Sozialpädiatrisches Zentrum
Institut für Neuro- und
Sozialpädiatrie Hamburg-Ost
sucht ab sofort
eine/n Ergotherapeuten/in
in Teilzeit / Vollzeit
.
Wir bieten Ihnen:
• Ein Aufgabenfeld, das sowohl
Therapien als auch diagnostische
Verfahren umfasst, aber auch den
Einsatz individueller
Qualifikationen und Schwerpunkte
ermöglicht
• Einen Arbeitsplatz, der keine
Wünsche offenlässt, mit vielen
Möglichkeiten, im Team eine
Turnhalle, Tischlerwerkstatt,
Musik-Loft und einen therapeu...
Institut für Neuro- und
Sozialpädiatrie Hamburg-Ost
sucht ab sofort
eine/n Ergotherapeuten/in
in Teilzeit / Vollzeit
.
Wir bieten Ihnen:
• Ein Aufgabenfeld, das sowohl
Therapien als auch diagnostische
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Einsatz individueller
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ermöglicht
• Einen Arbeitsplatz, der keine
Wünsche offenlässt, mit vielen
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Turnhalle, Tischlerwerkstatt,
Musik-Loft und einen therapeu...
folgende Fragen:
1. Wenn ich eine neuen Pat. habe auf deren Rezept Folgeverordnung steht, hat das für mich eine Bedeutung da ja die Erstverordnung woanders gemacht wurde?
2. Dann habe ich einen GKV-Pat der bereits drei Termine unentschuldigt gefehlt hat. Anrufe wurden nicht erwidert. Was macht ihr mit solchen Leuten? Versäumte Termine in Rechnung stellen? Wenn ja, nehmt ihr da den GKV-Satz plus Versäumnissgebühr? Welche Höhe einer Versäumnisgebühr ist angemessen?
Danke für eure Hilfe
Klonkrieger
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Klonkrieger schrieb:
Hi Leute
folgende Fragen:
1. Wenn ich eine neuen Pat. habe auf deren Rezept Folgeverordnung steht, hat das für mich eine Bedeutung da ja die Erstverordnung woanders gemacht wurde?
2. Dann habe ich einen GKV-Pat der bereits drei Termine unentschuldigt gefehlt hat. Anrufe wurden nicht erwidert. Was macht ihr mit solchen Leuten? Versäumte Termine in Rechnung stellen? Wenn ja, nehmt ihr da den GKV-Satz plus Versäumnissgebühr? Welche Höhe einer Versäumnisgebühr ist angemessen?
Danke für eure Hilfe
Klonkrieger
1. Ja, ohne Bedeutung. Der Pat.. hat freie Therapeutenwahl und kann seine VO abgeben, wo immer sich ein Vertragspartner findet.
2. Wichtig ist eine Vereinbarung / Aushang, was mit den entstanden Kosten in einer "BESTELLPRAXIS" in diesem Fall passiert. (Beliebige) Ausfallgebühr immer möglich. Die Höhe muss man sich im Streitfall von der Gegenseite auf das zusammestreichen lassen, was tatsächlich an Schaden entstanden ist (Beweislast hat der Kläger / Antragsteller). Im Zweifel gibt es nichts, weil ein PI in der ausgefallenen Zeit z.B. seine Büroarbeit machen kann und keinen Schaden hatte.
Die abschreckende Wirkung einer (unterschriebenen) Ausfallgebühr in Höhe des Honorars hat erfahrungsgemäß ausreichende Wirkung.
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Xela schrieb:
@Klonkrieger
1. Ja, ohne Bedeutung. Der Pat.. hat freie Therapeutenwahl und kann seine VO abgeben, wo immer sich ein Vertragspartner findet.
2. Wichtig ist eine Vereinbarung / Aushang, was mit den entstanden Kosten in einer "BESTELLPRAXIS" in diesem Fall passiert. (Beliebige) Ausfallgebühr immer möglich. Die Höhe muss man sich im Streitfall von der Gegenseite auf das zusammestreichen lassen, was tatsächlich an Schaden entstanden ist (Beweislast hat der Kläger / Antragsteller). Im Zweifel gibt es nichts, weil ein PI in der ausgefallenen Zeit z.B. seine Büroarbeit machen kann und keinen Schaden hatte.
