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Schwerpunkte...
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ich bin gerade etwas verwirrt. Hab gestern ein Rezept bekommen mit KG 2x die Woche. Passt ja soweit. Allerdings meinte der Patient, dass er es nicht immer schaffen wird 2x die Woche zu kommen. Hab beim Arzt angerufen und nachgefragt ob sie mir die Frequenz auf 1-2x die Woche ändern könnten.
Antwort war: Das dürfen wir nicht mehr!! Das ist seit 2018 so. Hab denen dann versucht zu erklären, dass das der Arzt entscheidet und auch bestimmen kann wie oft die Woche behandelt werden soll. Da meinte sie, ja das wird immer geglaubt, dass der Arzt da frei entscheiden kann, dass stimmt aber nicht.
Ich hab zu 90% Frequenzspannen von z.B. 1-3x die Woche.
Bin ich da so falsch informiert?
Liebe Grüße
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Katerchen schrieb:
Guten Morgen,
ich bin gerade etwas verwirrt. Hab gestern ein Rezept bekommen mit KG 2x die Woche. Passt ja soweit. Allerdings meinte der Patient, dass er es nicht immer schaffen wird 2x die Woche zu kommen. Hab beim Arzt angerufen und nachgefragt ob sie mir die Frequenz auf 1-2x die Woche ändern könnten.
Antwort war: Das dürfen wir nicht mehr!! Das ist seit 2018 so. Hab denen dann versucht zu erklären, dass das der Arzt entscheidet und auch bestimmen kann wie oft die Woche behandelt werden soll. Da meinte sie, ja das wird immer geglaubt, dass der Arzt da frei entscheiden kann, dass stimmt aber nicht.
Ich hab zu 90% Frequenzspannen von z.B. 1-3x die Woche.
Bin ich da so falsch informiert?
Liebe Grüße
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Katerchen schrieb:
Super, dann ist das ja kein Problem und ich weiß in Zukunft, wie ich damit umgehen muss.
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Tempelritter schrieb:
Zudem ist jede Frequenzunterschreitung durch HMR und RV möglich und ganz ohne Änderung.
Frequenz darfst du selber ändern - den Arzt informieren (nicht bitten !) und "in Rücksprache mit Arzt" auf der Rezeptrückseite ankreuzen. Fertig. Frequenzunterschreitung sowieso kein Problem
Bitte zusätzlich Datum und Kurzzeichen dazu. Hatte schon Absetzung deswegen, Datum und Kürzel nachgetragen, dann wurde es bezahlt.
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die neue schrieb:
Susulo schrieb am 7.2.20 09:03:
Frequenz darfst du selber ändern - den Arzt informieren (nicht bitten !) und "in Rücksprache mit Arzt" auf der Rezeptrückseite ankreuzen. Fertig. Frequenzunterschreitung sowieso kein Problem
Bitte zusätzlich Datum und Kurzzeichen dazu. Hatte schon Absetzung deswegen, Datum und Kürzel nachgetragen, dann wurde es bezahlt.
Frequenz darfst du selber ändern - den Arzt informieren (nicht bitten !) und "in Rücksprache mit Arzt" auf der Rezeptrückseite ankreuzen. Fertig. Frequenzunterschreitung sowieso kein Problem
Wo kann man das offiziell nachlesen?
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Jan Herrmann schrieb:
Susulo schrieb am 7.2.20 09:03:
Frequenz darfst du selber ändern - den Arzt informieren (nicht bitten !) und "in Rücksprache mit Arzt" auf der Rezeptrückseite ankreuzen. Fertig. Frequenzunterschreitung sowieso kein Problem
Wo kann man das offiziell nachlesen?
Der verordnende Arzt gibt hier eine Empfehlung für die Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche vor. Kann diese Frequenzempfehlung nicht eingehalten werden, z.B. aus Gründen, die beim Patienten liegen, so kann der Therapeut nach Absprache mit dem Arzt die Frequenz ändern und dies auf der Rückseite der Verordnung dokumentieren (siehe Punkt 25, weiter unten).
Nachzulesen hier: Heilmittelkatalog 2017
Bei Physio und Logo identisch. Beachte das Wort "Empfehlung". Es steht nirgends "wenn Sie den Arzt überzeugen konnten". Es steht nur, dass die Therapeutin dies nach Rücksprache selbst ändert. Genau so hab ich das geschrieben. Die Ergänzung von "die Neue", dass ich mein Kürzel dazusetze passt, hatte ich als selbstverständlich angesehen. Datum schreibe ich allerdings nie dazu.
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Susulo schrieb:
Quelle Heilmittelkatalog:
11) Therapiefrequenz (Anzahl pro Woche)
Der verordnende Arzt gibt hier eine Empfehlung für die Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche vor. Kann diese Frequenzempfehlung nicht eingehalten werden, z.B. aus Gründen, die beim Patienten liegen, so kann der Therapeut nach Absprache mit dem Arzt die Frequenz ändern und dies auf der Rückseite der Verordnung dokumentieren (siehe Punkt 25, weiter unten).
Nachzulesen hier: Heilmittelkatalog 2017
Bei Physio und Logo identisch. Beachte das Wort "Empfehlung". Es steht nirgends "wenn Sie den Arzt überzeugen konnten". Es steht nur, dass die Therapeutin dies nach Rücksprache selbst ändert. Genau so hab ich das geschrieben. Die Ergänzung von "die Neue", dass ich mein Kürzel dazusetze passt, hatte ich als selbstverständlich angesehen. Datum schreibe ich allerdings nie dazu.
