Schau mal, ob wir zu Dir passen?
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
flexible Arbeitszeiten.
• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
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Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
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und somit deinen Schwerpunkten
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und Nachbereitungszeit.
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Trotzdem stellt sich mir jetzt eine ungewöhnliche Frage: Ist es zulässig bei einem Patienten der bei gleicher Diagnose (und gleichem Arzt) ein weiteres Rezept verordnet bekam mit der 1.Behandlung von Rezept 2 zu beginnen (um die 28Tage Frist für Behandlungsbeginn einzuhalten) und dann erst die noch offenen Behandlungen von Rezept 1 durchzuführen?!
Danke für eure Antworten.
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Quelle: Bundesrahmenvertrages § 3 Abs. 9 und FAK Frage 5
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Ganz klare Antwort: Nein. Die VOn müssen, bei dieser Konstellation, nacheinander abgearbeitet werden (es sei denn, es handelt jeweils um links und rechts).
Quelle: Bundesrahmenvertrages § 3 Abs. 9 und FAK Frage 5
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Physio.RLP.2114 schrieb:
Ich weiß dass es das System mit Folgeverordnung 1 und 2 usw. nicht mehr gibt und jede Verordnung für sich separat steht.
Trotzdem stellt sich mir jetzt eine ungewöhnliche Frage: Ist es zulässig bei einem Patienten der bei gleicher Diagnose (und gleichem Arzt) ein weiteres Rezept verordnet bekam mit der 1.Behandlung von Rezept 2 zu beginnen (um die 28Tage Frist für Behandlungsbeginn einzuhalten) und dann erst die noch offenen Behandlungen von Rezept 1 durchzuführen?!
Danke für eure Antworten.
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Physio.RLP.2114 schrieb:
Vielen Dank für die schnelle Antwort👍🏻
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