• Auf der Suche nach einer neuen
beruflichen Herausforderung mit
Gestalltungsspielraum?
• Du übernimmst gern
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Überblick?
• Du hast bereits
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Dann hast Du schon 3 gute Gründe
bei uns durchzustarten – wir
suchen genau Dich!
Wir freuen uns auf Dich.
Wir sind ein familiär geführtes
Unternehmen mit ca. 25 Mitarbeitern
an zwei Praxisstandorten. Neben
einem modernen Arbeitsumfeld mit
flacher ...
beruflichen Herausforderung mit
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ronjane schrieb:
wie gehabt - A5 Ärzte , A4 Zahnärzte
So, darf ich das A4 auch annehmen ? oder muss es A 5 sein ?
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chrischy21 schrieb:
Bei uns sind Rezepte A4 angekommen, neuer Rezeptvordruck in A5 auf rosa farbiges A4 2 seitiges Blatt
So, darf ich das A4 auch annehmen ? oder muss es A 5 sein ?
Zahnarzt: DinA4 oder bei PP kleiner
alles andere: DinA5 oder bei PP kleiner
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
BG: DinA4
Zahnarzt: DinA4 oder bei PP kleiner
alles andere: DinA5 oder bei PP kleiner
Viele Grüße
Monika
wenn du von einem "rosa farbigen" Papier redest, sind das selber ausgedruckte Formulare von den Ärzten, die gab es auch früher schon. Manchmal waren es zwei Blätter, manchmal ein A4 Blatt.
Das A4 Blatt kannst du annehmen, nur musst du es dann in der Mitte durchschneiden, das es wieder 2 x A5 Blätter sind. A4 nehmen und nahmen die Kassen nicht an.
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idefix- schrieb:
@chrinschy21
wenn du von einem "rosa farbigen" Papier redest, sind das selber ausgedruckte Formulare von den Ärzten, die gab es auch früher schon. Manchmal waren es zwei Blätter, manchmal ein A4 Blatt.
Das A4 Blatt kannst du annehmen, nur musst du es dann in der Mitte durchschneiden, das es wieder 2 x A5 Blätter sind. A4 nehmen und nahmen die Kassen nicht an.
laut Auskunft Optica soll man keine A4 Rezepte annehmen, passend schneiden darf man nicht, da es dann manipulation am rezept ist.
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chrischy21 schrieb:
Ja idefix, danke für deine Antwort, die meine ich - kenne ich auch vom letzten Jahr , aber eben als A5
laut Auskunft Optica soll man keine A4 Rezepte annehmen, passend schneiden darf man nicht, da es dann manipulation am rezept ist.
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m.86 schrieb:
Ein frohes neues Jahr an alle.Heute kamen nun nach etlichen Softwareproblemen in unseren Arztpraxen die ersten neuen Verordnungen. Ich bin der Meinung die neuen Formulare sind A4. Angekommen bei uns sind VO in A5. Was ist richtig ??
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susann koenig schrieb:
VO für Logo/Ergo/Physio haben das Format DIN A5, Rez. ausgestellt vom Zahnarzt sind DIN A4
:stuck_out_tongue_winking_eye:
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ali schrieb:
Obacht ! Unterschrift zählt nur, wenn KOMPLETT im Unterschriftsfeld !!!!!
Obacht ! Unterschrift zählt nur, wenn KOMPLETT im Unterschriftsfeld !!!!!
Steht wo?
Wurde grade anders informiert, dass ich z.B bei 10 Terminen zwei Zeilen pro Termin nutzen könnte und Nummerierung ändern
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Susulo schrieb:
ali schrieb am 05.01.2021 20:29:
Obacht ! Unterschrift zählt nur, wenn KOMPLETT im Unterschriftsfeld !!!!!
Steht wo?
Wurde grade anders informiert, dass ich z.B bei 10 Terminen zwei Zeilen pro Termin nutzen könnte und Nummerierung ändern
Jetzt ganz EHRLICH: mein Post war NICHT ernst gemeint...und würde mir glatt rausnehmen über mehre Kästchen Datum und "Massnahmen" zu schreiben....