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Jan Herrmann schrieb:
Erst hattest Du noch geschrieben, dass der Arzt nur informiert werden muss. Jetzt muss es abgesprochen werden. Hatte mich schon gewundert.
Vielleicht Wortklauberei, denn telefonieren muss ich so oder so.
Bei Frequenzunterschreitung gilt im übrigen : "die Behandlung darf nicht länger als 14 Tage unterbrochen werden". Will heißen, wenn ich statt 2 x nur 1 x in der Woche mache, interessiert das nicht, weil ich die Unterbrechungsfristen einhalte. Alles andere ist, wie bereits erwähnt, eine Empfehlung
Die Dinge in der Gesamtheit sind nervig genug, aber es gibt immer noch Leute, die es gerne noch komplizierter hätten.
Ich glaube, wir hatten diese Diskussion schon öfters.
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Susulo schrieb:
Rücksprache (so von mir auch im ersten post formuliert) ist für mich keine Absprache. Ich sags denen halt - gebe also Rückmeldung. Fertig.
Vielleicht Wortklauberei, denn telefonieren muss ich so oder so.
Bei Frequenzunterschreitung gilt im übrigen : "die Behandlung darf nicht länger als 14 Tage unterbrochen werden". Will heißen, wenn ich statt 2 x nur 1 x in der Woche mache, interessiert das nicht, weil ich die Unterbrechungsfristen einhalte. Alles andere ist, wie bereits erwähnt, eine Empfehlung
Die Dinge in der Gesamtheit sind nervig genug, aber es gibt immer noch Leute, die es gerne noch komplizierter hätten.
Ich glaube, wir hatten diese Diskussion schon öfters.
HMR §16 Abs. Wird die Behandlung länger als 14 Kalendertage unterbrochen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.
VdEK § 6 Bei der Behandlungsserie darf das Behandlungsintervall zwischen den einzelnen
Behandlungstagen 14 Kalendertage nicht überschreiten.
Diese Texte rechtfertigen jede Frequenzunterschreitung.
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Tempelritter schrieb:
Die Frequenz ist nach HMK eine Empehlung an dern Arzt. Durch die Regelung im HMK und den RV, muss eine Frequenzunterschreitung nicht abgesprochen werden. Eine Überschreitung schon.
HMR §16 Abs. Wird die Behandlung länger als 14 Kalendertage unterbrochen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.
VdEK § 6 Bei der Behandlungsserie darf das Behandlungsintervall zwischen den einzelnen
Behandlungstagen 14 Kalendertage nicht überschreiten.
Diese Texte rechtfertigen jede Frequenzunterschreitung.
Die Frequenz ist nach HMK eine Empehlung an dern Arzt. Durch die Regelung im HMK und den RV, muss eine Frequenzunterschreitung nicht abgesprochen werden. Eine Überschreitung schon.
HMR §16 Abs. Wird die Behandlung länger als 14 Kalendertage unterbrochen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.
VdEK § 6 Bei der Behandlungsserie darf das Behandlungsintervall zwischen den einzelnen
Behandlungstagen 14 Kalendertage nicht überschreiten.
Diese Texte rechtfertigen jede Frequenzunterschreitung.
mein Reden .... :thumbsdown:
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Susulo schrieb:
Tempelritter schrieb am 10.2.20 15:47:
Die Frequenz ist nach HMK eine Empehlung an dern Arzt. Durch die Regelung im HMK und den RV, muss eine Frequenzunterschreitung nicht abgesprochen werden. Eine Überschreitung schon.
HMR §16 Abs. Wird die Behandlung länger als 14 Kalendertage unterbrochen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.
VdEK § 6 Bei der Behandlungsserie darf das Behandlungsintervall zwischen den einzelnen
Behandlungstagen 14 Kalendertage nicht überschreiten.
Diese Texte rechtfertigen jede Frequenzunterschreitung.
mein Reden .... :thumbsdown:
sollte man noch erwähnen:
dass eine Behandlung durchaus länger als 14 Tage unterbrochen werden kann
das muß dann allerdings auf dem Rezept durch ein Kürzel F (Urlaub) oder K (Krankheit) begründet werden.
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mbone schrieb:
Vielleicht...der Vollständigkeit halber.......ohne es noch weiter verkomplizieren zu wollen.. :kissing_closed_eyes:
sollte man noch erwähnen:
dass eine Behandlung durchaus länger als 14 Tage unterbrochen werden kann
das muß dann allerdings auf dem Rezept durch ein Kürzel F (Urlaub) oder K (Krankheit) begründet werden.
Vielen lieben Dank für eure hilfreichen Antworten.
Liebe Grüße
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Katerchen schrieb:
Ich bin bisher fälschlicherweise davon ausgegangen, dass ich mich an die 2x pro Woche halten muss und nur ab und zu 1x die Woche behandeln kann. Jetzt bin ich wieder ein bisschen schlauer. ????
Vielen lieben Dank für eure hilfreichen Antworten.
Liebe Grüße
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Susulo schrieb:
Frequenz darfst du selber ändern - den Arzt informieren (nicht bitten !) und "in Rücksprache mit Arzt" auf der Rezeptrückseite ankreuzen. Fertig. Frequenzunterschreitung sowieso kein Problem
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