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Überzeugung, dass Therapie immer
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Zur Umsetzung dieses Konzeptes
bieten wir Dir Freiräume für
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Bezahlt wurde jetzt nur die erste Behandlung, der Rest abgesetzt, nach meinem Verständnis, dürfte nur die 2. Behandlung abgesetzt werden...oder ist die Absetzung korrekt?
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Wonderwoman schrieb:
Und was ist die Begründung?
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PT BLN schrieb:
Ich habe eine Absetzung von folgender VO: 6xKG, Frequenz 1x wöchentlich (habe ich übersehen :c), therapiert wurde in der ersten Woche 2x, dann 1x.
Bezahlt wurde jetzt nur die erste Behandlung, der Rest abgesetzt, nach meinem Verständnis, dürfte nur die 2. Behandlung abgesetzt werden...oder ist die Absetzung korrekt?
Keine Entlassmanagement VO? Dann die Frage, zwischen dem 1. und 3. Termin mehr als 14 Tage, ggf. Begründung deinerseits vergessen?
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Wonderwoman schrieb:
Das fehlen des Kürzels wegen 14 Tagen darf nicht zur Absetzung führen
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SNS37 schrieb:
@Wonderwoman Jupp, abgesetzt wird aber trotzdem! wink
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@SNS37 Dann Widerspruch und 40 Euronen zusätzlich kassieren. 🤣
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SNS37 schrieb:
Vielleicht sogar eine Entlassmanagement VO?
Keine Entlassmanagement VO? Dann die Frage, zwischen dem 1. und 3. Termin mehr als 14 Tage, ggf. Begründung deinerseits vergessen?
Die KK sind da knallhart, leider.....Absetzung ist korrekt. Grund: Überschreitung der ärztlich verordneten Frequenz
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Wonderwoman schrieb:
Eine Vollabsetzung nach der Frequenzverletzung halte ich für rechtswidrig. In diesem Fall würde ich allenfalls die Absetzung einer Behandlung akzeptieren. Warum sollte danach die komplette VO ungültig werden?
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PT BLN schrieb:
So sehe ich das auch, aber steht das so irgendwo?
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Wonderwoman schrieb:
@PT BLN Nö. Es muss aber irgendwo stehen, wenn die Kasse so absetzen will. Gibt nicht... also geht das so nicht.
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KGSchuller schrieb:
Hatte ich in einem früheren Post schonmal berichtet, das bei überschreitung der Frequenz abgesetzt wird, wenn nicht hinten auf der VO "Änderung der Frequenz" angekreuzt und "Nach RÜ mit Arzt" notiert wird.
Die KK sind da knallhart, leider.....Absetzung ist korrekt. Grund: Überschreitung der ärztlich verordneten Frequenz
(3) Die Angaben zur Therapiefrequenz auf der Verordnung sind für die Therapeutin oder
den Therapeuten bindend. Eine Abweichung davon ist nur zulässig, wenn zuvor zwischen der
Verordnerin oder dem Verordner und der Therapeutin oder dem Therapeuten ein abweichendes Vorgehen verabredet wurde. Die einvernehmliche Änderung ist von der Therapeutin oder dem Therapeuten auf dem Verordnungsvordruck zu dokumentieren.
Bedeutet: Steht eine Frequenzsspanne auf der VO, ist alles in Butter wenn man sich darin bewegt.
Eine Ganzzahl (1x, 2x, 3x) bedeutet, diese Anzahl pro Woche auch zu erbringen zu müssen.
eine unter- oder überschreitung derer bedeutet, die VO nicht beachtet zu haben, diese wird daher nicht mehr binden für alle Vertragsparteien (Daher absetzung der Behandlungen nach über/unterschreitung der Frequenz)
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Ich hatte dadurch noch nie eine Absetzung.
Wie handhabt ihr das?
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tinki schrieb:
Begründet ihr ernsthaft jede Unterschreitung p. W.?
Ich hatte dadurch noch nie eine Absetzung.
Wie handhabt ihr das?
Da müsste dann zumindest bei der Unterschreitung ein F, K oder T reichen. Ich habe sehr selten diese Verordnungen, aber wenn dann mache ich das.
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pt ani schrieb:
@tinki
Da müsste dann zumindest bei der Unterschreitung ein F, K oder T reichen. Ich habe sehr selten diese Verordnungen, aber wenn dann mache ich das.
nicht für jede Woche oder unterschreitung, sondern einmalig hinten uf der VO.
Dadurch sind alle unter/überschreitungen abgedeckt
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KGSchuller schrieb:
@tinki
nicht für jede Woche oder unterschreitung, sondern einmalig hinten uf der VO.
Dadurch sind alle unter/überschreitungen abgedeckt
Die Kürzel haben NICHTS nicht der Frequenzänderung zu tun, sondern nur bei einer UNTERBRECHUNG größer 14 Kalendertage.
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KGSchuller schrieb:
@pt ani
Die Kürzel haben NICHTS nicht der Frequenzänderung zu tun, sondern nur bei einer UNTERBRECHUNG größer 14 Kalendertage.
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pt ani schrieb:
@KGSchuller stimmt..
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KGSchuller schrieb:
§ 16 Abs. 3 HMR:
(3) Die Angaben zur Therapiefrequenz auf der Verordnung sind für die Therapeutin oder
den Therapeuten bindend. Eine Abweichung davon ist nur zulässig, wenn zuvor zwischen der
Verordnerin oder dem Verordner und der Therapeutin oder dem Therapeuten ein abweichendes Vorgehen verabredet wurde. Die einvernehmliche Änderung ist von der Therapeutin oder dem Therapeuten auf dem Verordnungsvordruck zu dokumentieren.
Bedeutet: Steht eine Frequenzsspanne auf der VO, ist alles in Butter wenn man sich darin bewegt.
Eine Ganzzahl (1x, 2x, 3x) bedeutet, diese Anzahl pro Woche auch zu erbringen zu müssen.
eine unter- oder überschreitung derer bedeutet, die VO nicht beachtet zu haben, diese wird daher nicht mehr binden für alle Vertragsparteien (Daher absetzung der Behandlungen nach über/unterschreitung der Frequenz)
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Alo schrieb:
Bei mir wurde ein Logorezept abgesetzt, weil ich statt 1x die Woche wie verordnet nach dem langen Urlaub der Patientin 2x therapiert habe, damit wir wieder etwas aufholen konnten. Ich habe an die Krankenkasse geschrieben, die Umstände geschildert, auch dass es nicht wieder vorkommt und um eine Einzelfallentscheidung gebeten, da ein abgesetztes 10er Rezept mit 45 Minuten ja echt weh tut. Die Krankenkasse hat mir das Geld überwiesen.
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