Die abschreckende Wirkung einer (unterschriebenen) Ausfallgebühr in Höhe des Honorars hat erfahrungsgemäß ausreichende Wirkung.
die erste Frage ist wirklich ein Problem. Einerseits muss es für diePrüfsysteme der KK eine EV gegeben haben, andererseits können wir es nicht nachprüfen. Am besten den Patienten fragen, ob es eine EV gab. Wenn ja, auf Rezept vermerken; wenn nein, muss die FV in EV geändert werden. Dann kann aber auch die Arztpraxis Auskunft geben, ob es eine EV gab und wann diese ausgestellt wurde. In welchem Maß da allerdings die Datenschutzrichtlinie eine Rolle spielt, weiß ich nicht. Auf Angaben von dem Patienten würde ich mich nicht einfach so verlassen.
Wir können auch nicht nachprüfen, was mit der EV passiert ist. Wurde diese eingelöst oder ist sie verfallen. Ist der Therapeut der EV vielleicht jemand, der nur selten abrechnet und die Rezepte ewig in der Ablage liegen.
Ich hatte mal so einen Fall, da wollte mir die BKK die FV nicht zahlen, da im System keine EV zu finden war. Habe as Rezept nochmals eingereicht und einen nicht so netten Brief dazugelegt. Mein Geld habe ich dann zügig erhalten.
Wenn jemand zweimal nicht zur Behandlung erscheint, wird er aus dem Plan genommen. Wenn er nicht auf Anrufe reagiert, bekommt er eine Rechnung zum Privatsatz ohne Versäumnisgebühr. Was mit nicht wahrgenommenen Terminen passiert erfährt der Patient bei der Terminvergabe und quittiert mir dieses auch. Blöd ist nur, wenn der Patient verstorben ist. Da sollte man vielleicht etwas Nachsicht walten lassen.
Schönen Abend
Antje
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Ok. Pat. hat mir gerade gesagt daß es eine Erstverordnung gab, diese aber von ihr nicht eingelöst wurde. Das vermerkte ich mal so und hoffe daß das klappt.
Mit dem Versäumer werde ich so verfahren: Aus dem Plan nehmen, Rechnung zum PKV-Satz schreiben und im Therapiebericht erwähnen was los war.
Grüßle
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Klonkrieger schrieb:
Hi
Ok. Pat. hat mir gerade gesagt daß es eine Erstverordnung gab, diese aber von ihr nicht eingelöst wurde. Das vermerkte ich mal so und hoffe daß das klappt.
Mit dem Versäumer werde ich so verfahren: Aus dem Plan nehmen, Rechnung zum PKV-Satz schreiben und im Therapiebericht erwähnen was los war.
Grüßle
da muss ich Antje teilweise widersprechen: Du kannst nur das in Rechnung stellen, was Du als Schaden nachweisen kannst. Bei einem GKV Patienten diesen Satz, bei einem PKV Patienten deren Satz. Sollte es bis zum Gerichtsentscheid kommen, wirst Du ansonsten nachweisen müssen, dass Du den Termin teurer hättest belegen können. Auch gibt es immer wieder Gerichtsentscheidungen, die nicht anerkennen dass einem PI überhaupt ein Schaden entstehen könnte, da er im Büro genug zu erledigen hätte.
Auch sind die Mahngebühren moderat zu wählen. Mir hat ein Richter bereits bei 6€ Wucher unterstellt.
Bei mir ist das Procedere wie folgt: Während des 1. versäumten Termins wird dem Patienten hinterhertelefoniert. Erreicht man ihn, wird der nächste Termin bestätigt. Erreicht man ihn nicht, wird der nächste Termin gelöscht und anderweitig vergeben. Erscheint er wieder nicht, alle weiteren.
Ein einmaliges Versäumen kann in meinen Augen immer vorkommen, da wir alle nur Menschen sind. Deshalb erhält der Patient einen Kulanztermin, unterschreibt aber im Gegenzug, dass er für alle weiteren Versäumnisse zu zahlen hat.
Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Hallo Klonkrieger,
da muss ich Antje teilweise widersprechen: Du kannst nur das in Rechnung stellen, was Du als Schaden nachweisen kannst. Bei einem GKV Patienten diesen Satz, bei einem PKV Patienten deren Satz. Sollte es bis zum Gerichtsentscheid kommen, wirst Du ansonsten nachweisen müssen, dass Du den Termin teurer hättest belegen können. Auch gibt es immer wieder Gerichtsentscheidungen, die nicht anerkennen dass einem PI überhaupt ein Schaden entstehen könnte, da er im Büro genug zu erledigen hätte.
