MEDIAN ist Teil der MEDIAN Group,
einem der führenden europäischen
Anbieter auf dem Gebiet der
medizinischen Rehabilitation und
der psychischen Gesundheit. Mit
mehr als 120 Einrichtungen in ganz
Deutschland bietet MEDIAN ein
dynamisches und innovatives Umfeld
für Beschäftigte in den
unterschiedlichsten
Behandlungsbereichen mit
vielfältigen Einstiegs- und
Entwicklungsmöglichkeiten. Als
Spezialist für Rehabilitation und
Teilhabe begleiten wir unsere
Patientinnen und Patienten auf dem
Weg zu...
einem der führenden europäischen
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ich muss jetzt mal eine blöde Frage stellen, hoffe das mir trotzdem jemand weiterhelfen kann. Wie formuliere ich einen schriftlichen Widerspruch nach meiner Meinung nach unberechtigter Absetzung. Hatte bisher noch keine Absetzung und bin mir bei der Formulierung unsicher.
Danke für eure Hilfe. Wünsch euch ein schönes Osterfest.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich muss jetzt mal eine blöde Frage stellen, hoffe das mir trotzdem jemand weiterhelfen kann. Wie formuliere ich einen schriftlichen Widerspruch nach meiner Meinung nach unberechtigter Absetzung. Hatte bisher noch keine Absetzung und bin mir bei der Formulierung unsicher.
Danke für eure Hilfe. Wünsch euch ein schönes Osterfest.
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Widerspruch alleine reicht , wenn es zu Unrecht abgesetzt wurde, ohne dass mann sich noch zusätzlicher Stress macht.
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Heiland schrieb:
Warum einfach wenn´s schwierig geht???
Widerspruch alleine reicht , wenn es zu Unrecht abgesetzt wurde, ohne dass mann sich noch zusätzlicher Stress macht.
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Xela schrieb:
Wassn fürn Widerspruch? Einfach nochmal einreichen. Das wars. Wenn nix passiert klagen.
"Sehr geehrte/r ...,
hiermit lege ich für ... Widerspruch ein.
Mit freundlichen Grüßen
..."
Vielleicht kannst du, wenn du einen findest, einen Paragraphen mit hinein bauen und deine Forderungen stellen, wenn du denn welche hast und es nötig ist, z.B. erneute Prüfung.
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morpheus-06 schrieb:
wichtig, den Widerspruch gut begründen, HMR/HMK/RV/SGB V etc.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Und per Einschreiben mit Rückantwortschein senden!
Gruß Britt
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Biancchen schrieb:
Ganz kurz und bündig:
"Sehr geehrte/r ...,
hiermit lege ich für ... Widerspruch ein.
Mit freundlichen Grüßen
..."
Vielleicht kannst du, wenn du einen findest, einen Paragraphen mit hinein bauen und deine Forderungen stellen, wenn du denn welche hast und es nötig ist, z.B. erneute Prüfung.
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