom Patienten wie vom Therapeuten . Auch krank werden kann passieren .
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[mention]ralf277[/mention] kannst du aber machen . Eine 24er VO hat eine Laufzeit von maximal 6 Monaten . In der Zeit kann viel passieren , auch Urlaub sowohl vom Patienten wie vom Therapeuten . Auch krank werden kann passieren .
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Leni C. schrieb:

@ralf277 kannst du aber machen . Eine 24er VO hat eine Laufzeit von maximal 6 Monaten . In der Zeit kann viel passieren , auch Urlaub sowohl vom Patienten wie vom Therapeuten . Auch krank werden kann passieren .

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 3 Monaten
@ralf277 Wieso machst du Kreuzchen? Wie schreiben nur einer der Buchstaben F, K oder T rechts von und "zwischen" den beiden betroffenen Daten. Das genügt vollkommen. Im Übrigen darf das Fehlen einer Begründung nicht geahndet werden (siehe Anlage 3a).

Dabei ist eine Begründung nur erforderlich bei mehr als 14 Tage Unterbrechung. Bei einer einfachen Frequenzunterschreitung (z.B. 1x statt 2x pro Woche) muss nicht begründet werden.

Und, bei eine Blanko-VO braucht gar nicht begründet nicht zu werden.
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[mention]ralf277[/mention] Wieso machst du Kreuzchen? Wie schreiben nur einer der Buchstaben F, K oder T rechts von und "zwischen" den beiden betroffenen Daten. Das genügt vollkommen. Im Übrigen darf das Fehlen einer Begründung nicht geahndet werden (siehe Anlage 3a). Dabei ist eine Begründung nur erforderlich bei mehr als 14 Tage Unterbrechung. Bei einer einfachen Frequenzunterschreitung (z.B. 1x statt 2x pro Woche) muss nicht begründet werden. Und, bei eine Blanko-VO braucht gar nicht begründet nicht zu werden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@ralf277 Wieso machst du Kreuzchen? Wie schreiben nur einer der Buchstaben F, K oder T rechts von und "zwischen" den beiden betroffenen Daten. Das genügt vollkommen. Im Übrigen darf das Fehlen einer Begründung nicht geahndet werden (siehe Anlage 3a).

Dabei ist eine Begründung nur erforderlich bei mehr als 14 Tage Unterbrechung. Bei einer einfachen Frequenzunterschreitung (z.B. 1x statt 2x pro Woche) muss nicht begründet werden.

Und, bei eine Blanko-VO braucht gar nicht begründet nicht zu werden.

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ralf277 schrieb:

Hallo Physio-Gemeinde,
wenn die Frequenz auf einer VO wg. Krankheit,Urlaub oder.ä nicht eingehalten werden kann,
Muss das auf der VO notiert werden? Ich bin da unsicher und möchte nicht,dass VO's abgesetzt werden, andererseits nervt es bei einer 24er VO 3-7 Krezchen zu machen um die Frequenzunterbrechung zu begründen......

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ralf277
Vor 3 Monaten
Sehr schön, dann werde ich das jetzt mal so handhaben blush
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Sehr schön, dann werde ich das jetzt mal so handhaben [emoji]blush[/emoji]
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ralf277 schrieb:

Sehr schön, dann werde ich das jetzt mal so handhaben blush



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