Auch sind die Mahngebühren moderat zu wählen. Mir hat ein Richter bereits bei 6€ Wucher unterstellt.
Bei mir ist das Procedere wie folgt: Während des 1. versäumten Termins wird dem Patienten hinterhertelefoniert. Erreicht man ihn, wird der nächste Termin bestätigt. Erreicht man ihn nicht, wird der nächste Termin gelöscht und anderweitig vergeben. Erscheint er wieder nicht, alle weiteren.
Ein einmaliges Versäumen kann in meinen Augen immer vorkommen, da wir alle nur Menschen sind. Deshalb erhält der Patient einen Kulanztermin, unterschreibt aber im Gegenzug, dass er für alle weiteren Versäumnisse zu zahlen hat.
Grüße
Monika
glücklicherweise gab es bei mir noch keinen Ärger bezüglich der Ausfallrechnungen.
Schaden kann ich eigentlich immer nachweisen, da mein Tag so organisiert ist, dass ich dann wirklich warte. Und das Rumnaschen wegen der Warterei richtet auch Schaden an :)
Leider sind die Patienten in meiner Ecke manchmal ganz schön dreist. Haben oft irgendwelche Ausreden. Da will ich auch nicht auf meinen Kosten sitzen bleiben, zumal ich auch im 30 min. Takt arbeite. Da bekommt jeder schon mehr. Eine Warteliste haben wir auch und auf die 24 Std. Absage bestehe ich auch nicht. Wenn ich durch Absagen meinen Tag noch umplanen kann und vielleicht eher Feierabend machen kann, bin ich sehr kulant. Aber meine Mitarbeiter werden ja auch in den ausgefallenen Zeiten bezahlt, so dass eine generelle Kulanz unfair wäre, zumal er auch auf dem Aufklärungsbogen darüber informiert wurde.
Es ist aber schön, auch mal von anderen zu erfahren, wie in welchen Situationen verfahren wird.
Ich bin neu hier im Forum und erschrecke manchmal über die aggressiven Einträge.
Ich wünsche einen schönen Feiertag
Antje
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antje74 schrieb:
Hallo Monika,
glücklicherweise gab es bei mir noch keinen Ärger bezüglich der Ausfallrechnungen.
Schaden kann ich eigentlich immer nachweisen, da mein Tag so organisiert ist, dass ich dann wirklich warte. Und das Rumnaschen wegen der Warterei richtet auch Schaden an :)
Leider sind die Patienten in meiner Ecke manchmal ganz schön dreist. Haben oft irgendwelche Ausreden. Da will ich auch nicht auf meinen Kosten sitzen bleiben, zumal ich auch im 30 min. Takt arbeite. Da bekommt jeder schon mehr. Eine Warteliste haben wir auch und auf die 24 Std. Absage bestehe ich auch nicht. Wenn ich durch Absagen meinen Tag noch umplanen kann und vielleicht eher Feierabend machen kann, bin ich sehr kulant. Aber meine Mitarbeiter werden ja auch in den ausgefallenen Zeiten bezahlt, so dass eine generelle Kulanz unfair wäre, zumal er auch auf dem Aufklärungsbogen darüber informiert wurde.
Es ist aber schön, auch mal von anderen zu erfahren, wie in welchen Situationen verfahren wird.
Ich bin neu hier im Forum und erschrecke manchmal über die aggressiven Einträge.
Ich wünsche einen schönen Feiertag
Antje
Re. würde ich immer über die real angefallenen (gkv)Kosten machen, alles andre ist streitbar.
1. falls Pat. das nicht-eingelöste EV-Rez. noch hat, als Kopie antackern, dann hat die Abrechenstelle einen Nachweis, auch wenn bei denen nix eingereicht wurde. Sonst kommen sie dir wirklich mit Absetzung weil "Reihenfolge der VO muß eingehalten werden", weil sie von EV ja nix wissen können.
