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die ebenso erfüllend wie
sinnstiftend ist.
Wir suchen für unser Therapie- und
Trainingszentrum in Hamburg einen
Physiotherapeut (m/w/d) für
mindestens 30 Wochenstunden.
Ihre Aufgaben - Darauf könne...
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Erste Verordnung:
ICD-10-Code M75.1L – Rotatorenmanschetten-Syndrom, ausgestellt am 21.01.2026, Blankoverordnung für die Schulter.
Zweite Verordnung:
ICD-10-Code F45.41, Diagnosegruppe CS, BVB mit 24 Behandlungen für das Knie, ausgestellt am 20.01.2026
Meine Fragen dazu:
Ich kann doch beide Verordnungen parallel laufen lassen, da sie sich auf unterschiedliche Körperbereiche beziehen (Schulter und Knie)?
Wäre es möglich, z. B. einmal pro Woche "BVB" für das Knie und einmal pro Woche "Blanko" Behandlung für die Schulter zu machen?
Muss das BVB mit 24 Behandlungen weiterhin innerhalb von 12 Wochen abgeschlossen und abgerechnet werden, oder gibt es dafür eine geänderte Frist?
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Schippi schrieb:
Du kannst auch 2x in der Woche Schulter behandeln und 2x in der Woche zusätzlich Knie(je nachdem was auf dem Rezept steht),das hat doch nichts mit bvb zu tun!und wenn du das Rezept über 24 Behandlungen hast ,dann ist es für 6 Monaten gültig ,wie immer!
2. Eine Verordnung mit mehr als 6 Behandlungseinheiten ist 6 Monate ab Behandlungsbeginn gültig.
Der Arzt muss die Verordnung nur so ausstellen, dass du sie theoretisch innerhalb von 12 Wochen abarbeiten könntest. Also bei 24 Behandlungen/ 2 mal wöchentlich = 12 Wochen. Heißt du musst eine Frequenz von mindestens 2x pro Woche drauf stehen haben. Das heißt nicht das du die Verordnung innerhalb von 12 Wochen abschließen musst!
3. Eine Verordnung kann 9 Monate nach Abschluss der Behandlung abgerechnet werden. Erst danach tritt Verjährung ein.
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johannes687 schrieb:
1. Beide Verordnungen können parallel abgearbeitet werden, auch am gleichen Tag. Es handelt sich um verschiedene Verordnungsfälle.
2. Eine Verordnung mit mehr als 6 Behandlungseinheiten ist 6 Monate ab Behandlungsbeginn gültig.
Der Arzt muss die Verordnung nur so ausstellen, dass du sie theoretisch innerhalb von 12 Wochen abarbeiten könntest. Also bei 24 Behandlungen/ 2 mal wöchentlich = 12 Wochen. Heißt du musst eine Frequenz von mindestens 2x pro Woche drauf stehen haben. Das heißt nicht das du die Verordnung innerhalb von 12 Wochen abschließen musst!
3. Eine Verordnung kann 9 Monate nach Abschluss der Behandlung abgerechnet werden. Erst danach tritt Verjährung ein.
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Matmo schrieb:
Vielen Dank!!!! Das mit dem BVB Rezept mit den 12 Wochen habe ich tatsächlich nun total falsch verstanden gehabt:-( Oh no.............. Danke nochmal für eure schnellen Antworten!!
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Problem beschreiben
Matmo schrieb:
Habe mich irgendwie verunsichern lassen, darum die Fragen:-(
Erste Verordnung:
ICD-10-Code M75.1L – Rotatorenmanschetten-Syndrom, ausgestellt am 21.01.2026, Blankoverordnung für die Schulter.
Zweite Verordnung:
ICD-10-Code F45.41, Diagnosegruppe CS, BVB mit 24 Behandlungen für das Knie, ausgestellt am 20.01.2026
Meine Fragen dazu:
Ich kann doch beide Verordnungen parallel laufen lassen, da sie sich auf unterschiedliche Körperbereiche beziehen (Schulter und Knie)?
Wäre es möglich, z. B. einmal pro Woche "BVB" für das Knie und einmal pro Woche "Blanko" Behandlung für die Schulter zu machen?
Muss das BVB mit 24 Behandlungen weiterhin innerhalb von 12 Wochen abgeschlossen und abgerechnet werden, oder gibt es dafür eine geänderte Frist?
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