Wir sind ein kleines Team und
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
haben über unseren
physiotherapeutischen Tellerrand zu
schauen beg...
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
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ich habe kein MT-zertifikat kann logischerweise auch nicht mit den gesetzlichen Abrechnen. Wie sieht es aus wenn ein Privatrezept kommt auf dem MT steht? Kann ich das machen? Oder kann ich stattdessen KG machen? Oder muß ich das Privatrezept wie bei den gestzlichen auch vom Arzt umschreiben lassen (z.B. auf KG) damit ich den Pat behandeln kann?
Danke euch
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo an alle
ich habe kein MT-zertifikat kann logischerweise auch nicht mit den gesetzlichen Abrechnen. Wie sieht es aus wenn ein Privatrezept kommt auf dem MT steht? Kann ich das machen? Oder kann ich stattdessen KG machen? Oder muß ich das Privatrezept wie bei den gestzlichen auch vom Arzt umschreiben lassen (z.B. auf KG) damit ich den Pat behandeln kann?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Die manuelle Ausbildung habe ich schon allerdings (noch) nicht die Prüfung abgelegt. Das war meine eigentliche Frage.
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Shakespeare schrieb:
Dann kannst Du behandeln und abrechnen. Nach Beihilferichtlinien bekommt der Patient auch eine Erstattung, PKV Vorgaben muss der Patient selber klären.
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Shakespeare schrieb:
Wenn Du eine manuelle Ausbildung hast, hierbei spielt das jeweilige Konzept oder eine bestandene Prüfung oder ein Zertifikat keine Rolle, kannst Du das bei Privatpatienten anwenden und auch in Rechnung stellen. Wenn Du das nicht hast, solltest Du aus ethischen und fachlichen Gründen den Patienten nicht behandeln. Etwaige AGB der PKV oder Bestimmungen der Beihilfe (da gibt es Vorgaben einer Ausbildung mit einem best. Umfang) die eine Qualifikation fordern, sind rechtlich nicht bindend, weil Dein Vertragspartner Dein Patient ist und Du als Therapeut unmöglich alle Bedingungen kennen kannst.
Hallo an alle
ich habe kein MT-zertifikat kann logischerweise auch nicht mit den gesetzlichen Abrechnen. Wie sieht es aus wenn ein Privatrezept kommt auf dem MT steht? Kann ich das machen? Oder kann ich stattdessen KG machen? Oder muß ich das Privatrezept wie bei den gestzlichen auch vom Arzt umschreiben lassen (z.B. auf KG) damit ich den Pat behandeln kann?
Danke euch
Du kannst MT ohne Kurs und ohne Zertifikat abgeben. MT ist Bestandteil der Ausbildungs- und Prüfungsordnung.
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Du kannst MT ohne Kurs und ohne Zertifikat abgeben. MT ist Bestandteil der Ausbildungs- und Prüfungsordnung.
Nach meiner Wahrnehmung sehen dies 99% der Physios (zumindest in meiner Umgebung) so. Hauptsache die eigene Kasse stimmt und nein, natürlich werden solche Patienten auf keinen Fall an eine entsprechend qualifizierte Praxis verwiesen. Denen kann man dann die AOK-Patienten mit den MLD-Verordnungen schicken, an denen man nicht so gut verdient... :confused:
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MikeL schrieb:
Tempelritter schrieb am 19.7.19 21:06:
Du kannst MT ohne Kurs und ohne Zertifikat abgeben. MT ist Bestandteil der Ausbildungs- und Prüfungsordnung.
Nach meiner Wahrnehmung sehen dies 99% der Physios (zumindest in meiner Umgebung) so. Hauptsache die eigene Kasse stimmt und nein, natürlich werden solche Patienten auf keinen Fall an eine entsprechend qualifizierte Praxis verwiesen. Denen kann man dann die AOK-Patienten mit den MLD-Verordnungen schicken, an denen man nicht so gut verdient... :confused:
muss man sich einer Prüfung stellen?
viel Vorbereitung, viel büffeln, viel Zeit und Adrenalin.
Wir machen uns langsam selber lächerlich und schätzen die wichtigen Fortbildungen im eigenen Haufen nicht mehr.
Es gibt noch Spezialisten und die sollte man wertschätzen, auch entsprechende Patienten weitergeben und nicht nur nach Pfründen suchen.
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Ursula Siebert schrieb:
weiter so!
muss man sich einer Prüfung stellen?
viel Vorbereitung, viel büffeln, viel Zeit und Adrenalin.
Wir machen uns langsam selber lächerlich und schätzen die wichtigen Fortbildungen im eigenen Haufen nicht mehr.
Es gibt noch Spezialisten und die sollte man wertschätzen, auch entsprechende Patienten weitergeben und nicht nur nach Pfründen suchen.
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viento schrieb:
Die Frage der Moral wurde durch AT nicht gestellt, es wurde durch Templer beantwortet :wink: LG
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Tempelritter schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 19.7.19 10:06:
Hallo an alle
ich habe kein MT-zertifikat kann logischerweise auch nicht mit den gesetzlichen Abrechnen. Wie sieht es aus wenn ein Privatrezept kommt auf dem MT steht? Kann ich das machen? Oder kann ich stattdessen KG machen? Oder muß ich das Privatrezept wie bei den gestzlichen auch vom Arzt umschreiben lassen (z.B. auf KG) damit ich den Pat behandeln kann?
Danke euch
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