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ali schrieb:
bist Du des Wahnsinns an einem amtlichen Formular die Numerierung zu ändern....
Jetzt ganz EHRLICH: mein Post war NICHT ernst gemeint...und würde mir glatt rausnehmen über mehre Kästchen Datum und "Massnahmen" zu schreiben....
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Susulo schrieb:
oh. thx. da siehste mal in was fürn Zustand ich schon bin. Dass ich deine Witze nicht mehr erfasse. Ganz bitter. Na denn, is ja alles bestens. oder fast oder so.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Yep A5. Viel Spaß beim Unterschreiben.
:stuck_out_tongue_winking_eye:
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MfG
JürgenK
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JürgenK schrieb:
... ich habe jetzt immer meine extra grosse Lupe bei mir...dann können auch die ältern patienten wie auch ich ..alle gut unteschreiben...ist erstaunlich dann alles größer grins
MfG
JürgenK
Oh ich muss aufhören, sonst komme ich aus der zynisch-sarkastischen Ecke gar nicht mehr raus.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Vielleicht hat der Entwickler des Unterschriftenfeldes Parkinson und schliesst von sich auf andere.
Oh ich muss aufhören, sonst komme ich aus der zynisch-sarkastischen Ecke gar nicht mehr raus.
Viele Grüße
Monika
Spontan würde ich bei dem ganzen Mist aktuell noch auf andere "Diagnosen" tippen,
1. Sessel...
2. Zweifel am geistigen Zustand
- Oje, wenn das alles so weitergeht, zweifle ich bald an dem meinen??
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asima schrieb:
Der war aber gut?
Spontan würde ich bei dem ganzen Mist aktuell noch auf andere "Diagnosen" tippen,
1. Sessel...
2. Zweifel am geistigen Zustand
- Oje, wenn das alles so weitergeht, zweifle ich bald an dem meinen??
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m.86 schrieb:
Vielen Dank für die schnelle Hilfe. Also A5 - ist aber sehr kompakt und ziemlich klein alles.
Viele Grüße
Uli
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Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Keinerlei Taxierung mehr auf der Verordnung - wird nur noch elektronisch übertragen.
Gruß
Nora
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ali schrieb:
Abrechnungszentrum will trotzdem Taxierung....
Das macht jedes ARZ anders.
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Katerchen schrieb:
Mein Abrechnungszentrum möchte keine Taxierung. Ich muss nur vorne meine IK-Nummer eintragen und über dem Arztstempel frei oder bez. schreiben für die Zuzahlung. Fertig
Das macht jedes ARZ anders.
Bei welchem ARZ bist denn du?
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
musst du die Taxierung durch die Abrechnungsfirma extra bezahlen? Bei meinem Abrechnungszentrum darf ich für jede Verordnung noch ein extra DIN A6 Blättchen, den sog. Codierungsbeleg ausdrucken, Namen des Pat, Versichnr. des Patienten, Ausstellungsdatum der Verordnung, Heilmittelpositionsnummern nebst Anzahl der Behandlungen, Zuzahlung und Gesamtbrutto, IK Nummer und Praxisstempel mit Unterschrift noch selbst eintragen. Riesig aufwändig und und durch die Größe des Blättchens sehr praxisfern.
Bei welchem ARZ bist denn du?
Bedrucken des Rezeptes macht der Drucker und das Programm. Rechnung erstellen geht auf Knopfdruck. Rezepte nur noch sortieren, rein in den Briefumschlag fertig.
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idefix- schrieb:
Wenn ich dann lese, was man alles bei einem AZ noch selber machen muss, ganz zu schweigen, von Absetzungen, die ich dann ach selber beheben muss. Dann bleibt wirklich nur das Direktabrechnen. Einfach-Schnell-Praktisch. Und ich muss nichts dafür an andere bezahlen.
