Physiotherapeut (m/w/d)
Teil- bis Vollzeit;
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
oder nach Absprache;
Was wir Ihnen bieten:
? Einen klinischen und ambulanten
Arbeitsplatz in der Physiotherapie
? Wir takten unsere Patienten sehr
großzügig in unserem Setting ein,
klinisch und ambulant
? Eine leistungsger...
Teil- bis Vollzeit;
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
oder nach Absprache;
Was wir Ihnen bieten:
? Einen klinischen und ambulanten
Arbeitsplatz in der Physiotherapie
? Wir takten unsere Patienten sehr
großzügig in unserem Setting ein,
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Wie ist das eigentlich, wenn ein Patient mit einer KG-Folgeverordung erscheint und ich nicht nachvollziehen kann, wieviele Verordnungen bisher schon liefen? Weil er vorher woanders war, meine ich... Muß ich den Arzt kontaktieren und nachfragen, wieviele Verordnungen er schon hat, wegen unserer Prüfpflicht? Oder kann ich es durchführen ohne nachzufragen? Kann es sein, daß die KK dann nicht bezahlt? Das blöde an der Sache ist, daß der Arzt jetzt in Urlaub ist...
Viele Grüße an Alle
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hi zusammen!
Wie ist das eigentlich, wenn ein Patient mit einer KG-Folgeverordung erscheint und ich nicht nachvollziehen kann, wieviele Verordnungen bisher schon liefen? Weil er vorher woanders war, meine ich... Muß ich den Arzt kontaktieren und nachfragen, wieviele Verordnungen er schon hat, wegen unserer Prüfpflicht? Oder kann ich es durchführen ohne nachzufragen? Kann es sein, daß die KK dann nicht bezahlt? Das blöde an der Sache ist, daß der Arzt jetzt in Urlaub ist...
Viele Grüße an Alle
http://www.physio.de/forum/read.php?f=8&i=154332&t=153928#reply_154332
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jojohppt schrieb:
Bei der sufu (Prüfpflicht) kann man einiges finden, z.B. hier:
http://www.physio.de/forum/read.php?f=8&i=154332&t=153928#reply_154332
mab, klar hast du die Prüfpflicht, aber du kannst nur das prüfen was du in den Händen hältst und JA die KK wird diese VO bezahlen, zumindest wenn es um diesen angesprochenen Punkt geht.
MfG
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SNS37 schrieb:
Wenn ein Patient mit einer Folge VO in deiner Praxis erscheint, dann solltest du diese als 1. Folge VO ansehen. Du kannst natürlich auch versuchen mit dem Arzt in Verbindung zu treten und dieses ansprechen. Vielleicht hat der sich auch geirrt und bessert nach. Die VO ist trotzdem abrechnungsfähig und kann somit begonnen werden,egal ob EV oder FV. Natürlich kannst du auch deinen Patient nach der Menge der ausgestellten VO fragen, spielt aber für dich keine Rolle.
mab, klar hast du die Prüfpflicht, aber du kannst nur das prüfen was du in den Händen hältst und JA die KK wird diese VO bezahlen, zumindest wenn es um diesen angesprochenen Punkt geht.
MfG
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