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Neuling schrieb:
2.Das Argument "Büroarbeit erledigen" ist doch leicht vom Tisch zu wischen: Ich halte die Öffnungszeiten für Therapie frei und mache grundsätzlich keine Büroarbeit in der zeit. oder anders: Pat. war bei sozialversich.pfl. angestelltem Personal zur Behandlung eingeteilt (kann man ja wegen eines plötzlichen Termins rübergeschoben haben zum AN), da entsteht der Schaden durch die Erfüllung des AV -> Lohnkosten.
Re. würde ich immer über die real angefallenen (gkv)Kosten machen, alles andre ist streitbar.
1. falls Pat. das nicht-eingelöste EV-Rez. noch hat, als Kopie antackern, dann hat die Abrechenstelle einen Nachweis, auch wenn bei denen nix eingereicht wurde. Sonst kommen sie dir wirklich mit Absetzung weil "Reihenfolge der VO muß eingehalten werden", weil sie von EV ja nix wissen können.
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antje74 schrieb:
Hallo Klonkrieger,
die erste Frage ist wirklich ein Problem. Einerseits muss es für diePrüfsysteme der KK eine EV gegeben haben, andererseits können wir es nicht nachprüfen. Am besten den Patienten fragen, ob es eine EV gab. Wenn ja, auf Rezept vermerken; wenn nein, muss die FV in EV geändert werden. Dann kann aber auch die Arztpraxis Auskunft geben, ob es eine EV gab und wann diese ausgestellt wurde. In welchem Maß da allerdings die Datenschutzrichtlinie eine Rolle spielt, weiß ich nicht. Auf Angaben von dem Patienten würde ich mich nicht einfach so verlassen.
Wir können auch nicht nachprüfen, was mit der EV passiert ist. Wurde diese eingelöst oder ist sie verfallen. Ist der Therapeut der EV vielleicht jemand, der nur selten abrechnet und die Rezepte ewig in der Ablage liegen.
Ich hatte mal so einen Fall, da wollte mir die BKK die FV nicht zahlen, da im System keine EV zu finden war. Habe as Rezept nochmals eingereicht und einen nicht so netten Brief dazugelegt. Mein Geld habe ich dann zügig erhalten.
Wenn jemand zweimal nicht zur Behandlung erscheint, wird er aus dem Plan genommen. Wenn er nicht auf Anrufe reagiert, bekommt er eine Rechnung zum Privatsatz ohne Versäumnisgebühr. Was mit nicht wahrgenommenen Terminen passiert erfährt der Patient bei der Terminvergabe und quittiert mir dieses auch. Blöd ist nur, wenn der Patient verstorben ist. Da sollte man vielleicht etwas Nachsicht walten lassen.
Schönen Abend
Antje
2. Ausfallrechnung über die Höhe der ausgefallenen Termine. Ein Aufschlag ist nicht möglich.
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Alfred Kramer schrieb:
Bei mir unterschreibt der Patient mit der Anmeldung, daß er im Falle eines Falles mit einer Pauschale von z.Zt. € 35,- einverstanden ist. Punkt. Wenn er damit nicht einverstanden ist, dann tschüß. Es warten noch viele
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Tempelritter schrieb:
1. Nö
2. Ausfallrechnung über die Höhe der ausgefallenen Termine. Ein Aufschlag ist nicht möglich.
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silvia43 schrieb:
Bei uns unterschreibt der Pat. auch am Anfang mit der Anmeldung, das er bei Versäumnis eine Ausfallgebühr in Höhe von 20 Euro für je 20 min. eingeplante und für Ihn reservierte Zeit zu zahlen hat.Dieses kannst Du ja immer noch kulant händeln , wenn der Pat. sonst immer pünktlich und zuverlässig ist. Einen Freischuss hat bei uns jeder es sei denn er/sie führt sich auf ,ist frech und unverschämt - dann können wir auch :scream: :smile:
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Klonkrieger schrieb:
Danke für eure Tips. Bisher habe ich dieses Infoschreiben vor Behandlungsbeginn nicht gemacht. Ich schreibe trotzdem mal eine Ausfallrechnung. Vielleicht klappts ja.
zu 2: Neupatienten fliegen sofort raus, wenn sie einen Termin versäumen und bekommen eine Rechnung zum GKV-Satz. Patienten die schön öfters da waren, bekommen nur eine Rechnung und fliegen beim zweiten nicht erschienenen Termin in Folge raus. Ersatztermine gibt es nicht..
