Physiotherapeut (m/w/d) ab
01.02.2025 – Arbeite im 45min
Takt
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
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GESUND-Physiotherapieteams in einer
unserer modern ausgestatteten
Praxen. Für unseren Standort
Bogenhausen, suchen wir zum
01.02.2025 motivierte und
ergebnisorientierte
Physiotherapeuten (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit.
Mit unserer klaren Philosophie
legen wir Wert auf Qualität und
nachhaltige Physiotherapie. Durch
unsere 45min Taktung erm...
01.02.2025 – Arbeite im 45min
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Trotzdem stellt sich mir jetzt eine ungewöhnliche Frage: Ist es zulässig bei einem Patienten der bei gleicher Diagnose (und gleichem Arzt) ein weiteres Rezept verordnet bekam mit der 1.Behandlung von Rezept 2 zu beginnen (um die 28Tage Frist für Behandlungsbeginn einzuhalten) und dann erst die noch offenen Behandlungen von Rezept 1 durchzuführen?!
Danke für eure Antworten.
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Quelle: Bundesrahmenvertrages § 3 Abs. 9 und FAK Frage 5
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Ganz klare Antwort: Nein. Die VOn müssen, bei dieser Konstellation, nacheinander abgearbeitet werden (es sei denn, es handelt jeweils um links und rechts).
Quelle: Bundesrahmenvertrages § 3 Abs. 9 und FAK Frage 5
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Physio.RLP.2114 schrieb:
Ich weiß dass es das System mit Folgeverordnung 1 und 2 usw. nicht mehr gibt und jede Verordnung für sich separat steht.
Trotzdem stellt sich mir jetzt eine ungewöhnliche Frage: Ist es zulässig bei einem Patienten der bei gleicher Diagnose (und gleichem Arzt) ein weiteres Rezept verordnet bekam mit der 1.Behandlung von Rezept 2 zu beginnen (um die 28Tage Frist für Behandlungsbeginn einzuhalten) und dann erst die noch offenen Behandlungen von Rezept 1 durchzuführen?!
Danke für eure Antworten.
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Physio.RLP.2114 schrieb:
Vielen Dank für die schnelle Antwort👍🏻
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