Die Physio Company in Tegel sucht
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Entweder schriftlich an Physio
Company Tegel, Berline...
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Entweder schriftlich an Physio
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Hab ein Rezept bekommen da steht bei Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges "KG Beckenbodentraining" . Hab ich so noch nicht gesehen und bin es eigentlich gewohnt bei Beckenbodentraining nur KG als Heilmittel angegeben zu bekommen. Kann ich das mit dem Beckenbodentraining so stehen lassen oder meckert da die Kasse?
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Klonkrieger schrieb:
Hi Leute
Hab ein Rezept bekommen da steht bei Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges "KG Beckenbodentraining" . Hab ich so noch nicht gesehen und bin es eigentlich gewohnt bei Beckenbodentraining nur KG als Heilmittel angegeben zu bekommen. Kann ich das mit dem Beckenbodentraining so stehen lassen oder meckert da die Kasse?
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karin-maria schrieb:
wurde bei uns, NRW noch nie beanstandet. Wir haben häufig Verordnungen mit diesem Wortlaut.
Auf der einen ist der ICD 10 R26.2 UND R29.6
auf der anderen R26.0
Beide haben nur 1xWCHTL. als Frequenz.
Laut HMR sind die ersten drei Stellen des ICD 10 Code ausschlaggebend für einen Verordnungsfall. Da dies hier zutrifft, wäre es mMn der gleiche Verordnungsfall und kann somit nicht parallel behandelt werden. Liege ich richtig oder falsch? Da es noch einen weiteren ICD 10 Code auf der einen VO gibt bin ich mir nicht ganz sicher?
Ansonsten könnte ich jeweils die Frequenz auf 1-2x wchtl. erhöhen nach Rücksprache mit Arzt und dann parallel behandeln (jeweils 1x /Woche jede VO) , geht das?
Danke für eure Hilfe
P.S. Es sind unterschiedliche Diagnosegruppen
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Bingo!
Info dazu in den HMR bei Verordnungsfall...
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kroetzi schrieb:
",,,P.S. Es sind unterschiedliche Diagnosegruppen..."
Bingo!
Info dazu in den HMR bei Verordnungsfall...
DANKE
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Heuberger schrieb:
ok super ! dann kann ich die Verordnungen doch parallel behandeln.
DANKE
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Heuberger schrieb:
Habe zwei VOs von verschiedenen Ärzten . Jeweils 6x KG . Gleiches Ausstellungsdatum.
Auf der einen ist der ICD 10 R26.2 UND R29.6
auf der anderen R26.0
Beide haben nur 1xWCHTL. als Frequenz.
Laut HMR sind die ersten drei Stellen des ICD 10 Code ausschlaggebend für einen Verordnungsfall. Da dies hier zutrifft, wäre es mMn der gleiche Verordnungsfall und kann somit nicht parallel behandelt werden. Liege ich richtig oder falsch? Da es noch einen weiteren ICD 10 Code auf der einen VO gibt bin ich mir nicht ganz sicher?
Ansonsten könnte ich jeweils die Frequenz auf 1-2x wchtl. erhöhen nach Rücksprache mit Arzt und dann parallel behandeln (jeweils 1x /Woche jede VO) , geht das?
Danke für eure Hilfe
P.S. Es sind unterschiedliche Diagnosegruppen
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