War früher auch kulanter, habe dann mal vor vier Jahren alle ausgefallenen Termine notiert und am Jahresende standen dann knapp 4000,- Euro auf der Liste. Habe keine Lust auf dieses Geld zu verzichten und somit wird JEDER ausgefallene Termin in Rechnung gestellt auch Langzeit- und Dauerpatienten. von den letzteren hat sich auch noch nie einer darüber beschwert.
Momentan ist ein Patient wieder beim Anwalt zum eintreiben von nicht eingehaltenen Terminen.
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idefix- schrieb:
zu 1 : wir fragen den Patienten ob schon wo anders war, bei JA wird das vermerkt, bei NEIN wird das Rezept geändert
zu 2: Neupatienten fliegen sofort raus, wenn sie einen Termin versäumen und bekommen eine Rechnung zum GKV-Satz. Patienten die schön öfters da waren, bekommen nur eine Rechnung und fliegen beim zweiten nicht erschienenen Termin in Folge raus. Ersatztermine gibt es nicht..
War früher auch kulanter, habe dann mal vor vier Jahren alle ausgefallenen Termine notiert und am Jahresende standen dann knapp 4000,- Euro auf der Liste. Habe keine Lust auf dieses Geld zu verzichten und somit wird JEDER ausgefallene Termin in Rechnung gestellt auch Langzeit- und Dauerpatienten. von den letzteren hat sich auch noch nie einer darüber beschwert.
Momentan ist ein Patient wieder beim Anwalt zum eintreiben von nicht eingehaltenen Terminen.
hab erstmalig noch so nen Fall: Pat hat seit Juni ein Rezept über 10 x KG. war nun schon 8 mal da und hat ansonsten bereits 7 Termine immer wieder kurzfristig abgesagt und sich dann erstmal 2-3 Wochen nicht gemeldet, ereicht hatte ich auch niemanden, bis sie dann wieder angerufen hat um "weiterzumachen". Nun hab ich die Nase voll und breche ab, rechne die bisherigen 8 Einheiten ab und schreibe eine Begründung warum ich abgebrochen habe. Ok soweit bzw macht ihr das auch so?
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Hi nochmal
hab erstmalig noch so nen Fall: Pat hat seit Juni ein Rezept über 10 x KG. war nun schon 8 mal da und hat ansonsten bereits 7 Termine immer wieder kurzfristig abgesagt und sich dann erstmal 2-3 Wochen nicht gemeldet, ereicht hatte ich auch niemanden, bis sie dann wieder angerufen hat um "weiterzumachen". Nun hab ich die Nase voll und breche ab, rechne die bisherigen 8 Einheiten ab und schreibe eine Begründung warum ich abgebrochen habe. Ok soweit bzw macht ihr das auch so?
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therapeutin schrieb:
nö,einfach Behandlungsabbruch am... und gut ist,ohne Begründung
Klonkrieger schrieb am 23.10.19 10:07:
Hi nochmal
hab erstmalig noch so nen Fall: Pat hat seit Juni ein Rezept über 10 x KG. war nun schon 8 mal da und hat ansonsten bereits 7 Termine immer wieder kurzfristig abgesagt und sich dann erstmal 2-3 Wochen nicht gemeldet, ereicht hatte ich auch niemanden, bis sie dann wieder angerufen hat um "weiterzumachen". Nun hab ich die Nase voll und breche ab, rechne die bisherigen 8 Einheiten ab und schreibe eine Begründung warum ich abgebrochen habe. Ok soweit bzw macht ihr das auch so?
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Elleng schrieb:
Ähm..pkv oder .gkv ( 12 wochen-frist) ...
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Klonkrieger schrieb:
Hi nochmal
hab erstmalig noch so nen Fall: Pat hat seit Juni ein Rezept über 10 x KG. war nun schon 8 mal da und hat ansonsten bereits 7 Termine immer wieder kurzfristig abgesagt und sich dann erstmal 2-3 Wochen nicht gemeldet, ereicht hatte ich auch niemanden, bis sie dann wieder angerufen hat um "weiterzumachen". Nun hab ich die Nase voll und breche ab, rechne die bisherigen 8 Einheiten ab und schreibe eine Begründung warum ich abgebrochen habe. Ok soweit bzw macht ihr das auch so?
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