Ein herzliches Hallo!
Ich biete in meiner reinen
Privatpraxis eine Stelle für
eine*n Physiotherapeut*in. Die
Stunden und Tage sowie deine
Arbeitseinteilung gestaltest du dir
…
( Vorraussetzungen: MT ,MLD)
Ebenso biete ich eine Stelle für
eine*n Physiotherapeut*in
mit Osteopathie an. Oder Interesse
an der Osteo ( Fobikosten
übernehme ich gerne )
Aufbau von Minijob auf Tz zu VZ
freuen uns natürlich..
Und nun zu mir : ich bin Dana , 40
Jahre und bin mittlerweile 10 Jahre
hier a...
Ich biete in meiner reinen
Privatpraxis eine Stelle für
eine*n Physiotherapeut*in. Die
Stunden und Tage sowie deine
Arbeitseinteilung gestaltest du dir
…
( Vorraussetzungen: MT ,MLD)
Ebenso biete ich eine Stelle für
eine*n Physiotherapeut*in
mit Osteopathie an. Oder Interesse
an der Osteo ( Fobikosten
übernehme ich gerne )
Aufbau von Minijob auf Tz zu VZ
freuen uns natürlich..
Und nun zu mir : ich bin Dana , 40
Jahre und bin mittlerweile 10 Jahre
hier a...
soweit ich mitbekommen habe, muss ich auf der Rückseite bei Leistungserbringer wo jede Zeile zu unterschreiben wäre, nicht ausfüllen, es reicht lediglich unten im Kästchen wo Stempel kommt? Korrekt?
2. muss ich auf der Rückseite die Codierungen aufschreiben (KG wäre 20501 oder HL 2106) oder muss ich es nicht?
3. Wenn ich eine Verordnung zweiseitig habe und die Rückseite verloren geht, kann ich Blanko Unterschriftenliste nutzen?
Oder muss zwingend "original" wieder her?
4. IK Leistungsnummer nur vorne, nur hinten oder beide?
5. Wenn auf 2 Rezepte die gleiche ICD-Code ist und von 2 verschiedenen Ärtzen ausgestellt wurde, muss das 1 Rezept vom 1 Arzt zuerst beendet werden und dann kann mit dem Rezept vom anderen Arzt fortgesetzt werden? Dachte 2 Ärzte dann ist das egal, aber Kollegin hat da 1 Rezept abgesetzt bekommen.
Vielen Dank für eure Antworten vorab.
Guten Wochenstart...Mfg
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LukiLulu schrieb:
Hallo,
soweit ich mitbekommen habe, muss ich auf der Rückseite bei Leistungserbringer wo jede Zeile zu unterschreiben wäre, nicht ausfüllen, es reicht lediglich unten im Kästchen wo Stempel kommt? Korrekt?
2. muss ich auf der Rückseite die Codierungen aufschreiben (KG wäre 20501 oder HL 2106) oder muss ich es nicht?
3. Wenn ich eine Verordnung zweiseitig habe und die Rückseite verloren geht, kann ich Blanko Unterschriftenliste nutzen?
Oder muss zwingend "original" wieder her?
4. IK Leistungsnummer nur vorne, nur hinten oder beide?
5. Wenn auf 2 Rezepte die gleiche ICD-Code ist und von 2 verschiedenen Ärtzen ausgestellt wurde, muss das 1 Rezept vom 1 Arzt zuerst beendet werden und dann kann mit dem Rezept vom anderen Arzt fortgesetzt werden? Dachte 2 Ärzte dann ist das egal, aber Kollegin hat da 1 Rezept abgesetzt bekommen.
Vielen Dank für eure Antworten vorab.
Guten Wochenstart...Mfg
2. Als SelbstabrechnerIn nicht, die Abrechnungszentren wollen das aber, soweit ich weiß
3. Kopie reicht
4. nur hinten
5. Wenn die Diagnosegruppe unterschiedlich ist, geht gleichzeitig (LY und EX z.B.); wenn sie gleich ist, dann nacheinander. Wobei das wohl eigentlich zwei Verordnungsfälle sind, aber den Stress täte ich mir nicht an und die KK kann immer sagen, dass Dir schließlich beide gleichzeitig vorlagen. Also was den Rahmenvertrag angeht, bin ich da nicht ganz sicher, würde es wie geschrieben aber nicht riskieren.
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Schippi schrieb:
Zu 2. mein abrechnungszentrum(Optica)verlangt es nicht
Zu 3 kann ich ja keine Kopie machen wenn das originale weg ist, daher war ja Frage ob man Blankopapier selbst basteln könnte und ich Name KK Versichertennr. aufschreiben kann /darf..
Ich denke eher nicht...Danke
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LukiLulu schrieb:
Danke für Antworten.
Zu 3 kann ich ja keine Kopie machen wenn das originale weg ist, daher war ja Frage ob man Blankopapier selbst basteln könnte und ich Name KK Versichertennr. aufschreiben kann /darf..
Ich denke eher nicht...Danke
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johannes687 schrieb:
@LukiLulu Doch. Mit "Kopie" war wohl eher die Kopie einer unbeschriebenen VO-Rückseite gemeint. So brauchst du dir nichts zu basteln und hast ein einheitliches Formular.
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Sabine Rabbel schrieb:
Du kannst selbst basteln; am praktischsten ist ein kariertes oder liniertes DIN-A5-Blatt. Oder Du benutzt schlicht die leere Rückseite des 1. VO-Blatts.
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pt ani schrieb:
1. richtig
2. Als SelbstabrechnerIn nicht, die Abrechnungszentren wollen das aber, soweit ich weiß
3. Kopie reicht
4. nur hinten
5. Wenn die Diagnosegruppe unterschiedlich ist, geht gleichzeitig (LY und EX z.B.); wenn sie gleich ist, dann nacheinander. Wobei das wohl eigentlich zwei Verordnungsfälle sind, aber den Stress täte ich mir nicht an und die KK kann immer sagen, dass Dir schließlich beide gleichzeitig vorlagen. Also was den Rahmenvertrag angeht, bin ich da nicht ganz sicher, würde es wie geschrieben aber nicht riskieren.
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