Bedrucken des Rezeptes macht der Drucker und das Programm. Rechnung erstellen geht auf Knopfdruck. Rezepte nur noch sortieren, rein in den Briefumschlag fertig.
Da wird das Selbstabrechnen immer interessanter
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Secretary schrieb:
bist Du bei der OptaData? Habe auch gerade gelesen, wie die es jetzt haben wollen. Leider konnte ich telefonisch noch niemanden erreichen um zu erfragen, ob es ein Muß ist, diesen Beleg dazuzupacken. Aber ich denke schon, man bekommt das ja als Zusatzservice angeboten- natürlich gegen Aufpreis...
Da wird das Selbstabrechnen immer interessanter
Leider ist OPTA DATA telefonisch nicht erreichbar und auf meine Mail haben sie auch noch nicht geantwortet.
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
jep, bin ich. Naja, vorher haben wir die Verordnungen ja auch selber taxiert und wenn daas ARZ dies erledigen soll, werden sie sich das auch gerne bezahlen lassen wollen. Mich stört nur gewaltig, dass wir diesen usseligen Codierungsbeleges beilegen sollen, der macht zusätzlich Arbeit.
Leider ist OPTA DATA telefonisch nicht erreichbar und auf meine Mail haben sie auch noch nicht geantwortet.
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
so, konnte nun mit jemanden von OPTA DATA sprechen. Laut dem ARZ MUSS der Codierungsbeleg mit dazu gepackt werden.
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Secretary schrieb:
Ja, die Info haben wir jetzt auch. Oder man bezahlt es ihnen gut und dann darf man diesen Codierungszettel weglassen
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Ulrike Schachtmann schrieb:
Hallo , wie ist das jetzt mit den Rezeptgebühren, muss man die extra dokumentieren? und der Gesamtumsatz...
Viele Grüße
Uli
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Ulrike Schachtmann schrieb:
Vielen Dank , erkundige mich bei der Optika
mein ARZ ist Severins.
Die wollen jetzt auch einen zusätzlichen Zettel wie oben geschrieben.
Wehrt euch dagegen!!!!
Jetzt haben wir Bürokratieabbau und was fallt denen ein: Ein neuer Zettel. Hurra.
Ich habe denen gesagt ich schreib es hinten drauf oder ich kündige bei denen und wechsle das ARZ.
Macht es genau so die wollen nur extra Kohle machen weil das allen zu blöd ist.
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Schreibt doch mal fleistig hier rein, welche Abrechnungsfirmen noch solche extra Codierungsbelege verlangen oder tragt hier die Zentren ein, die auf diese Vorgehensweise verzichten.
Noch rechne ich mit OPTA DATA ab!
Vielleicht macht ja etwas öffentlicher Druck den Zentren etwas Feuer unterm Hintern.
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
ja, telefonisch scheinst du z.Z. bei keinem ARZ durchzukommen, Hab meinem ARZ jetzt auch erstmal eine Mail geschrieben und darin gebeten, dass sie mir eine praxisgerechte Lösung unterbreiten sollen.
Schreibt doch mal fleistig hier rein, welche Abrechnungsfirmen noch solche extra Codierungsbelege verlangen oder tragt hier die Zentren ein, die auf diese Vorgehensweise verzichten.
Noch rechne ich mit OPTA DATA ab!
Vielleicht macht ja etwas öffentlicher Druck den Zentren etwas Feuer unterm Hintern.
erreichbar über Münchener Nummer...siehe Selbstständig
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ali schrieb:
azh will einen Eindruck auf dem Rezept, im Prinzip wie gehabt.
erreichbar über Münchener Nummer...siehe Selbstständig
Also ich war auch mal bei der Severins.....ohne Worte
Jetzt bin ich schon eine Weile bei ADH Papenburg und die machen alles an Codierung etc. und prüfen-sehr sorgfältig, seither KEINE Absetzung gehabt und alles ohne Mehrkosten -ich bin total im Glück !!
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Bianca Korte schrieb:
Hallo Zusammen
Also ich war auch mal bei der Severins.....ohne Worte
Jetzt bin ich schon eine Weile bei ADH Papenburg und die machen alles an Codierung etc. und prüfen-sehr sorgfältig, seither KEINE Absetzung gehabt und alles ohne Mehrkosten -ich bin total im Glück !!
Falls mein ARZ auf diesen blöden Codierungsbeleg bestehen, ist das vielleicht ne Alternative.
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
ok, danke für den Hinweis.
Falls mein ARZ auf diesen blöden Codierungsbeleg bestehen, ist das vielleicht ne Alternative.
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AndreasH schrieb:
Ich rechne auch mit opta data ab. Die wollen auch einen Codierbeleg. Ansonsten kostet es 0,4% extra. Kein Hinweis darauf. Wenn ich "normal" eingereicht hätte, wäre wahrscheinlich alles zurück gekommen oder die 0,4% waren direkt berechnet worden. Ein Unding.
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Christoph R. schrieb:
Hallo Zusammen
mein ARZ ist Severins.
Die wollen jetzt auch einen zusätzlichen Zettel wie oben geschrieben.
Wehrt euch dagegen!!!!
Jetzt haben wir Bürokratieabbau und was fallt denen ein: Ein neuer Zettel. Hurra.
Ich habe denen gesagt ich schreib es hinten drauf oder ich kündige bei denen und wechsle das ARZ.
Macht es genau so die wollen nur extra Kohle machen weil das allen zu blöd ist.
In die Zeile " Maßnahmen" muss bei der ersten Behandlung das entsprechende Heilmittel ausgeschrieben werden, dahinter in klammern die Abkürzung. Ab der zweiten Behandlung genügt dann die übliche Abkürzung des Heilmittels. Versäumt ihr dies, kann das Rezept schrott sein, da im Nachhinein keine Änderungen mehr zulässig sind.
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kroetzi schrieb:
Quelle?
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Katja Wenzel schrieb:
Neuer Heilmittelkatalog, als Vorwort !!
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AndreasH schrieb:
Das steht so NICHT in den HMR!
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Katja Wenzel schrieb:
Aber wohl ! Bei der Erläuterung zum neuen Rezept unter Punkt 16.
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AndreasH schrieb:
In den HMR steht das nicht. Ich lasse mich gerne eines besseren belehren. Bitte GENAUE Quellenangabe mit Seitenzahl, damit ich es auch finden kann.
unsere Rezepte werden auf de Rückseite vom Programm bedruckt und somit steht immer die ganze Bezeichnung drauf.
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idefix- schrieb:
@Katja
unsere Rezepte werden auf de Rückseite vom Programm bedruckt und somit steht immer die ganze Bezeichnung drauf.
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Katja Wenzel schrieb:
Hey Leute, Tipp an alle,
In die Zeile " Maßnahmen" muss bei der ersten Behandlung das entsprechende Heilmittel ausgeschrieben werden, dahinter in klammern die Abkürzung. Ab der zweiten Behandlung genügt dann die übliche Abkürzung des Heilmittels. Versäumt ihr dies, kann das Rezept schrott sein, da im Nachhinein keine Änderungen mehr zulässig sind.
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AndreasH schrieb:
Aber du meinst jetzt nicht ernsthaft das Exemplar von Buchner?! Die Angaben darin sind für uns NICHT BINDEND. Das ist deren Auslegung. In den HMR steht es anders. Uns nur die sind für uns rechtliche Grundlage.
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Katja Wenzel schrieb:
Dies steht als Vorwort direkt im neuen Heilmittelkatalog, Erläuterungen zum neuen Rezept/ zur Ausfüllung der neuen Verordnung. Unter punkt 16 findet man die Erläuterungen zu den Maßnahmen. Ich habe den neuen Katalog nicht vor mir liegen, lediglich über handy ein foto davon, seitezahl leider nicht mit drauf. Kanns hier leider nicht hochladen, wenn montag noch immer gewollt, reiche ich dieses natürlich nach.
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